Beihilfe BUND

Auf dieser Seite haben wir für Dich alle wichtigen Informationen rund ums Thema Beihilfe Bund zusammengetragen. Wir verraten Dir, wie hoch Dein Beihilfebemessungssatz ist, welche Kosten die Bundes-Beihilfe bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt und wo Du die App bzw. die Formulare der Beihilfe Bund findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst Du nur von Deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Personenkreis

Beihilfebemessungssatz

Beihilfe

Restkostenversicherung (PKV)

PKV

Beamter

50 %

50 %

Beamter in Elternzeit
Beamter mit mind. 2 Kindern*
Ehepartner*
Versorgungsempfänger

70 %

30 %

Kind*

80 %

20 %

* sofern berücksichtigungsfähig

Beihilfeberechtigte (kinderlos oder max. 1 Kind) haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung!

Beihilfeberechtigte mit einem Kind haben während der Elternzeit einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung!

Beihilfeberechtigte – mit 2 oder mehr Kindern – haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung!

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung!

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, sofern sie die Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr nicht überschritten haben.

Kinder haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienste berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder (ziemlich weit unten!).

  • Während der Ausbildung: Truppenärztliche Versorgung bzw. Heilfürsorge. Zusätzlich Anspruch auf Heilfürsorge für stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung).
  • Nach der Ausbildung: Truppenärztliche Versorgung bzw. Heilfürsorge. Zusätzlich Anspruch auf Heilfürsorge für stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung).
  • Nach der aktiven Dienstzeit besteht für ehemalige Berufssoldaten bzw. Polizisten ein Beihilfeanspruch – siehe Versorgungsempfänger (für ehemalige Zeitsoldaten besteht ein Anspruch auf Beitragszuschuss in Höhe von 50 % zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung, solange sie Übergangsgebührnisse erhalten – maximal 60 Monate).

Übersicht der wichtigsten Beihilfeleistungen des Bundes

Ambulante Behandlungen

Bis zum Höchstsatz der GOÄ.

Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen.

Bis zum Höchstsatz lt. Vertrag mit Heilpraktikerverbänden.

Verordnungsfähige Medikamente bis zum Festbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. Ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig.

Die Fahrkosten werden um 10 Prozent (mind. 5,00 Euro, max. 10 Euro) gekürzt!

2 Prozent der Dienstbezüge, der Versorgungsbezüge, des Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 Prozent

Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 9 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Gemäß Beihilfekatalog (Hilfsmittelkatalog der Beihilfe) und den dortigen Höchstsätzen.

Hilfsmittel werden um 10 Prozent (mind. 5,00 Euro, max. 10 Euro) gekürzt!

  • Brillengläser: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen.
  • Brillenfassung: Nein.
  • Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen.

Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 Euro.

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.

Sanatoriumsbehandlungen werden um 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr gekürzt!

Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 16,00 Euro pro Tag für maximal 21 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre.

Krankenhausbehandlung

Ja, Zuzahlung 10,00 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.

Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer – Zuzahlung 14.50 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.

Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.

Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GÖÄ/GOZ.

Zahnbehandlung

Bis Höchstsatz GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.

Ja. Keine Beihilfe für große Brücken und in Anwärterzeit

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 60 Prozent anerkannt.

Edelmetall und Keramik werden zu 60 Prozent anerkannt.

Je Kiefer max. 2 bzw. in bestimmten Fällen max. 4.

Pflege (Beträge in Euro sind Maximalbeträge)

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro.
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro.

zuzüglich 100 Prozent für verbleibende Kosten (inklusive Unterkunft & Verpflegung).

Reisen

Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro)

Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Sonstiges

Keine.

(Die Kostendämpfungspauschale ist eine jährliche Selbstbeteiligung.)

200,00 Euro. Bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten sind Ausnahmen möglich.

Informationen zur Beihilfe

Ja, die Beihilfe Bund hat eine App!

Hier findest Du die Anschrift, Telefon- und Fax-Nummer, sowie der Sprechzeiten Deiner Beihilfestelle (Beihilfe Bund) aufgegliedert nach Behörden. 

Hier findest Du Angaben zu den aktuellen Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen bei der Bundesbeihilfe.

Absicherung Kinder

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind

Generell 80 % Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte

Kein Beihilfeanspruch für das Kind.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienst oder Verlängerung um max. 12 Monate wegen freiwilligem Wehrdienst, freiwilligem Dienst nach Bundesfreiwilligendienstgesetz/ Jugendfreiwilligendienstegesetz/ vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst oder Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne § 1 Abs. 1 Entwicklungshelfer-Gesetz.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Stand: Januar 2023

GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passsende Krankenversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.

Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.

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Wie du in zahlreichen Artikeln auf unserer Webseite lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die passende PKV zu finden, die im besten Fall ein Leben lang hält!

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In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.

Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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