PKV fürs Kind Beamte: Kosten, Beihilfe & Spartipps

PKV fürs Kind Beamte – was kostet das wirklich? Erfahre, welche Beiträge realistisch sind, wie die Beihilfe deine Kosten senkt und welche Spartipps du sofort nutzen kannst.

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Inhaltsübersicht

Fakten zur PKV für Beamtenkinder

  • 80 % Beihilfe für Kinder in fast allen Bundesländern – in Sachsen bis zu 90 %.

  • PKV-Beiträge für Kinder: ca. 35 bis 200 € monatlich – je nach Tarif, Alter & Gesundheitszustand.

  • Komfort-Tarife kosten oft nur 20–30 € mehr, bieten aber deutlich mehr Schutz.

  • Kindernachversicherung: Innerhalb von 2 Monaten nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung möglich.

  • In Hessen braucht der Wechsel zur PKV meist eine amtliche Genehmigung.

  • Trennung? Entscheidend ist, wo das Kind lebt – beim privat oder gesetzlich versicherten Elternteil.

  • Familienversicherung: Bei hohem Einkommen des privatversicherten Elternteils bleibt das Kind in der PKV.

  • Gesundheitsprüfung Pflicht – Ausnahmen nur bei direkter Nachversicherung nach Geburt.

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Letzte Aktualisierung am: 12.05.2025

Warum lohnt sich die PKV fürs Kind?

Als Beamter bekommst du für dein Kind in der Regel 80 % Beihilfe. Heißt konkret: Du musst nur die restlichen 20 % absichern – und genau das macht die private Krankenversicherung für Kinder so attraktiv.

Verglichen mit gesetzlich versicherten Kindern sparst du Monat für Monat bares Geld – und dein Kind erhält besseren Schutz. Chefarzt, Einzelzimmer, Zahnbehandlung? Kein Problem, wenn du den passenden Tarif in der privaten Krankenversicherung wählst.

Tarifwahl – Was passt zu dir und deinem Kind?

In der PKV gibt es unterschiedliche Tarife, die sich nicht nur im Preis, sondern auch in den Leistungen unterscheiden. Es gibt:

Einsteiger-Tarife: Diese sind oft besonders günstig und decken die wichtigsten Leistungen ab. Fast wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Normal-Tarife: Hier sind in der Regel zusätzliche Leistungen enthalten, die für Kinder wichtig sein können, wie etwa bessere Konditionen für den Krankenhausaufenthalt. Komfort-Tarife: Diese bieten den größten Leistungsumfang und sind entsprechend teurer. Viele Elternteile entscheiden sich für diesen Schutz.

Ein kleines Beispiel: Wenn dein Kind 10 Jahre alt ist und du dich für einen Normal-Tarif entscheidest, könnte der Beitrag bei etwa 50 Euro monatlich liegen. Entscheidet ihr euch für einen Komfort-Tarif, sind es vielleicht um die 80 Euro.

Was kostet die PKV für Beamtenkinder wirklich?

Die Kosten der PKV für dein Kind hängen von mehreren Faktoren ab: dem Beihilfebemessungssatz, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss (Gesundheitsangaben) und dem gewählten Tarif. In der Regel liegen die Beiträge für Kinder von Beamten in einem Bereich von etwa 35 bis 200 Euro pro Monat. Klingt machbar, oder? Schauen wir uns das mal genauer an.

Beispielrechnung:

Hier die grobe Orientierung – abhängig von Alter, Tarif & Gesundheit:

Einsteiger (ab 35 €): Gut, wenn’s günstig sein muss. Aber Vorsicht: oft mit Leistungslücken. Normal (50–100 €): Empfehlenswerte Allround-Absicherung. Komfort (150–200 €): Alles drin. Chefarzt, Einzelzimmer, Top-Zahnleistungen.

Tipp vom Experten: Gerade bei Kindern kosten Komfort-Tarife oft nur 20–30 € mehr, lohnen sich aber langfristig extrem.

Natürlich ist das nur ein grober Richtwert. Die genaue Höhe hängt auch von individuellen Faktoren ab, wie etwa dem Gesundheitszustand deines Kindes beim Vertragsabschluss.

