Michael Buchholz, 25.03.2020
ARTIKEL ÜBERSICHT _____
Inhaltsverzeichnis
INFORMATION _____
Warum zum AMTSARZT?
INFORMATION _____
Was du zum TERMIN MITBRINGEN musst?
INFORMATION _____
Wie läuft die AMTSÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG ab?
Die Untersuchung kann von Arzt zu Arzt abweichen. Daher hier die häufig vorgekommenen Abläufe.
Zuert FRAGEBOGEN ausfüllen!
Manchmal bekommst du die Fragen bereits vorab, meistens aber den Fragebogen erst beim Termin selbst. Fülle die Angaben unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig aus. Im schlechtesten Falle können falsche Angaben später zur Entlassung führen.
Gefragt wird nach deiner Krankengeschichte, Krankenhausaufenthalte, Medikamenteneinahmen, Nikotin-, Drogen- und Alkoholkonsum, sportliche Aktivitäten sowie ernste Erkrankungen deiner Eltern und Geschwister. Aber auch nach deinem allgemeinen Befinden wird gefragt. Und sogar manchmal nach Stress während der Ausbildung, z.B. Referendariat.
Wenn du dann beim Arzt bist, werden deine Angaben durchgesprochen und eventuell ergänzt.
UNTERSUCHUNG(en):
Es werden nicht immer alle Untersuchungen durchgeführt, daher hier die möglichen Checks:
Sowie folgende Tests, um die sich immer viele Mythen bilden:
Bei der Gleichgewichtsübung mussten Probanden schon mal 30 Sekunden lang mit verschlossenen Augen auf einem Bein stehen.
Wenn das alles erledigt ist, folgt häufig noch eine Belehrung über gesunde Ernährung, Sport und Impfschutz.
Du hast CHRONISCHE Krankheiten, ÜBERGEWICHT oder eine THERAPIE hinter dir?
Bloß keine Panik! Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass du beim Amtsarzt durchfällst und nicht verbeamtet werden kannst.
Für bestimmte, sehr körperlich betonte Berufe ist ein Top Gesundheitszustand natürlich unabdingbar. Polizei, Feuerwehr, Zoll als Beispiel.
Wir bei fairbeamtet.de haben sehr viel mit Referendaren und Lehrern, Professoren, Richter sowie Beamten im gehobenen und höheren Dienst zu tun. Hier ticken die Uhren oftmals anders.
Wenn du deinem Arbeitgeber/Dienstherrn wichtig bist, geht mehr als du zunächst glauben magst. Uns liegen nahezu täglich solche Fälle vor. Bei vielen Kunden ist die amtsärztliche Untersuchung bereits Geschichte und die Urkunde wurde trotz Vorerkrankungen überreicht.
Aber Vorsicht, eine Verbeamtung mit Vorerkrankungen bedeutet noch lange nicht, dass die Sache jetzt mit der privaten Krankenversicherung (PKV) genauso glatt läuft. Die Beurteilung einer PKV hängt von anderen Kriterien ab. Es gibt leider regelmäßig Fälle, wo der Amtsarzt durchgewunken hat, die PKV jedoch ablehnt.
Leichtes Übergewicht und nicht ernstere chronische Krankheiten stellen meist kein großes Problem dar. Hier erfolgen lediglich Zuschläge auf die Prämie. Ganz anders bei Psychotherapien innerhalb der letzten 5 Jahre. Eine Ablehnung ist fast sicher. Dann bleibt nur die so genannte Öffnungsklausel. Offen gestanden, dann bist du leider nicht unser Kunde.
Wenn du sicher gehen möchtest, dass dich nach erfolgreicher amtsärztlicher Untersuchung auch eine private Krankenversicherung aufnimmt, melde ich einfach bei uns. Wir helfen gern.
INFORMATION _____
Referendariat: WANN muss WER zur Untersuchung?
Bundesländer, in denen die amtsärztliche Untersuchung zuerst nach dem Referendariat üblich sind:
Berlin, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern
Bundesländer, in denen die amtsärztliche Untersuchung zu Beginn des Referendariat UND zu Verbeamtung auf Probe (meist Nachsorgeuntersuchung) üblich sind:
Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
WARUM FAIRBEAMTET.DE ____
Unsere Kernkompetenzen
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Bewertungen und Kundenstimmen
WIR HELFEN DIR ____
Dieser Artikel wurde am 25. März 2020 von Michael Buchholz veröffentlicht
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