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Pauschale Beihilfe -
„Hamburger-Modell“

Hamburger Beamte bekommen einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Das Land Hamburg öffnet seinen Beamten seit dem 01. August 2018 die Tür zur GKV. Alles, was du über das sogenannte „Hamburger-Modell“ wissen solltest, erklären wir dir in diesem Artikel!

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst du nur von deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Hamburger Modell?

Ein Angestellter, der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, zahlt i.d.R. nur 50 Prozent des Beitrags. Die anderen 50 Prozent zahlt der Arbeitgeber. Bei Beamten war das nicht so. Ein Beamter, der sich weiterhin als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert hat, musste den kompletten Beitrag (100 Prozent) selbst bezahlen. Das hat man nun mit der Einführung des Hamburger Modells geändert.

Es wird Hamburger Modell genannt, weil das Land Hamburg seinen Beamten als erstes Bundesland überhaupt, die Möglichkeit geboten hat, in der GKV zu bleiben und ihnen pauschal 50 Prozent des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt. Der Dienstherr übernimmt also den Arbeitgeberanteil analog zum Angestellten. Und weil der Dienstherr pauschal 50 Prozent Arbeitgeberanteil übernimmt, hat man es pauschale Beihilfe genannt.

Die pauschale Beihilfe (Hamburger Modell).

Informationen zur pauschalen Beihilfe:

    • die Beihilfe beteiligt sich grundsätzlich mit dem hälftigen Beitrag an der GKV.
    • Der Höchstbetrag für das Jahr 2022 sind max. 384,58 Euro pro Kalendermonat. Allerdings nur für die Krankenversicherung. 
    • Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird nicht Anteilig bezuschusst, sondern ist zu 100 Prozent vom Beamten zu entrichten.
    • die Pauschale Beihilfe bezieht sich nicht auf die entstandenen Kosten (Aufwendungen), sondern nur auf den Beitrag.
    • Kinder können i.d.R. in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert werden.

Wie war es bisher?

    • Die Beihilfe hat sich bisher ausschließlich individuell an den Kosten (Aufwendungen) beteiligt.
    • Heißt, der Beamte ist zum Arzt gegangen, hat sich behandeln lassen und hat im Anschluss zwei Rechnungen nach Hause geschickt bekommen. Das Original und eine Kopie.
    • Die Kopie wurde an die Beihilfe geschickt und die hat je nach Beihilfebemessungssatz 50, 70, 80 oder sogar 90 Prozent der Rechnung erstattet. 
    • Das Original hat er an die private Krankenversicherung (PKV) geschickt, bei der der Beamte eine sogenannte Restkostenversicherung abgeschlossen hat. Diese hat ihm dann fehlenden Anteil erstattet.

Die Beihilfe hat sich also nicht pauschal am Beitrag, sondern an den individuell entstandenen Kosten beteiligt. Deswegen heißt es: individuelle Beihilfe. 

 

Die individuelle Beihilfe (Beihilfe + PKV).

Mit der INDIVIDUELLEN Beihilfe ist die bisherige Form der Beihilfe gemeint:

    • Der Standard-Beamte – also der ledige Beamte ohne Kinder – hat einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent Beihilfe, solange er im aktiven Dienst ist.
    • I.d.R. erhöht sich der Beihilfeanspruch ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent. Ausnahme: In Hessen und Bremen, da gelten andere Beihilfevorschriften. Außerdem gibt es Bundesländer, die ihren Beamten bereits beim ersten Kind während der Elternzeit 70 Prozent Beihilfe gewähren (z.B. Bayern).
    • Beamte, die in den wohlverdienten Ruhestand gehen (Versorgungsempfänger) erhalten einen Beihilfeanspruch von ebenfalls auf 70 Prozent.
    • Ehegatten haben i.d.R. einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent.
    • Kinder haben einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent.
    • Sofern der Beamte und der Ehegatte beide unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, können Kinder i.d.R. im Zuge der Familienversicherung beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehegatten mitversichert werden.

Vor- und Nachteile der pauschalen Beihilfe
(GKV + Zuschuss der Beihilfe).

