Chefarztbehandlung PKV – Warum Wahlleistungen oft unterschätzt werden

„Chefarztbehandlung brauche ich nicht!“, ein Satz, den ich zu meiner Debeka Zeit oft gehört habe. In diesem Artikel erkläre ich dir, warum der Tarif für die Chefarztbehandlung eben doch sinnvoll ist!​

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Inhaltsübersicht

PKV ohne Wahlleistungen? Im Ernstfall riskierst du alles!

  • In Deutschland verzichten viele PKV-Versicherte bewusst auf Wahlleistungen – ein Fehler, der im Ernstfall teuer werden kann.

  • Ärzte dürfen im Krankenhaus über den 3,5-fachen GOÄ-Satz abrechnen – ohne passende Absicherung bleiben Patienten oft auf hohen Eigenanteilen sitzen.

  • Die PKV bietet dafür spezielle Wahlleistungstarife – wie z.B. der Debeka WK 100 Tarif, einer der leistungsstärksten am Markt.

  • Trotzdem wissen viele Versicherte nicht, welche Lücken bleiben – oder wann selbst Top-Tarife nicht alles übernehmen.

  • Unser Artikel zeigt dir, warum Wahlleistungen in der PKV kein Luxus sind, welche Denkfehler dich teuer zu stehen kommen können – und wie du dich absichern solltest.

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Letzte Aktualisierung am: 13.05.2025

Chefarztbehandlung in der privaten Krankenversicherung – die unterschätzte Lücke

Viele – meist junge, gesunde Menschen – sind der Meinung, dass sie den Baustein für Wahlleistungen (umgangssprachlich: Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung) nicht brauchen. Da sie gerade bei Erstverbeamtung noch recht jung und gesund sind, glauben sie, dass der Standard der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend ist. Ein Irrtum, den viele teuer bezahlen müssen. Aber, warum ich der Meinung bin, dass die Zusatzleistungen sogar der wichtigste Baustein in deiner privaten Krankenversicherung ist, erkläre ich dir.

Gesetzliche Krankenversicherung – Welche Leistungen stehen mir zu?

In der privaten Krankenversicherung kannst du die Leistungen selbst bestimmen. Du kannst entscheiden, welche Leistungen du inkludiert und/oder gut abgesichert wissen möchtest, oder wo du den Rotstift ansetzt und streichst. Kassenpatienten hingegen haben diese Möglichkeit bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung so nicht. Versicherte in der GKV haben grundsätzlich nur einen Anspruch auf die allgemeinen kassenärztlichen Leistungen. Die allgemeinen kassenärztlichen Leistungen sind im fünften Sozialgesetzbuch klar bestimmt. Sie müssen nach § 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot »ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich …«, sprich billig sein. In der Regel bedeutet das, ich muss in eine der beiden nächstgelegenen (geeigneten) Kliniken medizinisch behandeln lassen und ich werde im Mehr-Bett-Zimmer untergebracht. Bei den meisten Standard-Erkrankungen und Diagnosen reicht dies natürlich meist vollkommen aus. Ich denke, wir sind uns einig, dass niemand bei einer Standard-Blinddarm-Operation Dr. House benötigt, oder? Was aber, wenn es nicht um eine Standard-Diagnose geht, sondern eine ernste Erkrankung? Etwas, wo es im schlimmsten Fall vielleicht um Leben und Tod geht? Dazu ein Praxis-Beispiel aus meiner täglichen Arbeit.

Praxis-Beispiel 1: Kind mit angeborenem Herzfehler

Praxis-Beispiel 1: Kind mit angeborenem Herzfehler

Eine Interessentin rief mich an und fragte mich, ob ich ihr helfen könne. Sie hatte vor einem halben Jahr ein Kind bekommen. Ein Mädchen. Am Anfang war sie kerngesund. Nach einem halben Jahr dann der Schock. Ärzte entdeckten einen angeborenen Herzfehler. Im nächstgelegenen Krankenhaus traute sich jedoch niemand, die komplizierte Operation durchzuführen. Also haben sie ihr Kind eingepackt und sind ins zweite Krankenhaus gefahren. Die Kinderklinik in der Nachbarstadt. Gleiches Ergebnis. Ärzte, die sich unsicher sind und kein Chirurg, der sich die Operation zutraute. Das Krankenhaus riet ihnen, die Tochter von einem Spezialisten operieren zu lassen. Einen geeigneten Chirurgen hatte man ihnen genannt. Dieser war jedoch an einer Privatklinik tätig.

