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Können PKV Tarife vergreisen?

Immer wieder höre ich von Kunden, dass ihnen ein anderer Vertreter gesagt hat, „Lass die Finger von dem Tarif der XY-Versicherung. Der Tarif ist schon so alt, der läuft Gefahr zu vergreisen!“ Gibt es diese Vergreisung von Tarifen der Privaten Krankenversicherung überhaupt? Mehr in diesem Artikel!

Inhaltsverzeichnis

Können PKV-Tarife „vergreisen“?

Damit ist offenbar gemeint, dass sich irgendwann in alten Tarifen nur noch Greise im Kollektiv befinden. Und diese aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters natürlich hohe Gesundheitskosten haben, die wiederum durch dieses überalterte Kollektiv zu tragen sind. Damit seien überproportionale, wenn nicht sogar ruinöse, Beitragserhöhungen vorprogrammiert. Der Beitrag in diesen vergreisten Tarifen sei unbezahlbar.

Klingt zunächst plausibel, oder? Jedoch basiert diese These auf falschen Annahmen!

Zunächst mal ist es richtig, dass in der privaten Krankenversicherung jede Altersgruppe zu einem TarifKollektiv zusammengefasst wird. Anders als in der gesetzlichen Kasse (GKV) haben damit junge Versicherte mit Alten kalkulatorisch nichts zu tun. Jede Altersgruppe (Kohorten) zahlt „ihren“ Beitrag, der sich aus Risikokosten und Altersrückstellungen bildet.

Wenn ein neuer Tarif aufgelegt wird, werden sich wahrscheinlich junge, gesunde Kunden hier versichern. Diese zahlen mit Ihren Beiträgen die so genannten Altersrückstellungen in das Kollektiv ein. Im Laufe der Jahre verlassen nun nach und nach einige Kunden das Kollektiv, weil sie kündigen. Die Alterungsrückstellungen verbleiben jedoch im Kollektiv. Sie werden an die verbliebenen Versicherten vererbt. Anmerkung: bei Verträgen, die vor 1.1.2009 geschlossen worden, verfallen alle Rückstellungen. Bei Verträgen ab dem 1.1.2009 nur ein Teil.

Nach vielen Jahren bleiben die Neuzugänge dann gänzlich aus. Es gibt meist aktuellere, moderner Tarife. Nun kommt es nur noch zu Abgängen. Je später die Abgänge erfolgen, desto höhere Rückstellungen vererbt der scheidenden Versicherte an das Kollektiv. Irgendwann sind die vorhandenen Kapitalmittel dann so hoch, dass sich das Kollektiv sehr stabil selbst finanziert. Zu beobachten ist dieser Effekt z.B. an der Tarifreihe VA von der Barmenia.

Anders wäre der Effekt, wenn die Tarife gleichzeitig „verkranken“ würden. Dies würde jedoch voraussetzen, dass in die alten Tarife weiterhin neue (ältere) Versicherte eintreten. Das ist aber in der Regel nicht der Fall.

Fazit zum Thema: Vergreisung

Die oft zitierte „Vergreisung“ gibt es nicht. Warum aber trotzdem viele Vertreter davon sprechen, kann ich mir nur mit derer mangelnder Fachkenntnis erklären.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Krankenversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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