(Gesetzliche Krankenversicherung + 50 Prozent Beitragszuschuss vom Dienstherrn)

Vorteile:

    • Du musst dich nicht mit dem Thema private Krankenversicherung auseinandersetzen (ist bequem).
    • Du musst dich nicht mit Rechnungen herumschlagen, sondern legst – wie bisher – einfach deine Versicherungskarte vor.
    • Kinder und Ehegatten sind kostenlos über die Familienversicherung mitversichert.
  •  

Nachteile:

    • Als Pensionär bleibt der Zuschuss begrenzt auf 50 Prozent des Beitrags.
    • Höhere Beitragssteigerung als in der PKV! Laut einer Berechnung auf Basis von BAD (2022), BMG (2013 bis 2022a+b) und PKV Verband, ist die durchschnittliche Beitragsbelastung in der GKV um 3,4 Prozent und in der PKV um 2,8 Prozent pro Jahr gestiegen.
    • Du erhältst keinen Zuschuss aus der Krankenversicherung der Rentner, wie z.B. ein Angestellter
    • Die Berechnung deines Beitrags als Pensionär erfolgt auf der Grundlage aller Einkünfte! Hast du fürs Alter vorgesorgt? Hast du Immobilien geerbt oder gekauft, die du vermietest? Hast du Geld für Später angelegt und bekommst Zinsen? Super! Deine gesetzliche Krankenversicherung freut sich, denn sie holt sich ein fettes Stück vom Kuchen.
    • Die Leistungen in der GKV sind im §12 Sozialgesetzbuch V definiert und müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Auf gut Deutsch: Günstig!
    • Außerdem kürzt die GKV die Leistungen nahezu jährlich. Ein Grund dafür ist die demographische Entwicklung der Bevölkerung. Dazu später mehr!
    • Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist in der GKV deutlich teurer. 2020 lag er bei bis zu 155 Euro pro Person. 

Vor- und Nachteile der individuellen Beihilfe
(PKV + Beihilfe).

(Private Krankenversicherung + Beihilfe)

Vorteile:

    • Du kannst dir den Versicherungsschutz so zusammenstellen, wie du möchtest.
    • Dein Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand, und nicht nach deinem Einkommen.
    • Du musst aus diesem Grund auch nicht bei jeder erreichten Erfahrungsstufe „Lohnerhöhung“ (alle 2 bzw. 3 Jahre) mehr Beitrag zahlen.
    • Dein Beitrag reduziert sich i.d.R., wenn du mehr als 1 Kind hast.
    • Als Pensionär musst du nur noch 30 Prozent über die PKV absichern, dadurch reduziert sich dein Beitrag ebenfalls. (Achtung: in Hessen und Bremen ist es etwas anders!)
    • Renten aus privater Altersvorsorge, Mieteinnahmen und Kapitalerträge (Zinserträge) spielen für die PKV keine Rolle. Auch nicht, wenn du pensioniert wirst!
    • Die PKV Leistungen sind Vertraglich geregelt. Somit kann die PKV nicht einfach Leistungen kürzen oder gar gänzlich Streichen.
    • Die private Krankenversicherung bildet – anders als die GKV – Alterungsrückstellungen
    • Beitrag zur Pflegeversicherung ist günstiger als in der GKV. Im Schnitt liegt sie bei rund 30 Euro im Monat. 

Nachteile:

    • Du musst dich mit dem Thema private Krankenversicherung beschäftigen.
    • Du musst dich mit Rechnungen vom Arzt auseinandersetzen.
    • Kinder und Ehegatten (Hausfrau/Hausmann) sind nicht beitragsfrei mitversichert, sondern müssen einen individuellen Beitrag zahlen. 

Leistungsvorteile bei der Kombination aus Beihilfe und PKV.

Wir erinnern uns. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen laut Sozialgesetzbuch V geregelt und müssen nur ausreichend und vor allem wirtschaftlich (günstig) sein.

Die Leistungen der individuellen Beihilfe sind alleine schon an vielen Stellen deutlich besser, als in der gesetzlichen Krankenversicherung!!!

