Private Krankenversicherung & Corona: Was Versicherer prüfen

Corona gehabt – und jetzt in die PKV? Das geht, aber nicht immer ohne Haken. Ob milder Verlauf oder Long Covid: Versicherer schauen genau hin. In diesem Artikel erfährst du, worauf es wirklich ankommt, wie du Probleme vermeidest und was du als Beamter oder Anwärter jetzt tun solltest.

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Inhaltsverzeichnis

Wissenswertes zu Corona & PKV

  • Eine überstandene Corona-Infektion ist nicht automatisch ein Ausschlussgrund – aber Versicherer schauen genau hin.
  • Je nach Verlauf (ambulant vs. stationär, Beatmung, Langzeitfolgen) kann es zu Risikozuschlägen, Wartezeiten oder Ablehnungen kommen.
  • Einige Gesellschaften wie Debeka oder Barmenia akzeptieren milde Verläufe problemlos – andere stellen den Antrag bis zu 12 Monate zurück.
  • Long Covid ist in bestehenden PKV-Verträgen grundsätzlich mitversichert – kann aber zu Nachfragen oder Prüfungen führen.
  • Wer Corona verschweigt, riskiert Vertragskündigung wegen Anzeigepflichtverletzung – spätestens im Leistungsfall.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage hilft dir, die richtige PKV zu finden – ohne Risiko, ohne Eintrag, ohne Druck.
  • Wer bald verbeamtet wird, sollte jetzt handeln: Optionstarif oder Anwartschaft sichern den Zugang, auch bei späterer Infektion.
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Letzte Aktualisierung am: 21.05.2025

Wie gehen private Krankenversicherungen mit einem positiven Corona-Test um?

Wie bei vielen anderen Erkrankungen auch bewerten die einzelnen privaten Krankenversicherungen die Ansteckung mit dem Corona-Virus sehr unterschiedlich. Versicherbar sind Personen mit einem positiven Corona-Test i. d. R., wenn die Erkrankung vollständig ausgeheilt und die Person vollkommen behandlungs- und beschwerdefrei ist.
Und es kommt darauf an, wie die Person behandelt wurde. War es eine rein ambulante Behandlung, stehen die Chancen gut. Lag die Person im Krankenhaus und war einer Beatmungsmaschine angeschlossen, sinken die Chancen auf einen Vertragsabschluss in den Keller.
Aber auch bei einer rein ambulanten Behandlung, kommt es auf die Symptome an. Personen, die einen positiven Corona-Test hatten, sollten einen Versicherungsabschluss nicht auf die leichte Schulter nehmen. Und bitte, lasst Euch nicht dazu überreden, die Angabe, dass Ihr einen positiven Corona-Test hattet, unter den Tisch fallen zu lassen. Das kann im schlimmsten Fall zur Kündigung der Krankenversicherung aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kommen!

Wie sollte man vorgehen, wenn man einen positiven Corona-Test hatte?

Teilt uns ein Kunde mit, dass er/sie einen positiven Corona-Test hatte, gehen wir ganz behutsam vor. Wir stellen eine anonyme Risikovoranfrage und fragen mit folgenden Fragen (und Antworten) an:

1. Wann wurde die Corona-Infektion festgestellt?
2. Welche Beschwerden/Symptome hat die Corona-Infektion ausgelöst?
3. Über welchen Zeitraum wurden Sie behandelt?
4. Haben Sie Medikamente eingenommen?

• Ja/Nein
• Wenn ja, welche und über welchen Zeitraum?

5. Wie wurden Sie behandelt?

• ausschließlich ambulant
• ambulant und stationär

6. Über welchen Zeitraum fand die stationäre Behandlung statt?

• Von / bis

7. Wurden Sie beatmet?

• Ja/nein
• Wenn ja: von wann/bis wann?

8. Wann haben Sie die angeordnete Quarantänemaßnahme beendet?
9. Sind weitere Behandlungen geplant, beabsichtigt bzw. angeraten?

• Ja/Nein
• Wenn ja, welche?

10. Wurde ein Lungenfunktionstest durchgeführt?

• Nein
• Ja, der entsprechende Ergebnisbericht ist beigefügt.

