Dienstunfähigkeitsversicherung Polizei
(Polizeibeamte und Polizeianwärter)

Dienstunfähigkeitsversicherung Polizei (Polizeibeamte und Polizeianwärter)

Brauchen Polizeibeamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Und reicht die allgemeine Dienstunfähigkeitsversicherung oder ist die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel (Polizeidienstunfähigkeit) für Polizisten besser? Diese und weitere spannende Fragen beantworten wir dir in diesem Artikel!

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Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten

Dienstunfähigkeits-versicherung für Polizisten

Immer wieder fragen uns Beamte der Polizei oder Polizeianwärter, ob sie eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) abschließen sollen, oder ob sie ausreichend über den Dienstherrn – also der Bund oder das Bundesland – abgesichert sind. Aus diesem Grund haben wir diesen allgemeinen Ratgeber für Polizeianwärter und Polizeibeamte verfasst.

Grundlegend soll gesagt sein, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) und/oder eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung immer auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist. Umgekehrt gilt das allerdings nicht. Nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) und nicht jede Dienstunfähigkeitsversicherung sichert dich bei spezieller Dienstunfähigkeit ab. Mit spezieller Dienstunfähigkeit ist die Polizeidienstunfähigkeitsversicherung gemeint, die z.B. Polizisten im Polizeivollzugsdienst finanziell absichert. Die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung für die Polizei ist die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung!

Ein Polizist muss den besonderen gesundheitlichen Anforderungen seines Berufs genügen und kann er dieses aus irgendeinem Grund nicht mehr, kann der Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens die Polizeidienstunfähigkeit feststellen.

Was ist der Unterschied zwischen allgemeiner Dienstunfähigkeit und Polizeidienstunfähigkeit?

Was ist der Unterschied zwischen allgemeiner Dienstunfähigkeit und Polizeidienstunfähigkeit?

Wenn ein Polizeivollzugsbeamter den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr genügt, gilt er laut Bundespolizeibeamtengesetz als dienstunfähig.

Unterschied zwischen allgemeiner Dienst­unfähig­keit und spezieller Dienst­unfähig­keit (Polizei­dienst­unfähigkeit)

Allgemeine Dienst­unfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aus gesund­heitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr dazu imstande ist, seine Dienst­pflichten zu erfüllen. Als dauerhaft dienstunfähig gelten auch Beamte, die innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate wegen Krankheit keinen Dienst geleistet haben. Vorausgesetzt, es besteht keine Aussicht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden. Grund für die Dienstunfähigkeit kann zum Beispiel eine bösartige Gewebsveränderung (Krebs) oder eine psychische Erkrankungen (Depression etc.) sein.

Spezielle Dienst­unfähigkeit dagegen betrifft z.B. Polizei­vollzug­sbeamte, Feuer­wehr­leute und Justiz­vollzugs­beamte. Polizei­dienst­unfähigkeit liegt vor, wenn Polizei­beamte die besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizei­dienstes nicht mehr erfüllen kann. Das könnte zum Beispiel passieren, wenn der Polizeibeamte durch einen Unfall oder eine Erkrankung (z.B. Gicht, Rheuma, Multiple Sklerose (MS) oder der Parkinson-Krankheit) die Schusshand nicht mehr benutzen und/oder den Abzug nicht mehr ordnungsgemäß krümmen und der Dienstherr ihn nicht anderweitig verwenden kann. In der Regel erfolgt dann die Versetzung wegen Polizei­dienst­unfähig­keit in den vorzeitigen Ruhestand.

Erklärung: Bei der allgemeinen Dienstunfähigkeit können dienstunfähige Beamte ihrem Beruf gar nicht mehr nachgehen. Weder dem Polizeivollzugsdienst, noch „einfachen“ Verwaltungstätigkeiten. Bei der reinen Polizeidienstunfähigkeit kann der Polizeibeamte „nur“ seinem eigentlichen Beruf als Polizist nicht mehr vollführen. Er kann zum Beispiel psychisch so labil sein, dass er emotional nicht mehr in der Lage ist zu einem Einsatz zu fahren. Er könnte weiterhin Verwaltungsarbeiten ausüben. Das „könnte“ reicht hierbei schon aus. Ob es eine Planstelle für ihn gibt, interessiert dabei nicht. Er „könnte“!

Gründe für die Dienstunfähigkeit bei Polizisten

Gründe für die Dienstunfähigkeit bei Polizisten

Der häufigste Grund für Dienstunfähigkeit bei Polizisten sind psychische Erkrankungen. Polizeiarbeit kann emotional und psychisch sehr belastend sein. Auch Schichtdienst ist für den menschlichen Körper nachweislich nicht gut. Viele Polizeibeamte sind aufgrund der psychischen Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt und nicht mehr in der Lage, den Polizeidienst zu erfüllen.

Der zweithäufigste Grund sind Erkrankungen am Skelett oder dem Bewegungsapparat. Rückenprobleme vom Tragen des schweren Equipments, häufiges Bücken oder in unangenehmen Positionen verharren. Gelenkprobleme von der ständigen Belastung vom Laufen, Stehen, Springen und anderen Aktivitäten führt schnell zum Gelenkverschleiß und Gelenkschmerzen. Knieprobleme sowie Schulterprobleme vom Tragen der schweren Ausrüstung. Die Belastungen des Polizeiberufs führen oft auch zu Muskelverspannungen, und degenerative Erkrankungen wie Arthritis.

