fairbeamtet icon

Beihilfe Sachsen-Anhalt

Auf dieser Seite haben wir für Dich alle wichtigen Informationen rund ums Thema Beihilfe Sachsen-Anhalt zusammengetragen. Wir verraten Dir, wie hoch Dein Beihilfebemessungssatz ist, welche Kosten die Beihilfe bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt, ob die Beihilfe Sachsen-Anhalt eine App zum Einreichen der Rechnungen hat und die wichtigsten Formulare findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst du nur von deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Personenkreis

Beihilfebemessungssatz

Beihilfe

Restkostenversicherung (PKV)

PKV

Beamter

50 %

50 %

Beamter in Elternzeit
Beamter mit mind. 2 Kindern*
Ehepartner*
Versorgungsempfänger

70 %

30 %

Kind*

80 %

20 %

* sofern berücksichtigungsfähig

Beihilfeberechtigte (kinderlos oder max. 1 Kind) haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

Keine Kürzung der Beihilfebemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Beihilfeberechtigte in Elternzeit haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Keine Kürzung der Beihilfebemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Beihilfeberechtigte – mit 2 oder mehr Kindern – haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Keine Kürzung der Beihilfebemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Keine Kürzung der Beihilfebemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, sofern sie die Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr nicht überschritten haben.

Übergangsregelung: Nein.

Kinder haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr-, Zivildienstzeit oder Freiwilligendienste berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder und aktuelles Informationsblatt der Beihilfe Sachsen-Anhalt.

  • Polizeibeamte während der Ausbildung haben einen Anspruch auf freie Heilfürsorge.
  • Polizeibeamte nach der Ausbildung haben einen Anspruch auf freie Heilfürsorge, oder
  • neu eingestellte Beamte können sich stattdessen auch innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung/Ernennung zum Beamten auf Probe unwiderruflich für Beihilfe entscheiden.
  • Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch mit einem Beihilfebemessungssatz in Höhne von 70 Prozent (siehe Versorgungsempfänger).

Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Landes Sachsen-Anhalt

Ambulante Behandlungen

Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Siehe aktuelles Informationsblatt der Beihilfe Sachsen-Anhalt.

Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren.

Zuzahlung 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro) pro Medikament.

Sie aktuelle Informationsblatt der Beihilfe Sachsen-Anhalt.

Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen.

Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. Ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig.

Zuzahlung 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro). Siehe aktuelles Informationsblatt der Beihilfe Sachsen-Anhalt.

2 Prozent der Dienstbezüge, der Versorgungsbezüge oder des Rentenzahlbetrags.

Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 9 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Gemäß Verzeichnis (geschlossener Hilfsmittelkatalog) in Anlage 11 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung

  • Brillengläser: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen
  • Fassung: Nein
  • Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen

Ja, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 Euro.

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.

Zuzahlung 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr.

Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 16,00 Euro pro Tag für maximal 21 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre.

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung einschließlich der Arzneimittel sind im Rahmen
des § 43 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) bis zu 50% der berücksichtigungsfähigen Aufwen-
dungen beihilfefähig.

Siehe aktuelles Informationsblatt der Beihilfe Sachsen-Anhalt.

Krankenhausbehandlung

Ja, Zuzahlung 10,00 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.

Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer. Zuzahlung 14,50 Euro pro Tag, max. 28 Tage im Jahr.

Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.

Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ)

Zahnbehandlung

Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bis Höchstsatz (3,5-fache Satz) der GOZ.

Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).

Keine Beihilfe für große Brücken und in der Anwärterzeit.

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 60 Prozent anerkannt.

Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen höchstens vier Implantate je Kiefer (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).

Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Pflege (Beträge in Euro sind Maximalbeträge)

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro.
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro.

 

zzgl. 100 Prozent für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung).

Reisen

Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten außer bei Notfällen.

Ja, max. BRD-Kosten außer bei Notfällen.

Nein (Ausnahme: Dienstreisen)

Sonstiges

Je nach Besoldungsgruppe 80,00 Euro bis 560,00 Euro (aktive Beamte).

Die Kostendämpfungspauschale ist eine jährliche Selbstbeteiligung (zumutbarer Eigenanteil).

200,00 Euro. Wird dieser Betrag in zehn Monaten nicht erreicht, wird hierfür Beihilfe gezahlt, wenn diese Aufwendungen 15,00 Euro übersteigen.

Krankenhaustagegeld (KHT) und Summenversicherungen (z. B. Pflegetagegeld, mtl. Pflegegeld, Pflege-Bahr usw.) über 100 EUR/Tag werden angerechnet.

Weitere Informationen zur Beihilfe (App, Kontakt, Formulare etc.)

Finanzamt Dessau-Roßlau
Bezügestelle Dessau
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

Telefon: (0340) 6506-0 (Zentrale)
Fax: (0340) 6506-733 (Poststelle)

 

Bezügestelle Dessau
Außenstelle Magdeburg
Otto-von-Guericke-Str. 4
39104 Magdeburg

Telefon: (0391) 545-0 (Zentrale)
Fax: (0391) 545-4100 (Poststelle)

Fragen zu Beihilfe-Angelegenheiten von aktiven Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern (m/w/d)
Bezügestelle Dessau-Roßlau:

Sprechzeiten:

  • Montag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Dienstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
  • Donnerstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

 

Telefon: (0340) 6506  (+ Durchwahlnummer)

Die Durchwahlnummer entnehmen Sie bitte Ihrem
letzten Beihilfebescheid.

Hier findest Du Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand, damit Du weißt, wie lange es ungefähr dauern wird, bis Dein Beihilfeantrag bearbeitet wird. Der genannte Bearbeitungsstand wird wöchentlich aktualisiert.

Absicherung Kinder

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld / Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

Kein Beihilfeanspruch für das Kind.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienst oder Verlängerung um max. 12 Monate wegen freiwilligem Wehrdienst, freiwilligem Dienst nach Bundesfreiwilligendienstgesetz / Jugendfreiwilligendienstegesetz / vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst oder Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne § 1 Abs. 1 Entwicklungshelfer-Gesetz.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Stand: Januar 2023

GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet Dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passende Krankenversicherung für Dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.

Nein. In den Beiträgen Deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob Du direkt oder über einen Makler abschließt.

  1. Es kostet Dich nichts.
  2. Wir helfen Dir, Fehler zu vermeiden.

Wie Du in zahlreichen Artikeln auf unserer Webseite lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die Du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen Dir, die passende PKV zu finden, die im besten Fall ein Leben lang hält!

Ausschließlich die ausgebildeten Experten aus unserem Team werden sich bei Dir melden. Deine Daten sind bei uns in sicheren Händen. Garantiert.

In einem ersten Telefonat fragen wir nach Deiner Situation und Deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst Du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Danach bekommst Du Deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.

Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

Diese Artikel könnten Dich interessieren!

In diesen Artikeln liefern wir Dir einen ersten Überblick, wie viel eine private Krankenversicherung in den Beamten-Tarifen kostet, welcher der beiden großen Beamten Krankenversicherer besser ist und welche Fehler Du beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung unbedingt vermeiden solltest … 

Was kostet eine PKV für Beamte?

Die Amtsärztliche Untersuchung

11 FATALE Fehler

beim Abschluss

einer PKV