Entscheidend ist, wo Mutter und Vater versichert sind!
Wenn beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, besteht der Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung bei einem Elternteil, das in der GKV versichert ist.
Wenn beide Eltern privat krankenversichert (PKV) sind, muss das Kind privat versichert werden, oder gegen eigenen Beitrag (192,69 Euro) in der freiwilligen, beitragspflichtigen GKV.
Gleiches gilt bei Punkt 1 und 2 auch, wenn die Eltern nicht zusammenleben oder auch nach einer rechtsgültigen Scheidung!
Der Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung entfällt, wenn …
a.) ein Elternteil privat krankenversichert ist,
b.) dessen Jahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt
c.) und regelmäßig höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils. § 10 SGB V (3) Familienversicherung.
Trifft einer dieser 3 Punkte nicht zu, gilt die beitragsfreie Familienversicherung!
Dann habt ihr zwei Möglichkeiten, entweder ihr belasst das Kind gegen einen eigenen Beitrag in der GKV oder ihr versichert das Kind dann in der PKV.
Der Beitrag für ein Kind in der GKV liegt aktuell im Durchschnitt bei ungefähr 192,69 Euro pro Kind. Und das für Leistungen, die nach § 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot »ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich …«, sprich billig sein müssen.
Der PKV Beitrag für das Kind eines Beamten liegt im Durchschnitt bei ca. 40 Euro pro Kind.
In Hessen und Bremen liegt der PKV-Beitrag für Kinder eines Beamten zwischen 70 und 90 Euro im Durchschnitt.
Und ich habe in beiden Fällen Tarife mit top Leistungen/Bedingungen gewählt!
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Mit Immatrikulation tritt die Versicherungspflicht (nach § 5, Abs. 1, Nr. 9 SGB V) in der GKV ein. Allerdings kann sich der Student innerhalb von 3 Monaten von der letzten GKV bzw. AOK befreien lassen.
Da die Versicherungspflicht als Student gegenüber der beitragsfreien Familienversicherung nachrangig beurteilt wird, kann das Kind als Student weiterhin beitragsfrei bis max. zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung verbleiben.
Das privatversicherte Kind des Beamten kann ebenfalls noch bis zum 25. Lebensjahr mit Beihilfeanspruch in den Beamtentarifen versichert bleiben. Oft sind die Beihilfetarife bei Beamtenkindern sogar noch günstiger, als Kinder im Beamtentarif. Spannend wird es hingegen am 25. Geburtstag.
Mit 25 fällt das GKV-versicherte Kind jedoch aus der beitragsfreien Familienversicherung heraus und wird in der Krankenversicherung der Studenten versichert. In der GKV kostet ein Student mit 25 im Durchschnitt 109,94 Euro.
Hier muss man bei den Tarifen in der PKV aufpassen. Oft sind die PKV-Studenten-Tarife deutlich teurer. I. d. R. zwischen 130 Euro und 360 Euro pro Monat. Es gibt zwar auch Tarife für rund 60 Euro, diese haben aber oft eine sehr hohe Selbstbeteiligung von z. B. 1.000 Euro pro Kalenderjahr.
Mein persönlicher Tipp:
Ich würde mein Kind bei Beginn eines Studiums in die GKV wechseln lassen. Die PKV fürs Kind kann mit 25 teuer werden oder wartet i. d. R. mit hohen Selbstbeteiligungen auf. Allerdings würde ich den privaten Krankenversicherungsvertrag nicht komplett kündigen, sondern eine Anwartschaft weiterführen, damit mein Kind im Anschluss an das Studium wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV kommen könnte. Schließlich treten Kinder häufig in die elterlichen Fußstapfen. Kinder von Beamten werden nicht selten selbst Beamte.
Bei der GKV ändert sich nichts. Der Beitrag bleibt bei 195,35 Euro.
Der PKV Beitrag steigt, weil der Ausbildungsbonus i. d. R. mit spätestens 39 wegfällt. Je nach Gesellschaft und gewünschtem Versicherungsschutz liegen die Tarife jetzt bei einem Beitrag von ca. 383,95 Euro bis 927,29 Euro.
Meine persönliche Meinung: Oft ist es einfach eine finanzielle Frage. Eine Frage der Besoldung!
