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Gesundheitsfragen RICHTIG beantworten:
So geht's!

Wer eine private Krankenversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, kommt um die Gesundheitsfragen nicht vorbei. Mit diesem Beitrag wollen wir dich gut vorbereiten und dir die höchstmögliche Sicherheit geben, alles richtig zu machen!

Inhaltsverzeichnis

Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung §19 VVG

Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist im §19 Absatz 1 VVG geregelt. Dort steht u.a.:

Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Wird diese Anzeigepflicht verletzt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Alternativ kann ein Risikozuschlag und/oder Ausschluss vereinbart werden, auch rückwirkend. Der Vertrag wird dann so fortgesetzt, als wenn dem Versicherer die Umstände vor Abschluss bekannt gewesen wären. Maßgeblich ist, ob die Fragen vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig beantwortet worden sind. Den entsprechenden Hinweis hierzu findet man in jedem Antrag.

Der Kunde trägt die Verantwortung

„Sie sind doch gesund, oder?“ Wenn dir ein Vertreter oder Vermittler diese Frage stellt, ist höchster Alarm angesagt. Stell dir mal vor, ein Vertreter hat dich eine Stunde oder mehr mit seinen Verkaufsfloskeln und hübsch gemachten Unterlagen beglückt. Du bist irgendwann weichgekocht und signalisiert ihm abschlussbereit zu sein. Er ist fast am Ziel. In seinem Kopf hat er bereits die Provision berechnet. Und jetzt die lästigen Gesundheitsfragen. Umfangreiche Angaben stören und könnten Rückfragen ergeben. Ja sogar den Abschluss ganz verhindern. Dann wäre die schon verdient geglaubte Provision weg und alles umsonst gewesen. Das Interesse des Vertreters steht jetzt deinem entgegen. Aber du darfst dich nicht beirren lassen. Nicht er muss die Gesundheitsfragen richtig beantworten, du bist verantwortlich. Du unterschreibst für die Richtigkeit und trägst die Folgen bei falschen Angaben.

Was bedeutet richtig beantworten?

Zunächst mal bedeutet das vollständig. Deshalb lese die Gesundheitsfragen langsam und vollständig durch. Im Zweifel eben zweimal oder dreimal. Du musst genau verstehen, was die Versicherung wissen will. Du musst auch verstehen, wie lange zurück die Fragen beantwortet werden müssen. Ein guter Berater nimmt sich Zeit und hilft dir, die Fragen richtig zu deuten und richtig zu beantworten.

Nicht unter- und nicht übertreiben

Genauso wie du Angaben „vergessen“ kannst, kannst du auch deutlich über das Ziel hinausschießen. Die Versicherer bewerten deine umfangreichen Informationen auch zu deinem Nachteil. Selbst wenn es nicht gefragt war oder nicht anzeigepflichtig war. Wird nach den letzten 3 Jahren ambulant gefragt, bedeutet das von heute 3 Jahre taggenau zurück. Was vor 4 oder 5 Jahren mal war, spielt keine Rolle mehr. Vorausgesetzt es war nur akut und ist wirklich ausgeheilt und ist in den letzten 3 Jahren nicht mehr behandelt oder kontrolliert worden. Vorsicht, bei dieser Frage: „Bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Beschwerden oder Behinderungen, die nicht behandelt worden sind?“ Hier wird allzu oft schnell ein gesetzt, weil ja in den letzten 3 Jahren keine Behandlung war. Stell dir mal vor, jemand hat seit der Kindheit einen Herzfehler, der aber seit Jahren nicht behandelt werden muss. Würde das jetzt nicht angegeben werden, sind die Folgen verheerend.

Was ist mit Bagatellen wie Schnupfen oder grippalen Infekt?

Die Versicherer wollen mit den Gesundheitsgaben abklären, ob bei dir ein erhöhtes Kostenrisiko vorliegt. Oder ein erhöhtes Eintrittsrisiko bei der Berufs-/Dienstunfähigkeit. Ein einmaliger Schnupfen oder einmaliger Magen-/Darminfekt, der nicht länger als eine Woche gedauert hat, gilt als geschenkt. Anders ist es, wenn du immer und immer wieder flach liegst. Schnell gilt die Erkrankung als chronisch und ist selbstverständlich risikoerheblich. Also anzeigepflichtig.

