
Immer wieder fragen uns Beamte der Polizei oder Polizeianwärter, ob sie eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) abschließen sollen, oder ob sie ausreichend über den Dienstherrn – also der Bund oder das Bundesland – abgesichert sind. Aus diesem Grund haben wir diesen allgemeinen Ratgeber für Polizeianwärter und Polizeibeamte verfasst.
Grundlegend soll gesagt sein, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) und/oder eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung immer auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist. Umgekehrt gilt das allerdings nicht. Nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) und nicht jede Dienstunfähigkeitsversicherung sichert dich bei spezieller Dienstunfähigkeit ab. Mit spezieller Dienstunfähigkeit ist die Polizeidienstunfähigkeitsversicherung gemeint, die z.B. Polizisten im Polizeivollzugsdienst finanziell absichert. Die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung für die Polizei ist die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung!
Ein Polizist muss den besonderen gesundheitlichen Anforderungen seines Berufs genügen und kann er dieses aus irgendeinem Grund nicht mehr, kann der Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens die Polizeidienstunfähigkeit feststellen.
Wenn ein Polizeivollzugsbeamter den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr genügt, gilt er laut Bundespolizeibeamtengesetz als dienstunfähig.
Unterschied zwischen allgemeiner Dienstunfähigkeit und spezieller Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit)
Allgemeine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr dazu imstande ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Als dauerhaft dienstunfähig gelten auch Beamte, die innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate wegen Krankheit keinen Dienst geleistet haben. Vorausgesetzt, es besteht keine Aussicht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden. Grund für die Dienstunfähigkeit kann zum Beispiel eine bösartige Gewebsveränderung (Krebs) oder eine psychische Erkrankungen (Depression etc.) sein.
Spezielle Dienstunfähigkeit dagegen betrifft z.B. Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte. Polizeidienstunfähigkeit liegt vor, wenn Polizeibeamte die besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizeidienstes nicht mehr erfüllen kann. Das könnte zum Beispiel passieren, wenn der Polizeibeamte durch einen Unfall oder eine Erkrankung (z.B. Gicht, Rheuma, Multiple Sklerose (MS) oder der Parkinson-Krankheit) die Schusshand nicht mehr benutzen und/oder den Abzug nicht mehr ordnungsgemäß krümmen und der Dienstherr ihn nicht anderweitig verwenden kann. In der Regel erfolgt dann die Versetzung wegen Polizeidienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand.
Erklärung: Bei der allgemeinen Dienstunfähigkeit können dienstunfähige Beamte ihrem Beruf gar nicht mehr nachgehen. Weder dem Polizeivollzugsdienst, noch „einfachen“ Verwaltungstätigkeiten. Bei der reinen Polizeidienstunfähigkeit kann der Polizeibeamte „nur“ seinem eigentlichen Beruf als Polizist nicht mehr vollführen. Er kann zum Beispiel psychisch so labil sein, dass er emotional nicht mehr in der Lage ist zu einem Einsatz zu fahren. Er könnte weiterhin Verwaltungsarbeiten ausüben. Das „könnte“ reicht hierbei schon aus. Ob es eine Planstelle für ihn gibt, interessiert dabei nicht. Er „könnte“!
Der häufigste Grund für Dienstunfähigkeit bei Polizisten sind psychische Erkrankungen. Polizeiarbeit kann emotional und psychisch sehr belastend sein. Auch Schichtdienst ist für den menschlichen Körper nachweislich nicht gut. Viele Polizeibeamte sind aufgrund der psychischen Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt und nicht mehr in der Lage, den Polizeidienst zu erfüllen.
Der zweithäufigste Grund sind Erkrankungen am Skelett oder dem Bewegungsapparat. Rückenprobleme vom Tragen des schweren Equipments, häufiges Bücken oder in unangenehmen Positionen verharren. Gelenkprobleme von der ständigen Belastung vom Laufen, Stehen, Springen und anderen Aktivitäten führt schnell zum Gelenkverschleiß und Gelenkschmerzen. Knieprobleme sowie Schulterprobleme vom Tragen der schweren Ausrüstung. Die Belastungen des Polizeiberufs führen oft auch zu Muskelverspannungen, und degenerative Erkrankungen wie Arthritis.
Krebs und bösartige Geschwülste sind auf Platz 4, der Rangliste. Polizisten können im Beruf potenziell schädlichen Chemikalien ausgesetzt werden, die das Krebsrisiko erhöhen. Genau wie Schichtarbeit und Schlafmangel in Verbindung mit einem erhöhten Krebsrisiko gebracht werden. Stress, psychische Belastungen und traumatische Erlebnisse beeinträchtigen das Immunsystem ebenfalls und beeinflussen das Krebsrisiko negativ.
