Es gibt echte, unechte, unvollständige DU-Klauseln. Das will ich hier nicht alles wiederholen. Insgesamt sind uns folgende Versicherer mit DU-Klausel (egal wie) bekannt:
Wenn wir uns nur auf die Anbieter mit echten und vollständigen Klauseln beschränken wollen, wird die Luft deutlich dünner.
(Stand: 03/2021)
Es gibt zwei Arten von Dynamik. Die Beitrags- und Leistungsdynamik sowie die Rentendynamik. Erstere wird fast immer vereinbart. Nach einem Jahr kommt von der Versicherung ein Nachtrag. Der Beitrag UND die Leistung erhöhen sich um den vereinbarten Satz. Zum Beispiel 3%. Diese Dynamik soll die Inflation ausgleichen. Wenn du heute eine Rente über 1.500 € abschließt, kann das in 10 oder 20 Jahren überholt sein. Wegen der Geldentwertung wäre die Versicherung nicht mehr ausreichend. Deshalb macht Dynamik tatsächlich Sinn. Sie muss jedoch nicht jedes Jahr angenommen werden.
Die Rentendynamik erhöht deine Rente im Leistungsfall. Sie erfolgt aus Überschüssen. Darüber hinaus ist einen garantierte Rentendynamik vereinbar. Die Rentendynamik sichert ebenfalls den Geldwert deiner DU-Rente.
1. Phase
Erhöhte Rente (Dauer wird bei Vertragsabschluss festgelegt)
2. Phase
Niedrigere Rente, entsprechend dem Bedarf ab Verbeamtung auf Lebenszeit (nach Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren (60 Monaten))
Gerade Beamtenanfänger haben ein besonders hohes finanzielles Risiko. Wenn sie früh dienstunfähig werden, verlieren sie unter Umständen ihr Lebenseinkommen. Außerdem greift die beamtenrechtliche Versorgung erst nach 5 Jahren der Tätigkeit und Verbeamtung auf Lebenszeit. Um dieser Situation gerecht zu werden, sollte zu Beginn die maximal mögliche Rente bei Dienstunfähigkeit abgesichert werden. Wenn dann nach rund 5 Jahren die Mindestabsicherung von derzeit rund 1.500 € monatlich hinzukommt, kann die versicherte Rente reduziert werden.
Es gibt zwei Lösungen im Versicherungsmarkt. Erstens, man kann zwei Verträge abschließen. Einen so genannten Kurzläufer mit 5 Jahren Versicherungsdauer und einem Ergänzungsvertrag. Beide Verträgen sehen einen Leistungsdauer bis zum 55., 60. oder 65. Lebensjahr vor. Tritt der Leistungsfall in den ersten 5 Jahren ein, bekommst du aus beiden Verträgen die Rente bis zum Ablauf. Nach 5 Jahren entfällt der Kurzläufer. Jetzt hast du aber ja die Mindestversorgung vom Staat.
Zwei Versicherer bieten das 2-Phasen-Modell in einem Vertrag an. Die DBV mit der Dienstanfängerpolice sowie die Allianz. Beide Unternehmen versichern in Phase 1 eine Rente bei Dienstunfähigkeit von bis zu 2.000 € monatlich. In der Phase 2 reduziert sich dann die Leistung bei DU. Davon mal abgesehen unterscheiden sich beide Modelle erheblich.
Bei der DBV ist die Absicherung bei DU mit einer Altersvorsorge kombiniert. In der ersten Phase wird außerdem der Beitrag „rabattiert“. Hier geht es darum, eine hohe DU-Leistung zu bekommen. In der zweiten Phase greift dann auch der Sparanteil fürs Alter. Dadurch erfolgt ein Beitragssprung. Leider kündigen viele Kunden zu diesem Zeitpunkt aus Verärgerung über die Erhöhung. Besser wäre, hier noch mal den Berater anzusprechen.
Bei der Allianz gibt es diesen Beitragssprung nicht. Es gibt auch keinen Sparanteil. Hier kannst du das Risiko bei Dienstunfähigkeit separat versichern. Trotz des 2-Phasen-Modell zahlst du über die gesamte Laufzeit den gleichen Beitrag. Von Dynamik mal abgesehen.
Beide Verträge haben Vor- und Nachteile. Wir beraten dich gern.
Man kann eine Dienstunfähigkeit allein als reine Risikoabsicherung wählen oder mit einem Sparvertrag kombinieren. Der Sparanteil kann in einer Lebens- oder Rentenversicherung angelegt sein. Es gibt klassische und fondsgebundenen Varianten, Index basierte sowie Mischmodelle.
Bei der reinen Risikoversicherung zahlst du deine Beiträge und wenn der Versicherungsfall (zum Glück) nicht eintritt, war es das. Schutz gegen Prämie, fertig.
Doch die Versicherungswirtschaft hat uns Kunden immer wieder einen Floh ins Ohr gesetzt. Nach dem Motto „…und wenn dir nichts passiert, lieber Kunde, erhältst du bei uns dein Geld zurück“. Das ist Unsinn. Die Beiträge für Risikoschutz sind immer verbraucht. Wenn am Vertragsende eine Auszahlung oder Rente erfolgt, kommt die immer aus dem Sparanteil, Gewinnen und Überschüssen.
Im Falle der Dienstunfähigkeit zahlt der Versicherer nicht nur die vereinbarte Rente, sondern der Kunde ist auch von der Beitragszahlung befreit. Das gilt für reine Risikoabsicherung wie für Kombi-Verträge. Letzterer hat jedoch noch einen Vorteil. Der Sparanteil ist auch mitversichert! Selbst wenn du dienstunfähig bist und eine monatliche Rente erhältst, bekommst du am Ende die Auszahlung oder Rente. Wir sprechen hier von der Absicherung der dritten Lücke. Denn bei Dienstunfähigkeit bleibt oft die Vorsorge für das Alter auf der Strecke, weil einfach das Geld fehlt.
„Schuster bleibt bei deinen Leisten“ sagt ein altes Sprichwort. Das bedeutet, wir reden nur von Dingen, die wir auch verstehen. Das ist insbesondere die Absicherung von Beamten und Beamtenanwärtern. Andere Berufsgruppen werden durch unsere Spezialisierung nicht beraten
fairbeamtet.de hat mit der Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow einen Dauerberatungsvertrag abgeschlossen. Dadurch steht jedem unserer Kunden eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Außerdem können dich unsere spezialisierten Anwälte bei der Beantragung der Leistungen begleiten, damit von Anfang an alles richtig läuft. Und wenn nötig, vertreten dich Profis gegenüber der Versicherung vor Gericht.
Wir tun alles, um dir den bestmöglichen Versicherungsschutz zu besorgen. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommen und dein Fall vor Gericht landen, entstehen hohe Prozesskosten. Damit es keine bösen Überraschungen mit Klauseln in deiner Rechtsschutzversicherung gibt, prüfen wir auch diese.