Wie genau beantworten?

„Rückschmerzen“ ist keine spezifische Angabe. Schmerzen im Rücken können viele verschiedene Ursachen haben. Von einer einfachen Muskelverspannung bis zum Bandscheiben-Prolaps. Wenn du Rückfragen vermeiden möchtest, beschreibe bitte viel genauer. Am besten die genaue Diagnose, der Zeitpunkt bzw. Anfang des Leidens, die bisherigen Behandlungen, die Häufigkeit der Behandlungen sowie die Medikation. Ist die Erkrankung inzwischen ausgeheilt, dann auch seit wann. Außerdem könnte wichtig sein, ob die Erkrankung einmalig oder wiederholt aufgetreten ist. Wenn du dir unsicher bist, können Rückfragen beim behandelnden Arzt hilfreich sein.

Auskünfte vom Arzt einholen

Jeder Patient hat ein Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten. Dies ergibt sich zum einen aus §83 SGB X, dem § 305 Abs. 1 SGB V sowie aus der MBO-Ä (Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte). Dort steht im §10 Absatz 2: Ärztinnen und Ärzte haben Patienten auf deren Verlangen in die sie betreffende Dokumentation Einsicht zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte der Ärztin, des Arztes oder Dritte entgegenstehen. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

Der einfachste Weg führt daher über den Hausarzt. Wie genau kommst du aber an die Informationen heran?

Manchmal funktioniert der einfachste Weg tatsächlich. Du rufst in der Praxis an, die Sprechstundenhilfe ist sehr kooperativ und sendet dir umgehend die gewünschten Unterlagen. Traumhaft, aber leider nicht immer üblich. Nie selten heißt es „da müssen sie vorbeikommen“ oder „der Doktor will sie dazu sehen“. Der Grund ist recht simpel. Man will deine Chipkarte für das aktuelle Quartal „durchziehen“, salopp ausgedrückt. Die Ärzte bekommen dann die Quartalspauschale. Wenn es nur so sein soll, spiele bitte mit. Und bei der Gelegenheit kannst du gleich einen Blick auf die Diagnosen werfen. Steht da etwas Unerwartetes, sprich den Arzt sofort darauf an. Oft wurde Verdachtsdiagnosen gespeichert, aber später nicht weiter kommentiert. Schon gar nicht gelöscht. Mit der Angabe „Verdacht auf…“ kann jedoch eine Versicherung nicht viel anfangen. Da du sowieso gerade in der Praxis bist, bitte um ein Attest zur Klarstellung.

Sollte sich eine Arztpraxis komplett sperren oder inzwischen geschlossen sein, ist die Alternative deine gesetzliche Krankenkasse. Die hat aber nicht zwingend alle deine Daten zur Verfügung und ist daher nur als Notlösung zu betrachten.

Mündliche Aussagen

Geschafft, es liegen alle Auskünfte vor. Die Angaben und Diagnosen müssen nun nach Relevanz geordnet werden. Dabei müssen viele Kunden feststellen, dass sie auf dem Papier kranker sind als gefühlt. Schließlich ist man relativ fit und die Vorerkrankungen sind zum Beispiel durch Medikamente im Griff oder führen im Alltag zu keinen Einschränkungen. Dennoch ist es aktenkundig. An dieser Stelle versuchen die Interessenten immer wieder die Diagnosen herunterzuspielen. Es wäre ja alles gar nicht so schlimm und außerdem habe der Arzt das auch gesagt. Diese oder jene Diagnose hätten ja jeder zweite oder dritte. Das wäre nichts Schlimmes. Bedenke, der Arzt „optimiert“ die Diagnosen, weil es mehr Geld bringt. Dem Patienten gegenüber wird dann aber beschwichtigt. Aus ärztlicher Sicht mag es sogar gut und richtig sein, dem Patienten nicht unnötig zu beunruhigen. Der Risikoprüfer bei der Versicherung bewertet aber die gesicherten Diagnosen. Jegliche Diskussion mit dem Berater, mit dem Ziel die möglichen Risikozuschläge zu senken, laufen daher ins Leere. Mit uns kann und sollt ihr natürlich reden. Aber leider interessieren sich die Risikoprüfer nicht für mündliche Aussagen.

