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Beihilfe Sachsen

Auf dieser Seite haben wir für dich alle wichtigen Informationen Rund ums Thema Beihilfe Sachsen zusammengetragen. Wir verraten dir, wie hoch dein Beihilfebemessungssatz ist, welche Kosten die Beihilfe bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt und wo du die App bzw. die Formulare der Beihilfe Sachsen findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst du nur von deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Personenkreis

Beihilfebemessungssatz

Beihilfe

Restkostenversicherung (PKV)

PKV

Beamter

50 %

50 %

Beamter mit mind. 2 Kindern*
Ehepartner*
Versorgungsempfänger

70 %

30 %

Kind*

80 %

20 %

* sofern berücksichtigungsfähig

Beihilfeberechtigte (kinderlos oder max. 1 Kind) haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

Ab 01.01.2013: 70 Prozent auf Dauer, wenn nach dem 31.12.2012 zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig waren.

Keine Kürzung der Beihilfebemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Beihilfeberechtigte – mit 2 oder mehr Kindern – haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Ab 01.01.2013: 70 Prozent auf Dauer, wenn nach dem 31.12.2012 zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind.

Keine Kürzung der Beihilfebemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Keine Kürzung der Beihilfebemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, sofern sie die Einkommensgrenze von 18.000 Euro nicht überschreiten. Ab 01.01.2014 ist der Durchschnitt der Einkünfte der letzten 3 Kalenderjahre maßgeblich.

Übergangsregelung: Nein.

Kinder haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienstzeit berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder.

  • Während der Ausbildung: Heilfürsorge (zusätzlich Beihilfe für stat. Wahlleistungen für 2-Bettzimmer und Privatarzt).
  • Nach der Ausbildung: Heilfürsorge (zusätzlich Beihilfe für stat. Wahlleistungen für 2-Bettzimmer und Privatarzt).
  • Nach der aktiven Dienstzeit: Beihilfe – Beihilfeanspruch in Höhe von 70 Prozent.

Übersicht zu der wichtigsten Beihilfeleistungen des Landes Sachsen

Ambulante Behandlungen

Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).

Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Verordnete Arzneimittel.

Zuzahlung ist preisabhängig,

  • 4,00 Euro (bis 16 Euro),
  • 4,50 Euro (ab 16,01 Euro bis 26 Euro),
  • 5,00 Euro (ab 26,01 Euro).

Ja. Zuzahlung, 10 Euro je Fahrt. 

2 Prozent der Dienstbezüge, der Versorgungsbezüge oder des Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 Prozent.

Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der SächsBhVO im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Gemäß der SächsBhVO (geschlossener Hilfsmittelkatalog der Beihilfe) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – ggfs. Zuzahlungen.

  • Brillengläser: ja, für Personen über 18 Jahre begrenzt auf 100 Euro je Auge
  • Fassung: nein
  • Kontaktlinsen: ja, für Personen über 18 Jahre begrenzt auf 100 Euro je Auge

Ja, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.

Nach einer erstmaligen Wartezeit von fünf Jahren:

Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 40,00 EUR pro Tag für maximal 21 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre

Krankenhausbehandlung

Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer – Zuzahlung 14,50 Euro/Tag.

Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.

Ja, im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ).

Zahnbehandlung

Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bis max. zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ.

Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 65 Prozent anerkannt. 

Edelmetall und Keramik werden zu 65 Prozent anerkannt. 

Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).

Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Pflege (Beträge in Euro sind Maximalbeträge)

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro.
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro.

Ja, abzüglich Eigenanteil.

Reisen

Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Sonstiges

Selbstbehalt in Höhe von 40,00 Euro pro Kalenderjahr.

Die Kostendämpfungspauschale ist eine jährliche Selbstbeteiligung (zumutbarer Eigenanteil).

Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf haben Anspruch auf Beihilfe.

Informationen zur Beihilfe (Formulare, App etc.)

Ja, die Beihilfe Sachsen hat eine App. Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Beihilfe-App des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen:

Besucheradresse:
Landesamt für Steuern und Finanzen
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden

Postanschrift:
Landesamt für Steuern und Finanzen
Postfach 10 06 55
01076 Dresden

  • Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Beihilfeanträge:

 

Besoldungstabellen:

 

Sächsische Beihilfeverordnung: 

 

Bearbeitungszeiten:

  • Hier findest du die aktuellen Bearbeitungszeiten. Aktualisierung wöchentlich jeweils Montags!

 

Absicherung Kinder

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld / Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

Kein Beihilfeanspruch für das Kind.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Stand: Januar 2023

GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passsende Krankenversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.

Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.

  1. Es kostet dich nichts.
  2. Wir helfen dir Fehler zu vermeiden.

Wie du in zahlreichen Artikeln auf unserer Webseite lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die passende PKV zu finden, die im besten Fall ein Leben lang hält!

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In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.

Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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