
🔒 100 % DSGVO-konform • 🤝 Unabhängige Expertenberatung • 💬 Rückruf erfolgt persönlich
Artikel veröffentlicht am: 14.06.2025
Letzte Aktualisierung am: 15.06.2025
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist der Einkommensgrenzwert, ab dem Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer mit seinem regelmäßigen Arbeitsentgelt (jährlichen Bruttoeinkommen) über dieser Grenze liegt, ist versicherungsfrei und kann sich privat versichern. Im Jahr 2025 beträgt die allgemeine JAEG 73.800 Euro und die besondere JAEG 66.150 Euro.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt fest, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig sind und in die PKV wechseln können. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) hingegen bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Kurz gesagt: Die JAEG regelt das „ob“ du in der GKV versichert sein musst und die BBG regelt, „wie viel“ du als Beitrag in der GKV bezahlen musst.
Bis zum 31. Dezember 2002 war die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer diese Grenze überschritt, war versicherungsfrei und konnte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde zum 1. Januar 2003 erstmals eine erhöhte Versicherungspflichtgrenze eingeführt. Diese neue Grenze liegt rund 15 Prozent über der Beitragsbemessungsgrenze und gilt seither für alle Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2003 erstmals versicherungspflichtig wurden.
Ohne Übergangsregelung wären viele damals bereits privat versicherte Arbeitnehmer allein durch die Anhebung der Grenze wieder versicherungspflichtig in der GKV geworden und hätten von der privaten Krankenversicherung wechseln müssen in die gesetzliche Krankenkasse. Um das zu verhindern, schuf der Gesetzgeber eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Besitzstandsregelung): Für alle Personen, die am 31.12.2002 bereits PKV versichert, vollversichert und wegen Überschreiten der damaligen JAEG versicherungsfrei waren, gilt weiterhin eine gesondert festgelegte, niedrigere Versicherungspflichtgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V.
Diese Grenze wird ebenfalls jährlich angepasst – jedoch auf Basis eines eigenen Ausgangswerts (im Jahr 2003: 41.400 Euro). Eine rückwirkende Schlechterstellung hätte nicht nur das Vertrauen in bestehende Verträge untergraben, sondern wäre auch verfassungsrechtlich bedenklich gewesen. Der Bestandsschutz stellt sicher, dass langjährig privat Versicherte nicht aufgrund neuer Grenzwerte in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren müssen – selbst dann nicht, wenn ihr Einkommen später wieder unter die erhöhte allgemeine Versicherungspflichtgrenze fällt.
| Jahresarbeitsentgeltgrenze | 2025 |
|---|---|
| Allgemeine JAEG | 73.800 Euro |
| Besondere JAEG | 66.150 Euro |
Die JAEG steigt automatisch jedes Jahr, weil das Gesetz in § 6 Abs. 6 SGB V Folgendes vorgibt:
„Die Versicherungspflichtgrenze (§ 6 Absatz 1 Nummer 1) ist der Betrag, bis zu dessen Höhe Versicherte der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Sie wird jährlich durch Rechtsverordnung in der gleichen Weise wie die Beitragsbemessungsgrenze angepasst.“
Das bedeutet:
Die JAEG ist gesetzlich an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt – genauer gesagt: an die Lohn- und Gehaltsentwicklung von Arbeitnehmern mit Versicherungspflicht in der GKV im vorvergangenen Jahr.
Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (z. B. Rechengrößenverordnung 2025) legt jedes Jahr fest, wie sich die Rechengrößen (darunter auch die JAEG) auf Basis statistischer Daten verändern.
Grundlage:
Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst – gesetzlich vorgeschrieben und per Verordnung festgelegt. Für 2025 liegt die maßgebliche Einkommenssteigerung bei 6,44 Prozent. Dadurch steigen auch die wichtigsten Grenzwerte: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung klettert auf 8.050 Euro pro Monat, in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 5.512,50 Euro. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – also die Versicherungspflichtgrenze für die GKV – erhöht sich auf 6.150 Euro monatlich.
Versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung ist 2025, wer mit seinem regelmäßigen Jahresbrutto über 73.800 Euro liegt. Für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. Januar 2003 privat versichert und versicherungsfrei waren, gilt wegen Bestandsschutz weiterhin die niedrigere Grenze von 66.150 Euro. Wer diese Schwelle überschreitet, kann sich privat versichern – sofern er nicht durch eine Unterbrechung oder Statusänderung wieder versicherungspflichtig wird. Entscheidend ist immer das vorausschauend berechnete Jahreseinkommen. Aber Vorsicht, wenn du nur knapp über der Grenze liegst. Nächstes Jahr wird die Grenze wieder angehoben und dann könntest du schnell wieder versicherungspflichtig werden und zurück in die GKV müssen.