Aber auch Herz-Erkrankungen (Blutdruck z.B. durch den Schichtdienst oder dem Stress), Unfälle und andere Erkrankungen sind Gründe für Dienstunfähigkeit.
Ja, eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte ist grundsätzlich sinnvoll. Dies gilt natürlich besonders für Polizeibeamtenanwärter und Polizeibeamte auf Probe. Aber auch Polizeibeamte auf Lebenszeit sollten die Absicherung durch den Dienstherrn nicht überschätzen und die Lücke in der Absicherung nicht unterschätzen und auf die leichte Schulter nehmen.
Erläuterung: Polizeibeamtenanwärter und Polizeibeamte auf Probe haben in der Regel keinen Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt, wenn sie von ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden. Sie werden zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, um dort aber überhaupt erst einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen sie die Wartefrist von 60 Monaten erfüllt haben. Es müssen also 60 Pflichtbeiträge entrichtet werden, was bei den wenigsten der Fall ist. Ansonsten gehen sie leer aus. Nicht selten bleibt am Ende nur der Weg zum Jobcenter und die Beantragung von Bürgergeld.
Aber auch bei Polizeibeamten auf Lebenszeit ist die zusätzliche Absicherung der Polizeidienstunfähigkeit generell sinnvoll, weil sie eine Wartefrist von fünf Jahren haben und erst danach überhaupt einen Anspruch auf ein dienstliches Ruhegehalt haben. Die Lücken, in den Versorgungsleistungen, ist meist so groß, dass es dem Polizeibeamten oft nicht möglich ist, den Lebensstandard zu aufrecht zu halten. Vor allem bei jüngeren Polizisten sind die Lücken deutlich größer und verringern sich erst durch viele Dienstjahren. Aber auch viele Dienstjahre sind kein Garant dafür, dass eine geringere Versorgungslücke nicht mehr so schlimm ist.
Mit steigendem Alter und steigendem Einkommen steigen für gewöhnlich auch unsere finanziellen Verpflichtungen. Die Finanzierung des Eigenheimes, das schicke Autos und/oder die Schulbildung bzw. das Studium der Kinder… es gibt unzählige Beispiele für steigende Fixkosten, die auch bei Dienstunfähigkeit weiterhin fällig sind. Leider, könne viele die Kosten für die Hausfinanzierung und Co. vom Ruhegehalt nicht mehr stemmen. Eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung hilft Polizeibeamten, den Lebensstandard im Falle der Polizeidienstunfähigkeit zu halten. Oder möchtest du das später dein geliebtes Eigenheim verkaufen oder deinen Kindern evtl. nicht mehr dir beste Ausbildung bieten können, wenn du dienstunfähig werden solltest?
Die Höhe deiner Versorgungsansprüche hängt von deinem Beamtenstatus ab!
Polizeibeamte auf Widerruf oder Probe werden bei Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn entlassen. Sie haben meist keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wenn du keine Dienstunfähigkeitsversicherung hast, kann das bedeutet, dass du dich in die Schlange, der Bürgergeldempfänger einreihen oder zurück in die Obhut deiner Eltern musst.
Polizeibeamte auf Lebenszeit sind besser abgesichert. Aber besser heißt nicht unbedingt gut. Je nach Anzahl der Dienstjahre bekommst du ein Ruhegehalt von rund 35 bis 70 Prozent deiner letzten Besoldung. Alternativ hast du Anrecht auf die beamtenrechtliche Mindestpension (ca. 1.800 Euro). Das hört sich vielleicht viel an, vergiss aber nicht, davon geht auch noch der Beitrag zu deiner privaten Krankenversicherung (PKV) herunter. Netto verbleiben dir dann häufig noch ca. 1.400 Euro. Das ist bei durch die stark gestiegenen Preise durch die Corona Pandemie, dem Ukrainekrieg und der, immer höheren steigenden Strom und Energiekosten sowie der immer höheren Besteuerung von CO2 wg. des Klimawandels nicht mehr viel.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der eine Klausel für Dienstunfähigkeit hinzugefügt worden ist, so dass sie auch bei Dienstunfähigkeit leistet. Bei Polizisten sollte es sogar eine Klausel für die spezielle Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit) sein. Aber Achtung: Es gibt nur eine Hand voll Versicherer, die diese bieten! Im Falle einer DU zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente aus. Die DU-Rente erhältst du zusätzlich zu deinem Ruhegehalt oder anderen Rentenversorgungsansprüchen und soll deine Versorgungslücke schließen oder minimieren, damit du deinen Lebensstandard aufrecht erhalten kannst.
