Thüringer Beamte haben einen Anspruch auf die auf die pauschale Beihilfe. Dies bedeutet, dass Sie analog zu einem Angestellten 50 Prozent Ihres Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung (aber auch zur privaten Krankenversicherung) von Ihrem Dienstherrn/ der Beihilfestelle gezahlt bekommen. Alternativ bleibt die Möglichkeit, sich für die bewährte individuelle Beihilfe natürlich weiterhin bestehen. Bei der individuellen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr/ die Beihilfestelle prozentual an den tatsächlich anfallenden Aufwendungen.
Seit dem 01.01.2020 können Thüringer zwischen »Pauschaler« und »Individueller« Beihilfe wählen!
Durch Beschluss wurde das Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts vom 30.07.2020 angenommen. Thüringer Beamte können zum/ab 01.01.2020 bei Ihrer Beihilfestelle die pauschale Beihilfe beantragen.
Achtung: Aufwendungen, für die eine Leistungspflicht der sozialen- oder der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht, sind von der »Pauschalen« Beihilfe nicht umfasst. Hier bleibt es bei der Gewährung der »Individuellen« Beihilfe.
Neue Beamtinnen und Beamte müssen sich binnen 3 Monaten ab Ernennung zwischen der Individuellen oder der Pauschalen Beihilfe entscheiden. Waren Sie vor Beginn Ihrer beruflichen Tätigkeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie sich dann als freiwilliges Mitglied mit oder ohne »Pauschaler« Beihilfe in der Gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern, oder sich für eine Private Krankenversicherung mit oder ohne »Pauschaler« Beihilfe entscheiden.
Aber auch Beamtinnen und Beamte, die bereits in der Gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied versichert sind und ihre Beiträge in voller Höhe alleine entrichten. Auch diese können sich sowohl für eine Gesetzliche Krankenversicherung mit oder ohne »Pauschaler« Beihilfe entscheiden, als auch für eine Private Krankenversicherung mit oder ohne »Pauschaler« Beihilfe.
Bei Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und – empfänger in der Privaten Krankenversicherung sieht es etwas anders aus. Diese bekommen zwar auch die Pauschale Beihilfe gewährt, allerdings ist diese auf die Höhe des hälftigen Versicherungsbeitrages begrenzt, der dem Umfang der Gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Der gesetzlich geregelte Höchstsatz für das Jahr 2019 betrug 703,32 Euro pro Monat. Für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wird lediglich die Hälfte des Beitrages – und nicht wie bei der Individuellen Beihilfe 70 Prozent der Aufwendungen – berücksichtigt.
ACHTUNG: Die Entscheidung für die »Pauschale« Beihilfe ist freiwillig und unwiderruflich. Wird die »Pauschale« Beihilfe gewährt, haben Sie KEINE Möglichkeit mehr, zur Individuellen Beihilfe zurückzuwechseln! Treffen Sie also keine voreilige Entscheidung, nur weil Sie aktuell keine Lust haben, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, oder weil Sie der Meinung sind, in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben ist die bequemere Lösung. Bequemlichkeit kann auf Dauer teuer werden!
Für wen sich die »Pauschale« Beihilfe lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten.
In der Regel fahren der Großteil der Beamtinnen und Beamten mit der bewährten »Individuellen« Beihilfe sehr gut. Gerade pensionierte Beamte oder Beamte mit mehr als einem Kind, bekommen bei der »Individuellen« Beihilfe 70 Prozent ihrer Krankheitskosten (Aufwendungen) erstattet, würden aber bei der »Pauschalen« Beihilfe nur maximal 50 Prozent ihres GKV-Beitrags erstattet bekommen.
Durch die Alterungsrückstellungen der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag im Alter über die »Individuelle« Beihilfe meist günstiger als die 50 Prozent vom Beitrag über die »Pauschale« Beihilfe.
Die Pauschale Beihilfe kann für Großfamilien interessant sein, wenn die Beamtin oder der Beamte Alleinverdiener und zusätzlich in einer niedrigen Besoldungsgruppe eingruppiert ist (z.B. A5 bis A7). Oder, wenn sich die Beamtin aufgrund von diversen Vorerkrankungen nicht privat Versicherern konnte und die Möglichkeit zur Versicherung über die Öffnungsklausel verpasst/nicht genutzt hat.
Grundsätzlich empfehlen wir allerdings jeder Beamtin bzw. jedem Beamten, sich durch einen zertifizierten ÖD-Makler wie uns von fairbeamtet.de beraten zu lassen und keine voreiligen Entscheidungenzu treffen.
Ihr habt Fragen oder sucht eine gute Beratung? Tragt euch in unserem Kontaktformular ein und lasst euch kostenlos von uns beraten. Wir helfen euch gerne weiter!
Liebe Grüße, euer Team von
fairbeamtet.de
Wir beantworten dir alle diese Fragen in unserem ausführlichem Guide zum Hamburger Modell!
Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.
Wie du in zahlreichen Artikeln auf unserer Webseite lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die passende PKV zu finden, die im besten Fall ein Leben lang hält!
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.
In diesen Artikeln liefern wir dir einen ersten Überblick, wie viel eine Private Krankenversicherung in den Beamten-Tarifen kostet, welcher der beiden großen Beamten Krankenversicherer besser ist und welche Fehler du beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung unbedingt vermeiden solltest…
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