Beihilfe BUND

Auf dieser Seite haben wir für dich alle wichtigen Informationen Rund ums Thema Beihilfe Bund zusammengetragen. Wir verraten dir, wer wie viel Beihilfe bekommt. Welche Kosten die Bundes-Beihilfe bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt und wo du die App bzw. die Formulare der Beihilfe Bund findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst du nur von deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Beihilfeberechtigte (kinderlos oder max. 1 Kind) haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung!

Beihilfeberechtigte mit einem Kind haben während der Elternzeit einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung!

Beihilfeberechtigte – mit 2 oder mehr Kindern – haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, wenn bestimmte Voraussetzungen erfĂĽllt sind.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung!

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung!

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, sofern sie die Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr nicht ĂĽberschritten haben.

Kinder haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienste berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder (ziemlich weit unten!).

Leistungen der Beihilfe

Ambulante Behandlungen

Bis zum Höchstsatz der GOÄ.

Bis zum Höchstsatz lt. Vertrag mit Heilpraktikerverbänden.

Verordnungsfähige Medikamente bis zum Festbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. Ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig.

Die Fahrkosten werden um 10 Prozent (mind. 5,00 Euro, max. 10 Euro) gekĂĽrzt!

2 Prozent der DienstbezĂĽge, der VersorgungsbezĂĽge, des Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 Prozent

Gemäß Beihilfekatalog (Hilfsmittelkatalog der Beihilfe) und den dortigen Höchstsätzen.

Hilfsmittel werden um 10 Prozent (mind. 5,00 Euro, max. 10 Euro) gekĂĽrzt!

Für Erwachsene beihilfefähig (Ausnahme: Brillengestelle).

Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 Euro.

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.

Sanatoriumsbehandlungen werden um 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr gekĂĽrzt!

Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.

Krankenhausbehandlung

Ja, 2-Bettzimmer und privatärztliche Behandlungen.

  • KĂĽrzungen Regelleistungen: 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr.
  • KĂĽrzungen Zweibettzimmer: Ja, 14,50 Euro pro Tag.
  • KĂĽrzungen privatärztliche Behandlung: Nein.

Zahnbehandlung

Bis Höchstsatz GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.

Ja. Keine Beihilfe für große Brücken und in Anwärterzeit

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 60 Prozent anerkannt.

Edelmetall und Keramik werden zu 60 Prozent anerkannt.

Je Kiefer max. 2 bzw. in bestimmten Fällen max. 4.

Pflege

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro.
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro.

zuzĂĽglich 100 Prozent fĂĽr verbleibende Kosten (inklusive Unterkunft & Verpflegung).

Reisen

Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten (fĂĽr Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro)

Ja, max. BRD-Kosten (fĂĽr Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Sonstiges

Keine.

(Die Kostendämpfungspauschale ist eine jährliche Selbstbeteiligung.)

Informationen zur Beihilfe

Ja, die Beihilfe Bund hat eine App!

Hier findest du die Anschrift, Telefon- und Fax-Nummer, sowie der Sprechzeiten deiner Beihilfestelle (Beihilfe Bund) aufgegliedert nach Behörden. 

Absicherung Kinder

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz fĂĽr das Kind

Generell 80 % Beihilfebemessungssatz fĂĽr das Kind, wenn fĂĽr dieses Kind noch Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte

Kein Beihilfeanspruch fĂĽr das Kind.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienst oder Verlängerung um max. 12 Monate wegen freiwilligem Wehrdienst, freiwilligem Dienst nach Bundesfreiwilligendienstgesetz/ Jugendfreiwilligendienstegesetz/ vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst oder Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne § 1 Abs. 1 Entwicklungshelfer-Gesetz.

Stand: Januar 2023

GebĂĽH: GebĂĽhrenordnung fĂĽr Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passsende Krankenversicherung fĂĽr dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.

Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.

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Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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