*Bernd (Namen geändert) hatte nicht an der Gesundheit seines Sohnes gespart. Er hat seinen Sohn Benjamin von Anfang an privat krankenversichert. Mit 9 erkrankte Benjamin an Leukämie. Man hat alles ausprobiert, Chemotherapie etc., aber nichts schlug an. Der behandelnde Arzt hatte Bernd sogar schon dazu geraten, dass er sich langsam aber sicher mit dem Thema Bestattung beschäftigen sollte. Aber Bernd wollte seinen Sohn nicht aufgeben. Er hat im Internet gesucht und ist auf die Gentherapie Kymriah gestoßen. Kymriah ist eine Kombination aus Zell- und Gentherapie. Körpereigene Immunzellen werden aus dem Körper des Patienten isoliert und im Labor mit einem künstlichen Rezeptor ausgestattet. Dem sogenannten chimeric antigen receptor (CAR). Diese CAR-T-Zellen können nun die Krebszellen bzw. das Molekül CD19 identifizieren und angreifen. Diese neue Therapie ist in Deutschland seit August 2018 zugelassen und wird nur bei Kindern und jungen Erwachsenen angewendet, bei denen die normalen Therapien wirkungslos geblieben sind. Laut den Angaben, die ich recherchieren konnte, wurden in Deutschland bisher insgesamt 79 Patienten behandelt, und bei 82 % waren nach drei Monaten alle Anzeichen von Krebs verschwunden. Die Therapie kostete 320.000,– Euro. Ob die GKV das nach § 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot »ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich …« auch erstattet hätte? Und noch viel schlimmer, wie hätte es Bernd verkraftet, wenn er Benjamin wegen 42,14 Euro im Monat in der GKV gelassen hätte und die Möglichkeit dieser neuen Therapie nur deswegen nicht hätte nutzen können. Macht man sich in dem Moment nicht tierische Vorwürfe? Kann man das jemals verdauen? Wir kaufen uns Handys für 1.000,– Euro jährlich, oder alle 2 Jahre im Vertrag, aber wir sparen an unserer Gesundheit und sind nicht bereit 42,14 Euro im Monat für unsere Kinder auszugeben? Ich persönlich müsste nicht überlegen. Meine Antwort beim Kind wäre immer: privat! Egal, ob für 40,– Euro, 90,– Euro oder noch mehr. Und wer sein Kind in der Kasse versichert und keine 2,– bis 10,– Euro für einen Wahlleistung-Zusatztarif übrig hat, sollte sich wirklich Gedanken machen, ob er nicht eventuell doch viel zu naiv und blauäugig an die Sache herangeht. Die Menschen, die immer sagen: Wird schon gut gehen! Sind oft die gleichen Menschen, die nachher heulen und jammern: Warum passiert das ausgerechnet mir?
Weißt du jetzt, wie du dein Kind versichern sollst?
Konnte ich dir mit diesem Artikel vielleicht die Augen öffnen oder helfen?
Eines ist sicher: Mein richtig, muss nicht dein richtig sein!
Rede dich nachher nur nicht raus mit: »Das hat mir aber keiner gesagt …«
Zwei bis zehn Euro hat jeder. Einen Zusatztarif für Wahlleistungen kann jeder abschließen. Und das sollte auch das Minimum sein, bei Personen in niedrigen Besoldungsgruppen!
Bei Beamten im mittleren, höheren oder gehobenen Dienst sollte aber nicht mehr groß überlegt werden: Dein Kind sollte mindestens genauso gut versichert sein wie du, also privat!!!
Du kannst uns aber gerne auch ansprechen: Wir beraten dich auch persönlich!
Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die Dienstunfähigkeitsversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision (Courtage).
Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt. Vermutlich wird es eher günstiger, weil wir – falls notwendig – den geringsten Risikozuschlag für dich rausholen!
Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, die wirklich ein bis zur Pensionierung hält.
In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 30 bis 60 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.
Ja, du kannst eine DUV kündigen. Beachte die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen und prüfe die Bedingungen in deinem Vertrag. Überlege, wie sich die Kündigung auf deine finanzielle Absicherung auswirkt, und suche gegebenenfalls nach einer neuen Versicherung. Am besten ist es, wenn du dich an deinen Versicherer bzw. einen unabhängigen Berater wendest, um die beste Vorgehensweise zu klären.
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