Beihilfeberechtigte
Bemessungssätze bei dauernder Pflegebedürftigkeit:
Versorgungsempfänger
Bemessungssätze bei dauernder Pflegebedürftigkeit:
Ehegatte/
eingetragener Lebenspartner
Kinder
Kürzung Beihilfebemessungssätze um 10 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung von mind. 41 EUR monatlich erhält.
18 Jahre und jünger
Zwischen 18 und 25 Jahren
25 Jahre und älter
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Behandlung
Kürzung Fahrtkosten
Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag)
Krankenhausbehandlung
Regelleistungen
Wahlleistungen
Kürzung der stationären Beihilfe
Kürzung Regelleistungen
Kürzung Zweibettzimmer
Kürzung privatärztliche Behandlung
Sinnvolles Krankenhaustagegeld in der PKV
Zahnbehandlung
Zahnärztliche Behandlung
Kieferorthopädie (KfO)
Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien
Zahnersatz
Material- und Laborkosten
60% werden anerkannt (nicht wie Bund)
60% werden anerkannt (nicht wie Bund)
Je Kiefer max. 2 (in bestimmten Fällen bis max. 4 je Kiefer)
Pflege (Beträge in EUR sind Maximalbeträge)
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
316 EUR
Pflegegrad 3
545 EUR
Pflegegrad 4
728 EUR
Pflegegrad 5
901 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
689 EUR
Pflegegrad 3
1.298 EUR
Pflegegrad 4
1.612 EUR
Pflegegrad 5
1.995 EUR
Stationäre Pflege
Pflegegrad 1
Zuschuss 125 EUR
Pflegegrad 2
770 EUR
Pflegegrad 3
1.262 EUR
Pflegegrad 4
1.775 EUR
Pflegegrad 5
2.005 EUR
Reisen
Innerhalb der EU
Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb der EU in Europa
Außerhalb Europas
Sonstiges
Kostendämpfungspauschale (= jährliche Selbstbeteiligung)
Besonderheiten
Keine
Formulare & Link zur Beihilfe der Freien Hansestadt Bremen
Antrag auf Beihilfe
Die offizielle Webseite der Freien Hansestadt Bremen. Hier finden Bremer Bedienstete Ihr Anträge, Merkblätter und weitere Informationen
Stand: Januar 2019
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