Migräne & PKV: Was Beamte wissen müssen

Migräne? Kann bei der PKV richtig ins Geld gehen. Was viele Beamte nicht wissen: Schon ein kurzer Eintrag in der Akte kann den Beitrag durch Risikozuschläge verdoppeln. Alle Hintergründe liest du hier.

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Inhaltsverzeichnis

Migräne & Beamtenstatus: Ein teurer Kopfschmerz?

Wusstest du schon?
Migräne kann bei der privaten Krankenversicherung für Beamte zu spürbaren Risikozuschlägen führen – je nach Ausprägung und Häufigkeit.

Was viele nicht wissen:

  • Nicht jede Migräne wird gleich bewertet.
  • Die Unterschiede zwischen Versicherern sind enorm.
  • Schon kleine Details im Antrag können große Kostenfolgen haben.


Hier erfährst du, warum das so ist – und worauf du achten musst.

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Letzte Aktualisierung am: 26.05.2025

Erläuterungen zur Migräne

Migräne ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen. Etwa 12 bis 14 Prozent der weiblichen Bevölkerung, und 6 bis 8 Prozent der Männer, leiden unter den anfallsartigen Kopfschmerzen.

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung muss die Gesellschaft wissen, wie regelmäßig die Schübe bei dir auftreten. Es macht bei einigen Krankenversicherungen durchaus einen Unterschied, ob du mehrmals pro Monat Anfälle hast oder nur 2 bis 3 Mal pro Jahr. Es ist auch wichtig, wie du behandelt wirst und welche Therapien in den letzten Jahren bei dir ausprobiert / durchgeführt wurden.

Andere Gesellschaften interessiert das weniger. Der ICD-Code reicht oft, um den Risikozuschlag zu ermitteln.

Je nach persönlicher Ausprägung kann die eine oder andere Variante für dich von Vorteil sein.

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Wie hoch wird der Risikozuschlag?

Bei einer normalen Migräne liegen die Risikozuschläge erfahrungsgemäß zwischen 0 und 50 Prozent. Das bedeutet, ein Durchschnitts-Beamter (männlich, 30 Jahren alt, keine Kinder) bei einer Krankenversicherung muss locker bis zu ca. 150 Euro pro Monat mehr bezahlen, wenn er sich die falsche Krankenversicherung ausgesucht hat.

Hätte er einen Experten zur Hilfe genommen, hätte er im Laufe seines Lebens mehr als 90.000 Euro sparen können, und hier sind die kommenden Beitragsanpassungen der Krankenversicherung noch nicht einmal berücksichtigt.

Du merkst, es könnte sich durchaus für dich lohnen, sich von einem unserer Experten beraten zu lassen.

Was Kunden über unsere Beratung sagen

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Sonderfall: Migräne mit Aura​

Solltest du – wie 10 bis 15 Prozent der anderen Betroffenen – unter Migräne mit Aura, einer Sonderform der Migräne leiden, wird es noch schwieriger. Häufig wird Migräne mit Aura auch als klassische Migräne bezeichnet. Bei der Migräne mit Aura kommt es vor den Kopfschmerzen zu Sehstörungen oder anderen Ausfall-Erscheinungen. Meist dauern diese Symptome ungefähr 15 bis 30 Minuten an.

Viele Krankenversicherungen lehnen Anträge von Personen, die unter Migräne mit Aura leiden, sogar komplett ab und bieten dir, wenn überhaupt, nur Versicherungsschutz im Rahmen der Öffnungsaktion an. Vorsicht: Die Öffnungsaktion ist eine tolle Sache, für angehende Beamte, die nicht zu normalen Bedingungen versicherbar sind. Da du über den Kontrahierungszwang i. d. R. nicht alle Tarifbausteine abschließen kannst, führt das meistens zu gravierenden Lücken im Versicherungsschutz. Bedeutet: Unter Umständen kann es für dich teuer werden.

Andere Krankenversicherungen versichern Beamte mit Migräne mit Aura teilweise zu normalen Bedingungen, mit einem Risikozuschlag von sogar nur 15 Prozent. Also 15 Prozent weniger als über die Öffnungsklausel, in der es im Normalfall einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 30 Prozent gibt.

Unser Rat:

Die Öffnungsklausel sollte nur als LETZTES MITTEL gezogen werden, wenn dich wirklich keine PKV zu normalen Bedingungen krankenversichern möchte. Ich gehe davon aus, dass das nur selten der Fall sein wird und einer unserer Experten eine bessere Alternative für dich findet. Probier es aus, letztendlich kannst du, mit UNS an deiner Seite, nur GEWINNEN!

Liebe Grüße dein
Team von fairbeamtet.de

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Der Autor dieses Artikels:
Sven Höhne – PKV und BU-Experte für Beamte

Sven Höhne
PKV und BU-Experte für Beamte

Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.

Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.

Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja, unsere Beratung ist für dich kostenlos und kostet dich keinen Cent. Nur deine Zeit. Aber wie viel Zeit sparst du dir? Was glaubst du, wie lange du bräuchtest, wenn du dir alles selbst anlesen müsstet. Unsere Experten haben Jahre gebraucht, wenn nicht sogar Jahrzehnte gebraucht. Letztendlich kostet es dich nicht einmal Zeit, wir helfen dir, wertvolle Zeit zu sparen und schützen dich vor gravierenden Fehlern.
Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt. Vermutlich wird es eher günstiger, weil wir – falls notwendig – den geringsten Risikozuschlag für dich rausholen!
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Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle privaten Krankenversicherung, oder auch Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen mit allen Tarifen enthalten sind. Nicht wie bei Check24 & Co., die nur die Tarife anzeigen und vergleichen, die du auch dort abschließen kannst. Bei uns ist alles transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht bei uns die Qualität an erster Stelle.

Der Grund für Risikozuschläge ist einfach: Die Versicherung will sicherstellen, dass alle Mitglieder gut abgesichert sind, auch wenn jemand ein höheres Risiko mitbringt.

In der PKV wird das Äquivalenzprinzip angewendet, was bedeutet, dass dein individuelles Risiko die Prämien bestimmt. Die Versicherung muss ihre Ausgaben decken, falls du krank wirst. Deshalb ist eine genaue Risikoeinschätzung wichtig, ebenso wie mögliche Risikozuschläge. Wenn deine gesundheitlichen Probleme bei der Antragsstellung zu groß sind, kann es sein, dass der Versicherer deinen Antrag ablehnt.

Der ICD-Code ist eine Art „medizinischer Schlüssel“, den Ärzte und Krankenversicherungen nutzen, um Diagnosen eindeutig zuzuordnen. ICD steht für „International Classification of Diseases“ (Internationale Klassifikation der Krankheiten). Dabei handelt es sich um ein weltweit einheitliches System, das jede Krankheit oder Verletzung mit einem spezifischen Code beschreibt.

Zum Beispiel steht G43. 1  für eine Migräne mit Aura. Der Code hilft nicht nur, Diagnosen zu dokumentieren, sondern wird auch von Krankenkassen verwendet, um Leistungen oder Statistiken auszuwerten.

Für dich persönlich ist der ICD-Code besonders wichtig, wenn es um Arztberichte, Gutachten oder Anträge bei der privaten Krankenversicherung geht. Er sorgt dafür, dass keine Missverständnisse bei der Diagnose entstehen – quasi eine klare Sprache in der Medizin.

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