Je jünger das Kind, desto günstiger ist der Einstieg in die PKV. Je besser der Tarif, desto höher der Beitrag – logisch. Aber: Es gibt riesige Unterschiede zwischen den Versicherern.

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Beihilfe für Kinder – kurz & knapp erklärt

Für Beamtenkinder gilt in fast allen Bundesländern ein Beihilfebemessungssatz von 80 %. Das heißt: Die Beihilfe übernimmt 80 % der beihilfefähigen Krankheitskosten deines Kindes – und du sicherst die restlichen 20 % über eine private Krankenversicherung ab.

Sonderregelung Sachsen und Hessen

In Sachsen liegt der Beihilfebemessungssatz für ein Kind bei 70 %. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern liegt er bei 90 %. Dadurch reduziert sich dein privater Absicherungsanteil auf nur 30 oder 10 %. Das macht die PKV dort besonders günstig.

Hessen hat ein relativ komplexes System.

In einigen Bundesländern kann sich der Bemessungssatz für dich als Elternteil erhöhen – nicht aber für dein Kind. Die 80 % bleiben.

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Gesundheitsprüfung – Auch für Kinder relevant?

Ja, auch für Kinder ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn sie in die private Krankenversicherung aufgenommen werden sollen. Dabei wird der Gesundheitszustand deines Kindes genau geprüft. Das kann Auswirkungen auf die Höhe des Beitrags haben. Hat dein Kind zum Beispiel Vorerkrankungen, können Risikozuschläge hinzukommen. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und beraten zu lassen.

Eine Besonderheit gibt es bei der sogenannten Kindernachversicherung: Hier kannst du dein Kind ohne Gesundheitsprüfung nachversichern – innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt. Allerdings übernimmt es dann die Leistungen deines bestehenden PKV-Tarifs. Überlege daher schon vor der Geburt, ob dein aktueller Tarif in der privaten Krankenversicherung auch für dein Kind ausreichend ist.

Was passiert bei Trennung der Eltern?

Kommt es zur Trennung oder Scheidung, stellt sich vielen Beamten die Frage: Wo und wie soll das Kind künftig krankenversichert sein – PKV oder GKV? Die Antwort hängt in erster Linie davon ab, bei welchem Elternteil das Kind lebt und wie dieser versichert ist.

Kind lebt beim privatversicherten Elternteil

Bleibt das Kind beim beihilfeberechtigten Elternteil mit privater Krankenversicherung, ändert sich in der Regel nichts: Das Kind bleibt ebenfalls privat versichert – meist mit einem Beihilfebemessungssatz von 80 % oder, in Sachsen, sogar 90 %. Der privat zu versichernde Restanteil wird weiter über die PKV abgedeckt. Das Kind ist somit weiterhin privat versichert und erhält die Leistungen der privaten Krankenversicherung.

Kind lebt beim gesetzlich versicherten Elternteil

Anders sieht es aus, wenn das Kind künftig beim gesetzlich versicherten Elternteil wohnt. Dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung mitzuversichern – aber nur, wenn bestimmte Einkommensgrenzen und Bedingungen erfüllt sind. In diesem Fall ist das Kind beitragsfrei mitversichert – anders als in der PKV, wo in der Regel ein eigener Beitrag fällig wird.

Wichtig: Der Wechsel in die GKV ist nicht automatisch und auch nicht verpflichtend. Es kann durchaus sinnvoll sein, das Kind weiterhin privat zu versichern – vor allem, wenn Leistungen und Beitrag passen. Insbesondere, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil verdient und das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, bleibt das Kind in der PKV.

Besonderheit in Hessen

In Hessen gibt es eine abweichende Regelung: Wenn das Kind von einem gesetzlich versicherten Elternteil betreut wird, kann der Wechsel zurück in die PKV nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen – und muss offiziell genehmigt werden. Das betrifft vor allem Fälle, in denen beide Elternteile privat versichert waren, aber das Kind nun beim gesetzlich versicherten Elternteil lebt.