Unterschiedliche Beurteilung der Fragen bei Kranken- und Dienstunfähigkeit

Die Versicherung will die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Kostenwahrscheinlichkeit für einen Kunden während der Vertragsdauer kalkulieren. Bei der Krankenversicherung geht es um voraussichtliche Erstattungen für Gesundheitsleistungen. Außerdem läuft die PKV, gerade bei Beamten, wahrscheinlich lebenslang. Hier muss der Risikoprüfer der Versicherung die erfahrungsgemäßen Mehrkosten durch die Vorerkrankungen berücksichtigen. Diese Mehrkosten werden durch Beitragszuschläge, auch Risikozuschläge genannt, ausgeglichen. Etwas anders ist es bei der Dienstunfähigkeit. Hier soll die Eintrittswahrscheinlichkeit der Dienstunfähigkeit bis zum Ablauf eingeschätzt werden. Also nicht lebenslang, sondern i.d.R. bis zum 65. Lebensjahr. Daher beurteilen die Versicherer anders als bei der PKV. In der DU-Versicherung werden eher Ausschlüsse statt Zuschläge für Vorerkrankungen vereinbart.

Ärztliches Attest oder Selbstauskunft?

Im deutschen Gesundheitssystem gibt es leider falsche Anreize für die Ärzte und anderen Leistungserbringer. Sie verdienen umso mehr, je kranker ihre Patienten sind. Allein über dieses Thema und die Folgen könnte ich ein Buch schreiben. In der Folge werden die Diagnosen der Patienten „optimiert“. Aus zweimaliger Bronchitis wird dann eine chronische Bronchitis. Dies mag übertrieben dargestellt sein, soll aber die Systematik erklären. Wenn sich Ärzte untereinander Berichte schreiben, verfassen sie diese in Latein. Früher als es noch kein Google gab, hat der normale Patient das nicht verstanden. Die Halbgötter in Weiß konnten munter ihre Geschäfte betreiben. Und sie übertreiben, meist ohne dies ihren ahnungslosen Patienten mitzuteilen. Diese alten Gewohnheiten wurden nicht nur geändert, sondern durch den finanziellen Druck eher noch verstärkt. Manche übertreiben und betrügen, viele optimieren. Die Patienten sind dann sehr überrascht, wie krank sie dem Arztbericht nach sein sollen. Wenn dieser aber bereits bei der Versicherung ist…? Dumm gelaufen. Die Versicherung muss die Diagnosen der Ärzte bewerten, egal ob übertrieben oder nicht. Ein Arzt wird auch selten zurückrudern und die Diagnose ändern. Er würde sich selbst des Abrechnungsbetruges überführen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Ein Arztbericht kann manchmal richtig sein, manchmal aber auch zum Nachteil des Kunden. Eine Alternative, die auch wir gern verwenden, ist die so genannte Selbstauskunft.

Amtsarzt / Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung

Solltest du die Untersuchung beim Amtsarzt noch vor dir haben, kannst du dich in diesem Artikel darüber informieren: Die Amtsärztliche Untersuchung bei Beamten und Beamtenanwärtern Die amtsärztliche Untersuchung und die Risikoprüfung einer Versicherung legen unterschiedliche Maßstäbe an. Dein Dienstherr möchte abklären lassen, ob dein Gesundheitszustand der Beamtenlaufbahn bis zum Pensionseintritt genügt oder ob mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Eine private Krankenversicherung prüft viel detaillierter. Sie gilt in der Regel weit über die Pensionierung hinaus. Wir werden oft von Kunden gefragt, ob sie uns das Ergebnis vom Amtsarzt beschaffen sollen. Ein klares NEIN. Das spielt für die Versicherung keine Rolle.

