Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist absolut entscheidend – und zwar aus gutem Grund. Diese Fragen dienen dazu, dein individuelles Risiko für den Versicherer einzuschätzen. Wenn du hier etwas verschweigst oder falsch angibst, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben, denn du begehst eine Anzeigepflichtverletzung!
Stell dir vor, du verschweigst eine Vorerkrankung, die später zu teuren Behandlungen führt. Der Versicherer kann dann den Vertrag anfechten oder sogar kündigen, und somit würdest du auf den Kosten sitzen bleiben. Es geht nicht nur darum, eine Versicherung abzuschließen, sondern sicherzustellen, dass du im Ernstfall tatsächlich geschützt bist. Die Gesundheitsfragen sind keine willkürlichen Hürden, sondern der Grundstein dafür, dass du im Notfall die Leistungen bekommst, die du brauchst – und das ohne böse Überraschungen.
Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist im § 19 Absatz 1 VVG geregelt. Dort steht u. a.:
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Wird diese Anzeigepflicht verletzt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Alternativ kann ein Risikozuschlag und/oder Ausschluss vereinbart werden, auch rückwirkend. Der Vertrag wird dann so fortgesetzt, als wenn dem Versicherer die Umstände vor Abschluss bekannt gewesen wären. Maßgeblich ist, ob die Fragen vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig beantwortet worden sind. Den entsprechenden Hinweis hierzu findet man in jedem Antrag.
Hast du bei der Gesundheitsprüfung aus Versehen falsche Angaben gemacht? Das kann Folgen haben. Stellt deine private Krankenversicherung fest, dass sie dich bei korrekten Angaben in einen anderen Tarif eingeordnet hätte, passt sie den Vertrag nachträglich an. Das bedeutet: Es können entweder Risikozuschläge erhoben oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden. Im Fall eines Leistungsausschlusses musst du sogar schon erstattete Beträge für diese Leistungen zurückzahlen, und der Ausschluss gilt dann auch für die Zukunft.
Wenn die falschen Angaben so schwerwiegend sind, dass du ohne sie gar nicht versichert worden wärst, kann der Versicherer bei einfacher Fahrlässigkeit den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei grober Fahrlässigkeit darf er sofort zurücktreten. In beiden Fällen behält die PKV gezahlte Beiträge ein und fordert unberechtigte Erstattungen zurück.
Hast du wissentlich falsche Angaben gemacht, aber ohne betrügerische Absicht? In diesem Fall hat die PKV ein Rücktrittsrecht, das bis zu zehn Jahre nach Vertragsabschluss gilt. Die Konsequenzen sind hier dieselben wie bei grober Fahrlässigkeit: Rücktritt, Einbehaltung von Beiträgen und Rückforderung von Erstattungen.
Bei absichtlichem Betrug wird es noch härter: Auch hier gilt ein zehnjähriges Rücktrittsrecht, aber der Versicherer kann zusätzlich alle bis dahin gezahlten Leistungen zurückfordern – selbst jene, die nichts mit den falschen Angaben zu tun hatten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenJeder Patient hat ein Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten. Dies ergibt sich zum einen aus § 83 SGB X, dem § 305 Abs. 1 SGB V sowie aus der MBO-Ä (Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte). Dort steht im § 10 Absatz 2: Ärztinnen und Ärzte haben Patienten auf deren Verlangen in die sie betreffende Dokumentation Einsicht zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte der Ärztin, des Arztes oder Dritte entgegenstehen. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Der einfachste Weg führt daher über den Hausarzt. Wie genau kommst du aber an die Informationen heran?
Manchmal funktioniert der einfachste Weg tatsächlich. Du rufst in der Praxis an, die Sprechstundenhilfe ist sehr kooperativ und sendet dir umgehend die gewünschten Unterlagen. Traumhaft, aber leider nicht immer üblich. Nicht selten heißt es „da müssen Sie vorbeikommen“ oder „der Doktor will Sie dazu sehen“. Der Grund ist recht simpel. Man will deine Chipkarte für das aktuelle Quartal „durchziehen“, salopp ausgedrückt. Die Ärzte bekommen dann die Quartalspauschale. Wenn es so sein soll, spiel bitte mit. Und bei der Gelegenheit kannst du gleich einen Blick auf die Diagnosen werfen. Steht da etwas Unerwartetes, sprich den Arzt sofort darauf an. Oft wurden Verdachtsdiagnosen gespeichert, aber später nicht weiter kommentiert. Schon gar nicht gelöscht. Mit der Angabe „Verdacht auf …“ kann jedoch eine Versicherung nicht viel anfangen. Da du sowieso gerade in der Praxis bist, bitte um ein Attest zur Klarstellung.
