Wie bei vielen anderen Erkrankungen auch, bewerten die einzelnen privaten Krankenversicherungen die Ansteckung mit dem Corona-Virus sehr unterschiedlich. Versicherbar sind Personen mit einem positiven Corona-Test i.d.R., wenn die Erkrankung vollständig ausgeheilt und die Person vollkommen behandlungs- und beschwerdefrei ist.
Und es kommt darauf an, wie die Person behandelt wurde. War es eine rein ambulante Behandlung, stehen die Chancen gut. Lag die Person im Krankenhaus und war einer Beatmungsmaschine angeschlossen, sinken die Chancen auf einen Vertragsabschluss in den Keller.
Aber auch bei einer rein ambulanten Behandlung, kommt es auf die Symptome an. Personen, die einen positiven Corona-Test hatten, sollten einen Versicherungsabschluss nicht auf die leichte Schulter nehmen. Und bitte, lasst euch nicht dazu überreden, die Angabe, das ihr einen positiven Corona-Test hattet, unter den Tisch fallen zu lassen. Das kann im schlimmsten Fall zur Kündigung der Krankenversicherung aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kommen!
Teilt uns ein Kunde mit, dass er/sie einen positiven Corona-Test hatte, gehen wir ganz behutsam vor. Wir stellen eine anonyme Risikovoranfrage und fragen mit folgenden Fragen (und Antworten) an:
1. Wann wurde die Corona-Infektion festgestellt?
2. Welche Beschwerden/Symptome hat die Corona-Infektion ausgelöst? 3. Über welchen Zeitraum wurden Sie behandelt?
4. Haben Sie Medikamente eingenommen?
• Ja/Nein
• Wenn ja, welche und über welchen Zeitraum?
5. Wie wurden Sie behandelt? • ausschließlich ambulant
• ambulant und stationär
6. Über welchen Zeitraum fand die stationäre Behandlung statt? • Von / bis
7. Wurden Sie beatmet?
• Ja/nein
• Wenn ja: von wann bis wann?
8. Wann haben Sie die angeordnete Quarantänemaßnahme beendet?
9. Sind weitere Behandlungen geplant, beabsichtigt bzw. angeraten? • Ja/Nein
• Wenn ja, welche?
10. Wurde ein Lungenfunktionstest durchgeführt?
• Nein
• Ja, der entsprechende Ergebnisbericht ist beigefügt.
11. Ist die Corona-Infektion ohne Folgen ausgeheilt?
• Ja, es sind keine Folgen verblieben.
• Nein, ich habe folgende Einschränkungen/Beschwerden:
12. Seit wann sind Sie vollständig behandlungs- und beschwerdefrei?
Nimm Corona nicht auf die leichte Schulter. Stell nicht einfach so irgendwo einen Antrag, wenn du Corona hattest. Du könntest dir dadurch schnell eine Ablehnung einfangen.
Gerade jetzt, wo die Angst vor der englischen Mutation des Corona-Virus (B117) so groß ist. Die englische Mutation soll 70 Prozent ansteckender sein. Corona soll sich dadurch viel schneller verbreiten als bisher. Niemand von uns weiß, was in nächster Zeit passieren wird. Breitet sich Corona wirklich aus wie ein Lauffeuer? Kommst du dann noch in die PKV, in die du möchtest, oder möchtest du die nehmen, die dich mit Corona noch nimmt und vielleicht nur zweite oder dritte Wahl ist?
Wer plant, sich im Laufe des Jahres verbeamten zu lassen, sollte JETZT handeln. Kümmer dich JETZT um deine private Krankenversicherung!
Schließe entweder rechtzeitig eine Krankenversicherung ab, oder mach bei der PKV, die es später werden soll, eine kleine Anwartschaft bzw. einen Optionstarif. So kommst du später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung.
Wenn du Hilfe brauchst, sprich uns an. Wir helfen dir gerne! Liebe Grüße, euer
Sven von fairbeamtet.de
Dieser Artikel wurde am 22. Januar 2021 von Sven Höhne veröffentlicht
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