Aktuell kommen wir um ein Thema nicht herum. Besser: Aktuell ist ein Thema in aller Munde: die Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung zum 1. Januar 2025.
Es wird im Radio, in den Nachrichten und in der Tagesschau thematisiert. Selbst im Kollegium scheint sich momentan alles um die Kostensteigerung im Gesundheitswesen und die massiven Beitragserhöhungen in der privaten Versicherer zu drehen. Aber auch in der gesetzlichen Kasse drohen massive Beitragssprünge durch Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die drastische Erhöhung des Zusatzbeitrags.
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Mehr InformationenSolche Schlagzeilen in der Presse oder den Nachrichten wie „Kostenexplosion und Reformbedarf in der PKV“ liefern richtig Zündstoff und schüren die eine gewisse Panik.
Es geht darum, genau diese Angst bzw. Panik zu erzeugen. „Only bad news are good news“. Studien belegen, dass jede einzelne Angst, Wut oder Hass erzeugende Wort mehr in einer Schlagzeile 7x Klicks mehr einbringt. Und genau darum geht es in unserer heutigen Zeit. So viele Klicks und Impressionen wie möglich zu erzeugen. Und wie du siehst, hat es auch bei dir funktioniert.
Übrigens liefert das Tagesbriefing in der Schlagzeile die neusten Testergebnisse des Ratings von Franke und Bornberg, in dem 7 private Krankenversicherung die Höchstnote „FFF+“ erreichten. Dazu zählen z. B. die Barmenia, der Deutsche Ring Tarif der Signal-Iduna Gruppe, die Hallesche, eine davon ist zum Beispiel die Barmenia. Die ARAG erreichte die zweithöchste Ranking-Note „FFF“.
Quelle: Franke und Bornberg – Krankenversicherung für Beamte
Wir müssen erst einmal differenzieren zwischen Krankenkassen und Krankenversicherungen. Uns fällt auf, dass viele unserer Kunden und den Personen, die uns bei Google oder YouTube gefunden haben und bei uns anrufen, die Schlagzeilen vermischen. Mit Krankenkassen sind die gesetzlichen Krankenversicherungen (die GKV) gemeint und mit Krankenversicherungen, i. d. R. die privaten Versicherer (die PKV).
Die gesetzlichen Krankenkassen werden nächstes Jahr teurer, weil die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird und weil Insider mit einer deutlichen Steigerung des Zusatzbeitrages rechnen.
Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2025 von 62.100 auf 66.150 Euro steigt der Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf voraussichtlich 1.166 Euro pro Monat. Davon 932 Euro für die Krankenversicherung und 234 Euro für die Pflegeversicherung. Weil der Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch ist, kann der Höchstsatz variieren.
Wir erwarten, dass viele Gutverdiener durch den neuen Höchstsatz im Jahr 2025 nachdenklich werden und in die Private wechseln wollen. In die PKV übertreten können alle Selbstständigen, aber auch Angestellte, die über der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro pro Jahr verdienen.
Laut Verband der privaten Krankenversicherer im Durchschnitt ca. 18 Prozent. In besonderen Fällen kann die Beitragsanpassung (BAP) sogar bis zu 40 % (!) Prozent ausfallen. Zum Beispiel für einige Versicherte bei der Debeka privaten Krankenversicherung. So schreibt es das Handelsblatt in ihrem Artikel zur Beitragsanpassung der Debeka.
Die aktuelle Beitragserhöhung wird ungefähr 2/3 der Privatversicherten treffen. Positiv erwähnen möchten wir, dass es nur die Krankenversicherung betrifft. Trotz steigender Kosten bleibt der Beitrag zur Pflegeversicherung 2025 stabil.
Der Hauptgrund für die stark steigenden Beiträge sind die stark gestiegenen Ausgaben im Krankenhaussektor. Zum einen sind die Tarifgehälter in der Krankenpflege stark gestiegen.
Fun-Fact: Erinnere dich, genau das haben wir während der Corona-Pandemie gefordert bzw. uns für das Pflegepersonal gewünscht!!!
Am Ende des Tages muss irgendjemand diese Lohnsteigerungen finanzieren und das sind im Gesundheitssektor nun mal die Versicherten mit den Krankenversicherungsbeiträgen.