  • Die Beihilfe bezahlt ambulante Behandlungen im Krankenhaus und bei Privatärzten (i.d.R. sogar Privatkliniken).
  • Der Beamte mit individueller Beihilfe hat (ohne vorherige Genehmigung durch den gemeinsamen Bundesausschuss) Zugang zu innovativen Diagnose- und Behandlungsmethoden.
  • Die Beihilfe bezahlt den Arzt nach der aktuellen Gebührenordnung und nicht nach Festgesetzen Budgets. Dadurch bekommst du auch schneller Termine bei den meisten Fachärzten und musst nicht warten, bis diese ein neues Budget erhalten.
  • Beim Zahnersatz werden die tatsächlichen Kosten erstattet und nicht nach Festkostenzuschusssystem.
  • Du Beihilfe übernimmt bis zu einer gewissen Anzahl (Höchstzahl) sogar Implantate. (Achtung: Bei Beamtenanwärtern nicht immer!)
  • Die Beihilfe erstattet auch bei Behandlungen durch Heilpraktiker. Bei der GKV steht das nicht im Leistungskatalog.
  • Die beihilfefähigen Höchstbeträge für Hörgeräte liegen deutlich höher, als bei der GKV.
  • Je nach Bundesland werden auch Wahlleistungen (Zweibettzimmer und Chef-/Wahlarztbehandlung) von der Beihilfe übernommen! Zum Beispiel von der Bundesbeihilfe, Beihilfe NRW, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg und noch einige andere…)

Wer kann die pauschale Beihilfe beantragen?

  • Neue Beamte und Beamtinnen, die vor Beginn der Verbeamtung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, haben von Beginn an die freie Wahl zwischenindividuelle Beihilfe und pauschale Beihilfe.
  • Beamte, die sich schon damals ohne Beihilfe als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert haben. Sie können nun ebenfalls die pauschale Beihilfe beantragen.
  • Beamte, die bereits privat krankenversichert sind. Sie können ihren Krankenversicherungsschutz auf eine einhundert Prozent Versicherung und auf die Pauschale umstellen. Achtung, hier gilt es Höchstbeiträge zu berücksichtigen. Dieser Höchstsatz richtet sich nach der Höhe des Basistarifs. Im Jahre 2022 war der Höchstbeitrag im Basistarif pro Person 769,16 Euro im Monat. Die Pauschale wird maximal zur Hälfte dieser Höhe gewährt (384,58 Euro). Der Höchstbeitrag ändert sich i.d.R. jährlich. Sollten diese Zahlen nächstes Jahr nicht mehr aktuell sein: Sprecht uns an, wir verraten euch gerne den neuen Höchstsatz.

Wer kann die pauschale Beihilfe NICHT beantragen?

  • Heilfürsorgeberechtigte Beamte für die Zeit ihres Anspruchs auf freie Heilfürsorge und deren Angehörige.
  • Beurlaubte Personen ohne Beihilfeberechtigung für die Dauer der Beurlaubung (z.B. Sabbatjahr).

ACHTUNG: Die Entscheidung kann NICHT widerrufen werden!

  • Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist bindend! Sie ist freiwillig und kann nicht mehr widerrufen werden!
  • Es ist nicht möglich, zwischen den beiden Varianten Hin und Her zu wechseln, wie es Dir gerade beliebt bzw. wie es gerade für Dich von Vorteil ist.
  • Solltest du in ein anderes Bundesland versetzt werden, dass ihren Beamten nicht die Möglichkeit des Hamburger Modells bietet, musst du den kompletten Beitrag zur GKV selbst bezahlen!
  • Wäge also genau ab, welche Variante für Dich auf lange Sicht die Bessere ist und triff keine Entscheidung aus Bequemlichkeit!
  • Der einfachste Weg ist meist nicht der Beste. Aber wir helfen dir, die richtige Entscheidung zu treffen!

Für wen lohnt sich die Pauschale Beihilfe (Hamburger- Modell)?

Diese Frage lässt sich gar nicht so leicht und vor allem nicht allgemeingültig beantworten…

Wir können aber die Frage beantworten, wer hat sich bisher überwiegend für die pauschale Beihilfe entschieden?

