Die Antwort ist im VVG § 199 Abs 2. zu finden. Siehe Paragraph
Das bedeutet, der Versicherte kann auf eine Vollkrankenversicherung OHNE ERNEUTE GESUNDHEITSPRÜFUNG umstellen. Vorausgesetzt, er beantragt diese Umstellung innerhalb von 6 Monaten nach Wegfall der Beihilfe. Danach kann die Versicherung die Beantwortung der Gesundheitsfragen verlangen und eben auch Zuschläge oder den gewünschten, höheren Versicherungsschutz auch nicht gewähren (ABLEHNUNG). Nun stell dir vor, du hast eine Tumorerkrankung, eine teure OP und bist zu 20% unterversichert = du musst 20% der OP selbst bezahlen. Nicht lustig!
Achtung, wenn nach Wegfall der Beihilfe eine versicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer aufgenommen wird, greift die Pflicht auf eine gesetzliche Mitgliedschaft. Arbeitnehmer dürfen erst ab einem Jahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, in 2022 = 64.350 €) privat versichert bleiben.
Manchmal kommt es vor, das Versicherten „vergessen“ ihre private Krankenversicherung über das Ende der Beihilfe zu informieren und lassen die Beiträge einfach weiter abbuchen. Hier muss dann rückwirkend eine Bescheinigung über Pflichtversicherung nach § 5 SGB V der gesetzlichen Kasse vorgelegt werden. Die zu viel gezahlten Beiträge werden meist aus Kulanz zurückerstattet. Anspruch besteht i.d.R. nur auf die letzten 2 Monate.
Wir von fairbeamtet.de helfen dir gern. Trag dich in unserem Kontaktformular ein und lass dich kostenlos beraten!