Ebenfalls ein großer Preistreiber sind die strengeren gesetzlichen Vorgaben, was die Mindestbesetzung des Pflegepersonals angeht. Zwischen 2021 und 2023 sind die Kosten der Pflege für einen durchschnittlichen Pflegetag im Krankenhaus um 37,5 Prozent gestiegen.
Der dritte Punkt im stationären Bereich, sind aufgeschobene Krankenhausbehandlungen (z. B. Operationen), die während der Corona-Pandemie nicht zwingend notwendig gewesen sind, aufgeschoben und jetzt nachgeholt wurden. Zum Beispiel nahm die Anzahl für eine Rachenmandelentfernung um 120 Prozent zu und es wurden 58 Prozent mehr künstliche Hüftgelenke eingesetzt, als 2021.
Nicht zu vergessen: die Privaten sind ein großer Unterstützer des medizinischen Fortschrittes. Privatpatienten haben Zugang zu modernen, innovativen Verfahren. Insbesondere zur Versorgung von Krebspatienten. Hier allein kann zum Beispiel die CART-T-Zell-Therapie Kosten von mehreren hunderttausend bis zu 3 Millionen Euro pro Patienten bedeuten.
Die private Versicherung kalkuliert die Kosten aufgrund deines Tarifes, also deines Leistungsanspruches, deines Eintrittsalters und deines Gesundheitszustandes. Anhand von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit kann die Versicherung kalkulierten, wie viel Kosten du im Laufe deines Lebens voraussichtlich verursachen wirst und anhand dessen den Beitrag deines Tarifes in deiner Altersgruppe berechnen. Nicht vorhersehbar jedoch ist die zukünftige Inflation, der medizinische Fortschritt sowie die Veränderung der Lebenserwartung. Genauso, wie du in den letzten 3 Jahren z. B. an den Preisen von Butter, Olivenöl, Strom, Heizöl oder Gas gespürt hast, was Inflation ist, so gibt es eine medizinische Inflation. Die medizinische Inflation, also die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem, fällt für gewöhnlich höher aus als die allgemeine Inflationsrate. Zusätzlich steigt durch den medizinischen Fortschritt, also die immer besseren Behandlungsmethoden, unsere Lebenserwartung. Wir werden älter und verursachen länger Kosten. Anders als die gesetzliche KV kann die private KV nicht einfach den Leistungskatalog reduzieren. Oder bestimmte Leistungsbereiche teilweise oder komplett streichen. Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen gelten ein Leben lang. Garantiert. Die PKV kann daher ausschließlich den Beitrag an die Kosten angleichen, um weiterhin die tariflich garantierten Leistungen erfüllen zu können.
Wie lange du als Bestandskunde versichert bist, spielt für die Erhöhung keine Rolle. Für eine BAP gelten strenge Vorschriften. In der PKV dürfen die Beiträge nur angehoben werden, wenn die kalkulierten Kosten nachweislich um einen gewissen Prozentsatz höher ausfallen, als die Krankenversicherung ursprünglich kalkuliert hat. Liegt eine Abweichung von 10 Prozent oder mehr vor, MUSS die Versicherung den Beitrag anpassen. Bei einer Abweichung von 5 Prozent KANN die Versicherung den Beitrag anpassen. Allerdings gibt es Tarife, in deren Tarifbedingungen ein niedrigerer Schwellenwert vereinbart ist. Dann müssen bereits ab einer Abweichung von 3 oder 5 Prozent die Beiträge angepasst werden. Dadurch kommt es bei diesen Krankenversicherungen zwar schneller und häufiger zu einer Anpassung, aber dafür fallen die Erhöhungen meist auch deutlich geringer aus.
Um die Frage abschließend zu beantworten: Manchmal hat man einfach nur Pech, dass der Versicherungsbeginn und die Erreichung des Schwellenwertes sehr nah beieinander liegen. Wenn du ansonsten bei einer relativ beitragsstabilen Krankenversicherung versichert bist, ist es daher sehr wahrscheinlich, dass du in der nächsten Zeit von höheren Beitragsanpassungen verschont bleibst.
Einerseits liegt das natürlich daran, dass die Kosten im Gesundheitssystem nach der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine stark gestiegen sind. Aber auch der auslösende Faktor (Schwellenwert) verstärkt die Erhöhung zusätzlich.