Bisher haben ca. 2.400 der 42.000 Hamburger Landesbeamten die pauschale Beihilfe beantragt. Das sind gerade einmal 6 Prozent. Davon lassen sich einer Statistik zufolge ungefähr 80 Prozent einem speziellen Personenkreis zuordnen. Die meisten sind oder waren:

1. Schon vorher in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.

Der Großteil dieser Personen war bereits vor dem 1. August 2018 als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert!

2. Überwiegend Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen.

Meist handelte es sich um Beamte, in niedrigen Besoldungsgruppen (überwiegend einfacher DienstA2, A3, A4 – und schon deutlich weniger aus dem mittleren Dienst – A6 und A7).

3. Oft lagen zum Zeitpunkt der Verbeamtung schwere Vorerkrankungen vor.

4. Beamte, die die spezielle Öffnungsklausel für Beamte nicht genutzt oder das Zeitfenster von 6 Monaten verpasst haben oder nicht bereit waren, einen hohe Risikozuschlag zu zahlen.

5. Die einen Ehegatten zuhause haben (z.B. Hausfrau bzw. Hausmann), der hätte mitversichert werden müssen (eigener Beitrag)

6. Oder viele Kinder haben (Großfamilie mit 5, 6 oder mehr Kindern)

Was uns aufgefallen ist!

    • Meist reicht einer der oben genannten Faktoren nicht einmal aus! Bei vielen der 2.400 Landesbeamten, die sich für das Hamburger Modell entschieden haben, lagen oft mehrere Faktoren vor. Zum Beispiel: Diverse Vorerkrankungen, Ehegatte in Elternzeit zuhause, sowie viele Kinder und sie kamen zum größten Teil aus dem einfachen Dienst (Besoldungsgruppe A5 bis A7). 
    • Von den gut verdienenden Beamten haben sich gerade einmal 20 Prozent der Lehrer, Richter, Professoren und anderen Beamten im Gehobenen oder Höheren Dienst für das Hamburger Modell (pauschale Beihilfe) entscheiden!

Warum führen einige Bundesländer das Hamburger Modell ein und welche?

Der PKV Verband, so schreibt er in der Stellungnahme, „Eine Bewertung des Hamburger Modells“ vermutet hinter der Einführung des Hamburger Modells ein politisches Ziel. Beamte sollen mit dem Arbeitgeberzuschuss dazu animiert werden, in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. 

Unser Gesundheitsminister Karl Lauterbach weiß, dass die gesetzliche Krankenversicherung durch den demographischen Wandel vor einem gravierenden Problem und einer echten Mammutaufgabe steht. Dadurch, dass die durchschnittsdeutsche Frau nur noch 1,58 Kinder gebärt, vergreisen (Überalterung) wir langsam. Die geburtenstarken Jahrgänge kommen nun ins Rentenalter bzw. Pensionsalter und somit müssen immer weniger junge Menschen, die prozentual immer mehr alten und damit i.d.R. auch „teureren“ Menschen finanzieren. Die gesetzliche Krankenversicherung bildet – im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung – keine Alterungsrückstellungen. Sie ist umlagefinanziert. Mit den Einnahmen, begleicht man die Ausgaben. Man spricht vom Von-der-Hand-in-den-Mund Prinzip

Die private Krankenversicherung – so hat unser Experte Michael Buchholz berechnet – hat genügend Alterungsrückstellungen gebildet, um davon ca. 8 Jahre lang die Kosten für ihre Versicherten zahlen zu können. Der gesetzlichen Krankenversicherung ginge bereits nach 1-2 Monaten die Puste aus.

Schon jetzt ist die GKV nicht mehr in der Lage, die Kosten komplett allein zu finanzieren. Unser Staat musste im Jahr 2022 rund 28,5 Milliarden Euro aus Steuergeldern in die gesetzliche Krankenversicherung pumpen. Quelle: de.statista.com. Tendenz: Jährlich steigend! Im Jahr 2021 lagen die Ausgaben der GKV bei 285,0 Milliarden Euro. Quelle: www.vdek.com.

