Als Kassenpatient ist alles noch vermeintlich einfach. Du gibst deine Gesundheitskarte ab und der Arzt weiß, was er dir verordnen darf und was nicht. Er kennt die Grenzen der Kassenleistung und wird dich informieren, wenn du etwas nicht auf Kasse bekommen kannst. Die Abrechnung mit deiner Krankenkasse läuft im Hintergrund und interessiert dich eigentlich nicht wirklich. Allerdings bedeutet das auch, dass du als Kassenpatient in einigen Bereichen eingeschränkt bist. Der Arzt muss sich an die Vorgaben der Krankenkasse halten, was bedeutet, dass du bei bestimmten Behandlungen oder Medikamenten möglicherweise Abstriche machen musst. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn du bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen willst, die über den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, wie zum Beispiel alternative Heilmethoden oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen. Der Komfort liegt hier zwar in der Einfachheit des Prozesses, doch diese Einfachheit hat manchmal ihren Preis, wenn es um individuelle oder hochwertigere medizinische Leistungen geht.
Als Privatversicherter läuft alles etwas anders ab. Bei jedem Arztbesuch fängt es schon damit an, dass du einen Behandlungsvertrag unterschreiben musst, bevor es überhaupt losgeht. Danach bist du in einer neuen Rolle: Du bist nicht mehr nur Patient, sondern auch derjenige, der die Rechnung erhält. Der Arzt stellt dir direkt die Rechnung aus, und du bist erstmal in der Pflicht, diese selbst zu begleichen. Ob du die Rechnung überweist oder sie von einer Abrechnungsstelle kommt, das bleibt dir überlassen – aber du musst in Vorleistung gehen. Im nächsten Schritt reichst du diese Rechnung bei deiner privaten Krankenversicherung ein. Für Beamte kommt noch die Beihilfestelle dazu, die ebenfalls einen Teil der Kosten übernimmt. Wichtig ist hier: Du bekommst nicht immer den vollen Betrag erstattet. Was nicht gedeckt wird, fällt unter deine Selbstbeteiligung – das ist der Teil, den du aus eigener Tasche zahlst. Das klingt vielleicht erstmal aufwendiger, bietet dir aber oft die Möglichkeit, umfangreichere Leistungen und individuellere Behandlungen in Anspruch zu nehmen.
Dafür entfallen jetzt als Privatpatient viele Einschränkungen, die für Kassenpatienten gelten. Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V gilt für Privatpatienten nicht. Dein Arzt kann jetzt mehr als ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlungen anbieten. Du handelst mit dem Arzt deines Vertrauens, die für dich passende Behandlungsmethode und Medikamente aus. Wir nennen es Behandlungs- und Verordnungsfreiheit. Fast ohne Einschränkungen.
Du solltest genau abwägen, welche Lücken und Selbstbeteiligungen du in Kauf nehmen willst. Lass dir niemals von Vertretern weismachen, in seinem Angebot sein alles drin. Diesen Tarif gibt es (noch) nicht. Lass dich nicht von den ansehnlichen Prospekten und Werbeversprechen ablenken. Auch nicht von Siegeln und Testberichten. Frage gezielt nach den Einschränkungen und Lücken der Tarife. Wenn der Berater ausweicht oder du merkst, dass er sich gar nicht richtig auskennt (das kommt öfter vor, als man glauben möchte), suche dir einen anderen. Am besten einen Spezialisten für private Krankenversicherung Beamte. Du kennst niemanden, auf den diese Beschreibung zutrifft? Doch, kennst du. Du liest gerade seinen Artikel!
Wir haben uns seit mehr als 20 Jahren auf Beamte und private Krankenversicherung spezialisiert und wir beraten dich gerne!
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Liebe Grüße
Micha von fairbeamtet.de
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In diesen Artikeln liefern wir dir einen ersten Überblick, wie die Untersuchung beim Amtsarzt abläuft, wie teuer eine private Krankenversicherung (PKV) für Beamte ist, welcher der beiden großen Beamten Krankenversicherer besser ist, welche Fehler du bei der Auswahl einer PKV lieber nicht machen solltest und warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll ist.
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