Wenn deine private Krankenversicherung die Beiträge erst erhöhen darf, sobald sie über einen unabhängigen Treuhänder nachweisen kann, dass die Kosten, die kalkulierten Kosten um mindestens 10 Prozent übersteigen, sind die Kosten in den letzten Jahren i. d. R. auch schon höher gewesen als kalkuliert.
Beispiel:
Nun reicht aber eine Beitragserhöhung von 14,3 Prozent nicht aus, um die Kosten zu decken. Die PKV muss auch die höheren Kosten des Jahres 2021, 2022 und 2023 kompensieren/refinanzieren und das mit Zins und Zinseszins. Branchenintern spricht man von einer sogenannten aufholenden Anpassung.
Deswegen haben auch niedrigere Schwellenwerte etwas Gutes. Zwar bekommt man häufiger Briefe über Beitragserhöhungen, aber die fallen dafür in der Regel deutlich geringer aus, weil die private Krankenversicherung nicht so viel nachjustieren muss.
Betrachtet man die Beitragsentwicklung seit 2004, sieht man deutlich, dass sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die private Krankenversicherung sich sehr ähnlich entwickelt haben. Die Beiträge in beiden Systemen sind durchschnittlich um ca. 3 Prozent pro Jahr gestiegen. Die private Krankenversicherung lag bei einer durchschnittlichen Beitragserhöhung von 2,8 Prozent und die Gesetzliche etwas schlechter, mit einer Beitragssteigerung von 3,2 Prozent pro Jahr.
Die Antwort ist etwas komplizierter. Ich sage mal, „Jein!“
Wer das genauer nachlesen möchte, sollte unseren Artikel zum Hamburger-Modell lesen.
Wenn du bei der Barmenia oder der ARAG versichert bist, kann das durchaus möglich sein.
Die Wuppertaler haben im Juli 2022 die neue Tarifreihe „Genau-Für-Sie“ für Beamte eingeführt. Bist du also bereits vor Juli 2022 dort privat krankenversichert, hast du vermutlich die vorherige Tarifreihe „VBU“. Leistungstechnisch sind die beiden Tarifreihen sehr ähnlich. Einige Kleinigkeiten haben sich im neuen Tarif geringfügig verbessert, andere dafür geringfügig verschlechtert. Beide Tarife haben überdurchschnittliche, hohe Leistungen.
In der Regel ist der neue Genau-Für-Sie-Tarif ca. 10 bis 15 Prozent günstiger als der Vorgänger. Allerdings ist die Gesundheitsprüfung restriktiver geworden. Viele Erkrankungen, bei denen du im VBU-Tarif noch keinen Risikozuschlag bekommen hast, schlagen nun i. d. R. mit einem Risikozuschlag in Höhe von 10 Prozent zu buche. Und für Vorerkrankungen, für die es auch vorher schon einen Risikozuschlag gab, fallen für gewöhnlich jetzt 10 Prozent höher aus. Mit dem höheren Zuschlag kann es sein, dass du bei dem Tarifwechsel anschließend für den neuen Tarif sogar mehr zahlen musst als für den jetzigen Tarif. Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Wenn du wissen möchtest, ob sich der neue Tarif für dich rechnet, sprich uns bzw. deinen persönlichen Berater von fairbeamtet.de an. Wir prüfen das gerne für dich.
Die ARAG hat gerade erst im Juli 2023 die neuen Beihilfe-Tarife „BHB, BHK, BHEB“ eingeführt. Die Leistungen in der neuen Tarifreihe sind deutlich höher als die Vorgänger-Tarife „217, 247, 527, 277“ und so weiter. Und auch an der Preisschraube hat die ARAG gedreht. Die neuen Tarife sind im Schnitt 10 bis 15 Prozent günstiger. Empfehlen wir deshalb einen Wechsel? Kommt darauf an. Wo Licht ist, ist auch Schatten. Beide Tarifreihen haben ihre Vor- und Nachteile. Wenn du das genauer wissen möchtest, gilt auch hier: Sprich uns bzw. deinen persönlichen Berater von fairbeamtet.de an. Wir erstellen dir kostenlos einen Vergleich und erläutern dir die jeweiligen Vor- bzw. Nachteile im Detail.
