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Bayern:
Beihilfesatz von 70 Prozent für die Dauer der Elternzeit!

Endlich Entlastung für bayerische Beamten in Elternzeit. Der Freistaat Bayern erhöht den Beihilfebemessungssatz seiner Staatsbediensteten von 50 auf 70 Prozent. Dadurch sinken die Kosten zur privaten Krankenversicherung. Mehr dazu in diesem Artikel!

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst du nur von deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Erhöhung Beihilfebemessungssatz für bayrische Beamte in Elternzeit!

Zum 01. Januar 2017 haben Bayerische Beamte in der Elternzeit einen erhöhten Beihilfeanspruch (Beihilfebemessungssatz) von 70 Prozent. Das gilt auch für Beamte, die neu hinzugekommen sind und vorher einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent hatten, nicht alleinerziehend, nicht kostenfrei mit dem Ehegatten familienversichert sind und nur ein berücksichtigungsfähiges Kind haben.

Diese Bestimmungen gelten nun auch für Beamte, die während der Elternzeit keine Teilzeitbeschäftigung ausüben, so dass auch diese Beamten einen eigenständigen Beihilfeanspruch haben. Beamte, die während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, hatten auch vor dem neuen Beschluss einen eigenständigen Beihilfeanspruch.

Unser Tipp für Beamte in Elternzeit,...

die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind heißt das, dass deren Private Krankenversicherung günstiger wird!

Vergessen Sie deshalb nicht, Ihrer Privaten Krankenversicherung schnellstmöglich Bescheid zu geben. Nicht das Sie evtl. Fristen verpassen!

Informiert bitte alle Beamte, die ihr kennt, die gerade in Elternzeit sind und von dieser Gesetzesänderung profitieren könnten.

Hier findest du die offizielle Meldung des Freistaats Bayern, die ihr als PDF-Dokument herunterladen könnt.

Liebe Grüße, euer Team von
fairbeamtet.de

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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