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Dienstunfähigkeits-versicherung abschließen: Klassisch, oder mit 2-Phasen-Modell?

Warum ist eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit so wichtig? Was ist eine DU-Klausel? Gibt es unterschiedliche DU-Klauseln? Welche Versicherer bieten eine Dienstunfähigkeitsversicherung an? Was ist Brutto-Netto-Verrechnung? Sollte ich eine Dynamik vereinbaren? Was sind das Klassische oder das 2-Phasen-Modell (Beitragsrückgewähr)? Die Antworten auf all diese Fragen liefert Dir unser Artikel!

Inhaltsverzeichnis

Warum ist diese Versicherung so wichtig?

Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Hier sind sich ausnahmsweise mal die Versicherer, die unabhängigen Berater und die Verbraucherschützer einig. Das eigene Arbeitseinkommen auf ein Erwerbsleben hochgerechnet, bedeutet oft 1.000.000 € und mehr. Solch hohe Risiken müssen versichert werden. Und zwar so früh wie möglich. Und solange man noch relativ gesund ist. Aufschieberitis macht es nicht besser. Daher gilt unsere Empfehlung für Beamte und Beamtenanwärter: nicht später, sondern zu Beginn der Laufbahn versichern. Hier ist das finanzielle Risiko am höchsten. In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Möglichkeiten.

Warum DU-Klausel?

Basis einer Absicherung bei Dienstunfähigkeit ist die Berufsunfähigkeitspolice. Beamte können obendrauf die sogenannte DU-Klausel vereinbaren. Dazu gibt es geteilte Meinungen. Der überwiegende Teil der Versicherer bietet diese Klausel nicht an. Naturgemäß wird erklärt, dass auch die BU-Versicherung ausreichend sei. An entsprechenden Beispielen mangelt es nicht. Fakt ist, dass eine gute BU-Versicherung bei eindeutigen Fällen von Berufsunfähigkeit, dem Kopf-unter-dem Arm-Tragen, höchstwahrscheinlich ohne Probleme leistet. Aber jeder Fall ist anders. Und es gibt auch Grenzfälle. Ein Beamter kann dienstunfähig sein, aber nicht berufsunfähig im Sinne der BU-Bedingungen. Ohne DU-Klausel hat die Versicherung das Recht umfangreich auf Berufsunfähigkeit zu prüfen. Damit ist oftmals harte und zeitintensive Auseinandersetzung vorprogrammiert. So wird auch immer wieder bekannt, dass Versicherer den Vorgang in die Länge ziehen. Zum Beispiel durch scheibchenweise Anforderungen von Belegen. Rund ein Drittel der Versicherten geben dabei auf. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Hat der Beamte oder Beamtenanwärter hingegen eine DU-Klausel vereinbart, erkennt die Versicherung die Bescheinigung über Dienstunfähigkeit des Amtsarztes an. Die Prüfung auf Berufsunfähigkeit entfällt. Genauso wie der Stress für den Versicherten.

Welche Versicherer bieten eine DU-Klausel an?

Es gibt echte, unechte, unvollständige DU-Klauseln. Das will ich hier nicht alles wiederholen. Insgesamt sind uns folgende Versicherer mit DU-Klausel (egal wie) bekannt:

  • Allianz
  • DBV (AXA)
  • Condor
  • Debeka
  • die Bayerische
  • ERGO
  • Generali
  • HUK
  • Inter
  • Nürnberger Beamten
  • Münchener Verein
  • R+V
  • Signal-Iduna
  • Universa
  • Württembergische

Wenn wir uns nur auf die Anbieter mit echten und vollständigen Klauseln beschränken wollen, wird die Luft deutlich dünner.

(Stand: 03/2021)

Brutto-Netto-Verrechnung oder Ansparvertrag?

Hierbei geht es im Wesentlichen darum, wie die Versicherung die sogenannten Überschüsse verwenden soll. Die Versicherer müssen vorsichtig kalkulieren. Weil aber in der Regel tatsächlich weniger Leistungsfälle eintreten als vorsichtig gerechnet, fallen Gewinne an. Diese Überschüsse können mit dem Bruttobeitrag verrechnet werden und führen dann zum Netto- oder Zahlbeitrag. Diese Variante wird meistens angeboten. Bei verschiedenen Anbietern, zum Beispiel Allianz oder Nürnberger, ist es auch möglich, die Überschüsse anzusparen. Der Kunde zahlt dann den Bruttobeitrag und die Versicherung legt das Geld an. Das kann festverzinslich oder in Investmentfonds sein. Die angesparte und verzinste Summe kann dann zum Vertragsende ausgezahlt werden oder ggf. zwischenzeitig zur Beitragszahlung eingesetzt werden. Das kann bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten oder Elternzeit nützlich sein.

