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Diese Bundesländer haben pauschale Beihilfe!

In dieser Übersicht zeigen wir dir, welche Bundesländer die pauschale Beihilfe haben. Pauschale Beihilfe (auch bekannt als Hamburger-Modell) bedeutet, dass die Beihilfe 50 Prozent vom Beitrag zur Krankenversicherung übernimmt.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst du nur von deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Übersicht der Bundesländer mit pauschaler Beihilfe (Hamburger-Modell)

Diese Bundesländer bieten ihren Beamten die pauschale Beihilfe (Hamburger Modell):

Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen.

In diesen Bundesländern gibt es keine pauschale Beihilfe (Hamburger Modell):

Beihilfe Bund, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

In diesem Artikel erfährst du alles, was du zur pauschalen Beihilfe wissen solltest!

  • Was ist die pauschale Beihilfe?
  • Wie war es vorher? (Individuelle Beihilfe)
  • Wo liegen die Vor- und Nachteile der pauschelen bzw. der individuellen Beihilfe?
  • Wer kann die pauschale Beihilfe beantragen?
  • Wer kann sie NICHT beantragen?
  • Kannst du zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wechseln?
  • Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe und wer fährt mit der individuellen Beihilfe (PKV + Beihilfe) besser?


Wir beantworten dir alle diese Fragen in unserem ausführlichem Guide zum Hamburger Modell!

Das Hamburger Modell:

Alle wichtigen Informationen zur pauschalen Beihilfe!

Häufige Fragen (FAQ) zur pauschalen Beihilfe

Die pauschale Beihilfe bedeutet ein Beitragszuschuss von ca. 50 Prozent zum Beitrag seiner Krankenversicherung (egal, ob zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung). Ähnlich, wie bei einem Angestellten, der ebenfalls einen Arbeitgeberanteil von 50 Prozent zum Beitrag seiner Krankenversicherung erhält.

Die pauschale Beihilfe wird per Antrag beim Dienstherrn bzw. der jeweiligen Beihilfestelle beantragt.

Nein. Nur Beamte, in Bundesländern, die an der pauschalen Beihilfestelle teilnehmen, können die pauschale Beihilfe beantragen.

Wenn du dich für die pauschale Beihilfe entschieden hast und in ein Bundesland versetzt wirst, das nicht an der pauschalen Beihilfe teilnimmt, musst du den Beitrag zur Krankenversicherung zu 100 Prozent selbst übernehmen. 

Umgekehrt, wenn du von einem Bundesland mit individueller Beihilfe in ein Bundesland versetzt wirst, welches die pauschale Beihilfe unterstützt, kannst du pauschale Beihilfe beantragen. Allerdings besteht dann wieder das Risiko, wenn du wieder zurückbeordnet oder in ein Bundesland versetzt wirst, welches eben die pauschale Beihilfe nicht unterstützt. 

Stand: Januar 2023

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

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