Diese Frage bekomme ich nahezu in jedem zweiten Beratungsgespräch gestellt.
Die Wartezeiten beschreiben den Zeitraum, in dem man trotz Versicherungsschutz keinen Anspruch auf Leistungen hat.
Merksatz: Ein brennendes Haus kann man nicht versichern. Sie sollen verhindern, dass gleich zu Beginn der Versicherung (hohe) Kosten eingereicht werden. Somit können die Versicherer die Tarife auch ausgewogen kalkulieren, was zugleich jedem Versicherten einen fairen Beitrag ermöglicht.
Die meisten, die sich mit einer privaten Krankenversicherung auseinandersetzen, haben schon von diesen sogenannten Wartezeiten gehört. Spätestens bei einem ausführlichen Vergleich oder bei Antragstellung kommt ihr damit in Kontakt.
Hier ist es wichtig, gleich zu Beginn nach zwei verschiedenen Versicherungs-Typen zu unterscheiden. Den Zusatzversicherungen (GKV Zusatz) und der Krankheitskostenvollversicherung (PKV).
Bei den Zusatzversicherungen geht es darum, zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Erweiterungen abzuschließen, die im Optimalfall die Leistungslücken der GKV vollständig auffangen. Hier gibt es z.B. Tarife für folgende Bereiche: Zahn, Krankenhaustagegeld, Heilpraktiker, Brille …
Bei der „kompletten“ privaten Krankenversicherung (PKV) sind diese Leistungen je nach Tarif schon umfassend abgesichert.
Warum diese Unterscheidung zu Beginn? Ganz einfach! Es gibt Grundlagen.
Es wird unterschieden nach den
Unter die besonderen Wartezeiten fallen Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die allgemeinen Wartezeiten regeln die anderen Bereiche.
Die Wartezeiten beginnen mit dem ersten Tage an dem die Versicherung startet. §3(1) Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.
Ausdrücklich: Die Wartezeiten beginnen nicht mit der Unterschrift auf dem Antrag.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die Wartezeiten entfallen oder erlassen werden. In manchen Fällen wird vom Versicherungsunternehmen ein ärztliches Zeugnis verlangt. Es gibt auch eine Ausnahme bei Unfällen, wobei dies nicht pauschal gilt. Wartezeiten können auch erlassen werden, wenn es einen direkten Übertritt aus einer deutschen Vorversicherung (egal, ob privater oder gesetzlicher Krankenversicherung) gibt. Hierzu muss die Person nur je nach Gesellschaft zwischen 12 und 24 Monaten dort versichert gewesen sein. Bei Personen, die aus dem Ausland kommen, funktioniert das jedoch nicht. Es zählt i.d.R. nur eine deutsche Vorversicherung. Personen aus dem Ausland bleibt beinahe ausschließlich nur die Vorlage eines ärztlichen und zahnärztlichen Zeugnisses. Gerade Lehramtsstudenten müssen aufpassen. Hier kann eine vorzeitige Exmatrikulation zu Problemen führen. Einen Artikel hierzu finden Lehramtsstudenten und angehende Referendare hier!
Weitere Ausnahmen gibt es auch bei der (mit)Versicherung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern. Wenn du hierzu fragen hast, trage dich in unserem Kontaktformular ein und wir helfen dir gerne kostenlos weiter!
Bitte beachtet, dass das für die Krankenvollversicherung (hierzu gehören auch die Tarife für Beamte) gilt. Bei Zusatztarifen sieht das Ganze schon wieder anders aus…
Wenn ihr Fragen zum Thema Wartezeiten habt, tragt euch in unserem Kontaktformular ein. Wir helfen euch gerne weiter.
Übrigens: Unser Service ist für dich kostenlos!
Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die passende Krankenversicherung zu finden, die wirklich ein Leben lang hält.
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Krankenversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.