Krebs und bösartige Geschwülste sind auf Platz 4, der Rangliste. Polizisten können im Beruf potenziell schädlichen Chemikalien ausgesetzt werden, die das Krebsrisiko erhöhen. Genau wie Schichtarbeit und Schlafmangel in Verbindung mit einem erhöhten Krebsrisiko gebracht werden. Stress, psychische Belastungen und traumatische Erlebnisse beeinträchtigen das Immunsystem ebenfalls und beeinflussen das Krebsrisiko negativ.

Aber auch Herz-Erkrankungen (Blutdruck z.B. durch den Schichtdienst oder dem Stress), Unfälle und andere Erkrankungen sind Gründe für Dienstunfähigkeit.

Die häufigsten Gründe für Dienstunfähigkeit (Schaubild)

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten sinnvoll?

Ist eine Dienstunfähigkeits-versicherung für Polizisten sinnvoll?

Ja, eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte ist grundsätzlich sinnvoll. Dies gilt natürlich besonders für Polizeibeamtenanwärter und Polizeibeamte auf Probe. Aber auch Polizeibeamte auf Lebenszeit sollten die Absicherung durch den Dienstherrn nicht überschätzen und die Lücke in der Absicherung nicht unterschätzen und auf die leichte Schulter nehmen.

Erläuterung: Polizeibeamtenanwärter und Polizeibeamte auf Probe haben in der Regel keinen Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt, wenn sie von ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden. Sie werden zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, um dort aber überhaupt erst einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen sie die Wartefrist von 60 Monaten erfüllt haben. Es müssen also 60 Pflichtbeiträge entrichtet werden, was bei den wenigsten der Fall ist. Ansonsten gehen sie leer aus. Nicht selten bleibt am Ende nur der Weg zum Jobcenter und die Beantragung von Bürgergeld.

Aber auch bei Polizeibeamten auf Lebenszeit ist die zusätzliche Absicherung der Polizeidienstunfähigkeit generell sinnvoll, weil sie eine Wartefrist von fünf Jahren haben und erst danach überhaupt einen Anspruch auf ein dienstliches Ruhegehalt haben. Die Lücken, in den Versorgungsleistungen, ist meist so groß, dass es dem Polizeibeamten oft nicht möglich ist, den Lebensstandard zu aufrecht zu halten. Vor allem bei jüngeren Polizisten sind die Lücken deutlich größer und verringern sich erst durch viele Dienstjahren. Aber auch viele Dienstjahre sind kein Garant dafür, dass eine geringere Versorgungslücke nicht mehr so schlimm ist.

Mit steigendem Alter und steigendem Einkommen steigen für gewöhnlich auch unsere finanziellen Verpflichtungen. Die Finanzierung des Eigenheimes, das schicke Autos und/oder die Schulbildung bzw. das Studium der Kinder… es gibt unzählige Beispiele für steigende Fixkosten, die auch bei Dienstunfähigkeit weiterhin fällig sind. Leider, könne viele die Kosten für die Hausfinanzierung und Co. vom Ruhegehalt nicht mehr stemmen. Eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung hilft Polizeibeamten, den Lebensstandard im Falle der Polizeidienstunfähigkeit zu halten. Oder möchtest du das später dein geliebtes Eigenheim verkaufen oder deinen Kindern evtl. nicht mehr dir beste Ausbildung bieten können, wenn du dienstunfähig werden solltest?

Welche Versorgung bekommt ein Polizist im Falle einer Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn?

Welche Versorgung bekommt ein Polizist im Falle einer Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn?

Die Höhe deiner Versorgungsansprüche hängt von deinem Beamtenstatus ab!

Polizeibeamte auf Widerruf oder Probe werden bei Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn entlassen. Sie haben meist keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wenn du keine Dienstunfähigkeitsversicherung hast, kann das bedeutet, dass du dich in die Schlange, der Bürgergeldempfänger einreihen oder zurück in die Obhut deiner Eltern musst.

Polizeibeamte auf Lebenszeit sind besser abgesichert. Aber besser heißt nicht unbedingt gut. Je nach Anzahl der Dienstjahre bekommst du ein Ruhegehalt von rund 35 bis 70 Prozent deiner letzten Besoldung. Alternativ hast du Anrecht auf die beamtenrechtliche Mindestpension (ca. 1.800 Euro). Das hört sich vielleicht viel an, vergiss aber nicht, davon geht auch noch der Beitrag zu deiner privaten Krankenversicherung (PKV) herunter. Netto verbleiben dir dann häufig noch ca. 1.400 Euro. Das ist bei durch die stark gestiegenen Preise durch die Corona Pandemie, dem Ukrainekrieg und der, immer höheren steigenden Strom und Energiekosten sowie der immer höheren Besteuerung von CO2 wg. des Klimawandels nicht mehr viel.