Karl Lauterbach (SPD) sieht im Hamburger Modell einen „großartigen Schritt in Richtung Bürgerversicherung“, der er in den letzten 20 Jahren nicht näher gekommen ist. Aber eines sollte jedem klar sein: Beamte verdienen gut. Ihre Beiträge würden das marode System GKV etwas länger am Leben halten bzw. der Politik mehr Zeit geben, eine Lösung für eines unserer größten Probleme zu finden, so meine persönliche Meinung!

Auffällig ist auf jeden Fall, dass vor allem die SPD regierten Länder sind (Karl Lauterbach, SPD), die das Hamburger Modell und somit die Bürgerversicherung für Beamte befürworten und einführen. Bremen, Brandenburg, Thüringen und nun Baden-Württemberg, so die Anmerkung des PKV Verbandes in ihrer Bewertung des Hamburger Modells. Wohingegen CDU geführte Länder sich klar gegen das Hamburger Modell entscheiden.

Außerdem könnte sich der augenscheinliche Hauptvorteil der GKV vielleicht schon in Kürze in Luft auflösen. Die Beitragsfreie Familienversicherung. Ehegatten und Kinder – so möchte es Michael Kretschmer (Sachsens Ministerpräsident, CDU) durchsetzen – sollen 100 Prozent Beihilfeanspruch bekommen, so dass damit Angehörige von Beamten, die PKV versichert sind, ebenfalls durch die komplette Kostenübernahme der Beihilfe beitragsfrei mitversichert wären. Vermutlich brauchen die Kinder dann nur noch einen Beihilfeergänzungstarif, um die Lücken der Beihilfe auszugleichen. Allerdings hätten sie allein schon über die Beihilfe schon deutlich mehr Leistungen, als in der GKV, die beinahe jährlich Leistungen streicht. Ob sich Michael Kretschmer allerdings durchsetzen wird, steht noch in den Sternen. 

Der PKV Verband amüsiert sich auch über die Selbstbeweihräucherung der Politik, man würde damit die „Wahlfreiheit“ der Beamten stärken. Viele Beamte haben Angst, sie könnten die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter vielleicht nicht mehr bezahlen. Schließlich ist es ja das Vorurteil schlechthin, das man ständig in den Medien hört: „Private Krankenversicherung im Alter zu teuer!“, oder „Jung angelockt, alt abgezockt!“, sind Vorteile und Parolen, die jeder schon einmal gehört hat. Deswegen würden viele lieber in der GKV bleiben. Da weiß man zwar, dass es auch nicht toll ist, aber man hat das Gefühl, man weiß, was man hat. 

Aber stimmen diese Vorurteile überhaupt? Und noch wichtiger: Treffen sie überhaupt auf Beamte zu? Früher war es so. Zumindest bei Selbstständigen und Angestellten. Damals gab es Tarife ohne Altersrückstellungen und Tarife, die viel zu billig kalkuliert wurden. Heute können wir aber ganz klar sagen: NEIN! Die Tarife von früher, haben nichts mehr mit der Tarifwelt ab 2000 zu tun. 2001 hat der Gesetzgeber sogar noch zusätzlichen einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent für Alterungsrückstellungen eingeführt. Obendrein sind es nicht die Beamten, die in den Polit-Talkshows sitzen und sich beklagen. Es sind eben hauptsächlich Selbstständige und Angestellte. Beamte zahlen aktuell im Pensionsalter sogar deutlich weniger. Laut einer aktuellen Studie des PKV Verbands zahlt der Beamte durchschnittlich einen Beitrag in Höhe von 211 Euro für die PKV. In der GKV Läger der Beitrag bei einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze bei 384 Euro. Das ist beinahe doppelt so viel!

Und in der PKV gibt es den Standard-Tarif und den Basis-Tarif. Der Basis-Tarif der PKV ist quasi die Kopie der gesetzlichen Krankenversicherung, in die der Beamte jederzeit wechseln könnte. Somit kann sich der Beamte bereits jetzt im Alter gesetzlich versichern, nur eben bei seiner privaten Krankenversicherung. Und er muss nur den fehlenden Beihilfeanteil Prozentual absichern. Man könnte also frech sagen, dass Hamburger Modell existiert schon lange, nur eben über die PKV und nicht über die GKV, und die Möglichkeit haben die Beamten auch in den Bundesländern, die kein Hamburger Modell bieten. 

