Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte
mit mehr als einem Kind
Versorgungsempfänger
Ehegatte/
eingetragener Lebenspartner
Kinder
18 Jahre und jünger
Zwischen 18 und 25 Jahren
25 Jahre und älter
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Behandlung
Kürzung Fahrtkosten
Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag)
Krankenhausbehandlung
Regelleistungen
Wahlleistungen
Kürzung der stationären Beihilfe
Kürzung Regelleistungen
Nein (nicht wie Bund)
Kürzung Zweibettzimmer
14,50 EUR pro Tag
Kürzung privatärztliche Behandlung
Sinnvolles Krankenhaustagegeld in der PKV
Zahnbehandlung
Zahnärztliche Behandlung
Kieferorthopädie (KfO)
Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien
Zahnersatz
Keine Beihilfe für große Brücken und in Anwärterzeit
Material- und Laborkosten
Zu 60% anerkannt
Zu 60% anerkannt
Je Kiefer max. 2 (in bestimmten Fällen bis max. 4 je Kiefer)
Pflege (Beträge in EUR sind Maximalbeträge)
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
316 EUR
Pflegegrad 3
545 EUR
Pflegegrad 4
728 EUR
Pflegegrad 5
901 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege
Pflegegrad 1 bis 5
Stationäre Pflege
Pflegegrad 1
Zuschuss 125 EUR
Pflegegrad 2
770 EUR
Pflegegrad 3
1.262 EUR
Pflegegrad 4
1.775 EUR
Pflegegrad 5
2.005 EUR
Reisen
Innerhalb der EU
Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb der EU in Europa
Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Außerhalb Europas
Sonstiges
Kostendämpfungspauschale (= jährliche Selbstbeteiligung)
Besonderheiten
Formulare & Link zur Beihilfe Sachsen
Antrag auf Beihilfe (Langfassung)
Antrag auf Beihilfe (Kurzfassung)
Zusammenstellung der Aufwendungen
Die offizielle Webseite der Beihilfe Sachsen. Hier finden sächsische Bedienstete ihre Anträge, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand: Januar 2019
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