Versorgungslücke Ruhegeld Dienstunfähigkeit

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Dienstunfähigkeits-versicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der eine Klausel für Dienstunfähigkeit hinzugefügt worden ist, so dass sie auch bei Dienstunfähigkeit leistet. Bei Polizisten sollte es sogar eine Klausel für die spezielle Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit) sein. Aber Achtung: Es gibt nur eine Hand voll Versicherer, die diese bieten! Im Falle einer DU zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente aus. Die DU-Rente erhältst du zusätzlich zu deinem Ruhegehalt oder anderen Rentenversorgungsansprüchen und soll deine Versorgungslücke schließen oder minimieren, damit du deinen Lebensstandard aufrecht erhalten kannst.

Bei einer BU gibt es prozentuale Hürden. Bei der Debeka gibt es zum Beispiel die 25/75 Regelung und die 50/50 Regelung. Marktüblich ist die 50/50 Regelung. Auch „Sekt oder Selters“ Regelung genannt. Sie heißt so, weil du bei einem BU-Grad von unter 50 Prozent nichts bekommst und bei einem BU-Grad von 50 oder mehr Prozent alles. Die volle BU-Rente. Bei der 25/75 Regelung bekommst du unter 25 Prozent nichts. Von 25 – 75 Prozent bekommst du den entsprechenden Anteil von deiner BU-Rente ausgezahlt. Bei einem BU-Grad von 60 Prozent also 60 Prozent von deiner BU-Rente. Die volle BU-Rente kriegst du erst ab einem BU-Grad von 75 oder mehr Prozent.

Hier liegt der große Vorteil bei der DU. Denn bei der DU gibt es keine prozentuale Hürde. Schickt dich dein Dienstherr wg. Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, muss die DU zahlen. Zumindest, wenn du die echte und vollständige DU-Klausel hast.

Was unterscheidet die Echte, von der fast echten und unechten DU-Klausel?

Was unterscheidet die Echte, von der fast echten und unechten DU-Klausel?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung prüft die Versicherung, ob ich berufsunfähig bin oder nicht. Hier kommt es oft zu Streitigkeiten, weil der Beamte dem Versicherer beweisen muss, dass er zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig bin. Gerade, wenn man diese Hürde nur knapp reißt, schicken Versicherer den Versicherten gerne zu einem anderen Arzt – häufig einem der Versicherung wohlgesinnten – in der Hoffnung, dass dieser nun eventuell auf einem BU-Grad von unter 50 Prozent kommt, damit die Versicherung nicht bezahlen muss. Nicht selten endet das in einem jahrelangen Prozess. Es heißt nicht umsonst, dass man niemals eine BU abschließen sollte, ohne gleichzeitig eine Rechtsschutzversicherung mit abzuschließen. Und wie bezahlt man seine Rechnungen, bis der Prozess geklärt ist?

Beim Beamten mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist das besser geregelt. Hier entscheidet der Dienstherr und nicht die Versicherung. Schickt mich mein Dienstherr frühzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, muss die Versicherung zahlen. Der Beamte muss nichts beweisen. Er muss nur eine gute DU-Klausel haben. Es gibt 3 Klauseln bei Dienstunfähigkeit:

Echte Dienstunfähigkeitsklausel:

Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel erhält der Beamte, der wegen Dienstunfähigkeit von seinem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt wurde, die versicherte Rente, ohne dass es eine erneute Prüfung von Seiten der Versicherung stattfindet.

Fast echte Dienstunfähigkeitsklausel:

Bei der fast echten Dienstunfähigkeitsklausel leistet die Versicherung nur, wenn der Beamte „ausschließlich“ aus medizinischen Gründen in den Ruhestand versetzt wird. Wird er hingegen wegen disziplinarischer oder wirtschaftlicher Gründe in den Ruhestand versetzt, muss die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht zahlen.

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel:

Das Gegenstück zur echten und fast echten DU-Klausel, ist die unechte DU-Klausel. In den Versicherungsbedingungen ist festgeschrieben, dass der dienstunfähige Beamte zum Nachweis die Urkunde zur Versetzung und zusätzlich nachweisen muss, dass eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Der Versicherung hat sich also ein Hintertürchen eingebaut und behält sich das Recht zur eigenen Prüfung vor. Der Versicherer hebelt also den klaren Vorteil der DU-Klausel aus.

Besonderheit – Teildienstunfähigkeit: 

Der Gesetzgeber hat 1999 die Teildienstunfähigkeit eingeführt. Teildienstunfähigkeit (auch Teildienstfähigkeit oder begrenzte Dienstfähigkeit genannt) liegt vor, wenn Beamtinnen und Beamte ihre Dienstpflichten aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr vollständig erfüllen können. Voraussetzung für die Feststellung der Teildienstunfähigkeit nach § 45 Bundes­beamten­gesetz (BBG) ist, dass der Beamte oder die Beamtin noch mindestens zur Hälfte der regel­mäßigen Arbeits­zeit dienst­fähig ist. Anstatt den Beamten also frühzeitig in den Ruhestand zu versetzen, wird die Arbeitszeit und die Besoldung reduziert. Als Ausgleich erhalten teil­dienst­fähige Staats­bedienstete in der Regel einen Zuschlag, der 50 Prozent des Gehalts­verlusts ausgleicht. Die Regelungen zur begrenzten Dienst­fähigkeit  betreffen: Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit und Beamte auf Lebenszeit. Es könnte Sinn machen die Teildienstunfähigkeit ebenfalls mit einzuschließen.

Welche Gesellschaften bieten echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel?

