Die Antwort ist im VVG § 199 Abs 2. zu finden. Siehe Paragraph!
Das bedeutet, der Versicherte kann auf eine Vollkrankenversicherung OHNE ERNEUTE GESUNDHEITSPRÜFUNG umstellen. Vorausgesetzt, er beantragt diese Umstellung innerhalb von 6 Monaten nach Wegfall der Beihilfe. Danach kann die Versicherung die Beantwortung der Gesundheitsfragen verlangen und eben auch Zuschläge oder den gewünschten, höheren Versicherungsschutz auch nicht gewähren (ABLEHNUNG). Nun stell dir vor, du hast eine Tumorerkrankung, eine teure Operation und bist zu 20 Prozent unterversichert = du musst 20 Prozent der OP selbst bezahlen. Nicht lustig!
Achtung, wenn nach Wegfall der Beihilfe eine versicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer aufgenommen wird, greift die Pflicht auf eine gesetzliche Mitgliedschaft. Arbeitnehmer dürfen erst ab einem Jahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, in 2023 = 66.600 Euro im Jahr bzw. monatlich 5.550 Euro) privat versichert bleiben.
Manchmal kommt es vor, das Versicherten „vergessen“ ihre private Krankenversicherung über das Ende der Beihilfe zu informieren und lassen die Beiträge einfach weiter abbuchen. Hier muss dann rückwirkend eine Bescheinigung über Pflichtversicherung nach § 5 SGB V der gesetzlichen Kasse vorgelegt werden. Die zu viel gezahlten Beiträge werden meist aus Kulanz zurückerstattet. Anspruch besteht i.d.R. nur auf die letzten 2 Monate.
Wir von fairbeamtet.de helfen dir gern. Trag dich in unserem Kontaktformular ein und lass dich kostenlos beraten!
Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die passende Krankenversicherung zu finden, die wirklich ein Leben lang hält.
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Krankenversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen