Bemessungssätze (personenbezogen)
Beihilfeberechtigte
50 %
Kürzung Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung von mind. 40,90 EUR monatlich erhält(nicht wie Bund).
Beihilfeberechtigtemit mehr als einem Kind
70 %
Versorgungsempfänger
70 %
Ehegatte/Eingetragener Lebenspartner
70 %
Einkommensgrenze Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
16.000 EUR im VVKJ (nicht wie Bund)
ÜbergangsregelungEinkommensgrenze Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
Nein (nicht wie Bund)
Kinder
80 %
Berücksichtigung Kind
Bis max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst – siehe Absicherung Kinder (nicht wie Bund)
Einkommensgrenze Kind
8.354 EUR im KJ (nicht wie Bund)
Beihilfeberechtigte (50%), Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind (70%) und Versorgungsempfänger (70%)
Kürzung Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung von mind. 40,90 EUR monatlich erhält (nicht wie Bund).
Ehegatte/Eingetragener Lebenspartner
16.000 EUR im VVKJ (nicht wie Bund)
Übergangsregelung:Nein (nicht wie Bund)
Kinder (80%)
Berücksichtigung Kind bis zur Einkommensgrenze von 8.354 EUR im KJ (nicht wie Bund)
Bis max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst– siehe Absicherung Kinder (nicht wie Bund)