Welche Gesellschaften bieten echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel?

  • DBV
  • Signal Iduna
  • Allianz
  • die Bayerische

Welche Gesellschaften bieten die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung?

Welche Gesellschaften bieten die spezielle Dienstunfähigkeits-versicherung?

  • Allianz
  • DBV
  • Signal Iduna
  • die Bayerische
  • Condor
  • R+V
  • Debeka
  • uniVersa
  • HUK-Coburg
  • VRK
  • Provinzial Rheinland
Polizist in voller Dienstausrüstung

Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder der Polizeigewerkschaft?

Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder der Polizeigewerkschaft?

Die Gewerkschaft, in die verbeamtete Polizisten eintreten, kann ebenfalls einen Einfluss auf den Beitrag haben. Die GdP hat zum Beispiel eine Kooperation mit der Signal Iduna. Die DPolG mit der DBV. Meist übernehmen sie für die Dauer der Ausbildung – also so lange du Anwärter bist – die Kosten für die kleine Anwartschaft, so dass du nur die Pflegeversicherung bezahlen musst. Allerdings kostet die Anwartschaft oft auch nur zwischen 1 und 10 Euro. Oder, du bekommst 15 Prozent Rabatt auf die Anwartschaft und Pflegeversicherung, wie es zum Beispiel die DBV handhabt. Solltest du dich aber unbedingt bei der DBV versichern, nur weil du in die DPolG eingetreten bist oder bei der Signal Iduna, weil du in der GdP eingetreten bist? Nein! Natürlich sind Poilzeibeamtenanwärter meist kerngesund bei Dienstantritt. Man darf aber nicht vergessen, dass die Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung teilweise bis zu 10 Jahre zurückreichen. Und eine Erkrankung von früher, kann zwar für die Verbeamtung irrelevant sein, aber dennoch zu einem Leistungsausschluss oder einem Risikozuschlag beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung führen. Und nur weil die Gewerkschaft eine Kooperation mit einem Versicherer hat, sagt da nichts darüber aus, wie gut das Bedingungswerk der Versicherungsgesellschaft ist. Außerdem hören wir oft, „Ich brauche keine Dienstunfähigkeitsversicherung, weil ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung über meine Gewerkschaft habe!“ Stimmt das? Auf der Seite der Gewerkschaft der Polizei (Bremen) steht tatsächlich: „Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bremen versichert ab sofort Kommissaranwärter und Kommissaranwärterinnen gegen unfallbedingte Polizeidienstunfähigkeit* mit 10.000 Euro…“ Als junger, unerfahrener Mensch, der noch nicht viel Ahnung von Versicherungen hat, lese ich natürlich schnell, dass ich über die Gewerkschaft gegen Polizeidienstunfähigkeit abgesichert bin. Allerdings überlesen die meisten das „unfallbedingt“. Die Antwort lautet also: Nein, du hast damit keine Dienstunfähigkeitsversicherung bei der Gewerkschaft, sondern nur eine Unfallversicherung. 10.000 Euro (einmalig) sind nicht viel und du bekommst die 10.000 Euro nur bei Vollinvalidität. Du kannst dir von dem Geld nicht einmal den Umbau für ein behindertengerechtes Auto leisten.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, eine DU abzuschließen?

Wann ist der richtige Zeitpunkt, eine DU abzuschließen?

Jetzt! Ja, anders kann ich es nicht ausdrücken. Bei Beamten auf Widerruf und auf Probe ist das finanzielle Risiko am Größten, da diese i.d.R. wieder eine Absicherung durch den Dienstherrn haben, noch über die Deutsche Rentenversicherung, weil die meisten die 5 Jahre Wartezeit noch nicht erfüllt haben. Außerdem biete der frühe Abschluss einer DU viele Vorteile. Umso jünger man ist, desto geringer sind für gewöhnlich die monatlichen Kosten. Der Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel dem Eintrittsalter, dem Berufs (Gefahrengruppe), dem Gesundheitszustand und eventuell von den Hobbys. Jedoch strotzen junge Polizeibeamte nur so von Kraft und Energie, dass sie sich „unverwundbar“ fühlen. Sie können sich einfach nicht vorstellen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden könnten oder was finanzielle Engpässe bedeuten. Und weil gerade Polizeianwärter noch nicht so viel verdienen, wird der Abschluss einer DU gerne aus später verschoben. Erst im fortgeschrittenen Alter, wenn die ersten Wehwehchen kommen fragen sie sich, wie lange sie den Anforderungen ihres Berufs noch gewachsen sind. Kurz bevor die Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit aufgrund von körperlichen Einschränkungen droht, keimt der Wunsch, sich gegen Dienstunfähigkeit abzusichern. Zu spät, denn ein brennendes Haus versichert keine Versicherung! Warte also nicht erst bis zur Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit. Nutze dein junges Eintrittsalter und deinen topp Gesundheitszustand und schließe am besten gleich mit der kleinen Anwartschaft und der Pflegeversicherung die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter ab. Später wird es nur teurer und schwerer. Und nicht selten schlicht nicht mehr möglich!

"Aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist viel besser!"

„Aber eine Berufsunfähigkeits-versicherung ist viel besser!“

Kein Scherz, aber diesen Satz habe ich von Kunden schon ganz oft gehört.