Natürlich gibt es auch andere Versicherungen, die zwei oder sogar mehrere Tarifreihen bieten. Meistens besonders günstige Einsteiger-Tarife, günstige Normal-Tarife und oft einen etwas teureren Top/Hochleistungs-Tarif. Hier fallen mir zum Beispiel die DBV, die Signal-Iduna oder auch der Münchener Verein ein.
Und natürlich kannst du hier ggf. sparen, wenn du von einem Top-Tarif in einen eher leistungsschwachen Tarif wechselst. Solange du gesund bist, sparst du vermutlich auch. Wenn du allerdings mit dem Alter i. d. R. auch kränker wirst, kann es sein, dass du ggf. auf vielen und teilweise sogar hohen Kosten sitzen bleibst. Ein Wechsel, um zu sparen, sollte von daher wirklich gut überlegt sein. Lass dir die Unterschiede von einem Profi wie uns erklären. Wir erläutern dir ganz genau, welche Unterschiede es gibt und wo du evtl. in gefährliche Fallen tappst. Nicht, dass du den Wechsel ansonsten später mal bereust.
Für Mitglieder der Debeka habe ich eine schlechte Nachricht. Hier kannst du maximal von den alten P-Tarifen (P30+P20 / Z30+Z20 bzw. P30 / Z30) in die neuen B-Tarife wechseln. Die alten P-Tarife sind aber noch Bisex-Tarife. Die neuen Unisex-Tarife sind deutlich teurer. Bist du bereits im B-Tarif, kannst du deinen Beitrag i. d. R. nur reduzieren, wenn du die Zusatzbausteine WL (Wahlleistungen) und/oder BC/BG (Beihilfeergänzungstarife) herausnimmst. Das ist aber ein derber Einschnitt, was die Leistungen betrifft. Du verlierst damit jeglichen Anspruch auf Wahlleistungen und musst ggf. die zahlreichen Kürzungen der Beihilfe selbst tragen.
In der letzten Woche hatten wir zahlreiche Anrufe von Kunden, die so verunsichert wurden durch die Medien bzw. durch Kollegen, die bei der Debeka versichert sind, dass sie schon anriefen, obwohl sie noch gar kein Schreiben von ihrer privaten Krankenversicherung erhalten hatten.
Wir können das zwar verstehen, aber es bringt nichts, sich schon zu melden, obwohl noch gar nicht klar ist, wie hoch die Beitragsanpassung ausfällt. Die Beitragsanpassung fällt bei jeder Versicherungsgesellschaft und in jeder Alterskohorte (Altersgruppe) anders aus.
Zwar haben die Debeka Versicherten die Briefe schon erhalten und ja, wir haben auch von 2 Personen gehört, die angeblich eine Beitragserhöhung von sage und schreibe 40 Prozent erhalten haben sollen. Das heißt aber nicht, dass das bei euch genauso sein muss. Vor allem nicht, wenn ihr bei einer anderen, ansonsten sehr beitragsstabilen PKV versichert seid.
Auch, wenn ihr gerne Gewissheit haben wollt, damit ihr wieder ruhig schlafen könnt, geduldet euch bitte, bis ihr das Schreiben vorliegen habt. Wenn ihr die Höhe der Beitragsanpassung dann schwarz auf weiß vor euch liegen habt und sie wirklich so hoch ausfällt, ruft uns gerne an. Wir prüfen dann mit euch, ob es innerhalb der Versicherung einen günstigeren Tarif gibt und ob sich ggf. ein Wechsel in diesen lohnt. Aber vorher bringt es leider nichts, weil wir bis dahin auch nicht wissen, ob der neue Tarif dann wirklich günstiger ist, oder dieser vielleicht sogar eine etwas höhere Beitragsanpassung hat und danach evtl. teurer ist, als dein jetziger Tarif.
Deswegen warte bitte wirklich, bis du das Schreiben von deiner privaten Krankenversicherung im Briefkasten hast. Alles andere führt nur zu Was-wäre-wenn-Spielchen, die weder dich noch uns weiterbringen. Hab Geduld.