Der PKV Verband kommt letztendlich zum Entschluss, dass die angebliche „Wahlfreiheit“ im Kontext zum Hamburger Modell eine „bewusste Irreführung der Öffentlichkeit“ darstellt. Und obendrein – so vermutet der PKV Verband – führt es für eine Verschiebung schlechter finanziellen und Gesundheitsrisiken von der PKV zur GKV, was das Problem der GKV sogar noch verschlimmern, statt verbessern würde. Sie Abschnitt: Für wen lohnt sich das Hamburger Modell? 

Es sind nämlich – so zeigen Beobachtungen – hauptsächlich die Kranken, eher niedrig besoldeten Beamten mit diversen Vorerkrankungen und vielen Kindern, die sich für das Hamburger Modell entscheiden. Also die, die somit viel weniger Beitrag in der GKV zahlen, als das sie Kosten verursachen. Ein politisches Eigentor!, würde ich sagen.

Das Landesfinanzministerium Baden-Württemberg prognostiziert im Zuge der Einführung des Hamburger Modells zum 01. Januar 2023 in Baden-Württemberg, das bis 2026 über 76 Millionen Euro mehr Kosten auf das Land zukommen. Bis 2030 prognostiziert das Landesfinanzministerium sogar Mehrkosten in Höhe von über 200 Millionen Euro. Der Vorsitzendes des PKV-Verbandes Dr. Ralf Kantak, sagte zur Ärztezeitung, „Dieses Geld würde im Landeshaushalt dann für andere Aufgaben und Leistungen zum Beispiel in der Bildung oder der Polizei fehlen.“

Unser Tipp.

Triff keine voreilige Entscheidung! 

Bleib nicht in der gesetzliche Krankenversicherung, nur weil du ängstlich und zu bequem bist, dich mit dem Thema private Krankenversicherung auseinanderzusetzen. 

Oder, weil du mal in den Medien aufgeschnappt hast, dass die PKV im Alter so teuer ist. Als Beamter wird dein Beitrag im Alter in der PKV vermutlich deutlich günstiger sein, als in der GKV. 

Und, dann sind da noch die krassen Leistungsunterschiede. Vergiss nicht, die GKV kürzt beinahe jährlich den Leistungskatalog. Du musst beim Arzt immer mehr selbst bezahlen, was durch den demographischen Wandel leider auch nicht anders finanzierbar ist. 

Und wenn du die fehlenden Leistungen der GKV irgendwann mit privaten Zusatztarifen (Brille, Zahnzusatz, Wahlleistungen im Krankenhaus etc.) aufstockst, wirst du viel mehr zahlen müssen, als wenn du dich bei der Verbeamtung privat krankenversichert hättest. 

Sieh die private Krankenversicherung nicht als Bürde! Sie ist die Chance endlich den Versicherungsschutz zu bekommen, den du brauchst. Und du musst nur zwischen 10 und 50 Prozent bei der PKV absichern, weil dein Dienstherr je nach Lebenssituation zwischen 50 und 90 Prozent der Kosten trägt.  

Tu dir selbst nur einen Gefallen: Mach es nur nicht allein! Lass dich BITTE von einem Profi beraten! Beim Abschluss bzw. der Auswahl einer PKV kann vieles schiefgehen. Die private Krankenversicherung ist mega, wenn man sich für eine wirklich Gute entscheidet und alles richtig macht. Sich die Leistungen vernünftig erläutern lässt, die Gesundheitsfragen richtig beantwortet, Risikozuschläge für eventuelle Vorerkrankungen anonym abklären lässt und, und, und… 

Keine Sorge, wir lassen dich nicht allein und beraten dich gerne!

Trage dich in unserem Kontaktformular ein und lass dich von uns beraten. Wir sprechen beamtisch!

Übrigens: Unsere Beratung ist für dich kostenlos!

Also sei kein Fischkopp!, frag fairbeamtet.de!

Liebe Grüße, dein
Sven von fairbeamtet.de

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