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Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern

Auf dieser Seite haben wir für dich alle wichtigen Informationen Rund ums Thema Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern zusammengetragen. Wir verraten dir, wie hoch dein Beihilfebemessungssatz ist, welche Kosten die Beihilfe übernimmt und wo du die Formulare findest. Eine App zum Einreichen der Rechnungen bietet die Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern ihren Beamten leider nicht.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst du nur von deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Personenkreis

Beihilfebemessungssatz

Beihilfe

Restkostenversicherung (PKV)

PKV

Beamter

50 %

50 %

Beamter in Elternzeit
Beamter mit mind. 2 Kindern*
Ehepartner*
Versorgungsempfänger

70 %

30 %

Kind*

80 %

20 %

* sofern berücksichtigungsfähig

Beihilfeberechtigte (kinderlos oder max. 1 Kind) haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

Beihilfeberechtigte in Elternzeit (auch mit nur einem Kind) haben einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent.

Beihilfeberechtigte mit mindestens 2 Kindern haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

 

*sofern beide Kinder berücksichtigungsfähig sind.

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, sofern sie die Einkommensgrenze von 21.071 Euro im Vorkalenderjahr nicht überschritten haben.

Kinder haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienstzeit berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder.

  • Polizeibeamte während der Ausbildung bekommen freie Heilfürsorge.
  • Polizeibeamtet nach der Ausbildung bekommen freie Heilfürsorge.
  • Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch. Sie haben einen Beihilfebemessungssatz als Versorgungsempfänger in Höhe von 70 Prozent. 

 

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine pauschale Beihilfe!

Übersicht der wichtigsten Beihilfeleistungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Ambulante Behandlungen

Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren – Zuzahlung.

Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen.

Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 9 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge

  • Brillengläser: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen.
  • Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen).
  • Brillenfassung: Nein.

Ja, Brillenfassungen bis 70 EUR. Brillengläser bis max. 250 EUR alle 3 Jahre. Kontaktlinsen bis 170 EUR je Auge alle 2 Jahre.

Gemäß Verzeichnis in Anlage 11 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung.

Ja, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 Euro.

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.

Kürzung Sanatorium: 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr.

Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 16,00 EUR pro Tag für maximal 21 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre.

Krankenhausbehandlung

Ja, Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr

Unterbringung im 2-Bettzimmer: Nein.

Privatärztliche Behandlung: Nein.

Zahnbehandlung

Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 60 Prozent anerkannt.

Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen höchstens vier Implantate (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).

Pflege (Beträge in Euro sind Maximalbeträge)

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro.
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro.

zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung abzüglich Eigenanteil)

Ja, abzüglich Eigenanteil.

Reisen

Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro)

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro)

Sonstiges

Nein.

(Die Kostendämpfungspauschale ist eine jährliche Selbstbeteiligung.)

Rechtreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf haben Anspruch auf Beihilfe.

200,00 Euro. Bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten sind Ausnahmen möglich..

Informationen zur Beihilfe (Formulare, App etc.)

Die Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern bietet ihren Beamtenanwärtern und Beamten derzeit leider keine App zum Einreichen von Rechnungen an.

Postanschrift:

Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern
Postfach: 11 02 61
19002 Schwerin
 

Kontakt zur Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern:

  • Telefon: +49 (0)385 58849-994
  • Telefax: +49 (0)385 58849-18994
  • E-Mail: beihilfe(at)laf.mv-regierung.de

Hier findest du die Formulare der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern

Die Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern hat sich zum Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Tagen zu Bearbeiten. Hinzu kommt der Bankweg. In Stoßzeiten (Ferien und typische Urlaubszeiten) kann es durchaus auch länger dauern. Plane hier eine längere Dauer ein. 

Hier findest du aktuelle Bearbeitungszeiten bzw. Bearbeitungsstand der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern.

Absicherung Kinder

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind

Generell 80 % Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

Kein Beihilfeanspruch für das Kind

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienst oder Verlängerung um max. 12 Monate wegen freiwilligem Wehrdienst, freiwilligem Dienst nach Bundesfreiwilligendienstgesetz / Jugendfreiwilligendienstegesetz / vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst oder Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne § 1 Abs. 1 Entwicklungshelfer-Gesetz.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Stand: Januar 2023

GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passsende Krankenversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.

Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.

  1. Es kostet dich nichts.
  2. Wir helfen dir Fehler zu vermeiden.

Wie du in zahlreichen Artikeln auf unserer Webseite lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die passende PKV zu finden, die im besten Fall ein Leben lang hält!

Ausschließlich die ausgebildeten Experten aus unserem Team werden sich bei dir melden. Deine Daten sind bei uns in sicheren Händen. Garantiert.
In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.

Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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