  • Die gute Nachricht: Der Herzfehler konnte korrigiert werden. Töchterlein ist nun wieder kerngesund.
  • Die schlechte Nachricht: Ihre private Krankenversicherung will die Rechnung nicht erstatten (bezahlen), weil sie für ihre Tochter keine wahlärztlichen Leistungen eingeschlossen hat.


Du denkst jetzt vielleicht: die böse private Krankenversicherung, oder? Aber dazu sage ich weiter unten im Artikel gleich noch etwas …

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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – Was, wenn ich doch mal Wahlleistungen in Anspruch nehmen muss?

Häufig zahlen gesetzliche Krankenversicherung (gerade bei jungen Menschen, die ihr Leben noch vor sich haben) deutlich mehr, als vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Natürlich hat man nicht pauschal einen Anspruch auf diese Mehrleistungen, aber immer wieder höre ich von Ausnahmefällen, wo die GKV solche Operationen übernommen hat. Allerdings sollte man sich nicht blind darauf verlassen. Nicht umsonst bieten private Krankenversicherungen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen an. Dadurch ist selbst ein Kassenpatient im Krankenhaus Privatpatient. Wahlleistungstarife gehören neben Zahnzusatzversicherungen zu den beliebtesten Ergänzungstarifen der GKV. Zugegeben, bei Erwachsenen, sind Wahlleistungszusatztarife nicht ganz günstig. Bei Kindern hingegen kosten diese Zusatztarife oft nicht einmal 10,– Euro zusammen!

8 Gründe für fairbeamtet.de

Privat Krankenversicherte können sich entscheiden: Wahlleistungen „Ja“ oder „Nein“

Privat Versicherte haben bei Vertragsabschluss die Wahl. Sie stellen sie sich im Rahmen der Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung, für die sie entscheiden, die Leistungen individuell zusammen.

Die meisten Menschen sind vernünftig und schließen die wahlärztlichen Leistungen im Krankenhaus mit ein. Dabei ist selbst der Einschluss der Wahlleistungen noch nicht die ganze Lösung des Problems. Es ist nämlich nicht nur wichtig, dass wahlärztliche Leistungen eingeschlossen sind, sondern auch noch, bis zu welchem Satz? Viele Tarife, besonders die günstigen, erstatten hier – genau wie die Beihilfe auch – nur bis zum 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz. Gerade die topp ausgebildeten Ärzte (Spezialisten), die auf dem neusten Stand sind und moderne Methoden anwenden, rechnen über eine gesonderte Honorarvereinbarung über die Höchstsätze ab. Dem Arzt/Krankenhaus ist es egal, ob deine Krankenversicherung diese höheren Kosten übernimmt. Du hast die Honorarvereinbarung persönlich unterschrieben und haftest mit deinen persönlichen Werten. Du merkst, du kannst sogar ein Problem haben, wenn du die Wahlleistungen abgeschlossen hast, aber vor Vertragsabschluss nicht geprüft hast, ob deine Krankenversicherung – mindestens im stationären Bereich – auch über den 3,5-fachen Höchstsatz hinaus erstattet. Viele nehmen den Abschluss einer privaten Krankenversicherung leider auf die leichte Schulter. Häufig sind sie unwissend und können die Tragweite ihrer Entscheidungen bei Vertragsabschluss noch nicht überschauen, weil sie dort oft noch jung, naiv und vor allem zu gesund sind. Für junge, gesunde Menschen, ist ein niedriger Beitrag häufig wichtiger, als gute Leistungen. Außerdem treffen viele diese falsche Entscheidung durch hauptsächlich drei Denkfehler.

