Mit der INDIVIDUELLEN Beihilfe ist die bisherige Form der Beihilfe gemeint:
Die PAUSCHALE Beihilfe ist die NEUE VARIANTE – im Volksmund auch „Hamburger Modell“ genannt gemeint.
Pauschale Beihilfe bedeutet:
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist bindend! Sie ist freiwillig und kann nicht mehr widerrufen werden!
Es ist also nicht möglich, zwischen den beiden Varianten Hin und Her zu wechseln, wie es Dir gerade beliebt bzw. wie es gerade für Dich von Vorteil ist.
Du solltet genau abwägen, welche Variante für Dich auf lange Sicht die Bessere ist und keine Entscheidung aus Bequemlichkeit treffen.
Der einfachste Weg ist meist nicht der Beste!
Diese Frage lässt sich gar nicht so leicht und vor allem nicht allgemeingültig beantworten.
Schauen wir uns doch einmal an, wer sich bisher überwiegend für die neue pauschale Beihilfe entschieden hat.
Bis Januar 2019 haben gerade mal knapp 1.000 Beamte die neue pauschale Beihilfe beantragt.
80% derer gehörte Statistiken zufolge, zu einem speziellen Personenkreis, die meisten von ihnen waren:
1. Schon vorher in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert:
Der Großteil dieser Personen war bereits vor dem 1. August 2018 als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert!
2. Überwiegend Beamte:innen in niedrigen Besoldungsgruppen:
Meist handelte es sich um Beamte/innen, in niedrigen Besoldungsgruppen (meist einfacher Dienst – A 2, A 3, A 4 – und schon deutlich weniger aus dem mittleren Dienst – A 6 und A 7).
3. Oft bereits schon bereits bei Verbeamtung krank:
Viele von Ihnen waren bereits bei der Verbeamtung krank. Im Zuge dessen, wäre für auf die meisten ein hoher Risikozuschlag zugekommen, oder sie wären nur im Rahmen der Öffnungsklausel für Beamte versicherbar gewesen.
4. Die, die Möglichkeit der Verbeamtung über die Öffnungsklausel verpasst haben:
Da das Zeitfenster für die Öffnungsklausel nur 6 Monate groß ist und viele unsicher waren, ob sie dann nicht eventuell mit der gesetzlichen Krankenversicherung besser fahren, haben sich nicht wenige aus Unsicherheit für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden.
5. Mit Hausfrau- oder Hausmann zuhause:
Da in der privaten Krankenversicherung für jede Person ein eigener Beitrag fällig ist, haben sich gerade Geringverdiener mit Parter/in schon so manches Mal für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden.
6. Und meist Ernährer:in einer Großfamilie sind/waren:
Viele Kinder spielten bei vielen sicherlich ebenfalls eine große Rolle (und damit meinen wir deutlich mehr als eins oder zwei Kinder). Diese hätten dann ebenfalls gegen einen eigenen Beitrag in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden müssen, so dass es sich für Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen manchmal rechnete, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
Gerade einmal 20% der Lehrer, Richter, Professoren und anderen Beamten im Gehobenen oder Höheren Dienst entscheiden sich für die neue Pauschale Beihilfe!
Die Pauschale Beihilfe lohnt sich i.d.R. nur für sehr wenige Beamte!
Vereinfacht gesagt für:
Triff keine voreilige Entscheidung! Bleib nicht in der gesetzliche Krankenversicherung, nur weil du glaubst, dass es einfacher ist! Es gibt kein zurück mehr!
Lass dich von einem PKV-Profi beraten! Du kennst keinen? Kein Problem…
Trage dich in unserem Kontaktformular ein und lass dich von uns beraten. Wir sprechen beamtisch!
Übrigens: Unsere Beratung ist für dich kostenlos!
Also sei kein Fischkopp, frag fairbeamtet.de!