Beginn des Referendariats war der 01.02.2018. Ich habe sie umfassend beraten und wir haben auch die passende Krankenversicherung für sie gefunden. Es hat soweit alles geklappt.
Wie immer habe ich die Annahmeerklärung der Gesellschaft und die Ernennungsurkunde zur Beamtin auf Widerruf dann für die Kundin (Service) zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung geschickt. Bis hierer alles ganz normal. Wie immer!
Kurz darauf kam eine WhatsApp von ihr, »Sven, ich habe ein Problem, du musst mir helfen…«
Sie schickte mir den Brief ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese teilte ihr mit, dass die Exmatrikulation zum 29.01.2018 erfolgte, aber die Verbeamtung auf Widerruf und somit auch Beginn der neuen private Krankenversicherung erst zum 01.02.2018 stattfindet. Somit wäre die Dame quasi 3 Tage nicht versichert. Damit nun jedoch keine Wartezeiten (Allgemeine Wartezeit = 3 Monate, besondere Wartezeit = 8 Monate) in der privaten Krankenversicherung abzuleisten sind, fordern die Krankenversicherung in der Regel einen nahtlosen Übergang von gesetzlicher Krankenversicherung auf die private Krankenversicherung. Nahtlos war ihr Übergang also nun nicht mehr.
In dem Moment, wo sie diese annehmen würde, würde das Wechselrecht aufgrund des Statuswechsels erlischen. Heißt, ihr könnt nicht zum Tag der Verbeamtung wechseln, sondern habt die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Sprich: Ihr könnt zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen.
Die Referendarin hätte nun für 3 Monate den Beitrag als Referendarin zur freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssen. Als Referendar(in) zahlt man in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zwischen 220,- und 250,- Euro pro Monat. Macht für drei Monate ca. 700,- Euro im Durchschnitt.
In der privaten Krankenversicherung hätte sie je nach Tarif pro Monat bei einem Beitrag zwischen 80,- und 150,- Euro gelegen. Macht im Durchschnitt ca. 345,- Euro. Was so ungefähr die Hälfte ist. Für die 350,- Euro hätte sich die junge Dame auch ein hübsches iPad für den digitalen Unterricht kaufen können, oder 7mal mit ihrem Freund Essen gehen können.
Falls ihr euch exmatrikulieren lasst, seht zu, dass ihr einen nahtlosen Übergang schafft. Beginnt euer Referendariat also zum 01.02., dann lasst euch auch erst zum 31.01.2018 exmatrikulieren. Das spart euch Geld, Zeit und Nerven.
Am besten, ihr geht auf Nummer sicher, tragt euch im folgenden Kontaktformular ein und wir machen das zusammen!
Liebe Grüße, euer
Sven von fairbeamtet.de
Dieser Artikel wurde am 12. März 2018 von Sven Höhne veröffentlicht
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