Unser Tipp: Bei Trennung oder Wechsel des Versicherungsstatus kann es schnell kompliziert werden – rechtlich und finanziell. Deshalb: Lass deine Situation frühzeitig prüfen. Wir klären für dich, welche Versicherungslösung für dein Kind sinnvoll, bezahlbar und rechtlich sauber ist – egal ob privat oder gesetzlich versichert.

Was Kunden über unsere Beratung sagen

Mit über 1.000 tollen Bewertungen bei Provenexpert, Google und Trustindex gehören wir zu den Top10 der am besten bewerteten Versicherungsmakler in Deutschland.

Tabelle: Beitragsberechnung für das Kind eines Beamten mit einem Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent

  • Einsteiger-Tarife ab 34,65 Euro
  • Normal-Tarife ab 53,68 Euro
  • Komfort-Tarife ab 37,67 Euro
  • Einsteiger-Tarife ab 33,06 Euro
  • Normal-Tarife ab 66,01 Euro
  • Komfort-Tarife ab 47,65 Euro
  • Einsteiger-Tarife ab 33,06 Euro
  • Normal-Tarife ab 110,53 Euro
  • Komfort-Tarife ab 47,65 Euro
  • Einsteiger-Tarife ab 65,50 Euro
  • Normal-Tarife ab 99,28 Euro
  • Komfort-Tarife ab 81,55 Euro
  • Einsteiger-Tarife ab 65,76 Euro
  • Normal-Tarife ab 99,54 Euro
  • Komfort-Tarife ab 81,81 Euro
  • Einsteiger-Tarife ab 66,03 Euro
  • Normal-Tarife ab 117,81 Euro
  • Komfort-Tarife ab 82,58 Euro
  • Einsteiger-Tarife ab 82,19 Euro
  • Normal-Tarife ab 121,59 Euro
  • Komfort-Tarife ab 145,21 Euro
  • Einsteiger-Tarife ab 82,57 Euro
  • Normal-Tarife ab 123,16 Euro
  • Komfort-Tarife ab 147,80 Euro
  • Einsteiger-Tarife ab 82,97 Euro
  • Normal-Tarife ab 124,77 Euro
  • Komfort-Tarife ab 150,35 Euro
  • Einsteiger-Tarife ab 83,36 Euro
  • Normal-Tarife ab 126,38 Euro
  • Komfort-Tarife ab 152,93 Euro
  • Einsteiger-Tarife ab 103,25 Euro
  • Normal-Tarife ab 131,21 Euro
  • Komfort-Tarife ab 159,88 Euro

Hinweise zur Berechnung

  • Beihilfebemessungssatz: 80 % (Standard in den meisten Bundesländern; in Sachsen beträgt der Satz 90 %)

  • Gesundheitszustand: Kind ist kerngesund (keine Vorerkrankungen oder chronischen Erkrankungen)

  • Tarifkategorien: Die Einteilung in Einsteiger-, Normal- und Komfort-Tarife basiert auf Leistungsmerkmalen und ist eine subjektive Kategorisierung des Beraters; sie stellt keine genormte Bezeichnung von Versicherungsgesellschaften dar.

Parameter für die Berechnung: Kind eines Bundes-Beamten, 80 Prozent Beihilfebemessungssatz, kerngesund (keine Vorerkrankungen, keine chronischen Erkrankungen), keine Diagnosen oder Behandlungen im Abfragezeitrum (die irgendwelche Risikozuschläge nach sich ziehen würden). Die Einteilung in Einsteiger-, Normal- und Komfort-Tarif ist eine subjektive Kategorisierung des Beraters anhand von gewissen Leistungsmerkmalen und keine genormte Bezeichnung von Versicherungsgesellschaften.

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Mein Tipp

Ich hoffe, du konntest dir nun einen ersten Überblick darüber verschaffen, was ein Kind in der privaten Krankenversicherung in den Beamten-Tarifen kostet.

Du möchtest es genau wissen?
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Übrigens: Du kannst das Kontaktformular bedenkenlos ausfüllen. Wir geben dir das Versprechen, dass wir deine Daten nur intern nutzen. Wir geben oder verkaufen sie nicht weiter! Ehrenwort!