Du lachst vielleicht und wärst nie auf die Idee gekommen. Andere jedoch denken manchmal, dass der letzte Versicherungsmensch dir evtl. doch nicht das beste Angebot gemacht hat. Sie fragen sich, ob er dir deine Versicherung vielleicht nur angeboten hat, weil sie am meisten Provision bringt. Und eine Beitragsanpassung ist doch schließlich der beste Zeitpunkt, genau das herauszufinden, richtig?
Falsch! Ich weiß, mit dem, was wir dir jetzt verraten, ziehen wir den Hass der gesamten Versicherungswirtschaft auf uns. Die Wahrheit ist, dass Beitragsanpassungen bei vielen gerade nicht so seriösen Versicherungsvermittlern genauso beliebt sind, wie der Black Friday bei Händlern. Ich erkläre dir, warum das so ist:
Mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung kann man viel Geld verdienen. Dagegen ist auch erst einmal nichts einzuwenden.
Das Problem ist, dass ein neuer Vermittler nur Geld verdient, wenn du die PKV wechselst. Ein Wechsel innerhalb der Gesellschaft, bei dem du am Ende vielleicht sogar wirklich weniger bezahlen musst, bringt keine Provision. Wenn er Geld verdienen möchte, muss er dir nun erklären, dass dein Tarif nicht gut ist, nicht besonders beitragsstabil und dass es natürlich eine viel bessere PKV für dich gibt.
Vielleicht denkst du jetzt: „Ist mir egal, solange ich am Ende weniger zahle!“
Nein, leider ist das nicht egal. Wusstest du, dass ein Versicherungswechsel für dich persönlich finanziell schädlich ist?
Schädlich unter anderem für deine bereits erworbenen Alterungsrückstellungen. Ein großer Teil deines Beitrages (i. d. R. zwischen 35 und 50 Prozent) fließt in Rückstellungen fürs Alter, damit du im Alter bezahlbare Beiträge hast.
Wechselst du nun die PKV, verlierst du die Alterungsrückstellungen, wenn du bereits vor 2009 privat versichert warst. Personen, die sich ab 2009 versichert haben, können zumindest einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitnehmen.
Trotzdem verlierst du bei einem Versicherungswechseln nicht nur die Top-Leistungen, sondern obendrein noch wertvolle Altersrückstellungen, was zukünftig für dich sogar häufigere und/oder höhere Beitragsanpassung bedeuten könnte.
Bei einem Wechsel innerhalb der eigenen PKV bleiben deine Altersrückstellungen hingegen in voller Höhe erhalten.
Aber, was glaubst du, wird dir ein anderer Versicherungsvermittler empfehlen, wenn es um viel Provision für ihn geht? Wird ihm dein Wohl wichtiger sein, als sein eigenes Portemonnaie?
Wir geben dir unser Ehrenwort, dass wir dich nicht in eine andere PKV quatschen, wenn es in deiner PKV einen besseren Tarif gibt, der ggf. sogar noch günstiger für dich ist. Versprochen!
Ganz ehrlich, das soll jetzt nicht anmaßend klingen, aber meinst du wirklich, du bist ohne Hintergrundwissen und langjährige Erfahrung in der Lage, private Krankenversicherung anhand ein paar grüner Häkchen und ein paar roter Kreuze zu vergleichen?! Der Vergleich von Check24 ist auf eine Handvoll Seiten und spärliche Informationen reduziert. Er geht nicht annähernd ins Detail, wie die Vergleiche mit unserer Profi-Software, für die wir viel Geld bezahlen.
Nein, bevor du das machst, was vermutlich nur in die Hose gehen kann, was du wiederum erst merkst, wenn du krank und auf gute Leistungen angewiesen bist, ruf lieber bei uns an oder sprich deinen persönlichen Berater von fairbeamtet.de an.
Wir erstellen dir gern nochmal einen kostenlosen Vergleich und beraten dich offen und ehrlich zu den jeweiligen Vor- und Nachteilen der verglichenen Gesellschaften und Tarifen. Auch auf das Thema Beitragsstabilität gehen wir ein und helfen dir, Fehler zu vermeiden.
