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Beginn Referendariat:
Zu wann Exmatrikulation?

Du beginnst ein Referendariat und willst dich exmatrikulieren lassen. Aber zu welchem Datum sollte die Exmatrikulation stattfinden, damit es keine Probleme mit der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt? Wir verraten es dir in diesem Artikel!

Inhaltsverzeichnis

Die gefährlichen Wartezeiten!

Immer wieder kommt es zu Schwierigkeiten, weil sich Referendare zur falschen Zeit exmatrikulieren lassen. Es ist zwar i.d.R. kein unlösbares Problem, aber es ist unnötig und nervig. Es kostet Zeit. Gerade, wenn man kurz vor einem Versicherungswechsel noch Behandlungen beim Arzt hatte und dann plötzlich die Frage auftaucht: Wer muss die Rechnung jetzt übernehmen: GKV oder PKV?

Gerade erst letzte Woche hatte ich den Fall wieder bei eine Kundin. Eine Studienreferendarin. Meine bitte Vorweg: exmatrikuliert euch nicht einfach so, sondern besprecht das vorm Beginn einer Ausbildung im Öffentlichen Dienst oder Beginn eines Referendariats mit eurem Spezialmakler für private Krankenversicherung. Er wird euch sagen, zu wann ihr die Exmatrikulation durchführen soll. Das erspart euch und ihm unnötige Lauferei! Außerdem habt ihr dann, wenn ihr alles richtig macht einen nahtlosen Übergang der Krankenversicherungen und damit auch keine Wartezeiten (Allgemeine Wartezeit = 3 Monate, besondere Wartezeit = 8 Monate).

Wartezeiten können nämlich gefährlich sein, weil ihr in den Wartezeiten keinen Versicherungsschutz habt. Könnte teuer enden, wenn man nicht aufpasst.

Was geschah bei meiner Referendarin?

Beginn des Referendariats war der 01.02.2018. Ich habe sie umfassend beraten und wir haben auch die passende Krankenversicherung für sie gefunden. Es hat soweit alles geklappt.

Wie immer habe ich die Annahmeerklärung der Gesellschaft und die Ernennungsurkunde zur Beamtin auf Widerruf dann für die Kundin (Service) zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung geschickt. Bis hierer alles ganz normal. Wie immer!

Kurz darauf kam eine WhatsApp von ihr, »Sven, ich habe ein Problem, du musst mir helfen…«

Sie schickte mir den Brief ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese teilte ihr mit, dass die Exmatrikulation zum 29.01.2018 erfolgte, aber die Verbeamtung auf Widerruf und somit auch Beginn der neuen private Krankenversicherung erst zum 01.02.2018 stattfindet. Somit wäre die Dame quasi 3 Tage nicht versichert. Damit nun jedoch keine Wartezeiten (Allgemeine Wartezeit = 3 Monate, besondere Wartezeit = 8 Monate) in der privaten Krankenversicherung abzuleisten sind, fordern die Krankenversicherung in der Regel einen nahtlosen Übergang von gesetzlicher Krankenversicherung auf die private Krankenversicherung. Nahtlos war ihr Übergang also nun nicht mehr.

Zu frühe Exmatrikulation bedeutet freiwillige MItgliedschaft in der GKV!

In dem Moment, wo sie diese annehmen würde, würde das Wechselrecht aufgrund des Statuswechsels erlischen. Heißt, ihr könnt nicht zum Tag der Verbeamtung wechseln, sondern habt die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Sprich: Ihr könnt zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen.

Die Referendarin hätte nun für 3 Monate den Beitrag als Referendarin zur freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssen. Als Referendar(in) zahlt man in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zwischen 220,- und 250,- Euro pro Monat. Macht für drei Monate ca. 700,- Euro im Durchschnitt.

In der privaten Krankenversicherung hätte sie je nach Tarif pro Monat bei einem Beitrag zwischen 80,- und 150,- Euro gelegen. Macht im Durchschnitt ca. 345,- Euro. Was so ungefähr die Hälfte ist. Für die 350,- Euro hätte sich die junge Dame auch ein hübsches iPad für den digitalen Unterricht kaufen können, oder 7mal mit ihrem Freund Essen gehen können.

Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen

Falls ihr euch exmatrikulieren lasst, seht zu, dass ihr einen nahtlosen Übergang schafft. Beginnt euer Referendariat also zum 01.02., dann lasst euch auch erst zum 31.01.2018 exmatrikulieren. Das spart euch Geld, Zeit und Nerven.

Am besten, ihr geht auf Nummer sicher, tragt euch im folgenden Kontaktformular ein und wir machen das zusammen!

Liebe Grüße, euer
Sven von fairbeamtet.de

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passsende Krankenversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.
Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.
  1. Es kostet dich nichts.
  2. Wir helfen dir Fehler zu vermeiden.

Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die passende Krankenversicherung zu finden, die wirklich ein Leben lang hält.

Ausschließlich die ausgebildeten Experten aus unserem Team werden sich bei dir melden. Deine Daten sind bei uns in sicheren Händen. Garantiert.
In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.

Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Krankenversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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