Fragebogen & Selbstauskünfte

Die Grundlage unserer Arbeit ist der allgemeine Gesundheitsfragebogen. Bitte fülle diesen in jedem Fall komplett aus. Wenn du eine Vorerkrankung aus der untenstehenden Liste hast, bitte fülle auch die Selbstauskunft aus. Sende deine Daten bitte niemals ungesichert per Mail, sondern lade die Dokumente in deinen Kundenzugang hoch. Solltest du noch keinen Zugang haben, kannst du dich hier registrieren: Jetzt als Interessent bei fairbeamtet.de registrieren

Falle Kurbericht

Noch vor wenigen Jahrzehnten war der „Kur-Urlaub“ auf Kosten der Krankenkasse sehr beliebt. So genannte Reha-Kuren dienen zur Vorbeugung und dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Außerdem sehr beliebt: die Mutter-Kind-Kuren, am besten mit dem Vater als Begleitperson. Die Kassen waren im Vergleich zu heute noch deutlich besser gefüllt. Doch die Zeiten sind vorbei. Inzwischen sind die gesundheitlichen Anforderungen für eine Kurgenehmigung deutlich gestiegen. Als Begründung für eine Mutter-Kind-Kur reicht „ich muss mal raus und abzuschalten“ nicht mehr. Jetzt wird dicker aufgetragen. Häufig mit F-Diagnosen. Der Klassiker: die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Muss nicht stimmen, aber man will in die Kur. Und damit klappt es meistens auch. Das böse Erwachen kommt später. Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen. Jetzt musst du eine psychische Diagnose erklären, die du vermutlich nie hattest. Aber die Versicherung glaubt dir nicht, es steht klar und deutlich im Kurbericht. Bei psychischen Diagnosen reagieren die Versicherer nahezu gleich. Sie scheuen das Risiko und tendieren zur Ablehnung.

Probeantrag oder anonyme Voranfragen?

Die Gesundheitsangaben sind gesammelt und jetzt soll geklärt werden, ob und wie die gewünschte Versicherung möglich ist. Es gibt zwei Möglichkeiten.

Häufiges Mittel der Wahl eines Versicherungsvertreters ist der so genannte Probeantrag. Es handelt sich dabei um einen vollständigen Antrag mit allen Angaben. Inklusive vollständiger Adresse, Berufsangaben, Bankverbindung, Vorversicherungsdaten und den Gesundheitsangaben. Und was, wenn du hier als Kunde Bedenken äußerst wegen der Verwendung dieser Daten? Der Vertreter beruhigt dich. Es handle sich nur um einen Probeantrag. Alles ist unverbindlich und dient nur zur Abklärung von Zuschlägen oder generell der Versicherbarkeit. Aber warum dann ALLE Angaben? Auch Bankdaten? Die Antwort ist einfach wie logisch. Der Vertreter vertritt die Interessen der Versicherung. Und die möchte gern deine Daten. Ob die Daten aufgrund des Vermerks „Probeantrag“ nicht gespeichert werden, sei mal dahingestellt. Viele Kunden haben so ihre Erfahrungen gemacht. Jetzt stell dir mal vor, es läuft via Probeantrag. Etwas später kommt ein Angebot der Versicherung mit einem erheblichen Zuschlag oder gar einer Ablehnung. Was nun? Akzeptieren? Oder noch woanders versuchen? Jetzt kannst du bereits in eine Falle getappt sein. Beim nächsten Antrag kannst du die folgende Frage nicht mehr mit NEIN beantworten: „Hat ein Versicherer schon mal einen Antrag abgelehnt oder nur mit Ausschluss oder Zuschlag angenommen?“ Willst du jetzt lügen? Eher nicht. Es gibt eine bessere Lösung: die anonyme Voranfrage.

Zur Beurteilung und Abgabe eines Votums benötigt eine Krankenversicherung nur dein Alter oder Geburtsdatum, die gewünschten Tarife und die möglichst genaue Beschreibung des Gesundheitszustandes. Manchmal noch die eigenen Fragebögen. Vorhandene Arztberichte können geschwärzt vorgelegt werden. Der Rest bleibt anonym. Es wird daher eine Voranfragennummer vergeben. Wenn du dich dann später für das Angebot dieser Versicherung entscheidest, kann der Antrag der Voranfrage zugeordnet werden. Bis dahin weiß keine Versicherung um wen es eigentlich ging.

