Beihilfeberechtigte (50 %), Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit einem Kind; wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind und Versorgungsempfänger (70 %)
2 % der/des Dienstbezüge(s) / Versorgungsbezüge / Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 %