Ob die JAEG überschritten wird, prüft man nicht rückwirkend, sondern vorausschauend:
Entscheidend ist, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt im kommenden Jahr über der aktuellen JAEG liegt.
Beispiel: Erhält ein Arbeitnehmer ab 1. Juli 2025 eine dauerhafte Gehaltserhöhung, muss man prüfen, ob hochgerechnet auf 12 Monate das neue Gehalt die JAEG 2025 überschreitet (73.800 Euro bzw. 66.150 Euro).
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die JAEG in einem vollen Kalenderjahr überschreiten, bevor sie versicherungsfrei werden – es sei denn:
Dann greift die sofortige Versicherungsfreiheit – ohne Wartejahr.
Erfolgt die Gehaltserhöhung zum 1. Januar, prüft man direkt zu Jahresbeginn, ob das neue Jahresbrutto die aktuelle JAEG übersteigt. Falls ja, endet die Versicherungspflicht ab diesem Zeitpunkt (sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind).
Bei einem Wechsel in einen versicherungsfreien Job (z. B. Beamte, Referendare oder Selbstständige) gilt die JAEG nicht. Beim Statuswechsel (Wechsel von pflichtversichert auf freiwilliges Mitglied) entfällt die Prüfung – die Person ist von der Versicherungspflicht befreit, unabhängig vom Einkommen. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht und können sich direkt mit dem Statuswechsel in einer privaten Krankenversicherung versichern.
Folgen für PKV-Wechsel und freiwillige GKV versicherte
Die JAEG bestimmt, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt möglich ist. Nur wer versicherungsfrei ist, darf sich privat versichern. Wer freiwillig in der GKV bleibt, obwohl er über der JAEG liegt, kann jederzeit in die PKV wechseln – allerdings mit Gesundheitsprüfung. Umgekehrt gilt: Sinkt das Einkommen unter die JAEG, endet die Versicherungsfreiheit. Dann wird die gesetzliche Krankenversicherung wieder Pflicht, und der Verbleib in der PKV ist nur noch mit Befreiung möglich. Diesen Schritt solltest du dir aber gründlich überlegen, da die Rückkehr in die GKV ansonsten so gut wie unmöglich ist. Die JAEG ist also nicht nur Eintrittskarte in die PKV, sondern auch potenzieller Rückfahrtschein in die GKV.
Die JAEG bestimmt, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt möglich ist. Nur wer versicherungsfrei ist, darf sich privat versichern. Wer freiwillig in der GKV bleibt, obwohl er über der JAEG liegt, kann jederzeit in die PKV wechseln – allerdings mit Gesundheitsprüfung. Umgekehrt gilt: Sinkt das Einkommen unter die JAEG, endet die Versicherungsfreiheit. Dann wird die gesetzliche Krankenversicherung wieder Pflicht, und der Verbleib in der PKV ist nur noch mit Befreiung möglich. Diesen Schritt solltest du dir aber gründlich überlegen, da die Rückkehr in die GKV ansonsten so gut wie unmöglich ist. Die JAEG ist also nicht nur Eintrittskarte in die PKV, sondern auch potenzieller Rückfahrtschein in die GKV.
Der durchschnittliche GKV-Beitragssatz liegt 2025 bei 14,6 Prozent, hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent. Zusammen also ca. 17,1 Prozent vom Bruttoeinkommen. Die Pflegeversicherung wurde ebenfalls angepasst: Der Beitragssatz steigt auf 3,6 Prozent, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 1,8 Prozent zahlen. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu.
Besserverdiener, die mehr als die BBG verdienen, zahlen als gesetzlich versicherte Arbeitnehmer monatlich bis zu 471,82 Euro für die Krankenversicherung – inklusive Zusatzbeitrag. Hinzu kommt die Pflegeversicherung: Mit Kindern liegt der Höchstbeitrag bei 99,23 Euro, Kinderlose zahlen 132,30 Euro. Insgesamt ergibt sich damit eine maximale GKV- und Pflegebelastung von rund 571 bis 604 Euro pro Monat – abhängig vom Familienstand.