Der Autor dieses Artikels:
Sven Höhne – PKV und BU-Experte für Beamte

Sven HöhnePKV und BU-Experte für Beamte

Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.

Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.

Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja, unsere Beratung ist für dich kostenlos und kostet dich keinen Cent. Nur deine Zeit. Aber wie viel Zeit sparst du dir? Was glaubst du, wie lange du bräuchtest, wenn du dir alles selbst anlesen müsstet. Unsere Experten haben Jahre gebraucht, wenn nicht sogar Jahrzehnte gebraucht. Letztendlich kostet es dich nicht einmal Zeit, wir helfen dir, wertvolle Zeit zu sparen und schützen dich vor gravierenden Fehlern.

Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt. Vermutlich wird es eher günstiger, weil wir – falls notwendig – den geringsten Risikozuschlag für dich rausholen!

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Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle privaten Krankenversicherung, oder auch Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen mit allen Tarifen enthalten sind. Nicht wie bei Check24 & Co., die nur die Tarife anzeigen und vergleichen, die du auch  dort abschließen kannst. Bei uns ist alles transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht bei uns die Qualität an erster Stelle.

Achtung: Die Debeka Familienversicherung gibt es nur für gesetzlich Versicherte in der Debeka Betriebskrankenkasse (Debeka BKK).
Bei Personen, die in der Debeka privaten Krankenversicherung versichert sind, müssen Ehegatten und Kinder einen eigenen Beitrag entrichten. Bei Beamten ist der Beitrag allerdings sehr überschaubar, da Kinder (mit Ausnahme von Beamten aus Hessen) einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent haben und somit nur noch der Beitrag für die fehlenden 20 Prozent zu entrichten ist. Bei Kindern unter 16 liegt der Beitrag in der Regel zwischen 35 und 40 Euro pro Monat.

Das kommt ganz auf deine persönliche Situation an. Als Beamter profitierst du von der Beihilfe, die die PKV für Kinder oft sehr attraktiv macht. Aber denk daran, dass die Beiträge im Laufe der Jahre steigen können. Auch der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht immer einfach. Überlege gut, was für deine Familie am besten passt.

Ja, in der PKV ist eine Gesundheitsprüfung auch für Kinder erforderlich. Dabei wird der Gesundheitszustand des Kindes genau unter die Lupe genommen. Vorerkrankungen können die Beiträge beeinflussen. Es lohnt sich also, frühzeitig Informationen einzuholen und sich beraten zu lassen.

Bei einer Scheidung bleibt das Kind in der Regel in der PKV, wenn es beim privat versicherten Elternteil bleibt. Wechselt das Sorgerecht jedoch zum gesetzlich versicherten Elternteil, könnte das Kind in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen. Das sollte frühzeitig geklärt werden. (Achtung: In Hessen gibt es eine Sonderregelung!)

Nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann dein Kind über die Familienversicherung mitversichert sein. In der privaten Krankenversicherung ist meist ein eigener Beitrag notwendig – es sei denn, du nutzt eine Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt.

Die Beiträge zur PKV richten sich nach Tarif, Alter und Gesundheitszustand. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der gesetzlichen Familienversicherung gibt es in der PKV nicht – dort ist in den meisten Fällen ein eigenständiger Beitrag für das Kind notwendig. Für Kinder unter 16 Jahren liegen die Beiträge zur PKV oft zwischen 35 und 100 Euro monatlich – abhängig vom Versicherer und Leistungsumfang.

Wenn du dein Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei deiner privaten Krankenversicherung meldest, kann es ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgenommen werden. Das gilt, wenn mindestens ein Elternteil privat krankenversichert ist.

Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist und der andere privat, hängt die Versicherung des Kindes vom Einkommen ab. Verdient der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte, kann das Kind nicht in der Familienversicherung mitversichert werden und braucht eine eigene private Krankenversicherung.

Ja. Die Beihilfe übernimmt meist 80 oder sogar 90 Prozent der Kosten, sodass nur ein kleiner Anteil über die PKV abgesichert werden muss. Das reduziert die Prämie für Ihre Kinder erheblich.

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