Beihilfe Brandenburg

Auf dieser Seite haben wir für dich alle wichtigen Informationen Rund ums Thema Beihilfe Brandenburg zusammengetragen. Wir verraten dir, welchen Beihilfebemessungssatz du hast, welche Kosten die Beihilfe bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt und wo die Formulare der Beihilfe Brandenburg findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst du nur von deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Beihilfeberechtigte (kinderlos oder max. 1 Kind) haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschutz zum KV-Betrag) gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

  1. Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit einem Kind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfĂĽllt sind, und
  2. Beihilfeberechtigte mit 2 oder mehr Kindern

haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschutz zum KV-Betrag) gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschutz zum KV-Betrag) gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, sofern sie die Einkommensgrenze von 17.000 Euro im Vorvorkalenderjahr nicht ĂĽberschritten haben. Eine Ăśbergangsregelung gibt es nicht.

Kinder haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienste berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder.

Leistungen der Beihilfe

Ambulante Behandlungen

Bis zum Höchstsatz der GOÄ.

Bis zum Höchstsatz lt. Vertrag mit Heilpraktikerverbänden.

Verordnungsfähige Medikamente bis zum Festbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eigenanteil: Ja, 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)

Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. Ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig.

Eigenanteil: Ja, 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).

2 Prozent der DienstbezĂĽge/ der VersorgungsbezĂĽge/ des Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 Prozent.

Gemäß Beihilfekatalog (Hilfsmittelkatalog der Beihilfe) und den dortigen Höchstsätzen.

Eigenanteil: Ja, 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).

Für Erwachsene beihilfefähig.

Brillengestelle sind nicht beihilfefähig.

Ja, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 Euro.

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.

Eigenanteil: Ja, 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr.

Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.

Krankenhausbehandlung

  • KĂĽrzungen Regelleistungen: Ja, 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr.
  • KĂĽrzungen Zweibettzimmer: Nein, weil 2-Bettzimmer ohnehin nicht beihilfefähig.
  • KĂĽrzungen privatärztliche Behandlung: Nein, weil Privatarztbehandlung ohnehin nicht beihilfefähig.

Zahnbehandlung

Bis Höchstsatz GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.

Keine Beihilfe für große Brücken und in der Anwärterzeit.

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 60 Prozent anerkannt.

Edelmetall und Keramik werden zu 60 Prozent anerkannt.

Je Kiefer max. 2 bzw. unter bestimmten Voraussetzungen max. 4.

Pflege

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro.
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro.

zzgl. 100% fĂĽr verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)

Ja, abzĂĽglich Eigenanteil.

Reisen

Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten (fĂĽr Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Ja, max. BRD-Kosten (fĂĽr Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Sonstiges

Informationen zur Beihilfe

Nein. Die App ist zwar in Planung. Sie wird lt. Angabe der Beihilfe Brandenburg frühestens jedoch Ende 2024 zur Verfügung stehen. 

Hausadresse:
ZBB Cottbus
Lipezker StraĂźe 45,
Haus 1
03048 Cottbus

Postadresse:
ZBB Cottbus
Postfach 15 60 21
03060 Cottbus

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  • Telefon: +49 355 865 4005
  • Fax: +49 355 865 4129
  • E-Mail: beihilfe@zbb.brandenburg.de
  • Kontaktformular

 

Absicherung Kinder

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz fĂĽr das Kind

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz fĂĽr das Kind, wenn fĂĽr dieses Kind noch Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

Kein Beihilfeanspruch fĂĽr das Kind.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienst oder Verlängerung um max. 12 Monate wegen freiwilligem Wehrdienst, freiwilligem Dienst nach Bundesfreiwilligendienstgesetz / Jugendfreiwilligendienstegesetz / vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst oder Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne § 1 Abs. 1 Entwicklungshelfer-Gesetz.

Stand: Januar 2023

GebĂĽH: GebĂĽhrenordnung fĂĽr Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passsende Krankenversicherung fĂĽr dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.

Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.

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Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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