Bei einer BU gibt es prozentuale Hürden. Bei der Debeka gibt es zum Beispiel die 25/75 Regelung und die 50/50 Regelung. Marktüblich ist die 50/50 Regelung. Auch „Sekt oder Selters“ Regelung genannt. Sie heißt so, weil du bei einem BU-Grad von unter 50 Prozent nichts bekommst und bei einem BU-Grad von 50 oder mehr Prozent alles. Die volle BU-Rente. Bei der 25/75 Regelung bekommst du unter 25 Prozent nichts. Von 25 – 75 Prozent bekommst du den entsprechenden Anteil von deiner BU-Rente ausgezahlt. Bei einem BU-Grad von 60 Prozent also 60 Prozent von deiner BU-Rente. Die volle BU-Rente kriegst du erst ab einem BU-Grad von 75 oder mehr Prozent.
Hier liegt der große Vorteil bei der DU. Denn bei der DU gibt es keine prozentuale Hürde. Schickt dich dein Dienstherr wg. Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, muss die DU zahlen. Zumindest, wenn du die echte und vollständige DU-Klausel hast.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung prüft die Versicherung, ob ich berufsunfähig bin oder nicht. Hier kommt es oft zu Streitigkeiten, weil der Beamte dem Versicherer beweisen muss, dass er zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig bin. Gerade, wenn man diese Hürde nur knapp reißt, schicken Versicherer den Versicherten gerne zu einem anderen Arzt – häufig einem der Versicherung wohlgesinnten – in der Hoffnung, dass dieser nun eventuell auf einem BU-Grad von unter 50 Prozent kommt, damit die Versicherung nicht bezahlen muss. Nicht selten endet das in einem jahrelangen Prozess. Es heißt nicht umsonst, dass man niemals eine BU abschließen sollte, ohne gleichzeitig eine Rechtsschutzversicherung mit abzuschließen. Und wie bezahlt man seine Rechnungen, bis der Prozess geklärt ist?
Beim Beamten mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist das besser geregelt. Hier entscheidet der Dienstherr und nicht die Versicherung. Schickt mich mein Dienstherr frühzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, muss die Versicherung zahlen. Der Beamte muss nichts beweisen. Er muss nur eine gute DU-Klausel haben. Es gibt 3 Klauseln bei Dienstunfähigkeit:
Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel erhält der Beamte, der wegen Dienstunfähigkeit von seinem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt wurde, die versicherte Rente, ohne dass es eine erneute Prüfung von Seiten der Versicherung stattfindet.
Bei der fast echten Dienstunfähigkeitsklausel leistet die Versicherung nur, wenn der Beamte „ausschließlich“ aus medizinischen Gründen in den Ruhestand versetzt wird. Wird er hingegen wegen disziplinarischer oder wirtschaftlicher Gründe in den Ruhestand versetzt, muss die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht zahlen.
Das Gegenstück zur echten und fast echten DU-Klausel, ist die unechte DU-Klausel. In den Versicherungsbedingungen ist festgeschrieben, dass der dienstunfähige Beamte zum Nachweis die Urkunde zur Versetzung und zusätzlich nachweisen muss, dass eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Der Versicherung hat sich also ein Hintertürchen eingebaut und behält sich das Recht zur eigenen Prüfung vor. Der Versicherer hebelt also den klaren Vorteil der DU-Klausel aus.
Der Gesetzgeber hat 1999 die Teildienstunfähigkeit eingeführt. Teildienstunfähigkeit (auch Teildienstfähigkeit oder begrenzte Dienstfähigkeit genannt) liegt vor, wenn Beamtinnen und Beamte ihre Dienstpflichten aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr vollständig erfüllen können. Voraussetzung für die Feststellung der Teildienstunfähigkeit nach § 45 Bundesbeamtengesetz (BBG) ist, dass der Beamte oder die Beamtin noch mindestens zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit dienstfähig ist. Anstatt den Beamten also frühzeitig in den Ruhestand zu versetzen, wird die Arbeitszeit und die Besoldung reduziert. Als Ausgleich erhalten teildienstfähige Staatsbedienstete in der Regel einen Zuschlag, der 50 Prozent des Gehaltsverlusts ausgleicht. Die Regelungen zur begrenzten Dienstfähigkeit betreffen: Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit und Beamte auf Lebenszeit. Es könnte Sinn machen die Teildienstunfähigkeit ebenfalls mit einzuschließen.
Kein Scherz, aber diesen Satz habe ich von Kunden schon ganz oft gehört.
