fairbeamtet icon

Beihilfe Rheinland-Pfalz

Auf dieser Seite haben wir für Dich alle wichtigen Informationen rund ums Thema Beihilfe Rheinland-Pfalz zusammengetragen. Wir verraten Dir, wie hoch Dein Beihilfebemessungssatz ist, welche Kosten die Beihilfe bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt und wo Du die App (eBehilfe RLP) bzw. die Formulare der Beihilfe Rheinland-Pfalz findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst Du nur von Deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

Bemessungssätze (personenbezogen)

Personenkreis

Beihilfebemessungssatz

Beihilfe

Restkostenversicherung (PKV)

PKV

Beamter

50 %

50 %

Beamter mit mind. 2 Kindern*
Ehepartner*
Versorgungsempfänger

70 %

30 %

Kind*

80 %

20 %

* sofern berücksichtigungsfähig

Beihilfeberechtigte (kinderlos oder max. 1 Kind) haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.

Achtung: Kürzung der Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss nach § 257 SGB V zur privaten Krankenversicherung erhält.

Beihilfeberechtigte mit 2 (oder mehr Kindern) haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Achtung: Kürzung der Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss nach § 257 SGB V zur privaten Krankenversicherung erhält.

Versorgungsempfänger haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.

Erhöhter Bemessungssatz in höhe von 80 Prozent, (auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner).

Achtung: Kürzung der Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss nach § 257 SGB V zur privaten Krankenversicherung erhält.

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent, sofern sie die Einkommensgrenze von

  • 17.000 Euro im Vorvorkalenderjahr bei Heirat nach dem 31.12.2011
  • bzw. 20.450 Euro im Vorvorkalenderjahr bei Heirat vor dem 01.01.2012

nicht überschritten haben.

Übergangsregelung: Nein.

Kinder haben einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.

Kinder sind bis max. 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienstzeit berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder.

Achtung: Kürzung der Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss nach § 257 SGB V zur privaten Krankenversicherung erhält.

  1. Während der Ausbildung: Beihilfe (zusätzlich Beihilfe für stat. Wahlleistungen für 2-Bettzimmer und Behandlung durch einen Privatarzt, sofern Beitrag von 26 Euro/mtl. gezahlt wird).
  2. Nach der Ausbildung (Bereitschaftspolizei): Heilfürsorge
  3. Nach der Ausbildung (alle anderen): Beihilfe (zusätzlich Beihilfe für stat. Wahlleistungen für 2-Bettzimmer und Privatarzt, sofern Beitrag von 26 Euro/mtl. monatlich gezahlt wird)
  4. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch – siehe Versorgungsempfänger.

Übersicht der wichtigsten Beihilfeleistungen des Landes Rheinland-Pfalz

Ambulante Behandlungen

Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 5 der Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge.

Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).

Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Verzeichnis in Anlage 3 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.

Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.

Gemäß Beihilfekatalog (Anlage 4 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge), Elektromobile bis max. 2.500 Euro.

  • Brillengläser: Höchstbeträge (einschl. Fassung)
  • Fassung: ja (in den Höchstbeträgen für Brillengläser enthalten)
  • Kontaktlinsen: Höchstbeträge

Ja, alle 4 Jahre max. 23 Tage (inkl. An-/Abreise).

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.

Nach einer erstmaligen Wartezeit von drei Jahren:

Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 16,00 Euro pro Tag für maximal 23 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre.

Krankenhausbehandlung

Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 26,00 Euro monatlich von den Bezügen einbehalten werden – Zuzahlung 12,00 Euro pro Tag.

Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.

Ja, wenn 26,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ)

Zahnbehandlung

Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Ja (wenn Beamter mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war sowie bei Unfall). Ansonsten keine Beihilfe innerhalb Wartezeit von 1 Jahr.

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 60 Prozent anerkannt.

Edelmetall und Keramik werden zu 60 Prozent anerkannt.

Je Kiefer max. 2 bzw. in bestimmten Fällen max. 4 – 6, wenn Beamter mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war sowie bei Unfall. Ansonsten keine Beihilfe innerhalb Wartezeit von 1 Jahr.

Ja, zum Erhalt der Kaufähigkeit, Schutz vor Krankheiten. Ansonsten grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Pflege (Beträge in Euro sind Maximalbeträge)

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro.
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro.

Darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil.

Max. Pflegesätze in den von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtungen zzgl. 100 Prozent für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft / Verpflegung abzüglich Eigenanteil).

Reisen

Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten.

Ja, max. BRD-Kosten (erst ab 1.000 Euro).

Ja, max. BRD-Kosten (erst ab 1.000 Euro).

Sonstiges

Je nach Besoldungsgruppe 100,00 Euro bis 750,00 Euro im Kalenderjahr (aktive Beamte).

Die Kostendämpfungspauschale ist eine jährliche Selbstbeteiligung (zumutbarer Eigenanteil).

Max. 2 Gesundheits- oder Präventionskurse je Kalenderjahr.

Informationen zur Beihilfe (Formulare, App etc.)

Ja, die Beihilfe Rheinland-Pfalz hat eine App!

  • mehr Informationen zur App der Beihilfe Rheinland-Pfalz findest Du im eBeihilfe Portal.
  • die App eBeihilfe RLP der Beihilfe Rheinland-Pfalz für Android im Google Play Store.
  • die App eBeihilfe RLP der Beihilfe Rheinland-Pfalz für iOS im iTunes-Store.

Anschriften:

Beihilfestelle Koblenz:

Postanschrift:
Landesamt für Finanzen
Postfach 10 04 32
56034 Koblenz

Hausanschrift:
Landesamt für Finanzen
Hoevelstraße 10
56073 Koblenz

Beihilfestelle Neustadt:

Hausanschrift:
Nur zur persönlichen Vorsprache, Einsendungen
bitte an die Postanschrift in Koblenz

Landesamt für Finanzen
Beihilfestelle Neustadt
Friedrichstraße 30
67433 Neustadt

Telefonische Sprechzeiten der Beihilfestelle Rheinland-Pfalz:

Montag – Freitag von jeweils 09.00 – 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.

Beihilfe-Informations-Stelle (BIS):

  • Tel: +49 (261) 4933-81000
  • +49 (261) 4933-81500

Absicherung Kinder

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind

Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld / Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

Kein Beihilfeanspruch für das Kind.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Stand: Januar 2023

GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet Dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passende Krankenversicherung für Dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.

Nein. In den Beiträgen Deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob Du direkt oder über einen Makler abschließt.

  1. Es kostet Dich nichts.
  2. Wir helfen Dir, Fehler zu vermeiden.

Wie Du in zahlreichen Artikeln auf unserer Webseite lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die Du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen Dir, die passende PKV zu finden, die im besten Fall ein Leben lang hält!

Ausschließlich die ausgebildeten Experten aus unserem Team werden sich bei Dir melden. Deine Daten sind bei uns in sicheren Händen. Garantiert.

In einem ersten Telefonat fragen wir nach Deiner Situation und Deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst Du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Danach bekommst Du Deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.

Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

Diese Artikel könnten Dich interessieren!

In diesen Artikeln liefern wir Dir einen ersten Überblick, wie viel eine private Krankenversicherung in den Beamten-Tarifen kostet, welcher der beiden großen Beamten Krankenversicherer besser ist und welche Fehler Du beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung unbedingt vermeiden solltest … 

Was kostet eine PKV für Beamte?

Die Amtsärztliche Untersuchung

11 FATALE Fehler

beim Abschluss

einer PKV