Als Beamter hast du viele Vorteile, und einer davon ist die Beihilfe. Diese übernimmt bei dir und deinem Kind einen großen Teil der Krankheitskosten – in der Regel 80 Prozent. Das bedeutet, du musst nur die restlichen 20 Prozent absichern, was den Beitrag in der PKV sehr überschaubar macht. Aber was heißt das konkret?
Die Kosten für die private Krankenversicherung deines Kindes hängen von mehreren Faktoren ab: dem Beihilfebemessungssatz, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss (Gesundheitsangaben) und dem gewählten Tarif. In der Regel liegen die Beiträge für Kinder von Beamten in einem Bereich von etwa 35 bis 200 Euro pro Monat. Klingt machbar, oder? Schauen wir uns das mal genauer an.
Natürlich ist das nur ein grober Richtwert. Die genaue Höhe hängt auch von individuellen Faktoren ab, wie etwa dem Gesundheitszustand deines Kindes beim Vertragsabschluss.
In der PKV gibt es unterschiedliche Tarife, die sich nicht nur im Preis, sondern auch in den Leistungen unterscheiden. Es gibt:
Ein kleines Beispiel: Wenn dein Kind 10 Jahre alt ist und du dich für einen Normal-Tarif entscheidest, könnte der Beitrag bei etwa 50 Euro monatlich liegen. Entscheidet ihr euch für einen Komfort-Tarif, sind es vielleicht um die 80 Euro.
Ja, auch für Kinder ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn sie in die PKV aufgenommen werden sollen. Dabei wird der Gesundheitszustand deines Kindes genau geprüft. Das kann Auswirkungen auf die Höhe des Beitrags haben. Hat dein Kind zum Beispiel Vorerkrankungen, können Risikozuschläge hinzukommen. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und beraten zu lassen.
Eine Besonderheit gibt es bei der sogenannten Kindernachversicherung: Hier kannst du dein Kind ohne Gesundheitsprüfung nachversichern, allerdings übernimmt es dann die Leistungen deines bestehenden PKV-Tarifs. Überlege daher schon vor der Geburt, ob dein aktueller Tarif auch für dein Kind ausreichend ist.
Wenn es zur Trennung der Eltern kommt, stellt sich die Frage, wie es mit der PKV deines Kindes weitergeht. Bleibt das Kind bei dem Elternteil, der privat versichert ist, bleibt es in der Regel in der PKV. Sollte das Sorgerecht allerdings zu einem gesetzlich versicherten Elternteil wechseln, könnte das Kind in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen. Eine automatische Umstellung gibt es jedoch nicht – jede Situation ist individuell zu prüfen.
In Hessen gibt es jedoch eine Sonderregelung. Wenn zum Beispiel die Mutter pflichtversichert ist, müsste das Kind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert werden. Falls der privat versicherte Vater aber über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, würde das Kind eigentlich wieder in die PKV wechseln. In Hessen muss der Wechsel in die PKV in dem Fall allerdings offiziell genehmigt werden.
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Mehr InformationenParameter für die Berechnung: Kind eines Bundes-Beamten, 80 Prozent Beihilfebemessungssatz, kerngesund (keine Vorerkrankungen, keine chronischen Erkrankungen), keine Diagnosen oder Behandlungen im Abfragezeitrum (die irgendwelche Risikozuschläge nach sich ziehen würden). Die Einteilung in Einsteiger-, Normal- und Komfort-Tarif ist eine subjektive Kategorisierung des Beraters anhand von gewissen Leistungsmerkmalen und keine genormte Bezeichnung von Versicherungsgesellschaften.
Ich hoffe, du konntest dir nun einen ersten Überblick darüber verschaffen, was ein Kind in der privaten Krankenversicherung in den Beamten-Tarifen kostet.
Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die Dienstunfähigkeitsversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision (Courtage).
Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt. Vermutlich wird es eher günstiger, weil wir – falls notwendig – den geringsten Risikozuschlag für dich rausholen!
Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, die wirklich ein bis zur Pensionierung hält.
In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 30 bis 60 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.
Achtung: Die Debeka Familienversicherung gibt es nur für gesetzlich Versicherte in der Debeka Betriebskrankenkasse (Debeka BKK).
Bei Personen, die in der Debeka privaten Krankenversicherung versichert sind, müssen Ehegatten und Kinder einen eigenen Beitrag entrichten. Bei Beamten ist der Beitrag allerdings sehr überschaubar, da Kinder (mit Ausnahme von Beamten aus Hessen) einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent haben und somit nur noch der Beitrag für die fehlenden 20 Prozent zu entrichten ist. Bei Kindern unter 16 liegt der Beitrag in der Regel zwischen 35 und 40 Euro pro Monat.
Das kommt ganz auf deine persönliche Situation an. Als Beamter profitierst du von der Beihilfe, die die PKV für Kinder oft sehr attraktiv macht. Aber denk daran, dass die Beiträge im Laufe der Jahre steigen können. Auch der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht immer einfach. Überlege gut, was für deine Familie am besten passt.
Ja, in der PKV ist eine Gesundheitsprüfung auch für Kinder erforderlich. Dabei wird der Gesundheitszustand des Kindes genau unter die Lupe genommen. Vorerkrankungen können die Beiträge beeinflussen. Es lohnt sich also, frühzeitig Informationen einzuholen und sich beraten zu lassen.
Bei einer Scheidung bleibt das Kind in der Regel in der PKV, wenn es beim privat versicherten Elternteil bleibt. Wechselt das Sorgerecht jedoch zum gesetzlich versicherten Elternteil, könnte das Kind in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen. Das sollte frühzeitig geklärt werden. (Achtung: In Hessen gibt es eine Sonderregelung!)
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