Die Geschichte dazu ist eigentlich immer die gleiche…

Der Kunde hatte, bevor er sich bei uns gemeldet hatte, meistens einen Ausschließlichkeitsvertreter zuhause. Wie es der Name verrät, arbeitet dieser ausschließlich für eine Gesellschaft. Seine Gesellschaft bietet jedoch weder die allgemeine noch die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel an. Er konnte dem Kunden also nur eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten.

Von uns hat der Kunde einen kostenlosen Vergleich, mit 3 topp Tarifen bekommen, die sowohl die allgemeine als auch die spezielle DU-Klausel bieten.

Da der Vertreter mit unserem Angebot nicht mithalten konnte, erzählte er dem Kunden, dass eine Berufsunfähigkeit viel besser für den Kunden wäre. Schließlich könnte der Kunde ja nach Spielregeln der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits zu einem gewissen Grad berufsunfähig sein, aber trotzdem noch dienstfähig. Deshalb würde der Kunde von seiner Versicherung bereits eine Leistung erhalten, von der Dienstunfähigkeitsversicherung allerdings nicht. Und somit sei seine BU viel besser als eine DU.

Da am Anfang aber gelesen hast, jede Dienstunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, die einfach um ein paar Zusätze für Beamte erweitert wurde, weißt du: Das ist Bullshit. Der Vertreter hat dreist gelogen und versucht, seine Provision zu retten. Sein Portemonnaie war ihm wichtige als die richtige Absicherung des Kunden. Es gibt Statistiken, die besagen das nur ca. 6 von 10 dienstunfähigen Polizisten nach den Maßgaben der Berufsunfähigkeitsversicherung so berufsunfähig sind, dass sie eine Leistung erhalten oder anders gesagt, 4 von 10 Polizisten die nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, schauen in die Röhre und gehen leer aus, wenn sie keine DU-Klauseln hat. Das ist fast jeder Zweite!

Worauf sollten Polizisten beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten?

Worauf sollten Polizisten beim Abschluss einer Dienstunfähigkeits-versicherung achten?

Gerade Polizeibeamte sollten bei der Wahl der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass nicht nur die Dienstunfähigkeitsklausel, sondern auch die spezielle Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit) abgesichert ist, um das finanzielle Risiko durch eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsrente zu minimieren. Folgende Leistungen sollte eine DU-Versicherung für Polizisten beinhalten, damit keine Versorgungslücke entsteht:
  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel
  • Zahlung der DU-Rente auch bei Teildienstunfähigkeit
  • Nachversicherungsgarantie
  • Beitragsdynamik
  • Ausreichend lange Vertragslaufzeit, idealerweise bis zum Erreichen des regulären Pensionsalters
  • Individuelle Zahlpausen
  • Kombinierte mit Altersvorsorge (Kombi-Produkt – finden wir doof!)

Wer die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung braucht

Wer die spezielle Dienstunfähigkeits-versicherung braucht

Polizei ✅

  • Bundespolizei
  • Alle Landespolizeien

Feuerwehr ✅

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

Justizvollzug ✅

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Zoll ❌

  • Zollbeamte benötigen
  • keine spezielle DU-Klausel!

Unser Fazit!

Unser Fazit!

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Polizisten im Falle einer Dienstunfähigkeit ab. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist die richtige Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung für die Polizei. Sie tritt ein, wenn Polizisten den Anforderungen ihres Berufs nicht mehr gewachsen sind. Wann ein Polizist wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, ist eine Entscheidung des Dienstherrn. Wenn man jung ist, macht man sich noch nicht so viele Sorgen, um die Zukunft. Und so lange man noch keine Verantwortung für eine Familie (Frau und Kinder trägt), nimmt man das Risiko häufig auf die leichte Schulter. So älter man wird und um so mehr man sich aufgebaut und erarbeitet hat – ein schönes Haus, ein tolles Auto, der jährliche Urlaub, auf den man nicht verzichten möchte –  desto wichtiger wird einem der Lebensstandard, den man sich mühevoll aufgebaut hat. Bei uns rufen jeden Monat mehrfach Beamte – auch Polizisten – an, die die ersten Zipperlein haben und jetzt schnell noch mit Mitte vierzig bis Mitte fünfzig eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Durch die Vorerkrankungen ist dies meist aber nicht mehr möglich und wenn, oft nur mit diversen Leistungsausschlüssen. Deswegen empfehlen wir jedem Polizisten eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, so lange sie noch jung und gesund sind. Am besten direkt zu Beginn der Laufbahn als Beamtenanwärter. Denn da ist die Chance am Größten, einen Vertrag – ohne Leistungsausschlüsse!!! – zu bekommen. Schließlich hat der Amtsarzt die Gesundheit attestiert. 

Schließlich soll die Versetzung in den Ruhestand später mit einem Lächeln (😁) über die Bühne gehen und nicht mit Ängsten und Nöten (😱)!

Wenn du Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung hast, frag uns! 

Wir sind Profis und haben uns auf Beamte spezialisiert. Ein kostenloser Vergleich gehört bei uns zu jeder unverbindlichen Beratung dazu, und unsere Beratung ist für dich 100 Prozent kostenlos! 

