Beihilfe Baden-Württemberg

Auf dieser Seite haben wir für Dich alle wichtigen Informationen rund ums Thema Beihilfe Baden-Württemberg zusammengetragen. Wir verraten Dir, wie hoch Dein Beihilfebemessungssatz ist, welche Kosten die Beihilfe bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt und wo Du die App bzw. die Formulare der Beihilfe Baden-Württemberg findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst du nur von deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Personenkreis

Beihilfebemessungssatz

Beihilfe

Restkostenversicherung (PKV)

PKV

Beamter

50 %

50 %

Beamter mit mind. 2 Kindern*
Ehepartner*
Versorgungsempfänger

70 %

30 %

Kind*

80 %

20 %

* sofern berücksichtigungsfähig

Beihilfeberechtigte (kinderlos oder max. 1 Kind) haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

Bemessungssatz von 70% für Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind (je Beihilfeberechtigte) bzw. bei ehemals mind. drei Kindern.

Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschutz zum KV-Betrag) gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – Entscheidungsfrist innerhalb von 5 Monaten. (gem. Beihilfeänderung zum 01.01.2023)

Beihilfeberechtigte – mit 2 oder mehr Kindern – haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschutz zum KV-Betrag) gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – Entscheidungsfrist innerhalb von 5 Monaten. (gem. Beihilfeänderung zum 01.01.2023)

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschutz zum KV-Betrag) gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – Entscheidungsfrist innerhalb von 5 Monaten. (gem. Beihilfeänderung zum 01.01.2023)

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, sofern sie die Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr + Vorkalenderjahr nicht überschritten haben.

Kinder haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienstzeit berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung

Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschuss zum KV-Betrag) gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – Entscheidungsfrist innerhalb von 5 Monaten. (gem. Beihilfeänderung zum 01.01.2023)

  1. Polizeibeamte während der Ausbildung haben Anspruch auf freie Heilfürsorge. Zusätzlich Anspruch auf Beihilfe für stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung) bei Zahlung von 22,00 Euro/mtl.
  2. Polizeibeamte nach der Ausbildung haben Anspruch auf freie Heilfürsorge. Zusätzlich Anspruch auf Beihilfe für stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung) bei Zahlung von 22,00 Euro/mtl.
  3. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch mit einem Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent – siehe Versorgungsempfänger.

Übersicht der wichtigsten Beihilfeleistungen des Landes Baden-Württemberg

Ambulante Behandlungen

Bis zum Höchstsatz der GOÄ.

Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).

Mindestsatz Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und max. Regelhöchstsatz Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Verordnungsfähige Medikamente bis zum Festbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Keine Kürzung bei Medikamenten.

Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.

Keine Kürzung der Fahrtkosten.

Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu bestimmten Höchstbeträgen gemäß des Leistungsverzeichnisses des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Gemäß Beihilfekatalog (Hilfsmittelkatalog der Beihilfe) und den dortigen Höchstsätzen.

Keine Kürzung bei Hilfsmitteln.

  • Brillengläser: Ja, bis zu den in der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) genannten Höchstbeträgen.
  • Brillenfassung: Ja, bis 20,50 Euro.
  • Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) genannten Höchstbeträgen .

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung bei med. Notwendigkeit.

Keine Kürzung bei Sanatorium.

Nach einer erstmaligen Wartezeit von fünf Jahren:

Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 26,00 Euro pro Tag für maximal 30 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre.

Krankenhausbehandlung

  • Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 22,00 Euro monatlich von den Bezügen einbehalten werden.
  • Wird die Wahlleistung Unterkunft im Zweibettzimmer nicht in Anspruch genommen, werden 11,00 Euro pro Tag im Krankenhaus gezahlt. Wird die Wahlleistung privatärztliche Behandlung nicht in Anspruch genommen, werden 22,00 Euro pro Tag im Krankenhaus gezahlt.
  • Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.

Ja, wenn 22,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ).

Zahnbehandlung

Bis Höchstsatz Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.

Ja, auch während der Anwärterzeit.

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 70 Prozent anerkannt.

Edelmetall und Keramik werden zu 70 Prozent anerkannt.

Je Kiefer max. 2, in bestimmten Fällen auch mehr.

Pflege (Beträge in Euro sind Maximalbeträge)

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 724 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro.

In zugelassenen Pflegeeinrichtungen ohne Höchstgrenze.

Ja, abzüglich Eigenanteil.

Reisen

Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Sonstiges

75 EUR – 480 Euro je Kalenderjahr abhängig von Besoldungsgruppe. Sie gilt ab der Besoldungsgruppe A7.

Die Kostendämpfungspauschale ist eine jährliche Selbstbeteiligung (Eigenanteil).

Bonusregelung bei Verzicht auf stationäre Wahlleistung.

Keine, bisherige Mindestantragssumme von 300,00 EUR wurde aufgehoben.

Informationen zur Beihilfe (Formulare, App etc.)

Ja, die Beihilfe Baden-Württemberg hat eine App!

Landesamt für Besoldung und
Versorgung Baden-Württemberg
70730 Fellbach

Telefonnummer und Sprechzeiten des LBV Baden-Württemberg:

  • Kontakt Beihilfe
    Telefon: 0711 3426-3700
    Telefax: 0711 3426-2001
  • Telefonische Sprechzeiten
    Montag: 8:30 – 16:00 Uhr
    Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr
    Mittwoch: 8:30 – 11:30 Uhr
    Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr
    Freitag: 8:30 – 11:30 Uhr

Hier findest Du Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand der Beihilfe Baden-Württemberg. Die Bearbeitungszeiten werden i.d.R. wöchentlich aktualisiert.

Absicherung Kinder

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld / Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

Kein Beihilfeanspruch für das Kind.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte.

Stand: Januar 2023

+++ AKTUELLE KUNDEN-INFORMATION +++

Wichtige Änderung im Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg zum 01. Januar 2023

Die Highlights:

  1. Änderung der Beihilfebemessungssätze für Beamte mit zwei Kindern (oder mehr), Versorgungsempfänger (Pensionäre) und beihilfefähige Ehegatten.
  2. Baden-Württemberg führt zum 01. Januar 2023 die pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) ein.
Alle wichtigen Informationen zur aktuellen Beihilfeänderung in Baden-Württemberg zum 01. Januar 2023 findet ihr in unserem umfangreichen Artikel!

Lang ersehnte

Beihilfeänderung

in Baden-Württemberg

zum 01. Januar 2023!!!

In diesem Artikel erfährst Du alles, was Du zur pauschalen Beihilfe wissen solltest!

  • Was ist die pauschale Beihilfe?
  • Wie war es vorher? (Individuelle Beihilfe)
  • Wo liegen die Vor- und Nachteile der pauschalen bzw. der individuellen Beihilfe?
  • Wer kann die pauschale Beihilfe beantragen?
  • Wer kann sie NICHT beantragen?
  • Kannst Du zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wechseln?
  • Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe und wer fährt mit der individuellen Beihilfe (PKV + Beihilfe) besser?

Wir beantworten Dir alle diese Fragen in unserem ausführlichen Guide zum Hamburger Modell!

Das Hamburger Modell:

Alle wichtigen Informationen zur pauschalen Beihilfe!

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Was kostet eine PKV für Beamte?

Die Amtsärztliche Untersuchung

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einer PKV

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Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.