11. Ist die Corona-Infektion ohne Folgen ausgeheilt?

• Ja, es sind keine Folgen verblieben.
• Nein, ich habe folgende Einschränkungen/Beschwerden:

12. Seit wann sind Sie vollständig behandlungs- und beschwerdefrei?

Wie haben die privaten Krankenversicherungen Personen mit einem positiven Corona-Test eingestuft? (z. B. Debeka oder Barmenia)

Sofern der Erkrankte – in der Zeit der Erkrankung – nur Erkältungssymptome aufwies, gingen einige Krankenversicherungen – z.B. die Debeka oder Barmenia – damit um, wie bei einer normalen Erkältung. Ein Vertragsabschluss war dort oft ohne Erschwernis (ohne Risikozuschlag) möglich. Andere PKVs hingegen würden einen Antrag für 1 Jahr zurückstellen. Heißt, die Person könnte sich erst nach Ablauf von 12 Monaten nach der negativen Testung dort versichern. Bisher hatten wir eine Bandbreite von „sofort versicherbar, sobald folgenlos ausgeheilt und negativen Corona-Test“, bis „1 Jahr warten“. Am häufigsten lag das Warten bei 1, 3 oder 6 Monaten. Wir haben insgesamt die Ergebnisse von 22 anonymen Risikovoranfragen bei privaten Krankenversicherungen gesammelt und für uns ausgewertet. Natürlich sind das nur eine Momentaufnahme. Beinahe täglich ändert sich etwas. Deswegen machen wir auch bei jedem neuen Kunden eine neue Risikovoranfrage und loten aus, welche PKV bei und für ihn die beste ist.

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8 Gründe für fairbeamtet.de

PKV versichert, Diagnose Long Covid – Was muss ich beachten?

Wenn du schon eine private Krankenversicherung (PKV) hast und Long Covid bekommst, ist das grundsätzlich erstmal abgesichert. Deine PKV deckt normalerweise die Behandlungskosten für Long Covid ab, genauso wie bei anderen Erkrankungen. Wichtig ist, dass du alle notwendigen ärztlichen Unterlagen einreichst und die Behandlung mit deinem Versicherer besprichst.

Es könnte allerdings sein, dass die Versicherung bestimmte Maßnahmen genauer überprüft oder zusätzliche Gutachten verlangt, um den Behandlungsbedarf zu beurteilen. Aber grundsätzlich bist du auf der sicheren Seite, solange du die Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss korrekt und ehrlich beantwortet hast.

Falls du merkst, dass es bei der Kostenübernahme Probleme gibt oder die Versicherung Schwierigkeiten macht, lohnt es sich, einen Experten oder Anwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen. So kannst du sicherstellen, dass deine Ansprüche richtig durchgesetzt werden.

Kurz gesagt: Solange du alles korrekt angegeben hast, solltest du dir keine allzu großen Sorgen machen müssen – deine PKV ist dafür da, dich auch bei Long Covid zu unterstützen.

Was Kunden über unsere Beratung sagen

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Unser persönliches Fazit zu einem PKV-Abschluss nach einem positiven Corona-Test

Nimm Corona nicht auf die leichte Schulter. Stell nicht einfach so irgendwo einen Antrag, wenn du Corona hattest. Du könntest dir dadurch schnell eine Ablehnung einfangen.

Gerade jetzt, wo die Angst vor der englischen Mutation des Corona-Virus (B117) so groß ist. Die englische Mutation soll 70 Prozent ansteckender sein. Corona soll sich dadurch viel schneller verbreiten als bisher. Niemand von uns weiß, was in nächster Zeit passieren wird. Breitet sich Corona wirklich aus wie ein Lauffeuer? Kommst du dann noch in die PKV, in die du möchtest, oder möchtest du die nehmen, die dich mit Corona noch nimmt und vielleicht nur zweite oder dritte Wahl ist?

Wer plant, sich im Laufe des Jahres verbeamten zu lassen, sollte JETZT handeln. Kümmere dich JETZT um deine private Krankenversicherung!

Schließe entweder rechtzeitig eine Krankenversicherung ab, oder mach bei der PKV, die es später werden soll, eine kleine Anwartschaft bzw. einen Optionstarif. So kommst du später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung.

Wenn du Hilfe brauchst, sprich uns an. Wir helfen dir gerne!

Liebe Grüße dein
Sven von fairbeamtet.de

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Der Autor dieses Artikels:
Sven Höhne – PKV und BU-Experte für Beamte

Sven HöhnePKV und BU-Experte für Beamte

Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.

Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.

Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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