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Beihilfe Bremen

Auf dieser Seite haben wir für Dich alle wichtigen Informationen rund ums Thema Beihilfe Bremen zusammengetragen. Wir erläutern Dir, wie hoch Dein Beihilfebemessungssatz ist, welche Kosten die Beihilfe bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt und wo Du die Formulare der Beihilfe Bremen findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst Du nur von Deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Personenkreis

Beihilfebemessungssatz

Beihilfe

Restkostenversicherung (PKV)

PKV

Beamter

50 %

50 %

Beamter mit mind. 2 Kindern*
Ehepartner*

70 %

30 %

Kind*

80 %

20 %

Versorgungsempfänger

60 % - 80 %

40 - 20 %

berücksichtigungsfähige Ehepartner* / eingetragene Lebenspartner* von Versorgungsempfänger

65 % - 80 %

35 - 20 %

Witwen

70 - 85 %

30 - 15 %

Weisen

80 %

20 %

* sofern berücksichtigungsfähig

Hinweis: Bei verheirateten Verbeamteten mit nur einem Kind reduziert sich der Beihilfebemessungssatz von 60 % auf 50 %, bei alleinstehenden Verbeamteten mit nur einem Kind reduziert er sich von 55 % auf 50 %.

Beihilfeberechtigte Personen* mit max. 1 Kind haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

* Hinweis: Bei verheirateten Verbeamteten mit nur einem Kind reduziert sich der Beihilfebemessungssatz von 60 Prozent auf 50 Prozent und bei alleinstehenden Verbeamteten mit nur einem Kind reduziert er sich von 55 Prozent auf 50 Prozent (gemäß Beihilfeänderung zum 01.12.2022).

Beihilfeberechtigte Personen mit 2 oder mehr Kindern haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Berücksichtigungsfähige Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Einkommensgrenze: 12.000 Euro im Vorkalenderjahr. Es gibt keine Übergangsregelung. 

Kinder haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienstzeit berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder.

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz zwischen 60 – 80 Prozent.

Berücksichtigungsfähige Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner von Versorgungsempfängern haben einen Beihilfebemessungssatz von 65 – 80 Prozent.

Witwen/Witwer haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 – 85 Prozent.

Waisen haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Beihilfeberechtigte 50 Prozent, Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 Prozent, Versorgungsempfänger 70 Prozent, Ehegatte/ eingetragener Lebenspartner 70 Prozent, Kinder 80 Prozent.

  • Polizeibeamte während der Ausbildung: Heilfürsorge.
  • Polizeibeamte nach der Ausbildung: Heilfürsorge.
  • Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch – siehe Versorgungsempfänger.

Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschutz zum KV-Betrag) gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Übersicht der wichtigsten Beihilfeleistungen des Landes Bremen

Ambulante Behandlungen

Bis zum Höchstsatz der GOÄ.

Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).

Verordnungsfähige Medikamente bis zum Festbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kürzung Medikamente: 6 Euro.

Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.

Kürzung Fahrtkosten: Nein.

Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BremBVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge. Geschlossener Hilfsmittelkatalog der Beihilfe.

  • Brillengläser: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der BremBVO – Erwachsene nur bei besonderen Indikationen.
  • Brillenfassung: Nein.
  • Kontaktlinsen: Personen bis 18 Jahre gemäß Anlage 4 der BremBVO – Erwachsene nur bei besonderen Indikationen.

Ja, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.

Kürzung Sanatorium: Nein.

Nach einer erstmaligen Wartezeit von sechs Jahren: Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 16,00 Euro pro Tag für maximal 23 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre.

Krankenhausbehandlung

Zahnbehandlung

Bis Höchstsatz GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.

Keine Beihilfe in Wartezeit von 1 Jahr.

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 60 Prozent anerkannt.

Edelmetall und Keramik werden zu 60 Prozent anerkannt.

Je Kiefer max. 2, unter bestimmten Voraussetzungen max. 4

Pflege (Beträge in Euro sind Maximalbeträge)

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro.
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro.

zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)

Reisen

Ja, max. BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten.

Sonstiges

  • 100 Euro bei 50 Prozent Beihilfe
  • 80 Euro bei 60 Prozent Beihilfe
  • 70 Euro bei 70 Prozent Beihilfe

Die Kostendämpfungspauschale ist eine jährliche Selbstbeteiligung.

200,00 Euro. Wird dieser Betrag in sechs Monaten nicht erreicht, wird abweichend hiervon Beihilfe gezahlt.

Informationen zur Beihilfe (Formulare, App etc.)

Von der Beihilfe Bremen gibt es keine App!

Anschrift:
Performa Nord
Schillerst. 1
28195 Bremen

Telefonische Sprechzeiten Performa Nord:

  • Montag und Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr, und
  • Dienstag und Donnerstag von 09:00 – 15:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • (Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Telefon, Fax und E-Mail der Beihilfe Bremen:

  • Telefon: +49 421 361-74744
  • Telefax: +49 421 361-6766
  • E-Mail: office(at)performanord.bremen.de

Hier findest Du Formulare und Anträge der Beihilfe Bremen

Absicherung Kinder

Berücksichtigungsfähige Kinder haben generell einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Berücksichtigungsfähige Kinder haben generell einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/ Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte

Kein Beihilfeanspruch für das Kind und keine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Stand: Januar 2023

GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

In diesem Artikel erfährst du alles, was du zur pauschalen Beihilfe wissen solltest!

  • Was ist die pauschale Beihilfe?
  • Wie war es vorher? (Individuelle Beihilfe)
  • Wo liegen die Vor- und Nachteile der pauschalen bzw. der individuellen Beihilfe?
  • Wer kann die pauschale Beihilfe beantragen?
  • Wer kann sie NICHT beantragen?
  • Kannst Du zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wechseln?
  • Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe und wer fährt mit der individuellen Beihilfe (PKV + Beihilfe) besser?

Wir beantworten Dir alle diese Fragen in unserem ausführlichen Guide zum Hamburger Modell!

Das Hamburger Modell:

Alle wichtigen Informationen zur pauschalen Beihilfe!

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Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.