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Beihilfe Saarland

Auf dieser Seite haben wir für Dich alle wichtigen Informationen rund ums Thema Beihilfe Saarland zusammengetragen. Wir verraten Dir, wie hoch Dein Beihilfebemessungssatz ist, welche Kosten die Beihilfe bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt, ob es eine App zum Einrechen der Rechnungen gibt oder wo die Formulare der Beihilfe Saarland findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst Du nur von Deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Personenkreis

Beihilfebemessungssatz

Beihilfe

Restkostenversicherung (PKV)

PKV

Beamter

50 %

50 %

Beamter mit mind. 2 Kindern*
Ehepartner*
Versorgungsempfänger

70 %

30 %

Kind*

80 %

20 %

* sofern berücksichtigungsfähig

Beihilfeberechtigte (kinderlos oder max. 1 Kind) haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

Beihilfeberechtigte – mit 2 oder mehr Kindern – haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, sofern sie die Einkommensgrenze von 16.000 Euro im Vorvorkalenderjahr nicht überschritten haben.

Übergangsregelung: Nein.

Kinder haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Achtung: Einkommensgrenze Kind: 8.354 Euro im Kalenderjahr.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienstzeit berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder.

Polizeibeamte haben während und nach der Ausbildung einen Anspruch auf Beihilfe. In Rheinland-Pfalz gibt es keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge.

Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Saarlandes

Ambulante Behandlungen

Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Ärztlich verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren.

Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).

Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.

Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der saarländischen Beihilfeverordnung (BhVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

  • Brillengläser: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der BhVO (Erwachsene nur bei besonderen Indikationen)
  • Fassung: nein
  • Kontaktlinsen: Personen bis 18 Jahre gemäß Anlage 4 der BhVO (Erwachsene nur bei besonderen Indikationen)

Ja, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).

Maximal niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.

Nach einer erstmaligen Wartezeit von drei Jahren:

Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 10 Euro pro Tag für maximal 23 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre.

Krankenhausbehandlung

Zahnbehandlung

Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 50 Prozent anerkannt.

Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen bis zu vier Implantate je Kiefer (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).

Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Pflege (Beträge in Euro sind Maximalbeträge)

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 727 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro.
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro.

zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung abzüglich Eigenanteil – nicht wie Bund)

Reisen

Ja, max. BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten.

Sonstiges

100 Euro – 750 Euro je Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe.

Die Kostendämpfungspauschale ist eine jährliche Selbstbeteiligung (zumutbarer Eigenanteil).

Krankenhaustagegeld (KHT) und Summenversicherungen (z. B. Pflegetagegeld, mtl. Pflegegeld, Pflege-Bahr usw.) über 100 EUR/Tag werden angerechnet.

100,00 Euro. Wird dieser Betrag in zehn Monaten nicht erreicht, wird abweichend davon Beihilfe gezahlt.

Informationen zur Beihilfe (Formulare, App etc.)

Nein, aktuell bietet die Beihilfe Saarland ihren Beamten keine App zum Einreichen der Rechnungen an.

Allerdings fordert die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft), dass das Land Saarland, welches sich gern als Vorreiter der Digitalisierung sieht, schnellstmöglich eine App anbieten soll. Es könnte jedoch bald eine App geben. Wir halten Dich auf dem Laufenden!

Zentrale Besoldungs – und Versorgungsstelle
Zentrale Beihilfestelle
Postfach 102244
66022 Saarbrücken

Öffnungszeiten Service-Center:

  • Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
  • Freitag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr

Kontakt:

  • Telefon: +49 681 501-6700
  • Fax: +49 681 501-6214

Beihilfeanträge des Landes Saarland:

 

Besoldungstabelle(n) des Landes Saarland:

 

Beihilfevorschriften des Landes Saarland:

Hier findest Du aktuelle Informationen zum Bearbeitungsstand der Beihilfe Saarland.

Absicherung Kinder

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld / Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

Kein Beihilfeanspruch für das Kind.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Stand: Januar 2023

GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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