Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung in der Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden!

Ein kleiner Fehler im BU-Antrag – und du bekommst keinen Cent?
Viele Versicherte ahnen nicht, wie streng Versicherer auf falsch oder unvollständig beantwortete Gesundheitsfragen reagieren. In diesem Artikel erfährst du, wie du teure Fallstricke vermeidest – und was du tun kannst, damit deine Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall wirklich zahlt.
Ein Fehler im BU-Antrag – und du gehst leer aus?
Erfahre, wie du bei den Gesundheitsfragen alles richtig machst, damit deine Versicherung im Ernstfall wirklich zahlt.

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Inhaltsverzeichnis

5 Learnings aus dem Artikel:

  1. Falschangaben beim BU-Antrag? Keine gute Idee.
    Schon kleine Auslassungen bei den Gesundheitsfragen können im Ernstfall dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt.
  2. Versicherer dürfen bis zu 10 Jahre rückwirkend prüfen.
    Selbst lange zurückliegende Arztbesuche können dir auf die Füße fallen – Stichwort: Rücktritt wegen Anzeigenpflichtverletzung.
  3. “Vergessen” schützt vor Leistungsausfall nicht.
    Auch unbeabsichtigte Fehler oder Gedächtnislücken im Antrag können zur Leistungsverweigerung führen.
  4. Du bist in der Beweispflicht.
    Im Ernstfall musst du beweisen, dass du nichts verschwiegen hast – nicht die Versicherung.
  5. Unser Tipp: Anonyme Voranfrage statt Risiko.
    Lass deine Gesundheitsdaten vorab anonym prüfen – so schützt du dich vor bösen Überraschungen im Leistungsfall.
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Letzte Aktualisierung am: 20.05.2025

Was ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bist du verpflichtet, dem Versicherer alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören:

  • Aktuelle Gesundheitsprobleme
  • Frühere Vorerkrankungen
  • Freizeitaktivitäten mit erhöhtem Risiko

Die vorvertragliche Anzeigepflicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Danach bist du verpflichtet, dem Versicherer alle relevanten Informationen zu deiner Gesundheit und zu Hobbys wahrheitsgemäß mitzuteilen. Verstöße gegen diese Pflicht können laut § 21 VVG zu einer Rücknahme des Vertrages oder einer Kürzung der Leistung führen. Bei Falschangaben im Antrag kann der Versicherer zudem die Zahlung im Leistungsfall verweigern oder den Vertrag nachträglich anfechten.

Welche Informationen musst du angeben?

Hier ein Überblick über die wichtigsten Angaben (diese Liste ist nicht abschließend; Versicherer stellen je nach Tarif weitere spezifische Fragen):

  1. Vorerkrankungen: Melde jede Krankheit oder gesundheitliche Einschränkung, auch wenn sie aktuell keine Beschwerden mehr verursacht. Eine frühere Erkrankung kann dennoch Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz haben.
  2. Gefährliche Hobbys: Aktivitäten wie Bergsteigen, Tauchen oder Motorsport sind anzeigepflichtig. Auch wettkampforientierte oder potenziell gefährliche Freizeitbeschäftigungen müssen angegeben werden.
  3. Medikamenteneinnahme: Regelmäßige Medikamenteneinnahmen gehören ebenfalls in den Antrag.

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Welche Folgen hat eine Anzeigepflichtverletzung?

Die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hängen davon ab, ob die Angaben im Antrag grob fahrlässig, absichtlich oder irrtümlich falsch beantwortet wurden. Hier sind die wichtigsten Begriffe und ihre Bedeutung:

  • Grob fahrlässig: Wenn du Angaben leichtfertig oder ohne ausreichende Prüfung falsch machst, spricht man von grober Fahrlässigkeit. Der Versicherer kann in solchen Fällen die Leistungen kürzen oder verweigern.
  • Arglistige Täuschung: Werden Informationen bewusst verschwiegen oder falsch angegeben, um den Versicherungsschutz zu erschleichen, liegt eine arglistige Täuschung vor. Der Versicherer hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag anzufechten und alle Leistungen zu verweigern.
  • Falsch beantwortet: Wenn Fragen unabsichtlich oder aus Unkenntnis falsch beantwortet wurden, wird geprüft, ob dies die Entscheidung des Versicherers beeinflusst hätte. In solchen Fällen können mildere Konsequenzen folgen, insbesondere wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Wenn du relevante Informationen verschweigst, drohen gravierende Konsequenzen. Versicherer können solche Fälle durch medizinische Berichte oder andere Dokumente aufdecken:

  • Verweigerung der Leistung: Der Versicherer kann die Auszahlung verweigern, wodurch du im Fall der Berufsunfähigkeit keine finanzielle Unterstützung erhältst.
  • Rücktritt vom Vertrag: Im schlimmsten Fall wird der Vertrag rückwirkend gekündigt. Dadurch verlierst du den Schutz und möglicherweise bereits gezahlte Beiträge.

Wie vermeidest du eine Anzeigepflichtverletzung?

