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Beihilfe Brandenburg

Auf dieser Seite haben wir für dich alle wichtigen Informationen Rund ums Thema Beihilfe Brandenburg zusammengetragen. Wir verraten dir, welchen Beihilfebemessungssatz du hast, welche Kosten die Beihilfe bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt und wo die Formulare der Beihilfe Brandenburg findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst du nur von deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Personenkreis

Beihilfebemessungssatz

Beihilfe

Restkostenversicherung (PKV)

PKV

Beamter

50 %

50 %

Beamter in Elternzeit
Beamter mit mind. 2 Kindern*
Ehepartner*
Versorgungsempfänger

70 %

30 %

Kind*

80 %

20 %

* sofern berücksichtigungsfähig

Beihilfeberechtigte (kinderlos oder max. 1 Kind) haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschutz zum KV-Betrag) gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

  1. Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit einem Kind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und
  2. Beihilfeberechtigte mit 2 oder mehr Kindern

haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschutz zum KV-Betrag) gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschutz zum KV-Betrag) gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, sofern sie die Einkommensgrenze von 17.000 Euro im Vorvorkalenderjahr nicht überschritten haben. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Kinder haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienste berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder.

Polizeibeamte im aktiven Dienst:

  • Polizeibeamte während der Ausbildung: Heilfürsorge
  • Polizeibeamte nach der Ausbildung: Einstellung ab 01.01.2019: Heilfürsorge (nach Ausbildungsende einmaliges unwiderrufliches Recht, in Beihilfe zu wechseln)

 

Polizeibeamte im Ruhestand:

Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch mit einem Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent – siehe Versorgungsempfänger.

Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschutz zum KV-Betrag) gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Übersicht der wichtigsten Beihilfeleistungen des Landes Brandenburg

Ambulante Behandlungen

Bis zum Höchstsatz der GOÄ.

Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen.

Bis zum Höchstsatz lt. Vertrag mit Heilpraktikerverbänden.

Verordnungsfähige Medikamente bis zum Festbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eigenanteil: Ja, 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)

Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. Ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig.

Eigenanteil: Ja, 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).

2 Prozent der Dienstbezüge/ der Versorgungsbezüge/ des Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 Prozent.

Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 9 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Gemäß Beihilfekatalog (Hilfsmittelkatalog der Beihilfe) und den dortigen Höchstsätzen.

Eigenanteil: Ja, 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).

  • Brillengläser: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen.
  • Brillenfassung: Nein.
  • Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen.

Ja, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 Euro.

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.

Eigenanteil: Ja, 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr.

Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 16,00 Euro pro Tag für maximal 21 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre.

Krankenhausbehandlung

Ja, Zuzahlung 10,00 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.

Zahnbehandlung

Bis Höchstsatz GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.

Keine Beihilfe für große Brücken und in der Anwärterzeit.

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 60 Prozent anerkannt.

Edelmetall und Keramik werden zu 60 Prozent anerkannt.

Je Kiefer max. 2 bzw. unter bestimmten Voraussetzungen max. 4.

Pflege (Beträge in Euro sind Maximalbeträge)

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro.
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro.

zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)

Ja, abzüglich Eigenanteil.

Reisen

Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Sonstiges

200,00 Euro. Bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten sind Ausnahmen möglich.

Informationen zur Beihilfe

Nein. Die App ist zwar in Planung. Sie wird lt. Angabe der Beihilfe Brandenburg frühestens jedoch Ende 2024 zur Verfügung stehen. 

Hausadresse:
ZBB Cottbus
Lipezker Straße 45,
Haus 1
03048 Cottbus

Postadresse:
ZBB Cottbus
Postfach 15 60 21
03060 Cottbus

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  • Telefon: +49 355 865 4005
  • Fax: +49 355 865 4129
  • E-Mail: beihilfe@zbb.brandenburg.de
  • Kontaktformular

 

Hier erfährst du, wie lange aktuell die Bearbeitungszeit zirka dauert.

Absicherung Kinder

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

Kein Beihilfeanspruch für das Kind.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienst oder Verlängerung um max. 12 Monate wegen freiwilligem Wehrdienst, freiwilligem Dienst nach Bundesfreiwilligendienstgesetz / Jugendfreiwilligendienstegesetz / vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst oder Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne § 1 Abs. 1 Entwicklungshelfer-Gesetz.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Stand: Januar 2023

GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

In diesem Artikel erfährst du alles, was du zur pauschalen Beihilfe wissen solltest!

  • Was ist die pauschale Beihilfe?
  • Wie war es vorher? (Individuelle Beihilfe)
  • Wo liegen die Vor- und Nachteile der pauschelen bzw. der individuellen Beihilfe?
  • Wer kann die pauschale Beihilfe beantragen?
  • Wer kann sie NICHT beantragen?
  • Kannst du zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wechseln?
  • Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe und wer fährt mit der individuellen Beihilfe (PKV + Beihilfe) besser?


Wir beantworten dir alle diese Fragen in unserem ausführlichem Guide zum Hamburger Modell!

Das Hamburger Modell:

Alle wichtigen Informationen zur pauschalen Beihilfe!

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