Top 3 Denkfehler bei Chefarztbehandlung in der PKV:

  1. „Ich kann Wahlleistungen später dazubuchen.“
    → Falsch! Du musst neue Gesundheitsfragen beantworten – kein Versicherer versichert ein brennendes Haus.

  2. „Ich bin doch bei der PKV automatisch Privatpatient.“
    → Ja, aber ohne Wahlleistungen bleibst du oft trotzdem im Mehrbettzimmer – oder zahlst privat drauf. Einbettzimmer, ade!

  3. „Meine Beihilfe reicht aus.“
    → Oft deckt sie nur Standardkosten – Spezialisten, Chefarzt, 1-Bettzimmer? Fehlanzeige.

Grundsätzlich ist der Gedanken ja richtig, jedoch vergessen sie – oder wissen es eben einfach nicht besser -, dass die GKV in Ausnahmefällen mehr bezahlen könnte. Manchmal sogar einen Privatarzt oder Spezialisten, wenn dadurch das Leben eines Menschen gerettet werden kann.

Die private Krankenversicherung wird da keine Ausnahme machen. Eine Rechnung für einen Privatarzt, teilweise sogar mit Überschreitung der Höchstsätze, ist und bleibt eine privatärztliche Rechnung. Hast du das nicht in deinem Versicherungsschutz inkludiert, zahlst du selbst!

Praxis-Beispiel 2: Anderes Kind mit angeborenem Herzfehler. OP in der Berliner Charité

Wir hatten vorhin einen angeborenen Herzfehler als Beispiel. Bleiben wir mal beim angeborenen Herzfehler. Ich habe da noch ein zweites Beispiel aus der Praxis zur Hand. Die Interessentin war privat versichert. Die Rechnung für die privatärztlichen Behandlungen belief sich abschließend auf mehr als 60.000,– Euro, die sie und ihr Mann selbst tragen mussten. Jetzt denken viele sicherlich: Die bösen Krankenversicherungen! Richtig?

Nein! Ich habe damals recherchiert und habe mir von der Interessentin alle Dokumente schicken lassen. Unter anderem auch das Beratungsprotokoll. Der damalige Vermittler hatte alles genau dokumentiert. Er hatte der Kundin den Tarif mit Wahlleistungen angeboten. Mit den Wahlleistungen sollte der Tarif für das Kind (kein Beamten-Tarif, dort sind Kinder deutlich günstiger) rund 150,- Euro kosten. Der gleiche Tarif ohne Zusatzleistungen nur 120,- Euro. Der Mann, selbst Oberarzt, wollte die 30,- Euro einsparen. Seine Begründung. Er würde als Oberarzt ja jeden Arzt im Krankenhaus kennen und für ihn würde man jede Operation auch so durchführen. Von daher bräuchte er keine extra Absicherung. Er ignorierte alle Einwände des Vermittlers und schloss den Tarif ohne Zusatzleistungen ab.

Kurze Zeit später wurde der Herzfehler erkannt. OP nicht in dem Krankenhaus, indem ihr Mann tätig war, sondern in der Berliner Charité. Das Ende vom Lied: Eigenanteil von 63.000,– Euro. Diesen wollte Frau und Mann natürlich nicht zahlen. Also haben sie sich einen guten Anwalt gesucht. Der Anwalt teilte ihnen mit, dass sie gegen die Versicherung keine Chance hätten, denn die hätte bedingungsgemäß erstattet. Die einzige Chance gäbe es, wenn sie den Vermittler verklagen würden, wenn der Vermittler sie nicht richtig aufgeklärt hätte oder der Frau arglistig empfohlen hätte, die Wahlleistungen wegzulassen. Vermutlich, um den Antrag zu bekommen. Es hätte bei Abschluss ja noch ein Mitbewerber im Spiel sein können und der Vermittler habe so versucht, den Abschluss durch Weglassen des erforderlichen Bausteins und dem dadurch günstigeren Beitrag zu erkaufen. Und genau das hatte der Arzt dann mit seiner Frau versucht. Da der Vermittler alles gut dokumentiert hatte, ging der Plan nicht auf. Das Ehepaar musste die 63.000,– Euro bezahlen!