Außerdem gehen wir mit dir die Gesundheitsfragen durch und stellen – wenn nötig – für dich anonyme Risikovoranfragen bei den Testsiegern!

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die Dienstunfähigkeitsversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision (Courtage).

Nein. In den Beiträgen deiner Dienstunfähigkeitsversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.

  1. Es kostet dich nichts.
  2. Wir helfen dir Fehler zu vermeiden.

Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, die wirklich ein bis zur Pensionierung hält.

Ausschließlich die ausgebildeten Experten aus unserem Team werden sich bei dir melden. Deine Daten sind bei uns in sicheren Händen. Garantiert.

In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 30 bis 60 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.

Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

Jeder Beamte kann durch einen Unfall oder eine Erkrankung dienstunfähig werden. In den ersten 5 Jahren (60 Monaten) hat der Beamte eine Wartezeit und ist gar nicht abgesichert. Danach liegt die Absicherung über den Dienstherrn (Bund oder Bundesland) bei ca. 35 bis 70 Prozent seines letzten Nettolohns. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert das finanzielle Risiko von Beamtenanwärter und Beamte ab und gehört zu den 3 wichtigsten Versicherungen überhaupt!
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel (Polizeidienstunfähigkeitsversicherung) für Polizeianwärter kostet in der Regel zwischen 80 Euro und 110 Euro.
Der Beitrag einer Dienstunfähigkeitsversicherung richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, der Versicherungslaufzeit, Beruf und teilweise auch nach den Hobbys, wenn ein Beamter ein besonders gefährliches Hobby ausübt und nach der gewünschten Rentenhöhe bei Dienstunfähigkeit. Bei einem Polizisten ist der Beitrag zum Beispiel deutlich teurer, als bei einem einfachen Verwaltungsbeamten. Erfahrungsgemäß liegen die Beiträge zwischen 40 Euro und 120 Euro.
Es gibt 2 Regellungen: 1. Wenn er Aufgrund von gesundheitlichen Gründen oder seines körperlichen körperlichen Zustandes dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu verrichten und zu erwarten ist, dass er voraussichtlich auch innerhalb der nächsten 2 Jahre seinen Dienst nicht ausüben werden kann. Oder 2., wenn er gesundheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und keine Perspektive besteht, innerhalb der folgenden sechs Monate wieder vollständig dienstfähig zu werden.
Entweder bekommt der Beamte zwischen 35 Prozent bis 70 Prozent seines letzten Nettolohns als Ruhegehalt aus seinen ruhegehaltsfähigen Bezügen oder die beamtenrechtliche Mindestpension (ca. 1.800 Euro), je nachdem womit der Beamten besser gestellt ist.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sollte grundsätzlich so lange laufen, wie der Beamte berufstätig sein sollte, also voraussichtlich bis zum 67. Lebensjahr. Das Risiko dienstunfähig zu werden steigt mit dem Alter. Deswegen ist der Beitrag auch höher, je länger die gewünschte Versicherungsdauer sein soll. Allerdings bekommt der Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit auch deutlich mehr ausgezahlt.
Als Polizeianwärter solle man mehr absichern können, als das Ausbildungsgehalt. Die Absicherung sollte sich an dem späteren Einkommen orientieren. 90 Prozent vom Netto ist sicherlich ein guter Maßstab. Es gibt auch Gesellschaften, die eine fallende DU-Rente absichern, weil die finanzielle Lücke durch steigendes Ruhegehalt mit den Jahren kleiner wird und der Beamte somit eine geringere DU-Rente benötigt.
Das kommt immer auf den Beruf und die Versicherung an. Hier macht es Sinn, die Versicherungen zu vergleichen. Je nach Beruf zahlen manche Versicherungen nur bis zum 55. Lebensjahr, wohingegen andere bis zum 67. Lebensjahr zahlen würden. Grundsätzlich gilt: Je länger, desto besser.
Ja, die Beiträge zur BU-Versicherung können zu den steuermindernden Sonderausgaben zählen. Die Beiträge des Veranlagungsjahres werden in der Einkommensteuererklärung im Vordruck „Anlage Vorsorgeaufwand“ unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ eingetragen.
Ein Lehrer aus NRW mit der Besoldungsgruppe A13, verheiratet und 2 Kinder, bekommt vor seiner Pension ein Gehalt von ca. 5.200 Euro. Er bekommt ein Pension in Höhe von ca. 3.500 Euro.
Ein Zollbeamter mit dem höchsten Pensionssatz im Ruhestand (Besoldungsgruppe A9) bekommt ca. 2405 Euro. Mit vielen Berufsjahren kann er sie sogar von 2775 auf 3073 Euro steigern.
Ein Sprecher des Thüringer Innenministeriums sagte der Deutschen Presse Agentur, dass 2021 etwa 980 Polizisten der Thüringer Landespolizei dienstunfähig geschrieben gewesen waren.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Einkommensabsicherung. Sie sichert durch eine Renten, die monatlich gezahlt wird das finanzielle Risiko eines Beamten ab, der aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann.
Wenn ein Polizist dienstunfähig wird, erhält er aufgrund seines Beamtenstatus ein Ruhegeld, sofern er die 60 monatige Wartezeit erfüllt hat. Polizeianwärter und Beamte auf Probe, haben i.d.R. überhaupt keinen Leistungsanspruch.
Bei Dienstunfähigkeit darf der Beamte 525 Euro dazuverdienen (Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz, §72 (2) 2.).
Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst treten mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird. Bei 25 Dienstjahren im Wechselschichtdienst treten sie mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem das 61. Lebensjahr vollendet wird.