Die Geschichte dazu ist eigentlich immer die gleiche…
Der Kunde hatte, bevor er sich bei uns gemeldet hatte, meistens einen Ausschließlichkeitsvertreter zuhause. Wie es der Name verrät, arbeitet dieser ausschließlich für eine Gesellschaft. Seine Gesellschaft bietet jedoch weder die allgemeine noch die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel an. Er konnte dem Kunden also nur eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten.
Von uns hat der Kunde einen kostenlosen Vergleich, mit 3 topp Tarifen bekommen, die sowohl die allgemeine als auch die spezielle DU-Klausel bieten.
Da der Vertreter mit unserem Angebot nicht mithalten konnte, erzählte er dem Kunden, dass eine Berufsunfähigkeit viel besser für den Kunden wäre. Schließlich könnte der Kunde ja nach Spielregeln der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits zu einem gewissen Grad berufsunfähig sein, aber trotzdem noch dienstfähig. Deshalb würde der Kunde von seiner Versicherung bereits eine Leistung erhalten, von der Dienstunfähigkeitsversicherung allerdings nicht. Und somit sei seine BU viel besser als eine DU.
Da am Anfang aber gelesen hast, jede Dienstunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, die einfach um ein paar Zusätze für Beamte erweitert wurde, weißt du: Das ist Bullshit. Der Vertreter hat dreist gelogen und versucht, seine Provision zu retten. Sein Portemonnaie war ihm wichtige als die richtige Absicherung des Kunden. Es gibt Statistiken, die besagen das nur ca. 6 von 10 dienstunfähigen Polizisten nach den Maßgaben der Berufsunfähigkeitsversicherung so berufsunfähig sind, dass sie eine Leistung erhalten oder anders gesagt, 4 von 10 Polizisten die nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, schauen in die Röhre und gehen leer aus, wenn sie keine DU-Klauseln hat. Das ist fast jeder Zweite!
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Polizisten im Falle einer Dienstunfähigkeit ab. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist die richtige Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung für die Polizei. Sie tritt ein, wenn Polizisten den Anforderungen ihres Berufs nicht mehr gewachsen sind. Wann ein Polizist wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, ist eine Entscheidung des Dienstherrn. Wenn man jung ist, macht man sich noch nicht so viele Sorgen, um die Zukunft. Und so lange man noch keine Verantwortung für eine Familie (Frau und Kinder trägt), nimmt man das Risiko häufig auf die leichte Schulter. So älter man wird und um so mehr man sich aufgebaut und erarbeitet hat – ein schönes Haus, ein tolles Auto, der jährliche Urlaub, auf den man nicht verzichten möchte – desto wichtiger wird einem der Lebensstandard, den man sich mühevoll aufgebaut hat. Bei uns rufen jeden Monat mehrfach Beamte – auch Polizisten – an, die die ersten Zipperlein haben und jetzt schnell noch mit Mitte vierzig bis Mitte fünfzig eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Durch die Vorerkrankungen ist dies meist aber nicht mehr möglich und wenn, oft nur mit diversen Leistungsausschlüssen. Deswegen empfehlen wir jedem Polizisten eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, so lange sie noch jung und gesund sind. Am besten direkt zu Beginn der Laufbahn als Beamtenanwärter. Denn da ist die Chance am Größten, einen Vertrag – ohne Leistungsausschlüsse!!! – zu bekommen. Schließlich hat der Amtsarzt die Gesundheit attestiert.
Schließlich soll die Versetzung in den Ruhestand später mit einem Lächeln (😁) über die Bühne gehen und nicht mit Ängsten und Nöten (😱)!
Wenn du Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung hast, frag uns!
Wir sind Profis und haben uns auf Beamte spezialisiert. Ein kostenloser Vergleich gehört bei uns zu jeder unverbindlichen Beratung dazu, und unsere Beratung ist für dich 100 Prozent kostenlos!
Außerdem gehen wir mit dir die Gesundheitsfragen durch und stellen – wenn nötig – für dich anonyme Risikovoranfragen bei den Testsiegern!
Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die Dienstunfähigkeitsversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision (Courtage).
Nein. In den Beiträgen deiner Dienstunfähigkeitsversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.
Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, die wirklich ein bis zur Pensionierung hält.
In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 30 bis 60 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.
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Mehr InformationenIn diesen Artikeln liefern wir dir einen ersten Überblick, was der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist, welche Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und für Polizisten die Beste ist, welche Auswirkungen verschiedene Vorerkrankungen beim Abschluss einer BU/DU haben können und warum du spätestens beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen solltest.
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