Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte
mit mehr als einem Kind
Versorgungsempfänger
Ehegatte/
eingetragener Lebenspartner
Kinder
18 Jahre und jünger
Zwischen 18 und 25 Jahren
25 Jahre und älter
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Behandlung
Kürzung Fahrtkosten
Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag)
Krankenhausbehandlung
Regelleistungen
Wahlleistungen
Kürzung der stationären Beihilfe
Kürzung Regelleistungen
Nein (nicht wie Bund)
Kürzung Zweibettzimmer
Kürzung privatärztliche Behandlung
Sinnvolles Krankenhaustagegeld in der PKV
Zahnbehandlung
Zahnärztliche Behandlung
Kieferorthopädie (KfO)
Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien
Zahnersatz
Material- und Laborkosten
40% werden anerkannt
40% werden anerkannt
Pflege (Beträge in EUR sind Maximalbeträge)
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
316 EUR
Pflegegrad 3
545 EUR
Pflegegrad 4
728 EUR
Pflegegrad 5
901 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
689 EUR
Pflegegrad 3
1.341 EUR
Pflegegrad 4
2.2012 EUR
Pflegegrad 5
3.352 EUR
Stationäre Pflege
Pflegegrad 1
Zuschuss 125 EUR
Pflegegrad 2
770 EUR
Pflegegrad 3
1.262 EUR
Pflegegrad 4
1.775 EUR
Pflegegrad 5
2.005 EUR
Reisen
Innerhalb der EU
Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb der EU in Europa
Außerhalb Europas
Sonstiges
Kostendämpfungspauschale (= jährliche Selbstbeteiligung)
Keine
Besonderheiten
Keine
Formulare & Link zur Beihilfe Bayern
Antrag auf Beihilfe
Die offizielle Webseite der Beihilfe Bayern. Hier findet Ihr Anträge, Merkblätter und weitere Informationen für bayerische Beamte
Stand: Januar 2019
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