Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte
mit mehr als einem Kind
Versorgungsempfänger
Ehegatte/
eingetragener Lebenspartner
Kinder
18 Jahre und jünger
Zwischen 18 und 25 Jahren
25 Jahre und älter
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Behandlung
Kürzung Fahrtkosten
Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag)
Krankenhausbehandlung
Regelleistungen
Wahlleistungen
Kürzung der stationären Beihilfe
Kürzung Regelleistungen
Kürzung Zweibettzimmer
Kürzung privatärztliche Behandlung
Sinnvolles Krankenhaustagegeld in der PKV
Zahnbehandlung
Zahnärztliche Behandlung
Kieferorthopädie (KfO)
Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien
Zahnersatz
Keine Beihilfe für große Brücken und in Anwärterzeit
Material- und Laborkosten
Pflege (Beträge in EUR sind Maximalbeträge)
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
316 EUR
Pflegegrad 3
545 EUR
Pflegegrad 4
728 EUR
Pflegegrad 5
901 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
689 EUR
Pflegegrad 3
1.298 EUR
Pflegegrad 4
1.612 EUR
Pflegegrad 5
1.995 EUR
Stationäre Pflege
Pflegegrad 1
Zuschuss 125 EUR
Pflegegrad 2
770 EUR
Pflegegrad 3
1.262 EUR
Pflegegrad 4
1.775 EUR
Pflegegrad 5
2.005 EUR
Reisen
Innerhalb der EU
Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb der EU in Europa
Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Außerhalb Europas
Sonstiges
Kostendämpfungspauschale (= jährliche Selbstbeteiligung)
Besonderheiten
Keine
Formulare & Link zur Beihilfe Schleswig-Holstein
Beihilfeantrag für allgemeine Leistungen
Ausfüllhinweise zum Beihilfeantrag
Anschrift und Hotline der Beihilfe Schleswig-Holstein
Anschrift:
Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Hotline:
Die Beihilfehotline steht montags bis freitags (jeweils 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) unter 0431 – 988 9555 für Fragen zur Verfügung
Die offizielle Webseite der Beihilfestelle Schleswig-Holstein. Hier finden Bedienstete des Landes Schleswig-Holstein ihre Anträge, Merkblätter und weitere Informationen
Stand: Januar 2019
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