Mit diesen Tipps gehst du auf Nummer sicher. Hier ein Beispiel: Eine typische Frage in einem Antragsformular könnte sich auf deine letzten Arztbesuche oder diagnostizierten Krankheiten beziehen:

  1. Fragebogen sorgfältig lesen: Berufsunfähigkeitsversicherungen haben individuelle Fragenkataloge. Lies jede Frage genau und stelle sicher, dass du sie verstehst.
  2. Ehrlich und vollständig antworten: Gib alle Informationen zu deiner Gesundheit und deinen Freizeitaktivitäten wahrheitsgemäß an. Auch vermeintlich unwichtige Details können entscheidend sein.
  3. Vorerkrankungen angeben: Auch abgeklungene Erkrankungen solltest du angeben, da sie dennoch Einfluss auf deinen Versicherungsschutz haben könnten. Jede Information, die potenziell relevant sein könnte, sollte aufgelistet werden.
  4. Expertenrat einholen: Bist du unsicher, welche Angaben wichtig sind? Lass dich von einem Experten beraten. So stellst du sicher, dass dein Antrag korrekt ausgefüllt ist und dein Schutz im Schadensfall greift.

Was Kunden über unsere Beratung sagen

Mit über 1.000 tollen Bewertungen bei Provenexpert, Google und Trustindex gehören wir zu den Top10 der am besten bewerteten Versicherungsmakler in Deutschland.

Das Bild zeigt 4 Auszeichnungen. 1. Google Bewertungen mit 5 Sternen inklusive Resensionen. 2. Proven Expert: 5 Sterne mit der Schulnote "Sehr gut", 98 % Empfehlungen und 996 Bewertungen (Stand: 19.05.2025), sowie die Auszeichnungen "Top Empfehlung 2025" und "Top Dienstleister 2025" ausgezeichnet von Proven Expert.

Fazit zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

Fazit zur vorvertraglichen Anzeigepflicht-verletzung

Es ist ganz normal, sich bei der Antragstellung unsicher zu fühlen. Kleine Fehler oder Unklarheiten können passieren, und sie sind oft nicht das Ende der Welt. Wichtig ist, dass du den Prozess mit Sorgfalt angehst und im Zweifelsfall Rücksprache hältst. Versicherer sind daran interessiert, gemeinsam mit dir eine passende Lösung zu finden.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist ein zentrales Thema bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unvollständige oder falsche Angaben können deinen Versicherungsschutz gefährden. Daher: Sei sorgfältig und ehrlich beim Ausfüllen des Antrags. Wenn du unsicher bist, helfen wir dir gerne weiter. Mit unserer individuellen Beratung stellen wir sicher, dass deine BU optimal auf dich zugeschnitten ist und du im Ernstfall bestens abgesichert bist.

Ich hoffe, unser Artikel hat dir gefallen und vor allem geholfen.

Liebe Grüße, dein Team von
fairbeamtet.de

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Der Autor dieses Artikels:
Sven Höhne – PKV und BU-Experte für Beamte

Sven Höhne
PKV und BU-Experte für Beamte

Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.

Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.

Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja, unsere Beratung ist für dich kostenlos und kostet dich keinen Cent. Nur deine Zeit. Aber wie viel Zeit sparst du dir? Was glaubst du, wie lange du bräuchtest, wenn du dir alles selbst anlesen müsstet. Unsere Experten haben Jahre – wenn nicht sogar Jahrzehnte – gebraucht. Wir sparen dir Zeit und schützen dich vor gravierenden Fehlern.

Nein. In den Beiträgen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt. Vermutlich wird es eher günstiger, weil wir – falls notwendig – den geringsten Risikozuschlag für dich rausholen!

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Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle privaten Krankenversicherung oder Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen mit allen Tarifen enthalten sind. Nicht wie bei Check24 & Co., die nur die Tarife zum Vergleich anzeigen, die du dort abschließen kannst. Bei uns ist alles transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht bei uns die Qualität an erster Stelle.

Ein Versicherer fragt häufig nach deinem aktuellen Gesundheitszustand, früheren Erkrankungen, laufenden Behandlungen, regelmäßigen Arztbesuchen und Freizeitaktivitäten. Auch Fragen zu Medikamenteneinnahmen oder Krankenhausaufenthalten können vorkommen.
Relevante Informationen sind alle Details, die den Gesundheitszustand, Risikofaktoren oder gefährliche Hobbys betreffen. Wenn du unsicher bist, ob eine Information relevant ist, solltest du sie lieber angeben oder Rücksprache mit einem Experten halten.
Im Leistungsfall vergleichen Versicherer die Angaben aus dem Antrag mit ärztlichen Unterlagen, medizinischen Berichten oder anderen Dokumenten. Diese Prüfung dient dazu, falsche oder unvollständige Angaben zu identifizieren.

Oder brauchst du noch mehr Gründe?

Ja, viele Versicherer stellen Fragen für einen bestimmten Zeitraum, z. B. die letzten 5 bis 10 Jahre. Es hängt jedoch vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab, ob ältere Erkrankungen ebenfalls relevant sind.
Wenn du eine Information unabsichtlich vergessen hast, hängt es von der Bedeutung dieser Angabe ab. In der Regel wird der Versicherer prüfen, ob dies absichtlich oder versehentlich geschehen ist. Daher ist es wichtig, den Antrag so genau wie möglich auszufüllen.
Gefährliche Hobbys sind Aktivitäten, die ein erhöhtes Unfall- oder Verletzungsrisiko bergen. Dazu gehören beispielsweise Bergsteigen, Tauchen, Motorsport oder Extremsportarten. Auch Wettkampfsportarten können darunter fallen.

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