Ein weiterer Vorteil der anonymen Vorabfrage ist: wir können mehrere parallel für dich stellen. Wir wählen gemeinsam die in Frage kommenden Versicherungen aus und senden die Anfragen gleichzeitig ab. Wenn die Ergebnisse zurück sind, werten wir diese aus und beraten uns, welches Angebot das passende für dich ist. Diesen speziellen Service kann dir nur ein unabhängiger Makler bieten.

Sind Risikozuschläge gut oder schlecht?

Leider bekommen gerade die Versicherungen einen höheren Zulauf an Neukunden, die niedrige Zuschläge oder sogar gar keine verlangen. Aus Sicht eines Kunden kann ich das sehr gut verstehen. Manche sind prinzipiell nicht bereit, einen Zuschlag oder Ausschluss zu akzeptieren. Es fehlt schlicht das nötige Wissen oder die richtige Aufklärung durch einen qualifizierten Berater. Sie werden dann die verdiente Beute genau der Anbieter, denen ein hohes Neugeschäft wichtiger ist als die langfristige Beitragsentwicklung. Eine zu lasche Risikopolitik und gute Beitragsentwicklung passen einfach nicht zusammen. Wir schauen uns die Hintergründe mal an, zum besseren Verständnis jedoch vereinfacht. Die Versicherer kalkulieren die Beiträge für normal gesunde Kunden. Eine private Krankenversicherung benötigt diese Beiträge, um die später höheren Kosten zu finanzieren. Wir setzen hier mal ordentliche und nachhaltige Kalkulation voraus. Es geht auch anders. In unserem YouTube-Channel findet ihr dazu ein passendes Video. Wenn ein Kunden Vorerkrankungen hat, stellt er für „sein“ Kollektiv ein höheres Kostenrisiko dar. Er wird voraussichtlich mehr Leistungen benötigen als ein kerngesunder Versicherter. Das kann in einem PKV- Tarif mit einen höheren Sicherheitszuschlag oder Aufschlag ausgeglichen werden. Diese Tarife sind von vornherein etwas hochpreisiger. Hier lösen zum Beispiel Schilddrüsenunterfunktion oder leichter Heuschnupfen keinen extra Zuschlag aus. Der Wettbewerb findet jedoch häufig über den Preis statt. Je niedriger die Grundbeiträge, desto höher können die Risikozuschläge ausfallen. Was aber gar nicht geht, sind niedrige Beiträge UND niedrige Zuschläge. Genau diese Geschäftspolitik bringt aktuell eine sehr große Krankenversicherung in Bedrängnis. Was also auf den ersten Blick für den Kunden attraktiv erscheint, ist langfristig genau das Gegenteil. Das gilt für die Versicherung gleichermaßen. Angemessene Risikozuschläge sind wichtig für eine nachhaltige Kalkulation. Beitragsexplosionen im Alter will schließlich niemand. Außerdem müssen Risikozuschläge nicht zwingend für immer gelten. Laut VVG hat jeder Kunde das Recht auf Überprüfung und Herabsetzung von Zuschlägen. Nach unserer Erfahrung macht das nach einem, eher zwei Jahren erst Sinn. Ein positives ärztliches Attest ist obligatorisch. Für diese Fälle legen wir in unseren Kundensystem eine Wiedervorlage an. Die Software sendet dann automatisch eine Erinnerung an uns und den Kunden.

Der „umgekehrte“ Weg – so arbeiten Profis!

Du bist vollkommen gesund? Und du bist es immer gewesen? Von Bagatellen mal abgesehen? Herzlichen Glückwunsch, du bist privilegiert. Du kannst alle Tarife ohne Zuschläge oder Ausschlüsse bekommen. Auf den überwiegenden Teil der Bevölkerung trifft dies wohl eher nicht zu. Unsere Ärzte verdienen umso mehr, je kranker sie uns schreiben. In nahezu jeder Patienten-Akte findet sich eine oder mehrere Diagnosen. Was nützt dir als Kunden mit Vorerkrankungen das vermeintlich schönste Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis aus der Vergleichsliste von Check24 oder vom Makler?! Von Versicherungsvertretern, die „ihren“ Tarif schönreden müssen, wollen wir hier gar nicht erst sprechen. Es wird verglichen, diskutiert und argumentiert. Am Ende gefällt dir ein Tarif am besten. Du glaubst dich auf der Zielgerade. Jetzt kommt der Antrag mit den Gesundheitsfragen ins Spiel. Spätestens an dieser Stelle gerät das Ganze ins Stocken. Du musst Fragen mit „JA“ beantworten. Es gibt Rückfragen. Es müssen Klarstellungen und Auskünfte her. Kommt jetzt eine erhebliche Diagnose auf den Tisch, war die ganze Mühe in Vorfeld umsonst. Außerdem bist du enttäuscht. Du hattest dich doch schon für diesen Tarif, dieses Angebot entschieden. Jetzt alles wieder auf null und von vorn anfangen? Das geht besser!

Der umgekehrte Weg ist für alle mit Vorerkrankungen der richtige und zielführende Weg. Wir von fairbeamtet.de klären mit dir von Beginn an die Gesundheitsverhältnisse. Ohne ausgefüllten Fragebogen macht eine Beratung überhaupt keinen Sinn. Damit können wir vorab einschätzen, ob bestimmte Versicherungen in die Auswahl sollten oder nicht. Ob und welche Zuschläge ungefähr zu erwarten sind. Wir sammeln seit Jahren Ergebnisse in einer Datenbank. Dennoch eine Bitte. Nagelt uns bitte nicht auf einen Wert fest. Jeder Fall ist anders und muss individuell geprüft werden. Daher arbeiten wir sehr viel mit anonymen Voranfragen. Danach sieht der Vergleich oft völlig anders aus. Jetzt haben wir gemeinsam eine gute Grundlage für eine Entscheidung. Und bei der Beantragung gibt es dann keine bösen Überraschungen mehr.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich alles, wonach die Versicherung schriftlich fragt. Deshalb ist es sehr wichtig, die Fragen, ggf. mehrmals, genau zu lesen. Wenn du Fragen zur richtigen Interpretation hast, wende dich unbedingt an einen Fachmann.
In der Regel die letzten 3 Jahre für ambulante sowie 5 Jahre für stationäre Behandlungen. Manche Versicherer fragen 5 und 10 Jahre ab. Abweichend davon kann der Abfragezeitraum für Psychotherapie länger sein.
Die Gesundheitsprüfung ist ein Teil des Antrages auf private Krankenversicherung. Sie wird in schriftlicher Form durchgeführt. Ein Besuch beim Arzt ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Wenn die einfache Beantwortung der Versicherung nicht ausreicht, verlangt sie weitere Angaben in Form von Fragebögen (Selbstauskunft) oder ärztlichen Berichten.

Du bist als Versicherungsnehmer für die vollständige und richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen verantwortlich. Bei falschen Angaben trägst du die Konsequenzen. Die Versicherung verlässt sich daher auf deine Angaben. Besteht ein begründeter Verdacht, kann die Versicherung später noch mal prüfen und weitere Auskünfte und Arztberichte verlangen.

In der privaten Krankenversicherung nach 3 Jahren. Das ist jedoch kein Freibrief für bewusst falsche Angaben. Bei vorsätzlich oder arglistig falschen Angaben oder verschwiegenen Erkrankungen kann die Versicherung bis zu 10 Jahren lang vom Vertrag zurücktreten.
Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passsende Krankenversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.
Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.
  1. Es kostet dich nichts.
  2. Wir helfen dir Fehler zu vermeiden.

Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die passende Krankenversicherung zu finden, die wirklich ein Leben lang hält.

Ausschließlich die ausgebildeten Experten aus unserem Team werden sich bei dir melden. Deine Daten sind bei uns in sicheren Händen. Garantiert.
In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.

Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Krankenversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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