Hier ist es wichtig, gleich zu Beginn nach zwei verschiedenen Versicherungs-Typen zu unterscheiden. Den Zusatzversicherungen (GKV Zusatz) und der Krankheitskostenvollversicherung (PKV).
Bei den Zusatzversicherungen geht es darum, zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Erweiterungen abzuschließen, die im Optimalfall die Leistungslücken der GKV vollständig auffangen. Hier gibt es z.B. Tarife für folgende Bereiche: Zahn, Krankenhaustagegeld, Heilpraktiker, Brille …
Bei der „kompletten“ privaten Krankenversicherung (PKV) sind diese Leistungen je nach Tarif schon umfassend abgesichert.
Warum diese Unterscheidung zu Beginn? Ganz einfach! Es gibt Grundlagen.
Die Wartezeiten sind in den Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) geregelt. Hieraus geht hervor, wie lange Du warten musst bis Du Anspruch auf die Leistungen hast.
Es wird unterschieden nach den
a.) allgemeinen Wartezeiten – 3 Monate §3(2) und den
b.) besonderen Wartezeiten – 8 Monate §3(3).
Unter die besonderen Wartezeiten fallen Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung,
Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die allgemeinen Wartezeiten regeln die anderen Bereiche.
Die Wartezeiten beginnen mit dem ersten Tage an dem die Versicherung startet. §3(1) Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.
Ausdrücklich: Die Wartezeiten beginnen nicht mit der Unterschrift auf dem Antrag.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die Wartezeiten entfallen oder erlassen werden. In manchen Fällen wird vom Versicherungsunternehmen ein ärztliches Zeugnis verlangt. Es gibt auch eine Ausnahme bei Unfällen, wobei dies nicht pauschal gilt. Wartezeiten können auch erlassen werden, wenn es einen direkten Übertritt aus einer deutschen Vorversicherung (egal, ob privater oder gesetzlicher Krankenversicherung) gibt. Hierzu muss die Person nur je nach Gesellschaft zwischen 12 und 24 Monaten dort versichert gewesen sein. Bei Personen, die aus dem Ausland kommen, funktioniert das jedoch nicht. Es zählt i.d.R. nur eine deutsche Vorversicherung. Personen aus dem Ausland bleibt beinahe ausschließlich nur die Vorlage eines ärztlichen und zahnärztlichen Zeugnisses. Gerade Lehramtsstudenten müssen aufpassen. Hier kann eine vorzeitige Exmatrikulation zu Problemen führen. Einen Artikel hierzu finden Lehramtsstudenten und angehende Referendare hier!
Weitere Ausnahmen gibt es auch bei der (mit)Versicherung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern. Wenn du hierzu fragen hast, trage dich in unserem Kontaktformular ein und wir helfen dir gerne kostenlos weiter!
Bitte beachtet, dass das für die Krankenvollversicherung (hierzu gehören auch die Tarife für Beamte) gilt. Bei Zusatztarifen sieht das Ganze schon wieder anders aus…
Wenn ihr Fragen zum Thema Wartezeiten habt, tragt euch in unserem Kontaktformular ein. Wir helfen euch gerne weiter.
Übrigens: Unser Service ist für dich kostenlos!
Dieser Artikel wurde am 14. März 2018 von Sven Höhne veröffentlicht.
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