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Beihilfe Schleswig-Holstein

Auf dieser Seite haben wir für Dich alle wichtigen Informationen rund ums Thema Beihilfe Schleswig-Holstein zusammengetragen. Wir verraten Dir, wie hoch Dein Beihilfebemessungssatz ist, welche Kosten die Beihilfe bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt und wo Du die App bzw. Formulare der Beihilfe Schleswig-Holstein findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst du nur von deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Personenkreis

Beihilfebemessungssatz

Beihilfe

Restkostenversicherung (PKV)

PKV

Beamter

50 %

50 %

Beamter mit mind. 2 Kindern*
Versorgungsempfänger

70 %

30 %

Ehepartner*

70 %

30 %

Ehepartner*, wenn mind. 2 Kinder

90 %

10 %

Kind*

80 %

20 %

Kind*, wenn mind. 3 Kinder

10 %

10 %

* sofern berücksichtigungsfähig

Beihilfeberechtigte (kinderlos oder max. 1 Kind) haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Beihilfeberechtigte – mit 2 oder mehr Kindern – haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

  1. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, sofern sie die Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr nicht überschritten haben.
  2. Ehegatten/eingetragener Lebenspartner mit 2 (oder mehr) berücksichtigungsfähige Kinder haben, haben einen Beihilfebemessungssatz von 90 Prozent (gem. Beihilfeänderung zum 01.05.2022), sofern sie die Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr nicht überschritten haben.

 

Übergangsregelung: Nein.

  1. Bei einem oder zwei Kindern, haben Kinder einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent, solange sie berücksichtigungsfähig sind.
  2. Ab dem dritten Kind, haben Kinder einen Beihilfebemessungssatz von 90 Prozent (gem. Beihilfeänderung zum 01.05.2022), solange sie berücksichtigungsfähig sind.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienstzeit berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder.

  1. Polizeibeamte während der Ausbildung haben ein Anspruch auf Heilfürsorge. Neu eingestellte Beamte können Heilfürsorge innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung unwiderruflich ablehnen und stattdessen Beihilfe wählen.
  2. Polizeibeamte nach der Ausbildung haben ein Anspruch auf Heilfürsorge. Neu eingestellte Beamte können Heilfürsorge innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung unwiderruflich ablehnen und stattdessen Beihilfe wählen.
  3. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch. Pensionierte Polizeibeamte haben einen Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70 Prozent. Siehe Versorgungsempfänger.

Übersicht der wichtigsten Beihilfeleistungen des Landes Schleswig-Holstein

Ambulante Behandlungen

Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 1 der Schleswig-Holsteinischen Beihilfeverordnung (BhVO).

Verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen bis 18 Jahre.

Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).

Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel

Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 4 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Gemäß Verzeichnis in Anlage 5 der BhVO (geschlossener Hilfsmittelkatalog der Beihilfe) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung

  • Brillengläser: Ja, bis zu den in der BhVO genannten Höchstbeträgen
  • Brillenfassung: 60,00 Euro
  • Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BhVO genannten Höchstbeträgen

Ja, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.

Nach einer erstmaligen Wartezeit von drei Jahren:

Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 16,00 Euro pro Tag für maximal 21 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre.

Krankenhausbehandlung

Zahnbehandlung

Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ.

Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 60 Prozent anerkannt.

Bei medizinischer Notwendigkeit keine Begrenzung (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).

Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Pflege

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro.
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro.

Ja, abzüglich Eigenanteil.

Reisen

Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Sonstiges

Neu: Erst ab Besoldungsgruppe A10 von 140,00 EUR bis 560,00 EUR (aktive Beamte).

(Die Kostendämpfungspauschale ist eine jährliche Selbstbeteiligung.)

100,00 Euro. Wird dieser Betrag in zehn Monaten nicht erreicht, wird hierfür Beihilfe gezahlt, wenn diese Aufwendungen 15,00 Euro übersteigen.

Informationen zur Beihilfe (Formulare, App etc.)

Ja, die Beihilfe Schleswig-Holstein hat eine App!

Bitte senden Sie Ihre Beihilfeanträge und andere Dokumente an:

Postanschrift für alle Bereiche:
Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
Postfach 14 12
24013 Kiel

 

Du willst deine Beihilfestelle persönlich aufsuchen,…

Hausanschrift und Besuchszentrum:
Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
Gartenstr. 6
24103 Kiel

Beihilfe Hotline:

Montag bis Freitag von  09:00 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 15:00 Uhr.

Telefon : +49 431 988-9555

E-Mail: Poststelle(at)dlzp.landsh.de

 

Kontaktblatt der Beihilfe Schleswig-Holstein

Hier findest Du Angaben zum aktuellen Bearbeitungsstand der Beihilfe Schleswig-Holstein.

Bearbeitungszeiten werden i.d.R. wöchentlich aktualisiert.

Absicherung Kinder

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld / Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

Kein Beihilfeanspruch für das Kind.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Stand: Januar 2023

GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet Dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passende Krankenversicherung für Dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.

Nein. In den Beiträgen Deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob Du direkt oder über einen Makler abschließt.

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In einem ersten Telefonat fragen wir nach Deiner Situation und Deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst Du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Danach bekommst Du Deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.

Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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