Selbstständige zahlen in der GKV den vollen Beitrag allein – also 17,1 Prozent auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das ergibt 2025 in der GKV einen Höchstbeitrag von 943,65 Euro pro Monat. Für die Pflegeversicherung kommen weitere 198,45 Euro hinzu – bei Kinderlosen sogar 264,60 Euro. Damit zahlen Selbstständige je nach Familienstand bis zu 1.208 Euro monatlich für ihre gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Arbeitnehmer zahlen 2025 monatlich bis zu 853,20 Euro in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung – gerechnet auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 Euro im Jahr. Davon entfallen 748,95 Euro auf die Rentenversicherung (9,3 Prozent) und 104,25 Euro auf die Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent). Insgesamt ist der Anteil zur Rentenversicherung (18,6 Prozent) und Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent) jedoch doppelt so hoch. Der Arbeitgeber zahlt nämlich nochmal das Gleiche. Verdient man mehr als die Grenze, bleibt das zusätzliche Einkommen beitragsfrei (noch).
Mit über 1.000 tollen Bewertungen bei Provenexpert, Google und Trustindex gehören wir zu den Top10 der am besten bewerteten Versicherungsmakler in Deutschland.
Die „allgemeine“ Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V
Die „besondere“ Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V
Zwischen 2020 und 2025 ist die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 62.550 Euro auf 73.800 Euro gestiegen – das entspricht einem Zuwachs von rund 18 Prozent. Besonders deutlich fiel der Anstieg in den Jahren 2024 (+4,05 Prozent) und 2025 (+6,5 Prozent) aus. Auch die besondere JAEG nach § 6 Abs. 7 SGB V zog an: Sie stieg im selben Zeitraum von 56.250 Euro auf 66.150 Euro, was einem Plus von ebenfalls knapp 18 Prozent entspricht. Beide Grenzwerte orientieren sich an der Lohnentwicklung – allerdings auf Basis unterschiedlicher Ausgangswerte.
Nächstes Jahr wird wieder die JAEG erhöht. Fällt die Erhöhung in einem ähnlichen Rahmen wie 2024 und 2025 aus, könnte die dann geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nächstes Jahr zwischen 76.800 Euro und 78.600 Euro liegen. Personen, deren Bruttoeinkünfte in dieser Range liegen, könnten bereits mit Ablauf des Kalenderjahres schon nicht mehr krankenversicherungsfrei und durch Eintritt der Versicherungspflicht wieder zurück ins GKV-System müssen.
Alle, die jetzt bei ca. 80.000 Euro Jahreseinkommen liegen, sollten sich also fragen, wie lange sie noch die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Aber auch Personen, mit einem Einkommen von 90k – 100k sollten sich nicht in Sicherheit wiegen.
Ende Juni 2025 hat Tim Klüssendorf (SPD-Generalsekretär) in einem Interview mit der Bild geäußert, dass er höhere Kassenbeiträge für Besserverdiener fordert. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei 5512,50 Euro monatlich, die der Rentenversicherung bei 8050 Euro. Seinem Wunsch nach sollen die beiden Bemessungsgrößen angeglichen werden.
Würde die Beitragsbemessungsgrenze der GKV auf 8.050 Euro im Monat steigen, läge der maximale GKV-Beitrag bei 1.376,55 Euro. Für die Pflegeversicherung kämen 289,80 Euro (mit Kindern) bzw. 338,10 Euro (kinderlos) hinzu. Das ergibt eine Gesamtbelastung von bis zu 1.714,65 Euro monatlich (mehr als 20.500 Euro pro Jahr). Besonders für Besserverdiener, die freiwillig gesetzlich versichert sind, wäre das ein echter Kostenschock.
Selbst für Angestellte und Selbständige mit Ehegatten und 1 bis 2 Kindern, die bisher aus Kostengründen wegen der beitragsfreien Familienversicherung im GKV-System geblieben sind, wird somit ein Wechsel in das PKV-System finanziell attraktiver.
Olaf Scholz (SPD, ehemaliger Bundeskanzler) hat im Kanzlerduell sogar geäußert, dass er die Beitragsbemessungsgrenze am liebsten ganz abschaffen würde.
