Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist im §19 Absatz 1 VVG geregelt. Dort steht u.a.:
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Wird diese Anzeigepflicht verletzt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Alternativ kann ein Risikozuschlag und/oder Ausschluss vereinbart werden, auch rückwirkend. Der Vertrag wird dann so fortgesetzt, als wenn dem Versicherer die Umstände vor Abschluss bekannt gewesen wären. Maßgeblich ist, ob die Fragen vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig beantwortet worden sind. Den entsprechenden Hinweis hierzu findet man in jedem Antrag.
„Sie sind doch gesund, oder?“ Wenn dir ein Vertreter oder Vermittler diese Frage stellt, ist höchster Alarm angesagt. Stell dir mal vor, ein Vertreter hat dich eine Stunde oder mehr mit seinen Verkaufsfloskeln und hübsch gemachten Unterlagen beglückt. Du bist irgendwann weichgekocht und signalisiert ihm abschlussbereit zu sein. Er ist fast am Ziel. In seinem Kopf hat er bereits die Provision berechnet. Und jetzt die lästigen Gesundheitsfragen. Umfangreiche Angaben stören und könnten Rückfragen ergeben. Ja sogar den Abschluss ganz verhindern. Dann wäre die schon verdient geglaubte Provision weg und alles umsonst gewesen. Das Interesse des Vertreters steht jetzt deinem entgegen. Aber du darfst dich nicht beirren lassen. Nicht er muss die Gesundheitsfragen richtig beantworten, du bist verantwortlich. Du unterschreibst für die Richtigkeit und trägst die Folgen bei falschen Angaben.
Jeder Patient hat ein Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten. Dies ergibt sich zum einen aus §83 SGB X, dem § 305 Abs. 1 SGB V sowie aus der MBO-Ä (Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte). Dort steht im §10 Absatz 2: Ärztinnen und Ärzte haben Patienten auf deren Verlangen in die sie betreffende Dokumentation Einsicht zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte der Ärztin, des Arztes oder Dritte entgegenstehen. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Der einfachste Weg führt daher über den Hausarzt. Wie genau kommst du aber an die Informationen heran?
Manchmal funktioniert der einfachste Weg tatsächlich. Du rufst in der Praxis an, die Sprechstundenhilfe ist sehr kooperativ und sendet dir umgehend die gewünschten Unterlagen. Traumhaft, aber leider nicht immer üblich. Nie selten heißt es „da müssen sie vorbeikommen“ oder „der Doktor will sie dazu sehen“. Der Grund ist recht simpel. Man will deine Chipkarte für das aktuelle Quartal „durchziehen“, salopp ausgedrückt. Die Ärzte bekommen dann die Quartalspauschale. Wenn es nur so sein soll, spiele bitte mit. Und bei der Gelegenheit kannst du gleich einen Blick auf die Diagnosen werfen. Steht da etwas Unerwartetes, sprich den Arzt sofort darauf an. Oft wurde Verdachtsdiagnosen gespeichert, aber später nicht weiter kommentiert. Schon gar nicht gelöscht. Mit der Angabe „Verdacht auf…“ kann jedoch eine Versicherung nicht viel anfangen. Da du sowieso gerade in der Praxis bist, bitte um ein Attest zur Klarstellung.
Sollte sich eine Arztpraxis komplett sperren oder inzwischen geschlossen sein, ist die Alternative deine gesetzliche Krankenkasse. Die hat aber nicht zwingend alle deine Daten zur Verfügung und ist daher nur als Notlösung zu betrachten.
Im deutschen Gesundheitssystem gibt es leider falsche Anreize für die Ärzte und anderen Leistungserbringer. Sie verdienen umso mehr, je kranker ihre Patienten sind. Allein über dieses Thema und die Folgen könnte ich ein Buch schreiben. In der Folge werden die Diagnosen der Patienten „optimiert“. Aus zweimaliger Bronchitis wird dann eine chronische Bronchitis. Dies mag übertrieben dargestellt sein, soll aber die Systematik erklären. Wenn sich Ärzte untereinander Berichte schreiben, verfassen sie diese in Latein. Früher als es noch kein Google gab, hat der normale Patient das nicht verstanden. Die Halbgötter in Weiß konnten munter ihre Geschäfte betreiben. Und sie übertreiben, meist ohne dies ihren ahnungslosen Patienten mitzuteilen. Diese alten Gewohnheiten wurden nicht nur geändert, sondern durch den finanziellen Druck eher noch verstärkt. Manche übertreiben und betrügen, viele optimieren. Die Patienten sind dann sehr überrascht, wie krank sie dem Arztbericht nach sein sollen. Wenn dieser aber bereits bei der Versicherung ist…? Dumm gelaufen. Die Versicherung muss die Diagnosen der Ärzte bewerten, egal ob übertrieben oder nicht. Ein Arzt wird auch selten zurückrudern und die Diagnose ändern. Er würde sich selbst des Abrechnungsbetruges überführen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ein Arztbericht kann manchmal richtig sein, manchmal aber auch zum Nachteil des Kunden. Eine Alternative, die auch wir gern verwenden, ist die so genannte Selbstauskunft.
Die Gesundheitsangaben sind gesammelt und jetzt soll geklärt werden, ob und wie die gewünschte Versicherung möglich ist. Es gibt zwei Möglichkeiten.
Häufiges Mittel der Wahl eines Versicherungsvertreters ist der so genannte Probeantrag. Es handelt sich dabei um einen vollständigen Antrag mit allen Angaben. Inklusive vollständiger Adresse, Berufsangaben, Bankverbindung, Vorversicherungsdaten und den Gesundheitsangaben. Und was, wenn du hier als Kunde Bedenken äußerst wegen der Verwendung dieser Daten? Der Vertreter beruhigt dich. Es handle sich nur um einen Probeantrag. Alles ist unverbindlich und dient nur zur Abklärung von Zuschlägen oder generell der Versicherbarkeit. Aber warum dann ALLE Angaben? Auch Bankdaten? Die Antwort ist einfach wie logisch. Der Vertreter vertritt die Interessen der Versicherung. Und die möchte gern deine Daten. Ob die Daten aufgrund des Vermerks „Probeantrag“ nicht gespeichert werden, sei mal dahingestellt. Viele Kunden haben so ihre Erfahrungen gemacht. Jetzt stell dir mal vor, es läuft via Probeantrag. Etwas später kommt ein Angebot der Versicherung mit einem erheblichen Zuschlag oder gar einer Ablehnung. Was nun? Akzeptieren? Oder noch woanders versuchen? Jetzt kannst du bereits in eine Falle getappt sein. Beim nächsten Antrag kannst du die folgende Frage nicht mehr mit NEIN beantworten: „Hat ein Versicherer schon mal einen Antrag abgelehnt oder nur mit Ausschluss oder Zuschlag angenommen?“ Willst du jetzt lügen? Eher nicht. Es gibt eine bessere Lösung: die anonyme Voranfrage.
Zur Beurteilung und Abgabe eines Votums benötigt eine Krankenversicherung nur dein Alter oder Geburtsdatum, die gewünschten Tarife und die möglichst genaue Beschreibung des Gesundheitszustandes. Manchmal noch die eigenen Fragebögen. Vorhandene Arztberichte können geschwärzt vorgelegt werden. Der Rest bleibt anonym. Es wird daher eine Voranfragennummer vergeben. Wenn du dich dann später für das Angebot dieser Versicherung entscheidest, kann der Antrag der Voranfrage zugeordnet werden. Bis dahin weiß keine Versicherung um wen es eigentlich ging.
Ein weiterer Vorteil der anonymen Vorabfrage ist: wir können mehrere parallel für dich stellen. Wir wählen gemeinsam die in Frage kommenden Versicherungen aus und senden die Anfragen gleichzeitig ab. Wenn die Ergebnisse zurück sind, werten wir diese aus und beraten uns, welches Angebot das passende für dich ist. Diesen speziellen Service kann dir nur ein unabhängiger Makler bieten.
Du bist vollkommen gesund? Und du bist es immer gewesen? Von Bagatellen mal abgesehen? Herzlichen Glückwunsch, du bist privilegiert. Du kannst alle Tarife ohne Zuschläge oder Ausschlüsse bekommen. Auf den überwiegenden Teil der Bevölkerung trifft dies wohl eher nicht zu. Unsere Ärzte verdienen umso mehr, je kranker sie uns schreiben. In nahezu jeder Patienten-Akte findet sich eine oder mehrere Diagnosen. Was nützt dir als Kunden mit Vorerkrankungen das vermeintlich schönste Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis aus der Vergleichsliste von Check24 oder vom Makler?! Von Versicherungsvertretern, die „ihren“ Tarif schönreden müssen, wollen wir hier gar nicht erst sprechen. Es wird verglichen, diskutiert und argumentiert. Am Ende gefällt dir ein Tarif am besten. Du glaubst dich auf der Zielgerade. Jetzt kommt der Antrag mit den Gesundheitsfragen ins Spiel. Spätestens an dieser Stelle gerät das Ganze ins Stocken. Du musst Fragen mit „JA“ beantworten. Es gibt Rückfragen. Es müssen Klarstellungen und Auskünfte her. Kommt jetzt eine erhebliche Diagnose auf den Tisch, war die ganze Mühe in Vorfeld umsonst. Außerdem bist du enttäuscht. Du hattest dich doch schon für diesen Tarif, dieses Angebot entschieden. Jetzt alles wieder auf null und von vorn anfangen? Das geht besser!
Der umgekehrte Weg ist für alle mit Vorerkrankungen der richtige und zielführende Weg. Wir von fairbeamtet.de klären mit dir von Beginn an die Gesundheitsverhältnisse. Ohne ausgefüllten Fragebogen macht eine Beratung überhaupt keinen Sinn. Damit können wir vorab einschätzen, ob bestimmte Versicherungen in die Auswahl sollten oder nicht. Ob und welche Zuschläge ungefähr zu erwarten sind. Wir sammeln seit Jahren Ergebnisse in einer Datenbank. Dennoch eine Bitte. Nagelt uns bitte nicht auf einen Wert fest. Jeder Fall ist anders und muss individuell geprüft werden. Daher arbeiten wir sehr viel mit anonymen Voranfragen. Danach sieht der Vergleich oft völlig anders aus. Jetzt haben wir gemeinsam eine gute Grundlage für eine Entscheidung. Und bei der Beantragung gibt es dann keine bösen Überraschungen mehr.
Du bist als Versicherungsnehmer für die vollständige und richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen verantwortlich. Bei falschen Angaben trägst du die Konsequenzen. Die Versicherung verlässt sich daher auf deine Angaben. Besteht ein begründeter Verdacht, kann die Versicherung später noch mal prüfen und weitere Auskünfte und Arztberichte verlangen.
Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die passende Krankenversicherung zu finden, die wirklich ein Leben lang hält.
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Krankenversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.