Dynamik

Es gibt zwei Arten von Dynamik. Die Beitrags- und Leistungsdynamik sowie die Rentendynamik. Erstere wird fast immer vereinbart. Nach einem Jahr kommt von der Versicherung ein Nachtrag. Der Beitrag UND die Leistung erhöhen sich um den vereinbarten Satz. Zum Beispiel 3 %. Diese Dynamik soll die Inflation ausgleichen. Wenn Du heute eine Rente über 1.500 € abschließt, kann das in 10 oder 20 Jahren überholt sein. Wegen der Geldentwertung wäre die Versicherung nicht mehr ausreichend. Deshalb macht Dynamik tatsächlich Sinn. Sie muss jedoch nicht jedes Jahr angenommen werden.

Die Rentendynamik erhöht Deine Rente im Leistungsfall. Sie erfolgt aus Überschüssen. Darüber hinaus ist eine garantierte Rentendynamik vereinbar. Die Rentendynamik sichert ebenfalls den Geldwert Deiner DU-Rente.

Klassisches Modell

Unter diesem Modell verstehen wir die Absicherung mit einer gleichbleibenden Versicherungssumme. Als Kunde wählst Du zu Beginn die Höhe der monatlichen Rente bei Berufs-/Dienstunfähigkeit. Diese Summe erhöht sich allenfalls im Laufe der Vertragszeit um die vereinbarte Beitrags- und Leistungsdynamik. Eine Reduzierung der versicherten Rente ist meist jederzeit möglich. Hingegen erfordert eine Erhöhung der Leistung außerhalb der Dynamik immer eine erneute Gesundheitsprüfung. Ausnahmen sind hier die sogenannten Nachversicherungsgarantien.

2-Phasen-Modell

Funktionsweise der Leistungshöhe in 2 Phasen Selbständige Berufs- und Dienstunfähigkeits-Police in der Privatvorsorge

1. Phase

Erhöhte Rente (Dauer wird bei Vertragsabschluss festgelegt)

2. Phase

Niedrigere Rente, entsprechend dem Bedarf ab Verbeamtung auf Lebenszeit (nach Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren (60 Monaten))

Gerade Beamtenanfänger haben ein besonders hohes finanzielles Risiko. Wenn sie früh dienstunfähig werden, verlieren sie unter Umständen ihr Lebenseinkommen. Außerdem greift die beamtenrechtliche Versorgung erst nach 5 Jahren der Tätigkeit und Verbeamtung auf Lebenszeit. Um dieser Situation gerecht zu werden, sollte zu Beginn die maximal mögliche Rente bei Dienstunfähigkeit abgesichert werden. Wenn dann nach rund 5 Jahren die Mindestabsicherung von derzeit rund 1.500 € monatlich hinzukommt, kann die versicherte Rente reduziert werden.

Es gibt zwei Lösungen im Versicherungsmarkt. Erstens, man kann zwei Verträge abschließen. Einen sogenannten Kurzläufer mit 5 Jahren Versicherungsdauer und einem Ergänzungsvertrag. Beide Verträge sehen eine Leistungsdauer bis zum 55., 60. oder 65. Lebensjahr vor. Tritt der Leistungsfall in den ersten 5 Jahren ein, bekommst Du aus beiden Verträgen die Rente bis zum Ablauf. Nach 5 Jahren entfällt der Kurzläufer. Jetzt hast Du aber ja die Mindestversorgung vom Staat.

Zwei Versicherer bieten das 2-Phasen-Modell in einem Vertrag an. Die DBV mit der Dienstanfängerpolice sowie die Allianz. Beide Unternehmen versichern in Phase 1 eine Rente bei Dienstunfähigkeit von bis zu 2.000 € monatlich. In der Phase 2 reduziert sich dann die Leistung bei DU. Davon mal abgesehen, unterscheiden sich beide Modelle erheblich.

