Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte
mit mehr als einem Kind
Versorgungsempfänger
Ehegatte/
eingetragener Lebenspartner
Ehegatte/
eingetragener Lebenspartner
Kinder
18 Jahre und jünger
Zwischen 18 und 25 Jahren
25 Jahre und älter
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Behandlung
Kürzung Fahrtkosten
Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag)
Krankenhausbehandlung
Regelleistungen
Wahlleistungen
Kürzung der stationären Beihilfe
Kürzung Regelleistungen
Kürzung Zweibettzimmer
12 EUR pro Tag (nicht wie Bund)
Kürzung privatärztliche Behandlung
Sinnvolles Krankenhaustagegeld in der PKV
Zahnbehandlung
Zahnärztliche Behandlung
Kieferorthopädie (KfO)
Zahnersatz
Material- und Laborkosten
Pflege (Beträge in EUR sind Maximalbeträge)
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
316 EUR
Pflegegrad 3
545 EUR
Pflegegrad 4
728 EUR
Pflegegrad 5
901 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
689 EUR, darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil (nicht wie Bund)
Pflegegrad 3
1.298 EUR, darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil (nicht wie Bund)
Pflegegrad 4
1.612 EUR, darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil (nicht wie Bund)
Pflegegrad 5
1.995 EUR, darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil (nicht wie Bund)
Stationäre Pflege
Pflegegrad 1 bis 5
Reisen
Innerhalb der EU
Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb der EU in Europa
Außerhalb Europas
Sonstiges
Kostendämpfungspauschale (= jährliche Selbstbeteiligung)
Besonderheiten
Apps, Formulare & Link zur Beihilfe Rheinland-Pfalz
App der Beihilfe Rheinland-Pfalz
Video Tutorial der Beihilfe-App des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag auf Beihilfe (Langantrag für erstmalige Beantragung der Beihilfe)
Antrag auf Beihilfe (Kurzantrag für Folgeanträge auf Beihilfe)
Kontakt zur Beihilfe Rheinland-Pfalz
Anschrift
Landesamt für Finanzen
Hoevelstr. 10
56073 Koblenz
Telefon: 0261 4933 – 0 (Vermittlung)
Fax: 0261 4933 – 37014 oder 37015
Hinweis:
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Telefonisch erreichbar sind wir von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr.
Am Freitag erreichen Sie uns telefonisch in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr.
Die offizielle Webseite der Beihilfestelle des Landes Rheinland-Pfalz. Hier finden rheinländische Bedienstete ihre Anträge, Merkblätter und weitere Informationen
Stand: Januar 2019
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