Die individuelle Beihilfe:
Das TRADITIONELLE Beihilfe-Modell
Mit der individuellen Beihilfe ist die bisherige Form der Beihilfe gemeint:
Der Standard-Beamte – also der ledige Beamte ohne Kinder – hat einen Beihilfeanspruch von 50% Beihilfe, solange er im aktiven Dienst ist.
Ab dem zweiten Kind erhöht sich sein Beihilfeanspruch auf 70%.
Wenn er in den wohlverdienten Ruhestand geht, erhöht sich sein Beihilfeanspruch ebenfalls auf 70%.
Ehegatten haben ebenfalls einen Beihilfeanspruch von 70%.
Kinder haben einen Beihilfeanspruch von 80%.
Sofern der Beamte und der Ehegatte beide unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, können Kinder i.d.R. im Zuge der Familienversicherung beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehegatten mitversichert werden.