Sollte sich eine Arztpraxis komplett sperren oder inzwischen geschlossen sein, ist die Alternative deine gesetzliche Krankenkasse. Die hat aber nicht zwingend alle deine Daten zur Verfügung und ist daher nur als Notlösung zu betrachten.
Im deutschen Gesundheitssystem gibt es leider falsche Anreize für die Ärzte und anderen Leistungserbringer. Sie verdienen umso mehr, je kranker ihre Patienten sind. Allein über dieses Thema und die Folgen könnte ich ein Buch schreiben. In der Folge werden die Diagnosen der Patienten „optimiert“. Aus zweimaliger Bronchitis wird dann eine chronische Bronchitis. Dies mag übertrieben dargestellt sein, soll aber die Systematik erklären. Wenn sich Ärzte untereinander Berichte schreiben, verfassen sie diese in Latein. Früher, als es noch kein Google gab, hat der normale Patient das nicht verstanden. Die Halbgötter in Weiß konnten munter ihre Geschäfte betreiben. Und sie übertreiben, meist ohne dies ihren ahnungslosen Patienten mitzuteilen. Diese alten Gewohnheiten wurden nicht nur geändert, sondern durch den finanziellen Druck eher noch verstärkt. Manche übertreiben und betrügen, viele optimieren. Die Patienten sind dann sehr überrascht, wie krank sie dem Arztbericht nach sein sollen. Wenn dieser aber bereits bei der Versicherung ist …? Dumm gelaufen. Die Versicherung muss die Diagnosen der Ärzte bewerten, egal ob übertrieben oder nicht. Ein Arzt wird auch selten zurückrudern und die Diagnose ändern. Er würde sich selbst des Abrechnungsbetruges überführen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ein Arztbericht kann manchmal richtig sein, manchmal aber auch zum Nachteil des Kunden. Eine Alternative, die auch wir gern verwenden, ist die sogenannte Selbstauskunft.
Solltest du die Untersuchung beim Amtsarzt noch vor dir haben, kannst du dich in diesem Artikel darüber informieren: die Amtsärztliche Untersuchung bei Beamten und Beamtenanwärtern.
Die amtsärztliche Untersuchung und die Risikoprüfung einer Versicherung legen unterschiedliche Maßstäbe an. Dein Dienstherr möchte abklären lassen, ob dein Gesundheitszustand der Beamtenlaufbahn bis zum Pensionseintritt genügt oder ob mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Eine private Krankenversicherung prüft viel detaillierter. Sie gilt in der Regel weit über die Pensionierung hinaus. Wir werden oft von Kunden gefragt, ob sie uns das Ergebnis vom Amtsarzt beschaffen sollen. Ein klares NEIN. Das spielt für die Versicherung keine Rolle.
Die Gesundheitsangaben sind gesammelt und jetzt soll geklärt werden, ob und wie die gewünschte Versicherung möglich ist. Es gibt zwei Möglichkeiten.
Häufiges Mittel der Wahl eines Versicherungsvertreters ist der sogenannte Probeantrag. Es handelt sich dabei um einen vollständigen Antrag mit allen Angaben. Inklusive vollständiger Adresse, Berufsangaben, Bankverbindung, Vorversicherungsdaten und den Gesundheitsangaben. Und was, wenn du hier als Kunde Bedenken äußerst wegen der Verwendung dieser Daten? Der Vertreter beruhigt dich. Es handle sich nur um einen Probeantrag. Alles ist unverbindlich und dient nur zur Abklärung von Zuschlägen oder generell der Versicherbarkeit. Aber warum dann ALLE Angaben? Auch Bankdaten? Die Antwort ist einfach wie logisch. Der Vertreter vertritt die Interessen der Versicherung. Und die möchte gern deine Daten. Ob die Daten aufgrund des Vermerks „Probeantrag“ nicht gespeichert werden, sei mal dahingestellt. Viele Kunden haben so ihre Erfahrungen gemacht. Jetzt stell dir mal vor, es läuft via Probeantrag. Etwas später kommt ein Angebot der Versicherung mit einem erheblichen Zuschlag oder gar einer Ablehnung. Was nun? Akzeptieren? Oder noch woanders versuchen? Jetzt kannst du bereits in eine Falle getappt sein. Beim nächsten Antrag kannst du die folgende Frage nicht mehr mit NEIN beantworten: „Hat ein Versicherer schon mal einen Antrag abgelehnt oder nur mit Ausschluss oder Zuschlag angenommen?“ Willst du jetzt lügen? Eher nicht. Es gibt eine bessere Lösung: die anonyme Voranfrage.
