5 Learnings aus dem Artikel:
- Falschangaben beim BU-Antrag? Keine gute Idee.
Schon kleine Auslassungen bei den Gesundheitsfragen können im Ernstfall dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. - Versicherer dürfen bis zu 10 Jahre rückwirkend prüfen.
Selbst lange zurückliegende Arztbesuche können dir auf die Füße fallen – Stichwort: Rücktritt wegen Anzeigenpflichtverletzung. - “Vergessen” schützt vor Leistungsausfall nicht.
Auch unbeabsichtigte Fehler oder Gedächtnislücken im Antrag können zur Leistungsverweigerung führen. - Du bist in der Beweispflicht.
Im Ernstfall musst du beweisen, dass du nichts verschwiegen hast – nicht die Versicherung. - Unser Tipp: Anonyme Voranfrage statt Risiko.
Lass deine Gesundheitsdaten vorab anonym prüfen – so schützt du dich vor bösen Überraschungen im Leistungsfall.
Letzte Aktualisierung am: 20.05.2025
Was ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bist du verpflichtet, dem Versicherer alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören:
- Aktuelle Gesundheitsprobleme
- Frühere Vorerkrankungen
- Freizeitaktivitäten mit erhöhtem Risiko
Die vorvertragliche Anzeigepflicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Danach bist du verpflichtet, dem Versicherer alle relevanten Informationen zu deiner Gesundheit und zu Hobbys wahrheitsgemäß mitzuteilen. Verstöße gegen diese Pflicht können laut § 21 VVG zu einer Rücknahme des Vertrages oder einer Kürzung der Leistung führen. Bei Falschangaben im Antrag kann der Versicherer zudem die Zahlung im Leistungsfall verweigern oder den Vertrag nachträglich anfechten.
Welche Informationen musst du angeben?
Hier ein Überblick über die wichtigsten Angaben (diese Liste ist nicht abschließend; Versicherer stellen je nach Tarif weitere spezifische Fragen):
- Vorerkrankungen: Melde jede Krankheit oder gesundheitliche Einschränkung, auch wenn sie aktuell keine Beschwerden mehr verursacht. Eine frühere Erkrankung kann dennoch Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz haben.
- Gefährliche Hobbys: Aktivitäten wie Bergsteigen, Tauchen oder Motorsport sind anzeigepflichtig. Auch wettkampforientierte oder potenziell gefährliche Freizeitbeschäftigungen müssen angegeben werden.
- Medikamenteneinnahme: Regelmäßige Medikamenteneinnahmen gehören ebenfalls in den Antrag.
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Welche Folgen hat eine Anzeigepflichtverletzung?
Die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hängen davon ab, ob die Angaben im Antrag grob fahrlässig, absichtlich oder irrtümlich falsch beantwortet wurden. Hier sind die wichtigsten Begriffe und ihre Bedeutung:
- Grob fahrlässig: Wenn du Angaben leichtfertig oder ohne ausreichende Prüfung falsch machst, spricht man von grober Fahrlässigkeit. Der Versicherer kann in solchen Fällen die Leistungen kürzen oder verweigern.
- Arglistige Täuschung: Werden Informationen bewusst verschwiegen oder falsch angegeben, um den Versicherungsschutz zu erschleichen, liegt eine arglistige Täuschung vor. Der Versicherer hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag anzufechten und alle Leistungen zu verweigern.
- Falsch beantwortet: Wenn Fragen unabsichtlich oder aus Unkenntnis falsch beantwortet wurden, wird geprüft, ob dies die Entscheidung des Versicherers beeinflusst hätte. In solchen Fällen können mildere Konsequenzen folgen, insbesondere wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Wenn du relevante Informationen verschweigst, drohen gravierende Konsequenzen. Versicherer können solche Fälle durch medizinische Berichte oder andere Dokumente aufdecken:
- Verweigerung der Leistung: Der Versicherer kann die Auszahlung verweigern, wodurch du im Fall der Berufsunfähigkeit keine finanzielle Unterstützung erhältst.
- Rücktritt vom Vertrag: Im schlimmsten Fall wird der Vertrag rückwirkend gekündigt. Dadurch verlierst du den Schutz und möglicherweise bereits gezahlte Beiträge.
Wie vermeidest du eine Anzeigepflichtverletzung?
Mit diesen Tipps gehst du auf Nummer sicher. Hier ein Beispiel: Eine typische Frage in einem Antragsformular könnte sich auf deine letzten Arztbesuche oder diagnostizierten Krankheiten beziehen:
- Fragebogen sorgfältig lesen: Berufsunfähigkeitsversicherungen haben individuelle Fragenkataloge. Lies jede Frage genau und stelle sicher, dass du sie verstehst.
- Ehrlich und vollständig antworten: Gib alle Informationen zu deiner Gesundheit und deinen Freizeitaktivitäten wahrheitsgemäß an. Auch vermeintlich unwichtige Details können entscheidend sein.
- Vorerkrankungen angeben: Auch abgeklungene Erkrankungen solltest du angeben, da sie dennoch Einfluss auf deinen Versicherungsschutz haben könnten. Jede Information, die potenziell relevant sein könnte, sollte aufgelistet werden.
- Expertenrat einholen: Bist du unsicher, welche Angaben wichtig sind? Lass dich von einem Experten beraten. So stellst du sicher, dass dein Antrag korrekt ausgefüllt ist und dein Schutz im Schadensfall greift.
Was Kunden über unsere Beratung sagen
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Fazit zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
Fazit zur vorvertraglichen Anzeigepflicht-verletzung
Es ist ganz normal, sich bei der Antragstellung unsicher zu fühlen. Kleine Fehler oder Unklarheiten können passieren, und sie sind oft nicht das Ende der Welt. Wichtig ist, dass du den Prozess mit Sorgfalt angehst und im Zweifelsfall Rücksprache hältst. Versicherer sind daran interessiert, gemeinsam mit dir eine passende Lösung zu finden.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist ein zentrales Thema bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unvollständige oder falsche Angaben können deinen Versicherungsschutz gefährden. Daher: Sei sorgfältig und ehrlich beim Ausfüllen des Antrags. Wenn du unsicher bist, helfen wir dir gerne weiter. Mit unserer individuellen Beratung stellen wir sicher, dass deine BU optimal auf dich zugeschnitten ist und du im Ernstfall bestens abgesichert bist.
Ich hoffe, unser Artikel hat dir gefallen und vor allem geholfen.
Liebe Grüße, dein Team von
fairbeamtet.de
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Der Autor dieses Artikels:
Sven Höhne – PKV und BU-Experte für Beamte
Sven HöhnePKV und BU-Experte für Beamte
Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.
Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.
Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“
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