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Beihilfe Bayern

Auf dieser Seite haben wir für Dich alle wichtigen Informationen rund ums Thema Beihilfe Bayern zusammengetragen. Wir verraten Dir, wie hoch Dein Beihilfebemessungssatz ist, welche Kosten die Beihilfe des Freistaats Bayern bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt und wo Du die App bzw. die Formulare der Beihilfe Bayern findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst Du nur von Deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Personenkreis

Beihilfebemessungssatz

Beihilfe

Restkostenversicherung (PKV)

PKV

Beamter

50 %

50 %

Beamter in Elternzeit
Beamter mit mind. 2 Kindern*
Ehepartner*
Versorgungsempfänger

70 %

30 %

Kind*

80 %

20 %

* sofern berücksichtigungsfähig

Beihilfeberechtigte (kinderlos oder max. 1 Kind) haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

  1. Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit einem Kind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und
  2. Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind

haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, sofern sie die Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr nicht überschritten haben. Es gibt keine Übergangsregelung.

Kinder haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienstzeit berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder.

  1. Polizeibeamte während der Ausbildung haben Anspruch auf Heilfürsorge.
  2. Polizeibeamte nach der Ausbildung haben
    • Bereitschaftspolizei: Heilfürsorge.
    • alle anderen: Beihilfe.
  3. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch mit einem Beihilfebemessungssatz 70 Prozent – siehe Versorgungsempfänger.

Übersicht der wichtigsten Beihilfeleistungen des Landes Bayern

Ambulante Behandlungen

Bis zum Höchstsatz der GOÄ.

Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).

Bis zum Höchstsatz lt. Vertrag mit Heilpraktikerverbänden.

Schriftlich verordnete apothekenpflichtige Medikamente.

Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.

2 Prozent der Dienstbezüge, der Versorgungsbezüge, des Rentenzahlbetrags. Bei chronisch Kranken 1 Prozent.

Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Verzeichnis in Anlage 3 der BayBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Gemäß Beihilfekatalog (Hilfsmittelkatalog der Beihilfe) und den dortigen Höchstsätzen.

  • Brillengläser: Ja, bis zu den in der BayBhV genannten Höchstbeträgen
  • Brillenfassung: Nein.
  • Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BayBhV genannten Höchstbeträgen

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung bei medizinischer Notwendigkeit.

Nach einer erstmaligen Wartezeit von fünf Jahren:

Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 26,00 Euro pro Tag für maximal 21 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre.

Krankenhausbehandlung

Ja, 2-Bettzimmer und privatärztliche Behandlungen.

  • Kürzungen Regelleistungen: Nein.
  • Kürzungen Zweibettzimmer: Ja, 7,50 Euro pro Tag, max. 30 Tage je Kalenderjahr.
  • Kürzungen privatärztliche Behandlung: Ja, 25 Euro pro Tag.

Zahnbehandlung

Bis Höchstsatz GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.

Ja, auch während der Anwärterzeit.

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 60 Prozent anerkannt.

Edelmetall und Keramik werden zu 60 Prozent anerkannt.

Je Kiefer max. 2. Unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr.

Pflege (Beträge in Euro sind Maximalbeträge)

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.341 Euro.
  • Pflegegrad 4: 2.012 Euro.
  • Pflegegrad 5: 3.352 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro.

zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung abzgl. Eigenanteil)

Reisen

Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 550 Euro).

Sonstiges

Informationen zur Beihilfe

Ja, der Freistaat Bayern hat eine App! 

Sprechzeiten:

  • Montag bis Donnerstag von 08:00 – 11:30 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr.
  • Freitag von 08:00 – 11:30 Uhr.

 

Telefonnummern:

Formulare z.B. der PDF-Antrag der Beihilfe Bayern

Absicherung Kinder

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

Kein Beihilfeanspruch für das Kind.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte.

Stand: Januar 2023

GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passsende Krankenversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.

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Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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