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Debeka WK100, WKPlus und WL100 – Unterschiede im Überblick

Der Tarif WK100 konnte bis zum 31.12.2012 abgeschlossen werden. Mit der Einführung der Unisex-Tarife wurde er durch den Tarif WKPlus ersetzt. Analog dazu gibt es bei Beamten den Baustein WL. Er wird parallel zur jeweiligen Beihilfevorschrift abgeschlossen und ergänzt den Leistungsumfang der Beihilfe im Bereich der Wahlleistungen. Ein Beamter aus Niedersachsen, der seitens der Beihilfe Niedersachsen keine wahlärztlichen Leistungen im stationären Bereich inkludiert hat, müsste infolgedessen den Tarif WL100 abschließen, um vollen Anspruch auf Wahlarztleistungen zu erhalten.

Der Tarif WK100 der Debeka Private Krankenversicherung (PKV) ist somit eine äußerst flexible Versicherungslösung, die für Beamte, Angestellte, Selbständige und Freiberufler geeignet ist.

WL100 und WK100 übernehmen neben den wahlärztlichen Leistungen auch die zusätzlichen Kosten für die Unterbringung im 2-Bettzimmer. Der WKPlus übernimmt sogar Kosten für das 1-Bettzimmer.

Über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet nur der WK100 und hat damit die Nase vorn. Der WL100 und WK100 erstatten nur bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOÄ. Koryphäen und echte Spezialisten auf ihrem Gebiet rechnen häufig über die Höchstsätze der GOÄ hinaus ab. Hier könnten beim WL100 oder WK100 also erhebliche Eigenanteile drohen bzw. du könntest dir evtl. den Spezialisten trotz Zusatztarif nicht „leisten“.

Nimmt man in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, bekommt man beim Tarif WL100 2,5 Monatsbeiträge (MB) als Beitragsrückerstattung (BRE) zurückerstattet. Dieses „Bonbon“ gibt es beim WK100 und beim WKPlus nicht.

Dafür bietet der WKPlus ein Optionsrecht für den Wechsel in die Vollversicherung (Beamten-, Angestellten- und Selbständigen-Tarife) innerhalb von 2 Monaten nach Wegfall der GKV-Pflicht. Somit stellt der WKPlus obendrein eine Anwartschaft dar. Auch die evtl. zusätzlich anfallenden Kosten für eine stationäre Psychotherapie übernehmen die drei Tarife der Debeka privaten Krankenversicherung.

Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate sowie für Entbindung 3 Monate. Sie entfallen bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie, sofern sie durch einen Unfall notwendig geworden sind.

Natürlich bieten auch andere private Krankenversicherungen, zum Beispiel die Barmenia, Signal-Iduna, Alte Oldenburger, ARAG, attraktive Zusatztarife für stationäre Wahlleistungen an. Ich empfehle, darauf zu achten, dass ein Wahlleistungstarif jedoch definitiv über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet, damit du mit einer wirklich ernsten Diagnose auch zu einem Spezialisten gehen kannst!

Was Kunden über unsere Beratung sagen

Mit über 1.000 tollen Bewertungen bei Provenexpert, Google und Trustindex gehören wir zu den Top10 der am besten bewerteten Versicherungsmakler in Deutschland.