Letzten Freitag hatte ich einen Anruf von einem 74-jährigen Debeka versicherten. Er war von einer Firma aus Frankfurt angerufen worden. Woher sie seine Telefonnummer hatten, wusste er nicht. Man hatte versucht ihn mit dem Versprechen zu locken, man könne seinen Beitrag nach der Beitragsanpassung locker um 30, 40 vermutlich sogar bis zu 50 Prozent reduzieren, ohne dass er irgendwelche Leistungseinbußen hätte. Im Gegenteil. Man versprach ihm sogar besser Leistungen, als in seinem jetzigen Tarif.
Ein großes Versprechen, das meist nicht gehalten werden kann.
Da ich selbst – Sven von fairbeamtet.de – 10 Jahre bei der Debeka gearbeitet habe, weiß ich, dass das in seinem Fall gar nicht möglich ist. Er hat nur die Möglichkeit, den Wahlleistungstarif und den Beihilfeergänzungstarif zu kündigen. Aber dadurch hätte er deutliche Leistungseinbußen.
Diese dubiosen PKV Tarifoptimierer arbeiten auf Honorarbasis. Sie lassen sich i. d. R. eine Jahres-Ersparnis als Honorar zahlen. Storno sicheres Geschäft. So wie es auch Mehmet Göker weiterhin von Dubai aus macht. Fallt nicht auf unseriöse Tarifoptimierer rein.
Übrigens, Fun-Fact: Eure Krankenversicherung und euer Versicherungsvermittler bzw. Makler wie wir, machen das für ihre bzw. unsere Kunden kostenlos! Das gehört zu einer guten Betreuung!
Kein Scherz, immer wieder stoße ich im Internet auf den Tipp, man solle die Beitragsanpassung nicht einfach so hinnehmen, sondern sich dagegen juristisch wehren. Eine Empfehlung, die mich nur noch die Haare raufen lässt.
Für eine Beitragsanpassung gibt es strenge gesetzliche Vorschriften. Außerdem erfolgt alles unter Mitwirkung eines unabhängigen Treuhänders. Seine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Interessen der Versicherten gewahrt werden. Der Gesetzgeber schreibt den privaten Krankenversicherungen sogar vor, dass eine Beitragsanpassung stattfinden muss, wenn die Kosten mindestens um 10 Prozent gestiegen sind. Und private Krankenversicherung verlieren bei jeder Beitragsanpassung einige bis viele Kunden. Eine Beitragsanpassung findet also weder aus Jux und Tollerei statt, noch weil gierige Versicherungen den Hals einfach nicht vollkriegen können und Beitragserhöhungen machen, um ihre Gewinne zu maximieren.
Die Aussicht auf Erfolg bei so einer Klage, ist so gering, dass sie eigentlich keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Dem Rechtsanwalt ist das egal. Er bekommt sein Honorar. So oder so. Am Ende zahlst du nicht nur höhere Beiträge in der PKV, sondern bekommst auch noch eine saftige Rechnung vom Rechtsanwalt.
Unser Tipp: Spar dir das!
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Mehr InformationenWir hoffen, unser Artikel hat dich zumindest etwas beruhigt und konnte deine Fragen beantworten. In den nächsten Tagen und Wochen, werden wir den Artikel aktualisieren und weitere tolle Fragen erläutern, sowie eventuell auf weitere Fehler hinweisen.
Wünschst du unsere persönliche Beratung – die übrigens für dich 100 Prozent kostenlos ist – trage dich einfach in unser Kontaktformular ein. Einer unserer PKV-Experten wird sich dann schnellstmöglich (i. d. R. innerhalb einer Stunde, außer natürlich am Wochenende) bei dir melden.
Liebe Grüße dein Team von
fairbeamtet.de
Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die Dienstunfähigkeitsversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision (Courtage).
Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt. Vermutlich wird es eher günstiger, weil wir – falls notwendig – den geringsten Risikozuschlag für dich rausholen!
Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, die wirklich ein bis zur Pensionierung hält.
In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 30 bis 60 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.
Ja, du kannst eine DUV kündigen. Beachte die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen und prüfe die Bedingungen in deinem Vertrag. Überlege, wie sich die Kündigung auf deine finanzielle Absicherung auswirkt, und suche gegebenenfalls nach einer neuen Versicherung. Am besten ist es, wenn du dich an deinen Versicherer bzw. einen unabhängigen Berater wendest, um die beste Vorgehensweise zu klären.
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