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Beihilfeänderung: Vergessen kann teuer werden!!!​

Bei Beamten ändert sich gelegentlich der Beihilfeanspruch. Du musst deine PKV zeitnah informieren. Wir verraten dir, welche Fristen du zwingend einhalten musst!

Inhaltsverzeichnis

Ein Beispiel aus der Praxis

Letzte Woche schrieb mich ein Beamter an und bat mich um Hilfe. Grundsätzlich ist er topp versichert. Hat sich damals für eine sehr gute private Krankenversicherung entschieden. Hat einen super Tarif. Eigentlich alles toll, aber vor einem Jahr hat sich sein Dienstherr geändert. Zuvor war er Beamter des Landes Rheinland-Pfalz. Seit 11 Monaten ist nun aber das Land Saarland sein neuer Dienstherr und für ihn zählt seitdem auch die Beihilfevorschrift des Saarlands. Natürlich hatte er durch den Wechsel viel um die Ohren und musste sich dementsprechend erst einmal umstellen. Im Zuge dessen hatte er vergesse, seiner privaten Krankenversicherung diese Änderung mitzuteilen. Die Frist zur Umstellung seitens des Versicherers ist nun allerdings abgelaufen. Diese sagt, „Ja, machen wir aber nur mit erneuter Gesundheitsprüfung!“ Aber was, wenn in der Zwischenzeit etwas passiert ist? Wenn er krank ist und aufgrund der Erkrankung nun seine Tarife nicht mehr beihilfekonform anpassen kann?

Gesetzliche Bestimmungen und Fristen

Als Privatversicherter hat der Versicherte nämlich auch Pflichten. Er muss seine Krankenversicherung zeitnah über Änderungen informieren. Bei Beihilfeänderungen hat er zum Beispiel 6 Monate Zeit, seine private Krankenversicherung von der Änderung zu unterrichten und kann in dieser seinen Krankenversicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung an die neue Beihilfevorschrift anpassen lassen.

Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist?

Versäumt es der Beamte, seiner privaten Krankenversicherung die Änderung innerhalb von 6 Monaten bekanntzugeben, wird diese im Falle einer Höherversicherung (der Beamte braucht mehr Leistungen als zuvor. Zum Beispiel, wenn seine vorherige Beihilfe die Wahlleistungen anteilig abgesichert hat und die neue Beihilfevorschrift keine Wahlleistungen mehr vorsieht) auf einen neuen Krankenversicherungsantrag mit erneuter Gesundheitsprüfung bestehen. Tauchen in diesem neuen Antrag nun neue Diagnosen auf, die es damals evtl. noch nicht gegeben hat, als der Versicherte sich erstmalig versichert hat, kann die Krankenversicherung die Höherversicherung auch zum Schutz des Versichertenbestandes ablehnen.

Die Folgen für den Versicherten!

Er ist schlicht und einfach falsch versichert und sein aktueller Versicherungsschutz ist lückenhaft. Würde der Beamte – wir hatten das Beispiel mit den Wahlleistungen – nun zum Beispiel ins Krankenhaus kommen und er würde Wahlleistungen (freie Krankenhaus und freie Arztwahl) in Anspruch nehmen, kann es schnell teuer werden für den Versicherten werden. Mein obiger Kunde war zum Glück noch gesund und ich konnte ihm helfen. Meistens fällt es jedoch erst auf, wenn es teuer wird und dann, kann oft selbst der beste Versicherungsmensch nicht mehr helfen.

Wie teuer es werden kann, wenn die Frist versäumt wurde (Praxis-Beispiel 2)

Vor 2 Jahren rief mich eine Frau an. Den Namen der Versicherung gebe ich mal nicht an, weil es egal ist. Ich schätze, jede Versicherung hätte hier gleich gehandelt. Sie hatte 2 Töchter. Eine der beiden Töchter hatte vor einem Jahr eine Ausbildung angefangen und war aus dem Kindergeldbezug und auch aus der Beihilfe herausgefallen. Da die Töchter jedoch über ihren Ehegatten bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, hatte die Mutter vergessen, ihre private Krankenversicherung von dieser Änderung zu unterrichten.

Dies hätte sie aber tun müssen, da sich ihre Beihilfe geändert hatte. Mit zwei Kindern hatte sie einen Beihilfeanspruch von 70%. Sie hatte bei der privaten Krankenversicherung nur 30% der Kosten abgesichert. Dadurch, dass eine Tochter nun jedoch aus der Beihilfe herausgefallen war, hatte sich für die Mutter der Beihilfeanspruch geändert. Sie hatte seitdem nur noch einen Beihilfeanspruch von 50% und hätte die fehlenden 20% bei ihrer privaten Krankenversicherung absichern müssen. Dieses hatte sie aber versäumt.

Aufgefallen ist ihr das erst nach der Brustkrebs-Operation. Sie hatte die Rechnungen bei der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung eingereicht. Beide haben voll erstattet und trotzdem fehlten ihr knapp 18.000 Euro. Da erst wurde ihr bewusst, dass etwas nicht stimmte. Sie wollte sich natürlich rückwirkend richtig versichern, aber die Krankenversicherung spielte nicht mit. Die sagte eben nur, dass es länger als 6 Monate her ist und sie einen neuen Antrag stellen muss. Dieser wurde mit der Diagnose Brustkrebs natürlich abgelehnt und die Dame blieb auf 18.000 Euro hängen und konnte auch für zukünftige Behandlungen nicht richtig absichern. Die Sorge, wie sie weitere Behandlungen oder gar Operationen – für den Fall das der Krebs wiederkommt – war groß. Solch eine Zitterpartie braucht niemand!

Unser Tipp

Egal, was sich bei euch ändert: sprecht mit eurem Versicherungsmakler, Vertreter oder eurer privaten Krankenversicherung.

Fälle, die mir aus dem Stegreif einfallen sind zum Beispiel:

  • Geburt eines Kindes (auch, wenn es zum Beispiel über den Ehegatten/ die Ehegattin in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden soll oder nicht, denn ab dem zweiten Kind erhöht sich bei den meisten Beihilfevorschriften der Beihilfebemessungssatz und eure private Krankenversicherung wird i.d.R. günstiger
  • Wegfall eines Kindes aus der Beihilfe (geht meist einher mit dem Wegfall des Kindergeldanspruchs
  • Änderung des Dienstherrn/ Änderung der Beihilfevorschrift, z.B. Bei Versetzung in ein anderes Bundesland
  • Elternzeit (gerade in Bayern, hier kann sich schon beim ersten Kind für die Dauer der Elternzeit der Beihilfeanspruch auf 70% erhöhen)
  • Ende der Elternzeit (gerade in Bayern)!

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Liebe Grüße, euer Team von fairbeamtet.de

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passsende Krankenversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.
Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.
  1. Es kostet dich nichts.
  2. Wir helfen dir Fehler zu vermeiden.

Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die passende Krankenversicherung zu finden, die wirklich ein Leben lang hält.

Ausschließlich die ausgebildeten Experten aus unserem Team werden sich bei dir melden. Deine Daten sind bei uns in sicheren Händen. Garantiert.
In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.

Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Krankenversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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