Unser Fazit aus der Praxis

  1. Spare nicht am falschen Ende!
  2. Verzichte niemals auf die wahlärztlichen Leistungen!
  3. Weder bei deiner privaten Krankenversicherung, noch bei der Beihilfe
  4. Selbst, wenn die Beihilfe – zum Beispiel in Hessen bzw. Baden-Württemberg – dafür 18,90 Euro bzw. 22,– Euro von deinem Gehalt abziehen möchte: nimm das Angebot der Beihilfe für Wahlleistungen an! Du musst nur einmal im Leben eine ernste Diagnose bekommen und schon könnten sich 18,90 Euro monatlich für dich in deinem ganzen Leben gerechnet haben …
  5. Wer hier am falschen Ende spart, kann ganz schnell in Existenznot kommen!
  6. Übrigens: Es ist egal, bei welcher Versicherung jemand versichert ist. Streichst du die Wahlleistungen aus dem Leistungskatalog, kann es bei jeder privaten Krankenversicherungen teuer werden! Dann ist es egal, ob du bei der Debeka, DBV, HUK, Barmenia, ARAG, LVM oder sonst wo versichert bist. Das ist ungefähr vergleichbar, als schneidest du bei deinem Auto die Sicherheitsgurte durch. Wenn du dann mit 50 km/h vor einen Baum fährst, rettet dich auch kein Mercedes.

Wenn du auf der Suche nach einer guten privaten Krankenversicherung bist, trage dich unten im Kontaktformular ein. Wir helfen dir kostenlos die passende Krankenversicherung zu finden, bei der du dir keine Sorgen machen musst und die idealerweise ein ganzes Leben lang hält!

Liebe Grüße
Sven von fairbeamtet.de

Der Autor dieses Artikels:
Sven Höhne – PKV und BU-Experte für Beamte

Sven Höhne
PKV und BU-Experte für Beamte

Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.

Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.

Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja, unsere Beratung ist für dich kostenlos und kostet dich keinen Cent. Nur deine Zeit. Aber wie viel Zeit sparst du dir? Was glaubst du, wie lange du bräuchtest, wenn du dir alles selbst anlesen müsstet. Unsere Experten haben Jahre gebraucht, wenn nicht sogar Jahrzehnte gebraucht. Letztendlich kostet es dich nicht einmal Zeit, wir helfen dir, wertvolle Zeit zu sparen und schützen dich vor gravierenden Fehlern.

Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt. Vermutlich wird es eher günstiger, weil wir – falls notwendig – den geringsten Risikozuschlag für dich rausholen!

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Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle privaten Krankenversicherung, oder auch Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen mit allen Tarifen enthalten sind. Nicht wie bei Check24 & Co., die nur die Tarife anzeigen und vergleichen, die du auch  dort abschließen kannst. Bei uns ist alles transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht bei uns die Qualität an erster Stelle.

Ja, besonders bei ernsten Diagnosen kann ohne Wahlleistungen ein hoher Eigenanteil entstehen.

Ohne Wahlleistungen meist nur Standardbehandlung im Mehrbettzimmer. Wahlleistungen sichern Zusatzleistungen.

Nur im Rahmen der Beihilfeverordnung – oft ohne Chefarzt oder Einzelzimmer. Prüfe deine Lücke.

Wenn es um eine Leistung geht, die dein Tarif abdeckt, i.d.R. ja. Es kann aber gerade in den Sommer- oder Winterferien etwas länger dauern, bis du das Geld auf deinem Konto hast. Der Fachkräftemangel ist auch bei der Debeka spürbar.

Nur mit neuer Gesundheitsprüfung – riskant, wenn bereits Vorerkrankungen bestehen.

Wahlleistungen umfassen z. B. Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer sowie weitere Komfortleistungen, die gesetzlich oder privat ohne diesen Baustein nicht automatisch abgesichert sind.

Bei Routine-Eingriffen reicht oft die Basisversorgung. Aber bei schweren Diagnosen, Komplikationen oder Spezialbehandlungen kann der Verzicht auf Wahlleistungen teuer und riskant werden.

Für Kinder oft unter 10 € monatlich, bei Erwachsenen variieren die Kosten je nach Alter, Gesundheitszustand und Anbieter stark.

Ja, in bestimmten Fällen. Denn die GKV übernimmt im Einzelfall auch Sonderbehandlungen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Die PKV bleibt ohne passenden Tarif stur bei den vertraglichen Leistungen.

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