Bei der DBV ist die Absicherung bei DU mit einer Altersvorsorge kombiniert. In der ersten Phase wird außerdem der Beitrag „rabattiert“. Hier geht es darum, eine hohe DU-Leistung zu bekommen. In der zweiten Phase greift dann auch der Sparanteil fürs Alter. Dadurch erfolgt ein Beitragssprung. Leider kündigen viele Kunden zu diesem Zeitpunkt aus Verärgerung über die Erhöhung. Besser wäre, hier noch mal den Berater anzusprechen.

Bei der Allianz gibt es diesen Beitragssprung nicht. Es gibt auch keinen Sparanteil. Hier kannst Du das Risiko bei Dienstunfähigkeit separat versichern. Trotz des 2-Phasen-Modell zahlst Du über die gesamte Laufzeit den gleichen Beitrag. Von Dynamik mal abgesehen.

Beide Verträge haben Vor- und Nachteile. Wir beraten Dich gern.

Kombination mit Altersvorsorge

Man kann eine Dienstunfähigkeit allein als reine Risikoabsicherung wählen oder mit einem Sparvertrag kombinieren. Der Sparanteil kann in einer Lebens- oder Rentenversicherung angelegt sein. Es gibt klassische und fondsgebundenen Varianten, Index basierte sowie Mischmodelle.

Bei der reinen Risikoversicherung zahlst Du Deine Beiträge und wenn der Versicherungsfall (zum Glück) nicht eintritt, war es das. Schutz gegen Prämie, fertig.

Doch die Versicherungswirtschaft hat uns Kunden immer wieder einen Floh ins Ohr gesetzt. Nach dem Motto „… und wenn Dir nichts passiert, lieber Kunde, erhältst Du bei uns Dein Geld zurück“. Das ist Unsinn. Die Beiträge für Risikoschutz sind immer verbraucht. Wenn am Vertragsende eine Auszahlung oder Rente erfolgt, kommt die immer aus dem Sparanteil, Gewinnen und Überschüssen.

Im Falle der Dienstunfähigkeit zahlt der Versicherer nicht nur die vereinbarte Rente, sondern der Kunde ist auch von der Beitragszahlung befreit. Das gilt für reine Risikoabsicherung wie für Kombi-Verträge. Letzterer hat jedoch noch einen Vorteil. Der Sparanteil ist auch mitversichert! Selbst wenn Du dienstunfähig bist und eine monatliche Rente erhältst, bekommst Du am Ende die Auszahlung oder Rente. Wir sprechen hier von der Absicherung der dritten Lücke. Denn bei Dienstunfähigkeit bleibt oft die Vorsorge für das Alter auf der Strecke, weil einfach das Geld fehlt.

Warum fairbeamtet.de?

  • Spezialisierung:

„Schuster bleibt bei deinen Leisten“, sagt ein altes Sprichwort. Das bedeutet, wir reden nur von Dingen, die wir auch verstehen. Das ist insbesondere die Absicherung von Beamten und Beamtenanwärtern. Andere Berufsgruppen werden durch unsere Spezialisierung nicht beraten

  • Professionelle Begleitung im Leistungsfall:

fairbeamtet.de hat mit der Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow einen Dauerberatungsvertrag abgeschlossen. Dadurch steht jedem unserer Kunden eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Außerdem können Dich unsere spezialisierten Anwälte bei der Beantragung der Leistungen begleiten, damit von Anfang an alles richtig läuft. Und wenn nötig, vertreten Dich Profis gegenüber der Versicherung vor Gericht.

  • fairbeamtet.de prüft auch deine Rechtsschutzversicherung:

Wir tun alles, um Dir den bestmöglichen Versicherungsschutz zu besorgen. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommen und Dein Fall vor Gericht landen, entstehen hohe Prozesskosten. Damit es keine bösen Überraschungen mit Klauseln in Deiner Rechtsschutzversicherung gibt, prüfen wir auch diese.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet Dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passende Krankenversicherung für Dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.

Nein. In den Beiträgen Deiner Dienstunfähigkeitsversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob Du direkt oder über einen Makler abschließt.

  1. Es kostet Dich nichts.
  2. Wir helfen Dir, Fehler zu vermeiden.

Wie Du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die Du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen Dir, die passende Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, die wirklich bis zur Pension hält.

Ausschließlich die ausgebildeten Experten aus unserem Team werden sich bei Dir melden. Deine Daten sind bei uns in sicheren Händen. Garantiert.

In einem ersten Telefonat fragen wir nach Deiner Situation und Deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst Du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Danach bekommst Du Deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.

Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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