Das sagen unsere Kunden über uns...

Volkan Mehmet Kirsever
Bewertung zu Michael Buchholz
Herr Buchholz ist einfach sympathisch und hat mir aufgezeigt, wie die anderen Anbieter mich bei der PKV ums Ohr gehauen hätten. Weiterhin geht Herr Buchholz mit soviel Engagement und Fachwissen an die Sache ran, das man nirgends besser beraten wäre. Danke für Ihre Hilfe in der Thematik PKV für mich und meine Tochter!
Eren Kaya
Bewertung zu Sven Höhne
Der Sven hat mich super beraten. Jede Versicherung, die ich gerne im Vergleich haben wollte, hat er hinzugefügt. Die Versicherungen wurden neutral miteinander verglichen, ohne das er mich auf eine spezielle Versicherung „gedrängt“ hat.
Daniel Belzer
Bewertung zu fairbeamtet.de
Ich vergebe guten Gewissens 5 Sterne. Alle Anliegen werden zügig bearbeitet. Die Beratung ist top. fairbeamtet.de hat die für meine ganze Familie die beste private Krankenversicherung (beihilfeberechtigt) gesucht und wir haben sie dort abgeschlossen. Ich habe fairbeamtet.de auch an meine ehemaligen Mitstudenten weiterempfohlen, diese sind ebenfalls sehr zufrieden mit der Betreuung und zügigen Bearbeitung.
Niclas Stock
Bewertung zu Michael Buchholz
Ich wurde von Michael kompetent und transparent durch den Versicherungsdschungel geführt. Angenehme Abwechslung zu den sonst üblichen Verkaufsstellen der Versicherer. Uneingeschränkte Weiterempfehlung.
Ronny Ehrlich
Bewertung zu Sven Höhne
Schnelle, kompetenten und unkomplizierte Beratung. Jederzeit hatte ich das Gefühl in guten Händen zu sein. Die Bearbeitung meiner Anliegen bzgl. einer PKV online und per Telefon zu bewerkstelligen war kinderleicht und sehr anwenderfreundlich.
Ti Mo
Bewertung zu Marcel Buch
Top Beratung, bei der ich nie das Gefühl hatte, zu irgendetwas gedrängt zu werden oder etwas abschließen zu müssen! Sehr flexible Termingestaltung, schnelle Antwort bei allen möglichen Fragen…ich fühle mich hier sehr gut aufgehoben!
Julia H.
Bewertung zu Sebastian Gottschalk
Beim Thema "Wahl einer privaten Krankenversicherung bei Verbeamtung", kann ich die Beratung nur empfehlen! Sebastian hat mich ausführlich über verschiedene Angebote informiert und alle meine Fragen beantwortet. Zu keiner Zeit habe ich mich unter Druck gesetzt gefühlt schnellstmöglich einen Vertrag abzuschließen, im Gegenteil! Ich war zuvor bei einigen Versicherungsberatern, die aber direkt bei einer Versicherung angestellt waren, hier wurde immer direkt auf eine Unterschrift hingearbeitet, auch bei Erstberatungen! Die evtl. Risiken und die Lücken der PKVs wurden hier einfach nicht erwähnt! Daher definitive Empfehlung für die hier angebotene Beratung!
E. Ripper
Bewertung zu Julia Schmidt
Ich wollte diese Bewertung eigentlich viel früher schreiben, bin jetzt aber doch schon seit einem Jahr dank Julia bei meiner privaten Krankenversicherung versichert und sehr glücklich mit der Entscheidung. Julia hat mich immer gut beraten, sich sehr viel Zeit genommen, alle Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungen zu ermitteln und sie hatte immer ein offenes Ohr, da ich mir doch mit allem nicht gerade sicher war und mich überhaupt nicht auskannte. Ich kann jedem nur empfehlen, sich von ihr beraten zu lassen - sie findet immer eine Lösung 🙂 Vielen Dank für alles und für die super Beratung!
Jay
Bewertung zu Nicole Helle
Super freundlicher und zügiger Kontakt. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt.
Erona Berisha
Bewertung zu Sven Höhne
Tolle und sehr freundliche Beratung. Sven hat sich mehrmals sehr viel Zeit für mich genommen und wirklich alle Fragen verständlich erklären können. Da die Suche nach einer PKV sich etwas schwierig bei mir darstellte, hat er mit seiner langjährigen Erfahrung ein super Angebot für mich hinbekommen. Kann ich wirklich nur weiterempfehlen.
Matze Krebs
Bewertung zu Julia Schmidt
Julia Schmidt informiert ausführlich und hilfreich, antwortet sehr sehr schnell, geht auf Fragen ein und erarbeitet mit einem gemeinsam somit eine passende Grundlage bei der Versicherungssuche. Sie war auf Nachfrage auch dazu bereit, eher unwahrscheinlichen Szenarien nachzugehen, was letztlich zu einer guten Lösung führte. Trotz gefühlt 1000 Mails und Nachfragen blieb sie immer freundlich und sehr hilfsbereit! Für eine faire, bequeme (alles von zu Hause aus), kompetente und hilfsbereite Beratung kann ich Julia gerne empfehlen!
Ronja F.
Bewertung zu Sebastian Gottschalk
Ich kann die Beratung bei Sebastian Gottschalk nur weiterempfehlen. Bereits am selben Tag bekam ich einen Anruf. Die Erklärungen zu den verschiedenen Versicherungen waren sehr verständlich, welches es leichter gemacht hat, die beste PKV für mich zu finden! Immer wieder gerne.
Julian W.
Bewertung zu Gino Thimm
Ich habe Herrn Thimm bzgl. der Suche einer zu mir passenden privaten Krankenversicherung kontaktiert. Er konnte mich zu jedem Zeitpunkt zu meiner vollen Zufriedenheit beraten und unterstützen. Er setzt sich insbesondere auch für die persönlichen Belange seiner Klienten ein. Dabei ist er absolut verständnisvoll und geduldig. Die ihm übertragenen Angelegenheiten erledigt er zügig und absolut zuverlässig. Es kommt hierbei zu keinen größeren Wartezeit. Ich würde ihn uneingeschränkt jedem empfehlen, der sich bei der Wahl seines Versicherers unsicher ist und sich in dem Versicherungsdschungel verloren glaubt!
Andreas Laars
Bewertung zu Nicole Helle
Fachlich fundierte und unabhängige Beratung. Alle meine Fragen wurde zur vollsten Zufriedenheit beantwortet. Besonders hervorzuheben ist, dass die Empfehlung von Frau Helle mich zu einer Versicherung führte, die sie nicht im Portfolio hat. Das wichtigste war also nicht die Abschlussprämie, sondern meine Beratung. Volle fünf Sterne!
Daniel Belzer
Bewertung zu fairbeamtet.de
Ich vergebe guten Gewissens 5 Sterne. Alle Anliegen werden zügig bearbeitet. Die Beratung ist top. Fairbeamtet.de hat die für meine ganze Familie die beste private Krankenversicherung (beihilfeberechtigt) gesucht und wir haben sie dort abgeschlossen. Ich habe Fairbeamtet.de auch an meine ehemaligen Mitstudenten weiterempfohlen, diese sind ebenfalls sehr zufrieden mit der Betreuung und zügigen Bearbeitung.
Daniel H.
Bewertung zu Julia Schmidt
Sehr freundliche, verständliche und ausführliche Beratung zum Thema PKV. Habe mich während den Beratungen sehr aufgehoben gefühlt und alle aufgekommenen Fragen wurden direkt geklärt. Danke Julia und weiter so, sehr empfehlenswert!
Henning Kutzner
Bewertung zu Michael Buchholz
Hallo, ich kann Michael Buchholz wärmstens weiter empfehlen. Er hat mich wiederholt sehr professionell beraten in Fragen zur PKV.
Natalie J.
Bewertung zu Gino Thimm
Gino hat sich viel Zeit für die Beratung genommen und mir sehr ausführlich die Vor- und Nachteile verschiedener Versicherungen erklärt. Zudem war er immer gut erreichbar und hat schnell geantwortet. Ich habe mich die ganze Beratung über sehr gut aufgehoben gefühlt.
P. Roth
Bewertung zu Marcel Buch
Sehr gute Beratung zur DU-Versicherung mit Erläuterung der Thematik und Vergleich der Anbieter. Marcel erklärt, worauf man zu achten hat und wie eine finanzielle Absicherung im Falle der Dienstunfähigkeit tatsächlich auch gewährleistet ist. Als Otto Normalverbraucher kann man die unterschiedlichen Angebote der zig Anbieter kaum überblicken. Zudem hat Marcel immer sehr schnell auf alle Fragen und Nachrichten geantwortet und -nachdem wir den passenden Versicherer für mich gefunden hatten- alles zügig abgewickelt. Top!
Hannah
Bewertung zu Gino Thimm
Wer eine fachlich kompetente und menschlich sympathische Beratung sucht, ist bei Gino an der richtigen Adresse. Nach meiner Online-Anfrage auf fairbeamtet.de meldete sich Gino zeitnah bei mir und auch im weiteren Verlauf der Beratung kam stets in kürzester Zeit eine Rückmeldung. Meine Anliegen wurden vollumfassend geklärt, jede Frage wurde professionell beantwortet und alle Dateien und Unterlagen sind online zugänglich. Ohne die Beratung hätte ich keine für mich passende Versicherung gefunden!
Jazz Bär
Bewertung zu Marcel Buch
Die Erfahrungen mit Marcel decken sich mit den Erfahrungen, die ich auch bei dem Rest von Fairbeamtet gemacht habe. Erstklassiger Service und Beratung. Marcel berät fachkundig und ohne Druck. Es werden verschiedene Anbieter verglichen und diese in einer Tabelle dargestellt. Es wird genau erläutert, worauf es bei einer DU ankommt. Klare Weiterempfehlung.

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In diesen Artikeln liefern wir dir einen ersten Überblick, was der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist, welche Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und für Polizisten die Beste ist, welche Auswirkungen verschiedene Vorerkrankungen beim Abschluss einer BU/DU haben können und warum du spätestens beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen solltest.