Die GKV steht vor ihrer größten Belastungsprobe – ausgelöst durch den demografischen Wandel. 1980 war das Verhältnis noch gesund: viele junge Beitragszahler, vergleichsweise wenige ältere Versicherte. Wir hatten noch eine echte Bevölkerungspyramide. Oben, wenig alte Menschen, die i. d. R. auch hohe Gesundheitskosten bedeuten. Unten dafür aber viele junge, gesündere, berufstätige Menschen, die deutlich weniger Kosten verursachen. So hat das Umlagesystem der Gesetzlichen funktioniert.
Heute haben wir keine Pyramide mehr, sondern einen Pilz. Viele ältere Menschen, die in den nächsten 10 bis 15 Jahren in Rente gehen und enorm teuer für das System sind. Unten nur wenige junge Menschen, die die Kosten finanzieren sollen. Wie soll das funktionieren, ohne dass die Kosten steigen und/oder die Leistungen deutlich reduziert werden?
Experten warnen, dass unsere Lohnnebenkosten in den nächsten Jahren auf über 50 Prozent (derzeitig circa 42 Prozent) ansteigen werden. Außerdem sollte sich jeder darauf einstellen, dass das Renteneintrittsalter auf 70 bis 72 Jahre erhöht wird.
Quelle der Grafiken: Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden 2025
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) entscheidet, ob du gesetzlich versichert bleiben musst – oder endlich in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darfst. 2025 steigt die allgemeine JAEG auf 73.800 Euro, die besondere JAEG auf 66.150 Euro. Die Grenze wird jedes Jahr angepasst – auf Basis der Lohnentwicklung. Wer drüber liegt, ist versicherungsfrei. Wer drunter fällt, muss zurück in die GKV.
Doch aufgepasst: Durch den demografischen Wandel gerät das GKV-System massiv unter Druck. Immer weniger junge Beitragszahler stehen immer mehr älteren, kostenintensiven Versicherten gegenüber. Politiker fordern bereits deutlich höhere Beiträge für Gutverdiener. Eine Angleichung der GKV-Bemessungsgrenze an die Rentenversicherung könnte die Höchstbelastung auf über 1.700 Euro monatlich treiben. Für viele wäre eine derartige Beitrags-Explosion nicht nur ein echter Kostenschock, sondern drängt einem die Frage auf: Wofür gehe ich eigentlich noch arbeiten, wenn mir der Staat ohnehin alles wieder abknöpft?
Verdienst du deutlich über 73.800 Euro brutto und bist immer noch in der GKV?
Dann wird’s höchste Zeit für einen Blick auf die private Krankenversicherung. Unsere zertifizierten PKV-Experten beraten dich kostenlos – fair, unabhängig und auf Augenhöhe.
Jetzt kostenlos beraten lassen, bevor der Gesetzgeber irgendwann die Tür dicht macht. Dem Bestandsschutz sei dank, dass wer dann erst einmal drin ist, drin bleiben darf, falls so etwas wie eine Bürgerversicherung kommen sollte.
🔒 100 % DSGVO-konform • 🤝 Unabhängige Expertenberatung • 💬 Rückruf erfolgt persönlich
• 🔒 100 % DSGVO-konform• 🤝 Unabhängige Expertenberatung• 💬 Rückruf erfolgt persönlich
Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.
Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.
Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“
• 🔒 100 % DSGVO-konform • 🤝 Unabhängige Expertenberatung
• 💬 Rückruf erfolgt persönlich
• 🔒 100 % DSGVO-konform
• 🤝 Unabhängige Expertenberatung
• 💬 Rückruf erfolgt persönlich
Bist du etwa kurz davor, dich freiwillig mit Versicherungstarifen zu quälen?
Dabei gibt es viel schönere Dinge, mit denen du deine wertvolle Zeit verbringen könntest. Spare Zeit und lass dich von einem unsere IHK-zertifizierten Experten beraten.
Unsere Beratung ist online, kostenlos und unabhängig.
🎯 Schnell. Verständlich. Ohne Versicherungsblabla.
Knapp 1.000 echte 5-Sterne-Bewertungen sagen: lohnt sich.
Bist du etwa kurz davor, dich freiwillig mit Versicherungstarifen zu quälen?
Dabei gibt es viel schönere Dinge, mit denen du deine wertvolle Zeit verbringen könntest. Spare Zeit und lass dich kostenlos von einem unsere IHK-zertifizierten Experten beraten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von Turnstile laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenDu siehst gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um echte Bewertungen von Kunden zu sehen, entsperre bitte den Inhalt. Bitte beachte, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen