Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) in Verbindung mit individueller Beihilfe sieht es so aus: Staatsbedienstete, also Beamte und ihre Angehörigen, erhalten im Krankheitsfall eine sogenannte individuelle Beihilfe. Das bedeutet, der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Wie viel genau erstattet wird, hängt von den Beihilfevorschriften des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes ab. Normalerweise sieht das so aus: Beamte bekommen 50 Prozent der Kosten erstattet, Ehepartner 70 Prozent und Kinder sogar 80 Prozent.
Was die Beihilfe nicht abdeckt, musst du selbst versichern. Das heißt, du solltest einen Tarif bei einem privaten Krankenversicherer wählen, der genau auf deinen Beihilfesatz abgestimmt ist, um die verbleibenden Kosten abzudecken. Falls du noch zusätzliche Leistungen brauchst, gibt es spezielle Beihilfeergänzungstarife, die diese extra Kosten übernehmen können.
Die Beihilfe kann sich aus verschiedenen Gründen ändern. Hier sind die häufigsten Fälle, in denen Anpassungen erforderlich sein können:
In all diesen Fällen ist es wichtig, rechtzeitig die entsprechenden Stellen zu informieren und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass du die korrekte Beihilfe erhältst.
Als Beamter in der privaten Krankenversicherung musst du ein paar Dinge beachten. Wenn sich bei dir etwas ändert, wie zum Beispiel bei der Beihilfe, musst du deine Krankenversicherung darüber informieren. Du hast dafür bis zu sechs Monate Zeit. In diesem Zeitraum kannst du deinen Versicherungsschutz an die neuen Beihilfevorschriften anpassen lassen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung machen zu müssen. So bleibst du immer auf der sicheren Seite.
Wenn du die Frist verpasst und deiner privaten Krankenversicherung die Änderung nicht innerhalb der sechs Monate mitteilst, kann das Folgen haben. Solltest du mehr Leistungen benötigen als vorher – zum Beispiel, wenn deine neue Beihilfevorschrift keine Wahlleistungen mehr abdeckt, die die alte Beihilfe noch abgesichert hat – wird deine Versicherung auf einen neuen Antrag bestehen. Dieser neue Antrag erfordert eine erneute Gesundheitsprüfung. Wenn bei dieser Prüfung neue Diagnosen auftauchen, die es damals möglicherweise noch nicht gab, als du dich erstmalig versichert hast, kann die Krankenversicherung die Höherversicherung auch zum Schutz des Versichertenbestandes ablehnen.
Du bist in dem Moment schlichtweg falsch versichert, und dein aktueller Versicherungsschutz ist lückenhaft. Nehmen wir das Beispiel mit den Wahlleistungen: Falls du ins Krankenhaus musst und Wahlleistungen wie freie Krankenhaus- und Arztwahl in Anspruch nehmen willst, kann es schnell teuer werden. In meinem Fall war der Kunde glücklicherweise noch gesund, und ich konnte ihm rechtzeitig helfen. Meistens wird das Problem jedoch erst sichtbar, wenn es teuer wird, und dann kann oft selbst der beste Versicherungsexperte nicht mehr viel tun.
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Mehr InformationenVor 2 Jahren rief mich eine Frau an. Den Namen der Krankenversicherung, bei der sie versichert war, gebe ich mal nicht an, weil es egal ist. Ich schätze, jede Versicherung hätte hier gleich gehandelt. Sie hatte 2 Töchter. Eine der beiden Töchter hatte vor einem Jahr eine Ausbildung begonnen und war aus dem Kindergeldbezug und auch aus der Beihilfe herausgefallen. Da die Töchter jedoch über ihren Ehegatten bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, hatte die Mutter vergessen, ihre private Krankenversicherung von dieser Änderung zu unterrichten.
Dies hätte sie aber tun müssen, da sich ihre Beihilfe geändert hatte. Mit zwei Kindern lag der Beihilfeanspruch bei 70 %. Somit waren bei der privaten Krankenversicherung nur 30 % der Kosten abgesichert. Dadurch, dass eine Tochter nun jedoch aus der Beihilfe herausgefallen war, hatte sich für die Mutter der Beihilfeanspruch geändert. Der Beihilfeanspruch lag seitdem nur noch bei 50 % und die fehlenden 20 % hätten bei ihrer privaten Krankenversicherung absichert werden müssen. Dieses hatte sie aber versäumt.
Aufgefallen ist ihr das erst nach der Brustkrebs-Operation. Sie reichte die Rechnungen bei der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung ein. Beide haben voll erstattet und trotzdem fehlten ihr knapp 18.000 Euro. Da erst wurde ihr bewusst, dass etwas nicht stimmte. Sie wollte sich natürlich rückwirkend richtig versichern, aber die Krankenversicherung spielte nicht mit. Die sagte eben nur, dass es länger als 6 Monate her ist und sie einen neuen Antrag stellen muss. Dieser wurde mit der Diagnose Brustkrebs natürlich abgelehnt und die Dame blieb auf 18.000 Euro hängen und konnte sich auch für zukünftige Behandlungen nicht richtig absichern. Die Sorge, wie sie weitere Behandlungen oder gar Operationen – für den Fall, dass der Krebs wiederkommen würde – war groß. Solch eine Zitterpartie braucht niemand!
Egal, was sich bei dir ändert: sprich mit deinem Versicherungsmakler, Vertreter oder deiner privaten Krankenversicherung.
Fälle, die mir aus dem Stegreif einfallen, sind zum Beispiel:
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Liebe Grüße dein
Team von fairbeamtet.de
Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die Dienstunfähigkeitsversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision (Courtage).
Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt. Vermutlich wird es eher günstiger, weil wir – falls notwendig – den geringsten Risikozuschlag für dich rausholen!
Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, die wirklich ein bis zur Pensionierung hält.
In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 30 bis 60 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.
Ja, du kannst eine DUV kündigen. Beachte die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen und prüfe die Bedingungen in deinem Vertrag. Überlege, wie sich die Kündigung auf deine finanzielle Absicherung auswirkt, und suche gegebenenfalls nach einer neuen Versicherung. Am besten ist es, wenn du dich an deinen Versicherer bzw. einen unabhängigen Berater wendest, um die beste Vorgehensweise zu klären.
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