Beihilfe Schleswig-Holstein
In dieser tollen Übersicht findest du die Beihilfebemessungssätze, die Leistungen der Beihilfe (ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflegeleistungen), die Anschrift und Kontaktdaten, sowie die App der Beihilfe Schleswig-Holstein.

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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Wesentliche Merkmale der Beihilfe Schleswig-Holstein

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung
Nein

Eigenbeteiligung im Krankenhaus pro Tag
• allgemeine Krankenhausleistungen: Ja
• Privatärztliche Behandlung: Nein
• Wahlleistungen (Zweibettzimmer & Privatarztbehandlung) Nein

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60 Prozent

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von
20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr
Bemessungssätze der Beihilfe Schleswig-Holstein
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %
Ausnahme:
Beamte in Elternzeit auch bei 1 Kind (= 70 %)

Beamte mit
2 Kinder oder mehr
70 %
+ Beamte in Elternzeit auch mit einem Kind.

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
ohne oder 1 berücksichtigungsfähiges Kind.
90 %
solange mind. 2 berücksichtigungsfähige Kinder.
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
ohne oder max. 2 berücksichtigungsfähige Kinder.
90 %
solange mind. 3 berücksichtigungsfähige Kinder.
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- / Zivil- oder Freiwilligendienst)
Ambulante Leistungen der Beihilfe Schleswig-Holstein
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Nein.
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: Nein.
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 4 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Kontaktlinsen: Ja, für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Fassung: Nein.
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 5 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
- Kürzung Fahrtkosten: Nein.
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): Nein.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 Euro. Erstellung eines Gutachtens ist nicht notwendig.
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: Nein.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.
Stationäre Leistungen Beihilfe Schleswig-Holstein
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
- Wahlärztliche Leistungen: Nein.
- Privatärztliche Behandlung: Nein.
Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Schleswig-Holstein
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Implantate: Bei medizinischer Notwendigkeit keine Begrenzung (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Pflegeleistungen der Beihilfe Schleswig-Holstein
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Teilstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Stationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung).
Beihilfestelle Schleswig-Holstein
Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein
Anschrift:
Beihilfe, Speckenbeker Weg 133, 24113 Kiel
Telefon:
0431 988-9555
Sprechzeiten:
Mo–Fr: 9–11:30 Uhr und 13:30–15:00 Uhr.
Bearbeitungszeit:
Je nach Antragseingang etwa 1–4 Wochen, in Stoßzeiten länger.
Antragsfrist:
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Rechnungsdatum beantragt wird.
Antragsgrenze:
Beihilfe ab 100 Euro; wird dieser Betrag in 10 Monaten nicht erreicht, wird ab 15 Euro dennoch Beihilfe gewährt, für Aufwendungen über 2.600 Euro sind Abschlagszahlungen möglich.
Abschlagszahlung:
Für normale Arztrechnungen nicht vorgesehen; Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen wie Sanatoriums- oder Reha-Aufenthalte möglich, wenn diese ohne Vorauszahlung nicht beginnen.
Beihilfe Schleswig-Holstein App
Mit der „dBehilfePlus“ App der Beihilfe Schleswig-Holstein, kannst du einfach und unkompliziert Rechnungsbelege via Smartphone und Tablet einreichen.
Informationen, Video-Anleitung zur Installation, Registrierung und Bedienung findest du auf der offiziellen Infoseite zur Beihilfe Schleswig-Holstein App des Landes Schleswig-Holstein.

Artikel von
Sven Höhne
Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.
Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die Zahlen sprechen für Sven. Mit einer echten 5-Sterne-Bewertung bei Google und über 500 Bewertungen bei Provenexpert, gehört er zu Deutschlands besten und erfahrensten PKV-Experten.






![Beitragsbild auf blauem Hintergrund mit großem weißen Text: „Gesundheitsfragen richtig beantworten, so geht’s!“. Rechts steht das fairbeamtet.de-Maskottchen Sven (Brille, Bart, grauer Hoodie) mit einem weißen Apple Pencil in der Hand; er trägt einen Gipsarm und eine Kniebandage. Vor ihm liegt eine halbtransparente Formular-Einblendung mit der Frage „Sind Sie gesund?“ und Auswahlfeldern „[X] Ja / [ ] Nein“. Symbolbild für korrektes Beantworten von Gesundheitsfragen bei Versicherungen (z. B. BU/DU oder PKV) und die Bedeutung vollständiger, wahrheitsgemäßer Angaben.](https://cdn.fastpixel.io/fp/ret_img+v_c8b5+w_1200+h_630+q_glossy+to_webp/www.fairbeamtet.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2021%2F03%2FGesundheitsfragen-richtig-beantworten-Beitragsbild.webp)