Sie führen bei vielen Krankenversicherungen zu Risikozuschlägen und nicht selten sogar zu einer Ablehnung! Weil Heuschnupfen beim Amtsarzt eher unproblematisch ist, führt genau das vermutlich dazu, dass angehende Anwärter und Beamte sich keine Gedanken darüber machen, ob die lästige Allergie bei der Wahl einer PKV zu Schwierigkeiten führen kann.
Gerade strenge privaten Krankenversicherungen – mit einer sehr restriktiven Annahmepolitik – erheben bereits einen Risikozuschlag von 10 bis 30 Prozent, sobald die Diagnose Heuschnupfen, Gräser- oder Pollenallergie bzw. eine Allergie gegen Hausstaubmilben besteht. Selbst, wenn die angehenden Anwärter und Beamten diesbezüglich nicht einmal in Behandlung, bzw. die Symptome so schwach ausgeprägt sind, dass sie nicht behandelt werden müssen.
Lockerere PKV’s sehen Allergien bis zu einem bestimmten Grad als Lappalie an und bieten demjenigen Krankenversicherungsschutz an, ohne einen Risikozuschlag zu erheben. Dies kann natürlich vorteilhaft für Personen sein, die an Allergien leiden.
Jedoch sollte man sich auch im Klaren darüber sein, dass eine zu entspannte Annahmepolitik häufig durch stärker ansteigende Beiträge im Alter erkauft wird!
In der Vergangenheit waren gerade die PKV’s besonders beitragsstabil, die auf Qualität und nicht auf Quantität gesetzt haben. Je mehr schlechte Risiken sich eine private Krankenversicherung einkauft, desto mehr Rechnungen müssen bezahlt werden. Einfache Mathematik!
Ihr solltet also gut abwägen, was euch wichtiger ist. Eventuell einen kleinen Risikozuschlag in Kauf nehmen und dafür einen besonders beitragsstabilen Tarif haben oder ohne Risikozuschlag aufgenommen werden, dafür aber im Alter unter Umständen deutlich höhere Beiträge zahlen müssen.