Zur Beurteilung und Abgabe eines Votums benötigt eine Krankenversicherung nur dein Alter oder Geburtsdatum, die gewünschten Tarife und die möglichst genaue Beschreibung des Gesundheitszustandes. Manchmal noch die eigenen Fragebögen. Vorhandene Arztberichte können geschwärzt vorgelegt werden. Der Rest bleibt anonym. Es wird daher eine Voranfrage-Nummer vergeben. Wenn du dich dann später für das Angebot dieser Versicherung entscheidest, kann der Antrag der Voranfrage zugeordnet werden. Bis dahin weiß keine Versicherung, um wen es eigentlich ging.
Ein weiterer Vorteil der anonymen Voranfrage ist: Wir können mehrere parallel für dich stellen. Wir wählen gemeinsam die infrage kommenden Versicherungen aus und senden die Anfragen gleichzeitig ab. Wenn die Ergebnisse zurück sind, werten wir diese aus und beraten uns, welches Angebot das passende für dich ist. Diesen speziellen Service kann dir nur ein unabhängiger Makler bieten.
Leider bekommen gerade die Versicherungen einen höheren Zulauf an Neukunden, die niedrige Zuschläge oder sogar gar keine verlangen. Aus Sicht eines Kunden kann ich das sehr gut verstehen. Manche sind prinzipiell nicht bereit, einen Zuschlag oder Ausschluss zu akzeptieren. Es fehlt schlicht das nötige Wissen oder die richtige Aufklärung durch einen qualifizierten Berater. Sie werden dann die verdiente Beute genau der Anbieter, denen ein hohes Neugeschäft wichtiger ist als die langfristige Beitragsentwicklung. Eine zu lasche Risikopolitik und gute Beitragsentwicklung passen einfach nicht zusammen. Wir schauen uns die Hintergründe mal an, zum besseren Verständnis jedoch vereinfacht.
Die Versicherer kalkulieren die Beiträge für normal gesunde Kunden. Eine private Krankenversicherung benötigt diese Beiträge, um die später höheren Kosten zu finanzieren. Wir setzen hier mal ordentliche und nachhaltige Kalkulation voraus. Es geht auch anders. In unserem YouTube-Channel findest du dazu ein passendes Video.
Wenn ein Kunde Vorerkrankungen hat, stellt er für „sein“ Kollektiv ein höheres Kostenrisiko dar. Er wird voraussichtlich mehr Leistungen benötigen als ein kerngesunder Versicherter. Das kann in einem PKV-Tarif mit einem höheren Sicherheitszuschlag oder Aufschlag ausgeglichen werden. Diese Tarife sind von vornherein etwas hochpreisiger. Hier lösen zum Beispiel Schilddrüsenunterfunktion oder leichter Heuschnupfen keinen extra Zuschlag aus. Der Wettbewerb findet jedoch häufig über den Preis statt. Je niedriger die Grundbeiträge, desto höher können die Risikozuschläge ausfallen. Was aber gar nicht geht, sind niedrige Beiträge UND niedrige Zuschläge. Genau diese Geschäftspolitik bringt aktuell eine sehr große Krankenversicherung in Bedrängnis.
Was also auf den ersten Blick für den Kunden attraktiv erscheint, ist langfristig genau das Gegenteil. Das gilt für die Versicherung gleichermaßen. Angemessene Risikozuschläge sind wichtig für eine nachhaltige Kalkulation. Beitragsexplosionen im Alter will schließlich niemand.
Außerdem müssen Risikozuschläge nicht zwingend für immer gelten. Laut VVG hat jeder Kunde das Recht auf Überprüfung und Herabsetzung von Zuschlägen. Nach unserer Erfahrung macht das nach einem, eher zwei Jahren erst Sinn. Ein positives ärztliches Attest ist obligatorisch. Für diese Fälle legen wir in unserem Kundensystem eine Wiedervorlage an. Die Software sendet dann automatisch eine Erinnerung an uns und den Kunden.
Du bist vollkommen gesund? Und du bist es immer gewesen? Von Bagatellen mal abgesehen? Herzlichen Glückwunsch, du bist privilegiert. Du kannst alle Tarife ohne Zuschläge oder Ausschlüsse bekommen. Auf den überwiegenden Teil der Bevölkerung trifft dies wohl eher nicht zu. Unsere Ärzte verdienen umso mehr, je kranker sie uns schreiben. In nahezu jeder Patienten-Akte findet sich eine oder mehrere Diagnosen. Was nützt dir als Kunden mit Vorerkrankungen das vermeintlich schönste Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aus der Vergleichsliste von Check24 oder vom Makler?! Von Versicherungsvertretern, die „ihren“ Tarif schönreden müssen, wollen wir hier gar nicht erst sprechen. Es wird verglichen, diskutiert und argumentiert. Am Ende gefällt dir ein Tarif am besten. Du glaubst dich auf der Zielgeraden. Jetzt kommt der Antrag mit den Gesundheitsfragen ins Spiel. Spätestens an dieser Stelle gerät das Ganze ins Stocken. Du musst Fragen mit „JA“ beantworten. Es gibt Rückfragen. Es müssen Klarstellungen und Auskünfte her. Kommt jetzt eine erhebliche Diagnose auf den Tisch, war die ganze Mühe in Vorfeld umsonst. Außerdem bist du enttäuscht. Du hattest dich doch schon für diesen Tarif, dieses Angebot entschieden. Jetzt alles wieder auf null und von vorn anfangen? Das geht besser!
Der umgekehrte Weg ist für alle mit Vorerkrankungen der richtige und zielführende Weg. Wir von fairbeamtet.de klären mit dir von Beginn an die Gesundheitsverhältnisse. Ohne ausgefüllten Fragebogen macht eine Beratung überhaupt keinen Sinn. Damit können wir vorab einschätzen, ob bestimmte Versicherungen in die Auswahl sollten oder nicht. Ob und welche Zuschläge ungefähr zu erwarten sind. Wir sammeln seit Jahren Ergebnisse in einer Datenbank. Dennoch eine Bitte. Nagelt uns bitte nicht auf einen Wert fest. Jeder Fall ist anders und muss individuell geprüft werden. Daher arbeiten wir sehr viel mit anonymen Voranfragen. Danach sieht der Vergleich oft völlig anders aus. Jetzt haben wir gemeinsam eine gute Grundlage für eine Entscheidung. Und bei der Beantragung gibt es dann keine bösen Überraschungen mehr.
Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die Dienstunfähigkeitsversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision (Courtage).
Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt. Vermutlich wird es eher günstiger, weil wir – falls notwendig – den geringsten Risikozuschlag für dich rausholen!
Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, die wirklich ein bis zur Pensionierung hält.
In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 30 bis 60 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.
Grundsätzlich alles, wonach die Versicherung schriftlich fragt. Deshalb ist es sehr wichtig, die Fragen, ggf. mehrmals, genau zu lesen. Wenn du Fragen zur richtigen Interpretation hast, wende dich unbedingt an einen Fachmann.
Bei der Gesundheitsprüfung darf deine private Krankenversicherung ziemlich genau nachhaken, was deinen aktuellen Gesundheitszustand angeht – sie will schließlich wissen, welches Risiko sie absichert. Aber keine Sorge: Einen Gentest, der auf mögliche Erbkrankheiten hinweist, darf sie nicht verlangen. Das ist gesetzlich verboten, und da bleibt sie auch außen vor.
In der Regel die letzten 3 Jahre für ambulante sowie 5 Jahre für stationäre Behandlungen. Manche Versicherer fragen 5 und 10 Jahre ab. Abweichend davon kann der Abfragezeitraum für Psychotherapie länger sein.
Die Gesundheitsprüfung ist ein Teil des Antrages auf private Krankenversicherung. Sie wird in schriftlicher Form durchgeführt. Ein Besuch beim Arzt ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Wenn die einfache Beantwortung der Versicherung nicht ausreicht, verlangt sie weitere Angaben in Form von Fragebögen (Selbstauskunft) oder ärztlichen Berichten.
Du bist als Versicherungsnehmer für die vollständige und richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen verantwortlich. Bei falschen Angaben trägst du die Konsequenzen. Die Versicherung verlässt sich daher auf deine Angaben. Besteht ein begründeter Verdacht, kann die Versicherung später noch mal prüfen und weitere Auskünfte und Arztberichte verlangen.
In der privaten Krankenversicherung nach 3 Jahren. Das ist jedoch kein Freibrief für bewusst falsche Angaben. Bei vorsätzlich oder arglistig falschen Angaben oder verschwiegenen Erkrankungen kann die Versicherung bis zu 10 Jahren lang vom Vertrag zurücktreten.
Ob du eine erneute Gesundheitsprüfung ablegen musst, hängt davon ab, ob du den Tarif innerhalb deines aktuellen Versicherers wechseln möchtest oder zu einem komplett neuen Anbieter gehst.
Bleibst du bei deinem jetzigen Versicherer und wechselst in einen Tarif mit verbesserten Leistungen, kann es sein, dass eine Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Allerdings gilt diese dann nur für die zusätzlichen Leistungen des neuen Tarifs – ein Verfahren, das als verkürzte Gesundheitsprüfung bekannt ist. Möchtest du hingegen lediglich in einen Tarif mit vergleichbarem Leistungsumfang wechseln, kannst du das meist ohne erneute Gesundheitsfragen tun.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen