Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) des Landes Hessen haben seit dem 24.11.2021 einen Beihilfeanspruch (Bemessungssatz) von 70 Prozent, so hat es der Hessische Landtag am 11. November 2021 beschlossen.
Die Änderung betrifft Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen, sowie ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen!
Die tolle Nachricht für Beamtenanwärter lautet: Durch die Erhöhung des Beihilfe-Bemessungssatzes sinkt euer Beitrag zur Privaten Krankenversicherung. Ja, ihr habt richtig gehört: Ihr müsst nun Beitrag für eure Private Krankenversicherung bezahlen! Geil, oder?
Du bist Beamtenanwärter des Landes Hessen? Dann solltest du dich schnellstens mit deinem Versicherungsvermittler oder deiner privaten Krankenversicherung in Verbindung setzen und deinen Versicherungsschutz – sofern noch nicht geschehen – auf 30 Prozent reduzieren lassen. Das spart dir Krankenversicherungsbeitrag!
Ist das nicht ein wunderbares Weihnachtsgeschenk des Landes Hessen?